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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung - Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster - hier: a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
- Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster -
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
- Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster -
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
- Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster -
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP837/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 08.02.2011 Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung - Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster hier: a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB sowie der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten (Anlagen A-C). Zu b): Der Rat der Stadt Bedburg fasst für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt den Bürgermeister, den Satzungsbeschluss zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekanntzumachen. Beschlussvorlage WP8-37/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Aufstellungsbeschluss, in seiner Sitzung am 14.09.2010 den Offenlagebeschluss sowie in seiner Sitzung am 23.11.2010 den erneuten Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 4. beschleunigte Änderung gefasst. Mit diesem Plan soll das Planungsrecht für die Wiedernutzung der Fläche des ehemaligen Hallenbades an der Harffer Schlossallee geschaffen werden. Der Plan sieht eine Bebauung mit einer wohnverträglichen Mischnutzung sowie einer heilpädagogischen Wohnnutzung vor. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Juli / August 2010 statt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste – Anlage A – entnehmen. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand im Oktober / November 2010 statt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste – Anlage B – entnehmen. Die Änderung der Planung nach der Offenlage machte gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlage erforderlich. Hintergrund ist im Wesentlichen die geplante Errichtung einer Einrichtung für Heilpädagogisches Wohnen im Auftrag des LVR. Auf die Ausführungen in der Begründung zur Beschlussvorlage vom 23.11.2010 wird hingewiesen. Die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis einschließlich 17. Januar 2011 bzw. vom 21. Dezember 2010 bis einschließlich 24. Januar 2011 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste – Anlage C – entnehmen. Zum Abschluss des Planverfahrens wird von der Verwaltung nunmehr empfohlen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 dem Rat einstimmig die zuvor aufgeführte Beschlussfassung empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.02.2011 ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-37/2011 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3