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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-38/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-38/2011)

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Inhalt der Datei

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und dem Erftverband über Gewässerschutzbeauftragten-Tätigkeiten Vormerkung Dieser Vertrag regelt die Übernahme der Gewässerschutzbeauftragten-Tätigkeit für das Kanalnetz und die zugehörigen Abwasseranlagen durch jeweils dort bestellte(n) die/den Gewässerschutzbeauftragte/n des Erftverbands. Für die Kläranlagen und Sonderbauwerke entsprechend aktuellen Abwasserbeseitigungskonzepts ist der Erftverband selbst Aufgabenträger und stellt die/den Betriebsbeauftragte/n für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB). Wegen dieser Verknüpfung und der Synergie beider Aufgaben ist die Bestellung eines gemeinsamen Betriebsbeauftragten sinnvoll. §1 Die Stadt Bedburg bestellt die/den jeweilige(n) GSB des Erftverbands durch besondere Vereinbarung zum Gewässerschutzbeauftragten für ihr Kanalnetz mit den von der Stadt Bedburg betriebenen Sonderbauwerken und den zugehörigen Einleitungen. Die Grundlage für die Bestellung sind §§ 64 – 66 WHG sowie die wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide. §2 Der Inhalt der zu erbringenden Leistungen ist u.a. eine jährliche Begehung (Stichproben) mit dem zugehörigen GSB-Bericht als Begehungsprotokoll nach § 65 WHG und die Beteiligung an Investitionsmaßnahmen nach § 65 WHG mit der zugehörigen Stellungnahme. Die GSB-Berichte werden entsprechend § 65 WHG dem Gewässerbenutzer, also dem Bürgermeister vorgelegt. Die/der GSB hat gemäß § 66 WHG i.V.m. § 56 ff BImSchG ein Vortragsrecht bei der entscheidenden Stelle – dem Bürgermeister. §3 Die Kosten für diese Leistungen betragen für das 1. Jahr 2.750 Euro und danach 2.200 Euro p.a. Nach dem 3. Jahr werden die Ansätze überprüft und ggf. angepasst. Sie werden für jedes Kalenderjahr gemeinsam mit dem Beitragsbescheid des Erftverbands fällig; erstmalig für das Jahr 2011. §4 Die Kündigung der Vereinbarung ist jeweils zum Jahresende möglich, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bedburg, den Bergheim, den Für die Stadt Bedburg Für den Erftverband __________________________ Gunnar Koerdt Bürgermeister ___________________________ Dr. Wulf Lindner Vorstand