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Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss) Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP841/2011 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW hier: Stellv. Mitglied im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 58 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Herrn Sascha Solbach, wohnhaft Kolpingstraße 34, Bedburg als sachkundigen Bürger für das ausgeschiedene stellv. Mitglied Jörg Steinhäuser in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen. Begründung: Mit Schreiben vom 17.02.2011 schlägt die SPD-Fraktion vor, Herrn Sascha Solbach, wohnhaft Kolpingstraße 34, 50181 Bedburg, für das ausgeschiedene stellvertretende Mitglied und sachkundigen Bürger (s. B.), Herrn Jörg Steinhäuser, in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen. Herr Jörg Steinhäuser wurde im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages auf Vorschlag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 als stellv. Mitglied für Frau Wilma Brings (s. B.) in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss gewählt. Gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW können zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse – neben Ratsmitgliedern auch volljährige sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Sie haben im Ausschuss Stimmrecht. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.02.2011 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter des Ratsbüros Bürgermeister