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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-16/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Inhalt der Datei

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) hat der Rat der Gemeinde Vettweiß mit Beschluss vom ______________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.784.167,00 € 14.245.802,00 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.022.797,00 € 12.795.010,00 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.512.500,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.621.500,00 € festgesetzt §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.197.472,00 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zu Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.260.000,00 € festgesetzt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. - 461.635,00 € §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000,00 € festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundstücke B) auf Gewerbesteuer auf 210 % 381 % 390 % §7 Beamtinnen und Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in eine höhere Planstelle eingewiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs.1 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710). 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften: Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Düren mit Schreiben vom __________ angezeigt worden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ___________ bis ___________ im Rathaus Vettweiß, Gereonstraße 14, Zimmer 007 öffentlich aus. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, den __.02.2009 _____________________ (Kranz) Bürgermeister