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Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung) Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.05.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-53/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 05.06.2008 Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung Begründung: Zum 01.01.2009 wird die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß neu ausgeschrieben. Bei der Durchführung der Ausschreibung wird die Gemeinde Vettweiß durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA GmbH) beratend unterstützt. Bereits bei Ihrer Präsentation am 15.05.2008 hat die KuA GmbH einen Terminplan für die Ausschreibung vorgestellt und viele grundsätzliche Punkte, die bei einem Ausschreibungsverfahren zu beachten sind, angesprochen. Zur Erstellung der Leistungsbeschreibung ist es notwendig, vorher gewisse "Eckpunkte" festzulegen, z.B. welche Änderungen im Gegensatz zum bisherigen Abfuhrsystem zukünftig eingeführt werden sollen oder auf wie viele Jahre der neue Entsorgungsvertrag festgeschrieben sein soll. Die KuA GmbH empfiehlt aus Ihrer Erfahrung, den neuen Entsorgungsvertrag auf 8 Jahre festzuschreiben. Eine kürzere Vertragsdauer (z.B. 5 Jahre) hat erfahrungsgemäß schlechtere Ausschreibungsergebnisse zur Folge. Des Weiteren wird empfohlen, die Altpapiereinsammlung in einem eigenen Los auszuschreiben, um so mit der Ausschreibung auch Firmen zu erreichen, die auf Altpapier spezialisiert sind und dadurch in diesem Bereich bessere Angebote abgeben können. Eine weitere Aufteilung in einzelne Lose sei aus wirtschaftlichen Gründen bei Städten und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern nicht sinnvoll. Außerdem empfiehlt die KuA GmbH dringend, weder Nebenangebote zuzulassen noch alternative Leistungen abzufragen, da in solchen Fällen spätere Streitigkeiten vor der Vergabekammer fast vorprogrammiert seien. Die Leistungsbeschreibung sollte so aufgebaut sein, dass alle Leistungen, die als wichtig angesehen werden, genau beschrieben sind und alle weniger wichtigen nur allgemein gefordert werden. An das Entsorgungsunternehmen sollten Anforderungen gestellt werden hinsichtlich der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit, um sicherzustellen, dass die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß auch weiterhin auf dem gewohnten Niveau durchgeführt wird. Als einziges Zuschlagskriterium wird der Preis empfohlen, Anforderungen an das Unternehmen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sollten ja bereits als Mindestkriterien gefordert sein und dürfen dann bei der Wertung nicht nochmals verwendet werden. Am eigentlichen Abfuhrsystem eingebracht werden. sollten noch verschiedene Änderungen mit Restmüll: Zusätzlich zu den bisher vorhandenen Gefäßgrößen sollen 60l Gefäße eingeführt werden (für Ein-Personen-Haushalte). Bei der Ausschreibung sollte dem Bieter freigestellt werden, ob zukünftig 90l Gefäße oder stattdessen 80l Gefäße verwandt werden sollen. 90l-Gefäße entsprechen lt. KuA GmbH nicht dem gängigen Standard, bei einer Festlegung auf diese Größe würde man also schlechtere Angebote erzielen. Biomüll: Zusätzlich zur Biotonne soll noch eine Grünschnittsammlung durchgeführt werden. Diese könnte z.B. in der Zeit von Mai bis Oktober einmal monatlich durch eine Containersammlung am Bauhof durchgeführt werden. Bisher gibt es außer der Entsorgungsmöglichkeit über die Biotonne nur die Möglichkeit, den gemeindlichen Häcksler gegen Gebühr anzufordern bzw. den Grünschnitt selbst bei der Annahmestelle in Hürtgenwald abzuliefern. Durch eine zusätzliche Grünschnittsammlung würde dem Bürger die Gelegenheit gegeben, seinen Grünschnitt ortsnah zu entsorgen. Außerdem ist die Anlieferung von Grünschnitt für die Gemeinde günstiger als die Anlieferung von Biomüll, was sich gebührenmindernd auswirkt. Die Sammlung sollte nur zu gewissen Zeiten (z.B. 2 Stunden an einem Samstag) stattfinden, da auch Personal des Entsorgers eingesetzt werden muss, um Fehlwürfe zu vermeiden. Aus diesem Grunde scheint eine dauerhafte Aufstellung eines solchen Containers auch als nicht sinnvoll, ebenso wie die Aufstellung von Containern in allen Ortsteilen, da dies die Kosten für Personal und Containeraufstellung erheblich steigern würde, was sich dann wiederum auf die Abfallgebühren auswirken würde. Sperrmüll: Bei der Sperrmüllsammlung nach dem jetzigen System ist die Abholung für den Bürger grundsätzlich kostenpflichtig mit 3,--€ pro Großteil bzw. Bündel. Durch diese Regelung wird der Bürger an der Entsorgung des Sperrmülls beteiligt, ca. 50 % der Kosten für die Beseitigung des Sperrmülls werden so gedeckt. Dieses bisherige System ist jedoch mit einem sehr großen Verwaltungsaufwand verbunden, da mit den zur Zeit vorhandenen 14 Ausgabestellen für Gebührenmarken separat abgerechnet werden muss. Des Weiteren besteht bei den Bürgern häufig Unklarheit darüber, wie viele Marken für welche Mengen Sperrmüll benötigt werden. Des Öfteren sind laut Aussagen von Bürgern auch schon Sperrgutmarken, die abends vorher schon angebracht wurden, entwendet worden. Es wird daher vorgeschlagen, zukünftig eine Sperrmüllabfuhr pro Haushalt gebührenfrei durchzuführen (mit Mengenbegrenzung, z.B. 3 cbm) und jede weitere Sperrmüllabfuhr gebührenpflichtig zu machen. Die Durchführung der Sperrmüllabfuhr soll zukünftig durch flexible Termine gestaltet werden (Termin wird dem Bürger nach der Anmeldung bekannt gegeben), was zu kürzeren Wartezeiten für die Bürger führt. Sollten sich durch das Angebot einer gebührenfreien Sperrmüllsammlung die Abfuhrmengen von Restmüll (dann weniger) und Sperrmüll (dann mehr) gegeneinander verschieben, so würde sich dies gebührenmindernd auswirken, da die Anlieferung von Sperrmüll günstiger ist als die Anlieferung von Restmüll. Altpapier: Es soll eine 240l Papiertonne eingeführt werden. Für Haushalte, die diese Tonne nicht wünschen oder bei Mehrmengen, soll weiterhin eine Bündelsammlung durchgeführt werden. Durch Einsatz einer Papiertonne soll erfahrungsgemäß die Menge sowie die Qualität des gesammelten Papiers gesteigert werden. Des Weiteren besteht derzeit die Gefahr, dass ein Unternehmen ohne Entsorgungsauftrag der Gemeinde eigene Altpapiertonnen aufstellt, um so das Altpapier zur Verwertung einzusammeln. Die Gemeinde könnte dann das derzeit gut bezahlte Altpapier nicht mehr vermarkten. Diese Vorgehensweise ist schon in mehreren Gerichtsurteilen als rechtmäßig anerkannt worden. Ist jedoch bereits von der Gemeinde eine Tonne zur Verfügung gestellt worden, dürfte das Interesse eines anderen Unternehmens an der Aufstellung eigener Tonnen bzw. die Akzeptanz durch den Bürger nicht mehr gegeben sein. Die Sammlung soll weiterhin durch Pressfahrzeuge mit Unterstützung durch die Ortsvereine durchgeführt werden. Elektroschrott: Ebenfalls keine festen, sondern zukünftig flexible Termine bei der Abholung, so wie bei der Sperrmüllabfuhr. Abholung von Elektroschrott ist, wie bisher auch, gebührenfrei. Schadstoffe und Gelbe Tonne: Die Schadstoffentsorgung wurde dem Zweckverband Entsorgungsregion West übertragen, ist demnach nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Abfuhr der Gelben Tonne ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung, da dies nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger sondern im Zuständigkeitsbereich des Dualen Systems liegt. Eine Übersicht des jetzigen Abfuhrsystems und möglicher Änderungen ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen. Der neue Entsorgungsvertrag soll auf 8 Jahre festgeschrieben werden. Die Altpapiereinsammlung soll in einem eigenen Los ausgeschrieben werden. Zuschlagskriterium für die Erteilung des Entsorgungsauftrags wird der Preis. Änderungen am Abfuhrsystem sollen wie oben beschrieben in die Ausschreibung mit eingebracht werden.