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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Erftverband)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Erftverband) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Erftverband)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP838/2011 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Erftverband Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Erftverband und der Stadt Bedburg über Gewässerschutzbeauftragten-Tätigkeiten zu. Begründung: Gem. § 64 Wasserhaushaltsgesetz muss derjenige, der mehr als 750 cbm Abwasser einleiten darf (nicht tatsächlich einleitet), einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen. Aufgrund der für die Stadt Bedburg erteilten Erlaubnisse der Unteren Wasserbehörde zum Einleiten von Abwasser wird die vorgegebene Einleitungsmenge von der Stadt Bedburg weit überschritten. Somit besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines(r) Gewässerschutzbeauftragten Voraussetzungen für Gewässerschutzbeauftragte/r Um diese Tätigkeit ausüben zu können, wird üblicherweise eine Weiterbildung in der Umweltschutztechnik oder ein Hochschulstudium, z.B. der Naturwissenschaften oder der Umweltökonomie, gefordert. Außerdem ist ein Nachweis über die notwendige Fach- und Sachkenntnis erforderlich. Da die Stadt Bedburg über keinen Mitarbeiter verfügt, der die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Tätigkeiten erfüllt, wurde Kontakt mit dem Erftverband aufgenommen. Dieser nimmt u. a. diese Aufgabe auch für die Stadt Frechen wahr. Vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung des Erftverbandes am 06.12.2011 hat der Erftverband seine grundsätzliche Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe signalisiert. Über die Übertragung der Aufgaben des ( r ) Gewässerschutzbeauftragten ist eine öffentlichrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Als Anlage ist der Entwurf der Vereinbarung beigefügt. Das Aufgabenfeld ist der ebenfalls beigefügten Bestellung zur Gewässerschutzbeauftragten zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Erftverband und der Stadt Bedburg zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.02.2011 Gesehen: ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister