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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36 "Schleiden" hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.10.2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36 "Schleiden"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.10.2004) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36 "Schleiden"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.10.2004)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 25/2004 28.10.2004 Az.: 60.3/629-61/ 36 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Landschaftsplan 36 “Schleiden” hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.10.2004 Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, der als Anlage 1 beigefügten Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zum LP 36 „Schleiden“ vom 06.10.2004 beizutreten. Seite - 2 Begründung: Die von der Bezirksregierung Köln formulierten Aussagen sind zutreffend und die Auflagen zu beachten. Die Nationalparkverordnung gilt als vorrangiges Recht. Insofern ist die Einarbeitung eines redaktionellen Hinweises auf diesen Sachverhalt geboten, ebenso die nachrichtliche Darstellung der Abgrenzungen des Nationalparks. Hinsichtlich der von Auflage 2 betroffenen Fläche bei Nierfeld setzt der rechtskräftige LP Schleiden hier „Landschaftsschutzgebiet“ fest. Die der Bezirksregierung vorgelegte Fassung enthält für den Bereich jedoch keine Festsetzung und ist zu korrigieren. Die Hinweise sind redaktioneller Art und werden bei der Erstellung des Satzungstextes berücksichtigt. Der von der Bezirksregierung angemahnte grundsätzliche Überarbeitungsbedarf wird auch von der Verwaltung gesehen. Die Erarbeitung eines geänderten Planes soll jedoch solange zurückgestellt werden, bis der Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden, der derzeit aufgestellt wird, eine hinreichende Planreife erlangt hat. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)