Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren Umfangs im gesamten Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren Umfangs im gesamten Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren Umfangs im gesamten Stadtgebiet)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP89/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren Umfangs im gesamten Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung betreffend Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren Umfangs (z. b. Karibische Nacht) im gesamten Stadtgebiet zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In den letzten Jahren wird immer häufiger beklagt, dass Glasbehältnisse von Besuchern größerer Veranstaltungen oftmals unsachgemäß entsorgt werden. Glasbehältnisse und Glasscherben werden vielfach zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen und werden bei körperlichen Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt. Auf öffentlichen Verkehrsflächen gedankenlos weggeworfene Glasbehältnisse können schließlich bei den Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Rettungs- und Hilfsdienste und nicht zuletzt auch bei Privatpersonen zu Reifenschäden führen. Die Stadt Köln hat aufgrund dessen per Allgemeinverfügung an einzelnen Karnevalstagen für bestimmte Straßenzüge ein generelles Glasverbot verfügt; in letzter Instanz wurde dies durch das OVG Münster im November 2010 bestätigt. Wenngleich die `Kölner Verhältnisse´ in dieser Form auf Bedburg nicht übertragbar sind, weist die Verwaltung dennoch darauf hin, dass auch in Bedburg anlässlich gewisser größerer Veranstaltungen verstärkter Glasbruch mit den v. g. Konsequenzen festzustellen ist. Konkret ist es im Stadtgebiet Bedburg u. a. am 19.02.2010 anlässlich einer karnevalistischen Veranstaltung vor der Bürgerhalle in Königshoven durch Glasbehältnisse zu einer empfindlichen Störungen der öffentlichen Sicherheit gekommen. Vor der Veranstaltungsstätte gruppierten sich rivalisierende Jugendliche, die im Handgemenge Glasbehältnisse als Wurfgeschosse benutzten. Durch die umherfliegenden Glasscherben wurden auch völlig unbeteiligte Personen gefährdet. Die Kreispolizeibehörde Bergheim war gegen 18:00 Uhr mit 2 Einsatzfahrzeugen vor Ort und hat zunächst mehrere Platzverweise ausgesprochen. Um eine weitere Eskalation der prekären Situation zu verhindern, wurde die Veranstaltung letztendlich durch die Polizei vorzeitig beendet. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes beabsichtigt die Verwaltung, zur Gefahrenprävention im Einzelfall bei größeren Veranstaltungen ein Glasverbot als Auflage in die gaststättenrechtliche Gestattung aufzunehmen. Dies betrifft vorrangig Groß-/ größere Veranstaltungen, bei denen in der Vergangenheit verstärkter Glasbruch zu verzeichnen war und es dadurch bedingt - auch ausweislich der Polizeiberichte - zu empfindlichen Störungen und Gefahrensituationen gekommen ist; neben der karnevalistischen Veranstaltung an Weiberfastnacht in der Bürgerhalle in Königshoven betrifft dies vorrangig die Karibische Nacht und das Lampionfest. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 20.01.2011 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-9/2011 Seite 2