Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 17.03.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-25/2009
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 31.03.2009
- öffentlich -
Wasserrahmenrichtlinie
Begründung:
Die am 22.12.2000 vom Europäischen Parlament verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie
setzt erstmals einen einheitlichen und umfassenden Ordnungsrahmen zum Gewässerschutz
in Europa. Ziel ist die Erreichung eines „guten Zustandes“ für alle Gewässer in Europa. Die
Regelungen der WRRL wurden mit Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 und des
Landeswassergesetzes NRW 2005/2007 in nationales Recht übergeführt.
Soweit die von der EU vorgegebenen Ziele nicht erreicht sind, müssen geeignete
Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Dabei sieht die Wasserrahmenrichtlinie vor,
dass Randbedingungen, gesellschaftliche Ziele und auch unvertretbare hohe Kosten
angemessen zu berücksichtigen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den
vergangenen Jahren alle größeren Gewässer und das Grundwasser auf Inhaltsstoffe
untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst.
Für die nordrhein-westfälischen Flüsse Rhein, Weser, Ems und Maas wurden
Bewirtschaftungspläne erstellt und Bewirtschaftungsziele formuliert. Das für die Gemeinde
Vettweiß maßgebende Gewässer ist die Erft, welche zum Einzugsbereich des Rheins gehört.
Federführende Behörden für die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplanung und
Maßnahmenprogramm sind das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW, sowie die Bezirksregierung Köln.
Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen im Gemeindegebiet Vettweiß ist der
Erftverband, als Betreiber der Kläranlagen und der überwiegenden Anzahl der
Sonderbauwerke.
Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter des Erftverbandes, dass man gerne bereit ist, die im
Gemeindegebiet Vettweiß angedachten Maßnahmen dem zuständigen politischen Gremium
vorzustellen und zu erläutern.
Als Träger öffentlicher Belange kann die Gemeinde Vettweiß bis spätestens zum 21.06.2009
eine Stellungnahme abgeben.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis. Die Vertreter des Erftverbandes sollen gebeten werden, in der
nächsten Sitzungsrunde die geplanten Maßnahmen im Gemeindegebiet Vettweiß dem
Ausschuss vorzustellen und zu erläutern.
Auswirkungen auf den Haushalt: