Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
12.10.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.10.2009
TOP
Betreff
3.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der
Offenlage
Vorlage: 20/2009 1. Ergänzung
Beschluss:
1.
Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau", wird
zugestimmt. Hierbei sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:
- Innerhalb des WA 5-Gebietes ist der Abstand der überbaubaren Fläche zur
Grundstücksgrenze von 4 auf 5 m zu vergrößern.
- Die fußläufige Verbindung zum Rur- Ufer-Radweg zwischen WA 5 und WA 6 ist von 1,50
m auf 2,50 m zu verbreitern.
- Im Bereich WA 1 und WA 2 sind nur bauliche Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO
(Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke) zulässig.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen