Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
10.03.11, 14:56
Aktualisiert
10.03.11, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP843/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.03.2011
Betreff:
Interkommunales Kompetenzareal Terra Nova
hier: Flächenausweisung zur landesplanerischen Genehmigung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beabsichtigt, zur landesplanerischen Absicherung des
Kompetenzareals terra nova die in der Anlage dargestellten Flächen aus dem
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg herauszunehmen und bei Einleitung des
entsprechenden Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim
entsprechende Bauleitplanverfahren für den Flächennutzungsplan Bedburg zu initiieren.
Begründung:
Im Rahmen der Regionale 2010 ist beabsichtigt, ein gemeinsames Gewerbegebiet der Städte
Bedburg, Bergheim und Elsdorf unter dem Begriff terra nova im Nordwesten der Stadt Bergheim
zu realisieren. Dazu ist im vergangenen Jahr ein Zweckverband gegründet worden.
Planungsrechtlich ist die Fläche im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln als Gewerbe- und
Industriebereich (GIB) für flächenintensive Großvorhaben dargestellt. Im Rahmen der
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans LEP 2025 ist von der Landesregierung beabsichtigt,
diese Flächen bis auf einzelne Ausnahmen mangels Bedarf für flächenintensive Großvorhaben
aus dem Landesentwicklungsplan sowie den nachgeordneten Regionalplänen herauszunehmen
und in diesen Bereichen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich darzustellen.
In mehreren Abstimmungsterminen hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass eine
teilweise Beibehaltung der Flächen in LEP und Regionalplan bei gleichzeitiger Entlassung der
Fläche aus der Zweckbindung für flächenintensive Großvorhaben nur möglich ist, wenn
entsprechende bisher ungenutzte und nicht beplante Gewerbeflächen der Zweckverbandsstädte
aus ihren Flächennutzungsplänen herausgenommen und als Tauschflächen eingebracht werden.
Da in Bedburg keine entsprechenden Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, hat die Verwaltung
mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, dass auch Wohnbauflächen als Tauschflächen
eingebracht werden können, da derzeit im Rahmen der 29. Flächennutzungsplanänderung der
Bereich der Bedburger Höfe von Gewerbe- und Sonderbaufläche in Wohnbaufläche geändert wird.
Die in der Anlage als Tauschflächen vorgeschlagenen Bereiche entsprechen der Größenordnung
der von der Stadt Bedburg einzubringenden Flächen. Die Verwaltung sieht diese Flächen als
Bereiche, in denen eine zukünftige Überplanung zur Wohngebietsnutzung insbesondere aufgrund
der Nähe zur Autobahn nicht mehr beabsichtigt ist. Gleiches sieht auch der derzeitige Entwurf des
in Aufstellung befindlichen Stadtentwicklungskonzeptes vor.
Wird hier keine Einigung erzielt, wird bei der Überarbeitung von LEP und Regionalplan die GIBDarstellung im Regionalplan von der Bezirksregierung zurückgenommen. Eine zukünftige
Bauleitplanung in diesem Bereich wäre dann aufgrund des Widerspruchs zu den übergeordneten
Zielen der Raumordnung ausgeschlossen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 28.02.2011
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister