Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP838/2011
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Erftverband
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Erftverband und der Stadt Bedburg über
Gewässerschutzbeauftragten-Tätigkeiten zu.
Begründung:
Gem. § 64 Wasserhaushaltsgesetz muss derjenige, der mehr als 750 cbm Abwasser einleiten darf
(nicht tatsächlich einleitet), einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen.
Aufgrund der für die Stadt Bedburg erteilten Erlaubnisse der Unteren Wasserbehörde zum
Einleiten von Abwasser wird die vorgegebene Einleitungsmenge von der Stadt Bedburg weit
überschritten.
Somit besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines(r) Gewässerschutzbeauftragten
Voraussetzungen für Gewässerschutzbeauftragte/r
Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung in der
Umweltschutztechnik oder ein Hochschulstudium, z.B. der Naturwissenschaften oder der
Umweltökonomie, gefordert. Außerdem ist ein Nachweis über die notwendige Fach- und
Sachkenntnis erforderlich.
Da die Stadt Bedburg über keinen Mitarbeiter verfügt, der die Voraussetzungen zur Wahrnehmung
der Tätigkeiten erfüllt, wurde Kontakt mit dem Erftverband aufgenommen. Dieser nimmt u. a. diese
Aufgabe auch für die Stadt Frechen wahr.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung des Erftverbandes am 06.12.2011 hat
der Erftverband seine grundsätzliche Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe signalisiert.
Über die Übertragung der Aufgaben des ( r ) Gewässerschutzbeauftragten ist eine öffentlichrechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Als Anlage ist der Entwurf der Vereinbarung beigefügt. Das Aufgabenfeld ist der ebenfalls
beigefügten Bestellung zur Gewässerschutzbeauftragten zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem
Erftverband und der Stadt Bedburg zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.02.2011
Gesehen:
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister