Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.05.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-53/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 05.06.2008
Gemeinderat am 19.06.2008
- öffentlich -
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung
Begründung:
Zum 01.01.2009 wird die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß neu
ausgeschrieben. Bei der Durchführung der Ausschreibung wird die Gemeinde
Vettweiß durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA GmbH)
beratend unterstützt.
Bereits bei Ihrer Präsentation am 15.05.2008 hat die KuA GmbH einen Terminplan
für die Ausschreibung vorgestellt und viele grundsätzliche Punkte, die bei einem
Ausschreibungsverfahren zu beachten sind, angesprochen.
Zur Erstellung der Leistungsbeschreibung ist es notwendig, vorher gewisse
"Eckpunkte" festzulegen, z.B. welche Änderungen im Gegensatz zum bisherigen
Abfuhrsystem zukünftig eingeführt werden sollen oder auf wie viele Jahre der neue
Entsorgungsvertrag festgeschrieben sein soll.
Die KuA GmbH empfiehlt aus Ihrer Erfahrung, den neuen Entsorgungsvertrag auf 8
Jahre festzuschreiben. Eine kürzere Vertragsdauer (z.B. 5 Jahre) hat
erfahrungsgemäß schlechtere Ausschreibungsergebnisse zur Folge. Des Weiteren
wird empfohlen, die Altpapiereinsammlung in einem eigenen Los auszuschreiben,
um so mit der Ausschreibung auch Firmen zu erreichen, die auf Altpapier
spezialisiert sind und dadurch in diesem Bereich bessere Angebote abgeben können.
Eine weitere Aufteilung in einzelne Lose sei aus wirtschaftlichen Gründen bei Städten
und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern nicht sinnvoll. Außerdem empfiehlt die
KuA GmbH dringend, weder Nebenangebote zuzulassen noch alternative Leistungen
abzufragen, da in solchen Fällen spätere Streitigkeiten vor der Vergabekammer fast
vorprogrammiert seien. Die Leistungsbeschreibung sollte so aufgebaut sein, dass
alle Leistungen, die als wichtig angesehen werden, genau beschrieben sind und alle
weniger wichtigen nur allgemein gefordert werden.
An das Entsorgungsunternehmen sollten Anforderungen gestellt werden hinsichtlich
der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit, um sicherzustellen,
dass die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß auch weiterhin auf dem
gewohnten Niveau durchgeführt wird.
Als einziges Zuschlagskriterium wird der Preis empfohlen, Anforderungen an das
Unternehmen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sollten ja bereits als
Mindestkriterien gefordert sein und dürfen dann bei der Wertung nicht nochmals
verwendet werden.
Am eigentlichen Abfuhrsystem
eingebracht werden.
sollten
noch
verschiedene
Änderungen
mit
Restmüll: Zusätzlich zu den bisher vorhandenen Gefäßgrößen sollen 60l Gefäße
eingeführt werden (für Ein-Personen-Haushalte). Bei der Ausschreibung sollte dem
Bieter freigestellt werden, ob zukünftig 90l Gefäße oder stattdessen 80l Gefäße
verwandt werden sollen. 90l-Gefäße entsprechen lt. KuA GmbH nicht dem gängigen
Standard, bei einer Festlegung auf diese Größe würde man also schlechtere
Angebote erzielen.
Biomüll: Zusätzlich zur Biotonne soll noch eine Grünschnittsammlung durchgeführt
werden. Diese könnte z.B. in der Zeit von Mai bis Oktober einmal monatlich durch
eine Containersammlung am Bauhof durchgeführt werden. Bisher gibt es außer der
Entsorgungsmöglichkeit über die Biotonne nur die Möglichkeit, den gemeindlichen
Häcksler gegen Gebühr anzufordern bzw. den Grünschnitt selbst bei der
Annahmestelle
in
Hürtgenwald
abzuliefern.
Durch
eine
zusätzliche
Grünschnittsammlung würde dem Bürger die Gelegenheit gegeben, seinen
Grünschnitt ortsnah zu entsorgen. Außerdem ist die Anlieferung von Grünschnitt für
die Gemeinde günstiger als die Anlieferung von Biomüll, was sich gebührenmindernd
auswirkt.
Die Sammlung sollte nur zu gewissen Zeiten (z.B. 2 Stunden an einem Samstag)
stattfinden, da auch Personal des Entsorgers eingesetzt werden muss, um Fehlwürfe
zu vermeiden. Aus diesem Grunde scheint eine dauerhafte Aufstellung eines solchen
Containers auch als nicht sinnvoll, ebenso wie die Aufstellung von Containern in allen
Ortsteilen, da dies die Kosten für Personal und Containeraufstellung erheblich
steigern würde, was sich dann wiederum auf die Abfallgebühren auswirken würde.
Sperrmüll: Bei der Sperrmüllsammlung nach dem jetzigen System ist die Abholung
für den Bürger grundsätzlich kostenpflichtig mit 3,--€ pro Großteil bzw. Bündel. Durch
diese Regelung wird der Bürger an der Entsorgung des Sperrmülls beteiligt, ca. 50 %
der Kosten für die Beseitigung des Sperrmülls werden so gedeckt. Dieses bisherige
System ist jedoch mit einem sehr großen Verwaltungsaufwand verbunden, da mit
den zur Zeit vorhandenen 14 Ausgabestellen für Gebührenmarken separat
abgerechnet werden muss. Des Weiteren besteht bei den Bürgern häufig Unklarheit
darüber, wie viele Marken für welche Mengen Sperrmüll benötigt werden. Des
Öfteren sind laut Aussagen von Bürgern auch schon Sperrgutmarken, die abends
vorher schon angebracht wurden, entwendet worden. Es wird daher vorgeschlagen,
zukünftig eine Sperrmüllabfuhr pro Haushalt gebührenfrei durchzuführen (mit
Mengenbegrenzung, z.B. 3 cbm) und jede weitere Sperrmüllabfuhr gebührenpflichtig
zu machen. Die Durchführung der Sperrmüllabfuhr soll zukünftig durch flexible
Termine gestaltet werden (Termin wird dem Bürger nach der Anmeldung bekannt
gegeben), was zu kürzeren Wartezeiten für die Bürger führt.
Sollten sich durch das Angebot einer gebührenfreien Sperrmüllsammlung die
Abfuhrmengen von Restmüll (dann weniger) und Sperrmüll (dann mehr)
gegeneinander verschieben, so würde sich dies gebührenmindernd auswirken, da
die Anlieferung von Sperrmüll günstiger ist als die Anlieferung von Restmüll.
Altpapier: Es soll eine 240l Papiertonne eingeführt werden. Für Haushalte, die diese
Tonne nicht wünschen oder bei Mehrmengen, soll weiterhin eine Bündelsammlung
durchgeführt werden. Durch Einsatz einer Papiertonne soll erfahrungsgemäß die
Menge sowie die Qualität des gesammelten Papiers gesteigert werden. Des
Weiteren besteht derzeit die Gefahr, dass ein Unternehmen ohne
Entsorgungsauftrag der Gemeinde eigene Altpapiertonnen aufstellt, um so das
Altpapier zur Verwertung einzusammeln. Die Gemeinde könnte dann das derzeit gut
bezahlte Altpapier nicht mehr vermarkten. Diese Vorgehensweise ist schon in
mehreren Gerichtsurteilen als rechtmäßig anerkannt worden. Ist jedoch bereits von
der Gemeinde eine Tonne zur Verfügung gestellt worden, dürfte das Interesse eines
anderen Unternehmens an der Aufstellung eigener Tonnen bzw. die Akzeptanz durch
den Bürger nicht mehr gegeben sein.
Die Sammlung soll weiterhin durch Pressfahrzeuge mit Unterstützung durch die
Ortsvereine durchgeführt werden.
Elektroschrott: Ebenfalls keine festen, sondern zukünftig flexible Termine bei der
Abholung, so wie bei der Sperrmüllabfuhr. Abholung von Elektroschrott ist, wie bisher
auch, gebührenfrei.
Schadstoffe und Gelbe Tonne: Die Schadstoffentsorgung wurde dem
Zweckverband Entsorgungsregion West übertragen, ist demnach nicht Gegenstand
der Ausschreibung. Die Abfuhr der Gelben Tonne ist ebenfalls nicht Gegenstand der
Ausschreibung, da dies nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde als öffentlich
rechtlicher Entsorgungsträger sondern im Zuständigkeitsbereich des Dualen Systems
liegt.
Eine Übersicht des jetzigen Abfuhrsystems und möglicher Änderungen ist als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen.
Der neue Entsorgungsvertrag soll auf 8 Jahre festgeschrieben werden. Die
Altpapiereinsammlung soll in einem eigenen Los ausgeschrieben werden.
Zuschlagskriterium für die Erteilung des Entsorgungsauftrags wird der Preis.
Änderungen am Abfuhrsystem sollen wie oben beschrieben in die Ausschreibung mit
eingebracht werden.