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Dringlichkeitsentscheidung GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Dringlichkeitsentscheidung GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 71/2007 13.06.2007 Datum: Az.: 51/431-10 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.08.2007 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: In Ergänzung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2007 zur V 322/2007 (siehe Z 2/V 322/2007 -endgültiger Auszug-) werden folgende Einrichtungen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) als Familienzentren benannt: 2 Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Euskirchen (Kernort) Mechernich Zülpich Name der Einrichtung Kath. Kindergarten St. Chrysantus u. Daria Familienzentrum St. Martin, (Verbund der Kath. Kinder-gärten Herz-Jesu, St. Matthias und St. Martin) Kath. Kindergarten Kommern Kindertagesstätte Blayerstraße Träger der Einrichtung Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirchengemeinde Kommern Stadt Zülpich Begründung: Das MGFFI beabsichtigt in einer ersten Ausbaustufe für den Kreis Euskirchen die Einrichtung von insgesamt bis zu 12 weiteren Familienzentren. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums sind die vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss ausgewählten Einrichtungen. Die Auswahl ist dem Ministerium bis zum 29.06.2007 mitzuteilen. Die Auswahl der dem Ministerium vorzuschlagenden Einrichtungen sollte in der Sitzung des JHA am 24.05.2007, V 322/2007, erfolgen. Der JHA hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 mehrheitlich beschlossen, folgende Einrichtungen als Familienzentrum dem Ministerium vorzuschlagen: Stadt/Gemeinde Blankenheim Name der Einrichtung Kita des Deutschen Roten Kreuzes, Nonnenbacher Weg Kindergarten Dahlem, Teichweg Kindertageseinrichtung Reifferscheid Städt. Kindergarten Stotzheim, Siriusstraße Träger der Einrichtung Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Euskirchen Kall Kindergarten Hüttenstraße Gemeinde Kall Nettersheim Tageseinrichtung Nettersheim Kindergarten Gemünd, Am Kreuzberg Kindertagesstätte Bahnhofsallee Gemeinde Nettersheim Dahlem Hellenthal Euskirchen Schleiden Weilerswist Gemeinde Dahlem Gemeinde Hellenthal Stadt Euskirchen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Euskirchen Gemeinde Weilerswist Des Weiteren wurde beschlossen, die Bewerbungen, in denen weiterer Beratungsbedarf besteht, in einer interfraktionellen Kommission zu diskutieren und einen Vorschlag zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll in einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden. Entsprechend der Meinungsbildung innerhalb der interfraktionellen Kommission vom 12.06.2007 wird dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, über den Beschluss vom 24.05.2007 zur V 322/2007 hinaus, folgende Einrichtungen als Familienzentren dem MGFFI vorzuschlagen: 3 Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Euskirchen (Kernort) Mechernich Zülpich Name der Einrichtung Kath. Kindergarten St. Chrysantus u. Daria Familienzentrum St. Martin, (Verbund der Kath. Kinder-gärten Herz-Jesu, St. Matthias und St. Martin) Kath. Kindergarten Kommern Kindertagesstätte Blayerstraße Träger der Einrichtung Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirchengemeinde Kommern Stadt Zülpich Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Wie bereits oben dargelegt, sind die vom Jugendhilfeausschuss ausgewählten Einrichtungen dem MGFFI bis zum 29.06.2007 zu benennen. Da vor der Sommerpause keine Sitzung des Jugendhilfeausschusses mehr stattfindet, muss eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erfolgen. Gemäß § 3 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 KrO Satz 2v kann eine Dringlichkeitsentscheidung vom Landrat gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschussvorsitzenden oder einem Mitglied des Kreisausschusses getroffen werden. Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung obliegt dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2007 (siehe § 60 Abs. Satz 2 GO). gez. I. V. Poth gez. Kolvenbach Landrat Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)