Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-38/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-38/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Bestellung zur Gewässerschutzbeauftragten Die Stadt Bedburg bestellt zum 01.04.2011 Frau Dipl.-Ing. Ulrike Hamerski-Ruland zur Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB) gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Aufgaben der GSB sind im § 65 WHG beschrieben. Sie umfassen die regelmäßigen Begehungen der Abwasseranlagen/Einleitstellen mit dem zugehörigen Bericht, die Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen/Planungen sowie die Beratung in abwassertechnischen Fragen, die für den Gewässerschutz von Bedeutung sein können. Das Aufgabenspektrum erstreckt sich damit auf: - Einsatzstelle und Betriebstechnologie Erzeugen und Erfassen (Indirekteinleiter) Sammeln und Fortleiten Behandeln von Abwasser Einleiten von Abwasser in Gewässer Verwertung und Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe Der Aufgabenbereich umfasst das Kanalnetz mit den von der Stadt Bedburg betriebenen Sonderbauwerken und Einleitstellen. Die rechtliche Grundlage sind die Wasserrechtsbescheide nach WHG. Die Begehungen nach § 65 WHG erfolgen gemeinsam mit dem Leiter der Abteilung Stadtentwässerung oder einer bevollmächtigten Person. Die zugehörigen Berichte werden in Form eines gemeinsam unterzeichneten Protokolls gefertigt und gehen direkt an den Bürgermeister, ebenso die übrigen Stellungnahmen, Meldungen usw. Die Arbeitsgrundlage zwischen dem Erftverband und der Stadt Bedburg ist die geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom ................ Die GSB ist gegenüber den Mitarbeitern der Stadt Bedburg nicht weisungsberechtigt. Die Stadt Bedburg bleibt für die Erfüllung der wasserrechtlichen Vorgaben und Forderungen verantwortlich. Die GSB wird nicht nach außen hin tätig. Die GSB ist Beauftragte der wasserrechtlich verantwortlichen Stadt Bedburg. Die Person der GSB wird gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnisse der zuständigen Wasserbehörde mit der dienstlichen Erreichbarkeit Ulrike Hamerski-Ruland Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim/Erft Tel.: 02271/88-1173 mitgeteilt. Bedburg, Gunnar Koerdt Bürgermeister