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Beschlussvorlage (Interkommunales Kompetenzareal Terra Nova hier: Flächenausweisung zur landesplanerischen Genehmigung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
10.03.11, 14:56
Aktualisiert
10.03.11, 14:56
Beschlussvorlage (Interkommunales Kompetenzareal Terra Nova
hier: Flächenausweisung zur landesplanerischen Genehmigung) Beschlussvorlage (Interkommunales Kompetenzareal Terra Nova
hier: Flächenausweisung zur landesplanerischen Genehmigung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP843/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2011 Betreff: Interkommunales Kompetenzareal Terra Nova hier: Flächenausweisung zur landesplanerischen Genehmigung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beabsichtigt, zur landesplanerischen Absicherung des Kompetenzareals terra nova die in der Anlage dargestellten Flächen aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg herauszunehmen und bei Einleitung des entsprechenden Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim entsprechende Bauleitplanverfahren für den Flächennutzungsplan Bedburg zu initiieren. Begründung: Im Rahmen der Regionale 2010 ist beabsichtigt, ein gemeinsames Gewerbegebiet der Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf unter dem Begriff terra nova im Nordwesten der Stadt Bergheim zu realisieren. Dazu ist im vergangenen Jahr ein Zweckverband gegründet worden. Planungsrechtlich ist die Fläche im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) für flächenintensive Großvorhaben dargestellt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans LEP 2025 ist von der Landesregierung beabsichtigt, diese Flächen bis auf einzelne Ausnahmen mangels Bedarf für flächenintensive Großvorhaben aus dem Landesentwicklungsplan sowie den nachgeordneten Regionalplänen herauszunehmen und in diesen Bereichen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich darzustellen. In mehreren Abstimmungsterminen hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass eine teilweise Beibehaltung der Flächen in LEP und Regionalplan bei gleichzeitiger Entlassung der Fläche aus der Zweckbindung für flächenintensive Großvorhaben nur möglich ist, wenn entsprechende bisher ungenutzte und nicht beplante Gewerbeflächen der Zweckverbandsstädte aus ihren Flächennutzungsplänen herausgenommen und als Tauschflächen eingebracht werden. Da in Bedburg keine entsprechenden Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, hat die Verwaltung mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, dass auch Wohnbauflächen als Tauschflächen eingebracht werden können, da derzeit im Rahmen der 29. Flächennutzungsplanänderung der Bereich der Bedburger Höfe von Gewerbe- und Sonderbaufläche in Wohnbaufläche geändert wird. Die in der Anlage als Tauschflächen vorgeschlagenen Bereiche entsprechen der Größenordnung der von der Stadt Bedburg einzubringenden Flächen. Die Verwaltung sieht diese Flächen als Bereiche, in denen eine zukünftige Überplanung zur Wohngebietsnutzung insbesondere aufgrund der Nähe zur Autobahn nicht mehr beabsichtigt ist. Gleiches sieht auch der derzeitige Entwurf des in Aufstellung befindlichen Stadtentwicklungskonzeptes vor. Wird hier keine Einigung erzielt, wird bei der Überarbeitung von LEP und Regionalplan die GIBDarstellung im Regionalplan von der Bezirksregierung zurückgenommen. Eine zukünftige Bauleitplanung in diesem Bereich wäre dann aufgrund des Widerspruchs zu den übergeordneten Zielen der Raumordnung ausgeschlossen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 28.02.2011 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister