Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
30.03.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP870/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
05.04.2011
Betreff:
Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans
- weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, aufgrund eingegangener Kritiken aus den Reihen der Feuerwehr am
Brandschutzbedarfsplan, weitere Fahrzeugbeschaffungen bis zum Abschluss der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zurückzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans umgehend auszuschreiben.
Entsprechend empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bedburg im
Rahmen der Haushaltsberatungen für das Kalenderjahr 2011 ff. zunächst keine Finanzmittel für Fahrzeugbeschaffungen einzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
Begründung:
Im Rahmen des Bürgerhaushalts 2011 sind bei der Verwaltung u. a. Einsparvorschläge im
Produkt Brandschutz/ Investitionen aufgezeigt worden; kritischst dargestellt wird, dass
durch `gravierende, inhaltlich, fachlich und sachlich höchst fragwürdige´ Fehler im Brandschutzbedarfsplan, wie auch in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Stadt Bedburg, erhebliche Fehlinvestitionen im Bereich des Brandschutzes getätigt worden seien.
Beispielhaft wird die Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung eines RW 2 und eines HLF 20/
16 für den Löschzug Bedburg angeführt (Anmerkung der Verwaltung: RW = Rüstwagen,
HLF = Hilfslöschfahrzeug). Auf die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Schreiben wird
verwiesen.
Zu den Schreiben nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die geltend gemachten Kritiken erfordern feuerwehrtechnisches Fachwissen und können
somit einsatztaktisch seitens der Verwaltung nicht bewertet werden. Gerade aus diesem
Grunde ist seinerzeit (2003) die Erstellung des Brandschutzbedarfsplans an ein externes
Sachverständigenbüro vergeben worden. Diesbezüglich wird auf die Verwaltungsvorlage
WP7-233/2005 verwiesen; ohne wiederholend hierauf eingehen zu wollen, werden nachfolgend nochmals kurz die Kernaussagen zusammengefasst.
Ein Brandschutzbedarfsplan muss zwingend eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine
Schutzzieldefinition (Festlegung der gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu
erbringenden Leistungen) und einen Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist
(welches Personal, welches Gerät und welche Organisation) enthalten. Über den Grad der
Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans ist ein politischer Beschluss zu fassen und damit das Maß des akzeptierten Restrisikos zu bestimmen.
Im Ergebnis der v. g. Sitzung des Fachausschusses wurde aufgrund der Komplexität und
Brisanz der Thematik, wie auch aufgrund der finanziellen Auswirkungen beschlossen, zur
Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat einen Arbeitskreis
Brandschutzbedarfsplan zu installieren. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Darstellung. Ergänzend weist die Verwaltung darauf
hin, dass der Vorschlag des Arbeitskreises, ausgehend von einem Gesamtinvest von rd. 3.
Mio. Euro in den nächsten 10 Jahren, jährlich pauschal 300.000 Euro für Fahrzeugneu-/
ersatzbeschaffungen in den Haushalt einzustellen, aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben (Verstoß gegen § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung) nicht umsetzbar war. Aufgrund dessen wurden auf Basis des im Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan erarbeiteten
Fahrzeugkonzepts ab 2006 entsprechende Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt.
Bezüglich des Fahrzeugkonzepts, der Mitteleinstellung und der Umsetzung wird auf die als
Anlage 3 beigefügte Datei verwiesen.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Sachverständigenbüro im
Brandschutzbedarfsplan `lediglich´ ein Mindeststandard je Löschzug/ -gruppe, wie auch
ein Mindeststandard an vorzuhaltenden Sonderfahrzeugen empfohlen hat. Die tatsächliche Ausstattung der Löschzüge/ -gruppen kann nur nach einsatztaktischen Gesichtspunkten auf Basis der AAO erfolgen; das Fahrzeugkonzept wurde im Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan entsprechend erarbeitet. Bezüglich der konkret angebrachten Kritiken
an der Ausstattung des Löschzugs Bedburg wird darauf hingewiesen, dass es sich im Finanzplan 2012 um einen Übertragungsfehler handelt; anstatt HLF 20/ 16 muss es korrekt
LF 20/ 16 lauten. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sämtliche seit 2006 vorgenommenen Neu-/ Ersatzbeschaffungen vollinhaltlich dem im Arbeitskreis Brandschutzbedarfplan
erarbeiteten und in den politischen Gremien beschlossenen Fahrzeugkonzept entsprechen.
Ungeachtet dessen sollte, da die Kritiken aus eigenen Reihen der Feuerwehr, u. a. durch
ein langjähriges in leitender Stellung stehendes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr aufgezeigt werden, diesen ein entsprechend hoher Stellenwert eingeräumt werden. Die Verwaltung schlägt insofern zur Verhinderung ggf. weiterer Fehlinvestitionen vor, bis zur abschließenden Sachverhaltsaufklärung durch ein externes Büro, zunächst sämtliche Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen zurückzustellen. Im Rahmen der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans könnte aus Sicht der Verwaltung entsprechend der Empfehlung
im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes auch eine Zusammenlegung und damit einhergehende Reduzierung der Löschzüge formuliert werden. Bereits der jetzige Brandschutzbedarfsplan führt aus, dass aktuell Löschzüge/ -gruppen ihren Zuständigkeitsbereich nicht abdecken und ihnen somit lediglich die Bedeutung einer Unterstützungseinheit
zukommt.
In diesem Zusammenhang wird rein informativ darauf hingewiesen, dass für den ohnehin
in diesem Jahr anstehende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans Mittel in den
Haushalt 2011 eingestellt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 29.03.2011
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister