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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
12.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 15/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 15/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 07.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.08 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: Gruppenformen nach KiBiz Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung Strasse 1. Kindertagesstätte Im Blauen Garn 80 "Villa Sonnenschein" 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 3. Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Weidenweg 4. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 5. Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 6. Kindertagesstätte Entenfangstraße 60 "Entenfangschlössch en" 7. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Lahnstraße 1a 1b 1c 2a 2b 2c 3a 3b 3c Plätze gesamt Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung Strasse 8. Ev. Kindergarten "Apfelbaum" 9. Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg 52 "Arche Noah" 10. Ev. Kindertagesstätte Kronenweg 151 "Pusteblume" 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Kath. Kindergarten St. Thomas I Kath. Kindergarten St. Thomas II Kath. Kindergarten St. Marien Kath. Kindergarten St. Andreas Kath. Kindergarten St. Andreas II Kath. Kindertagesstätte St. Germanus Kath. Kindergarten St. Josef I Kath. Kindertagesstätte St. Josef II Alfterstraße 2 Rheinstraße 197 Waldstr. 102 Taunusstraße 1 In der Flecht 53 Cranachstraße 65 Am Neuen Garten 14a Westring 3 Kastanienweg 52 Kath. Kindergarten Sternenstraße 4 Schmerzhafte Mutter AWO20. Kindertagesstätte "Farbkleckse" AWO21. Kindertagesstätte "Tummelkiste" Summe Fuchsweg 6 Bachstraße 22 1a 1b 1c 2a 2b 2c 3a 3b 3c Plätze Sachdarstellung: 1. Problem Das Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz -) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – löst am 01.08.2008 das bisher gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK - ab. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Berechnung der Betriebskosten nach Kindpauschalen und die Gruppenformen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden Buchungszeit) in den Kindertageseinrichtungen. Auf dieser Grundlage werden die Betreuungsplätze für jede Einrichtung festgelegt und die sogenannten Einrichtungsbudgets gebildet. Nach § 19 Abs. 3 des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Der vorgegebene Zeitplan ist für alle Beteiligten sehr eng. Die Verwaltung hat daher bereits am 18.12.2007 alle Träger und Leiterinnen der Tageseinrichtungen zu einer Informationsveranstaltung zum Kibiz eingeladen. Bei dieser Veranstaltung wurde der sogenannte „KiBizfahrplan“ (siehe Anlage 1) erläutert. Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen (Anlage 2) für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationschreiben zum KiBizverfahren und eine Zusammenfassung der in der Trägerkonferenz vereinbarten Absprachen zu den Aufnahmekriterien der Kinder erhalten. Die Einrichtungen teilen bis zum 22.02.2008 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mit. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 04.03.2008, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Anmerkung: Die Daten werden zurzeit ermittelt und rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht und erläutert. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Werden mit den ergänzenden Unterlagen in der Sitzung dargestellt. Anlagen