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Vorlage (Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Wasserrahmenrichtlinie)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.03.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-25/2009 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 31.03.2009 - öffentlich - Wasserrahmenrichtlinie Begründung: Die am 22.12.2000 vom Europäischen Parlament verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie setzt erstmals einen einheitlichen und umfassenden Ordnungsrahmen zum Gewässerschutz in Europa. Ziel ist die Erreichung eines „guten Zustandes“ für alle Gewässer in Europa. Die Regelungen der WRRL wurden mit Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 und des Landeswassergesetzes NRW 2005/2007 in nationales Recht übergeführt. Soweit die von der EU vorgegebenen Ziele nicht erreicht sind, müssen geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Dabei sieht die Wasserrahmenrichtlinie vor, dass Randbedingungen, gesellschaftliche Ziele und auch unvertretbare hohe Kosten angemessen zu berücksichtigen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren alle größeren Gewässer und das Grundwasser auf Inhaltsstoffe untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst. Für die nordrhein-westfälischen Flüsse Rhein, Weser, Ems und Maas wurden Bewirtschaftungspläne erstellt und Bewirtschaftungsziele formuliert. Das für die Gemeinde Vettweiß maßgebende Gewässer ist die Erft, welche zum Einzugsbereich des Rheins gehört. Federführende Behörden für die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenprogramm sind das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, sowie die Bezirksregierung Köln. Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen im Gemeindegebiet Vettweiß ist der Erftverband, als Betreiber der Kläranlagen und der überwiegenden Anzahl der Sonderbauwerke. Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter des Erftverbandes, dass man gerne bereit ist, die im Gemeindegebiet Vettweiß angedachten Maßnahmen dem zuständigen politischen Gremium vorzustellen und zu erläutern. Als Träger öffentlicher Belange kann die Gemeinde Vettweiß bis spätestens zum 21.06.2009 eine Stellungnahme abgeben. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Die Vertreter des Erftverbandes sollen gebeten werden, in der nächsten Sitzungsrunde die geplanten Maßnahmen im Gemeindegebiet Vettweiß dem Ausschuss vorzustellen und zu erläutern. Auswirkungen auf den Haushalt: