Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 25/2004
28.10.2004
Az.: 60.3/629-61/ 36
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Landschaftsplan 36 “Schleiden”
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.10.2004
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, der als Anlage 1 beigefügten Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zum LP 36 „Schleiden“ vom 06.10.2004 beizutreten.
Seite - 2 Begründung:
Die von der Bezirksregierung Köln formulierten Aussagen sind zutreffend und die Auflagen zu beachten. Die Nationalparkverordnung gilt als vorrangiges Recht. Insofern ist die Einarbeitung eines
redaktionellen Hinweises auf diesen Sachverhalt geboten, ebenso die nachrichtliche Darstellung
der Abgrenzungen des Nationalparks. Hinsichtlich der von Auflage 2 betroffenen Fläche bei Nierfeld setzt der rechtskräftige LP Schleiden hier „Landschaftsschutzgebiet“ fest. Die der Bezirksregierung vorgelegte Fassung enthält für den Bereich jedoch keine Festsetzung und ist zu korrigieren. Die Hinweise sind redaktioneller Art und werden bei der Erstellung des Satzungstextes berücksichtigt.
Der von der Bezirksregierung angemahnte grundsätzliche Überarbeitungsbedarf wird auch von der
Verwaltung gesehen. Die Erarbeitung eines geänderten Planes soll jedoch solange zurückgestellt
werden, bis der Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden, der derzeit aufgestellt wird, eine hinreichende Planreife erlangt hat.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)