Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP89/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische
Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren
Umfangs im gesamten Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung betreffend
Aufnahme eines Glasverbotes in die gaststättenrechtlichen Gestattungen für karnevalistische
Veranstaltungen in der Bürgerhalle in Königshoven und für Open-Air-Veranstaltungen größeren
Umfangs (z. b. Karibische Nacht) im gesamten Stadtgebiet zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In den letzten Jahren wird immer häufiger beklagt, dass Glasbehältnisse von Besuchern größerer
Veranstaltungen oftmals unsachgemäß entsorgt werden. Glasbehältnisse und Glasscherben
werden vielfach zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen und werden bei körperlichen
Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt. Auf öffentlichen Verkehrsflächen
gedankenlos weggeworfene Glasbehältnisse können schließlich bei den Dienst- und
Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Rettungs- und Hilfsdienste und nicht zuletzt auch bei
Privatpersonen zu Reifenschäden führen. Die Stadt Köln hat aufgrund dessen per
Allgemeinverfügung an einzelnen Karnevalstagen für bestimmte Straßenzüge ein generelles
Glasverbot verfügt; in letzter Instanz wurde dies durch das OVG Münster im November 2010
bestätigt.
Wenngleich die `Kölner Verhältnisse´ in dieser Form auf Bedburg nicht übertragbar sind, weist die
Verwaltung dennoch darauf hin, dass auch in Bedburg anlässlich gewisser größerer
Veranstaltungen verstärkter Glasbruch mit den v. g. Konsequenzen festzustellen ist. Konkret ist es
im Stadtgebiet Bedburg u. a. am 19.02.2010 anlässlich einer karnevalistischen Veranstaltung vor
der Bürgerhalle in Königshoven durch Glasbehältnisse zu einer empfindlichen Störungen der
öffentlichen Sicherheit gekommen. Vor der Veranstaltungsstätte gruppierten sich rivalisierende
Jugendliche, die im Handgemenge Glasbehältnisse als Wurfgeschosse benutzten. Durch die
umherfliegenden Glasscherben wurden auch völlig unbeteiligte Personen gefährdet. Die
Kreispolizeibehörde Bergheim war gegen 18:00 Uhr mit 2 Einsatzfahrzeugen vor Ort und hat
zunächst mehrere Platzverweise ausgesprochen. Um eine weitere Eskalation der prekären
Situation zu verhindern, wurde die Veranstaltung letztendlich durch die Polizei vorzeitig beendet.
Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes beabsichtigt die Verwaltung, zur Gefahrenprävention im
Einzelfall bei größeren Veranstaltungen ein Glasverbot als Auflage in die gaststättenrechtliche
Gestattung aufzunehmen. Dies betrifft vorrangig Groß-/ größere Veranstaltungen, bei denen in der
Vergangenheit verstärkter Glasbruch zu verzeichnen war und es dadurch bedingt - auch
ausweislich der Polizeiberichte - zu empfindlichen Störungen und Gefahrensituationen gekommen
ist; neben der karnevalistischen Veranstaltung an Weiberfastnacht in der Bürgerhalle in
Königshoven betrifft dies vorrangig die Karibische Nacht und das Lampionfest.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-9/2011
Seite 2