Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 71/2007
13.06.2007
Datum:
Az.: 51/431-10
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.08.2007
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
In Ergänzung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2007 zur V 322/2007 (siehe
Z 2/V 322/2007 -endgültiger Auszug-) werden folgende Einrichtungen dem Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) als
Familienzentren benannt:
2
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Euskirchen (Kernort)
Mechernich
Zülpich
Name der Einrichtung
Kath. Kindergarten
St. Chrysantus u. Daria
Familienzentrum St.
Martin, (Verbund der
Kath. Kinder-gärten
Herz-Jesu, St. Matthias
und St. Martin)
Kath. Kindergarten
Kommern
Kindertagesstätte
Blayerstraße
Träger der Einrichtung
Kath. Kirchengemeinde
Kath. Kirchengemeinde
Kath. Kirchengemeinde
Kommern
Stadt Zülpich
Begründung:
Das MGFFI beabsichtigt in einer ersten Ausbaustufe für den Kreis Euskirchen die Einrichtung von
insgesamt bis zu 12 weiteren Familienzentren. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums sind
die vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss ausgewählten Einrichtungen. Die Auswahl ist dem
Ministerium bis zum 29.06.2007 mitzuteilen.
Die Auswahl der dem Ministerium vorzuschlagenden Einrichtungen sollte in der Sitzung des JHA am
24.05.2007, V 322/2007, erfolgen.
Der JHA hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 mehrheitlich beschlossen, folgende Einrichtungen als
Familienzentrum dem Ministerium vorzuschlagen:
Stadt/Gemeinde
Blankenheim
Name der Einrichtung
Kita des Deutschen
Roten Kreuzes,
Nonnenbacher Weg
Kindergarten Dahlem,
Teichweg
Kindertageseinrichtung
Reifferscheid
Städt. Kindergarten
Stotzheim, Siriusstraße
Träger der Einrichtung
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Euskirchen
Kall
Kindergarten
Hüttenstraße
Gemeinde Kall
Nettersheim
Tageseinrichtung
Nettersheim
Kindergarten Gemünd,
Am Kreuzberg
Kindertagesstätte
Bahnhofsallee
Gemeinde Nettersheim
Dahlem
Hellenthal
Euskirchen
Schleiden
Weilerswist
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Hellenthal
Stadt Euskirchen
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Euskirchen
Gemeinde Weilerswist
Des Weiteren wurde beschlossen, die Bewerbungen, in denen weiterer Beratungsbedarf besteht, in
einer interfraktionellen Kommission zu diskutieren und einen Vorschlag zu erarbeiten. Dieser
Vorschlag soll in einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.
Entsprechend der Meinungsbildung innerhalb der interfraktionellen Kommission vom 12.06.2007 wird
dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, über den Beschluss vom 24.05.2007 zur V 322/2007 hinaus,
folgende Einrichtungen als Familienzentren dem MGFFI vorzuschlagen:
3
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Euskirchen (Kernort)
Mechernich
Zülpich
Name der Einrichtung
Kath. Kindergarten
St. Chrysantus u. Daria
Familienzentrum St.
Martin, (Verbund der
Kath. Kinder-gärten
Herz-Jesu, St. Matthias
und St. Martin)
Kath. Kindergarten
Kommern
Kindertagesstätte
Blayerstraße
Träger der Einrichtung
Kath. Kirchengemeinde
Kath. Kirchengemeinde
Kath. Kirchengemeinde
Kommern
Stadt Zülpich
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Wie bereits oben dargelegt, sind die vom Jugendhilfeausschuss ausgewählten Einrichtungen dem
MGFFI bis zum 29.06.2007 zu benennen. Da vor der Sommerpause keine Sitzung des
Jugendhilfeausschusses mehr stattfindet, muss eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit
erfolgen. Gemäß § 3 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 KrO Satz 2v kann eine
Dringlichkeitsentscheidung vom Landrat gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschussvorsitzenden
oder einem Mitglied des Kreisausschusses getroffen werden. Die Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung obliegt dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2007
(siehe § 60 Abs. Satz 2 GO).
gez. I. V. Poth
gez. Kolvenbach
Landrat
Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)