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Beschlussvorlage (Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit) Beschlussvorlage (Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit) Beschlussvorlage (Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP88/2011 2. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg wählt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungsund Sozialausschusses vom 01.02.2011 Herrn Alpaslan Akar zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen, die drei Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, zu übertragen. Die fünfjährige Amtszeit der v. g. Schiedsperson endet mit Ablauf des 18.04.2011; gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) bleibt die bisherige Amtsperson bis zur Wahl einer Nachfolgerin/ eines Nachfolgers im Amt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift zu § 3 SCHAG NRW) hat die Verwaltung sowohl in der Presse als auch im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 30.11.2010 bekannt gemacht, dass sich geeignete Personen bis zum 31.01.2011 zur Wahl für die im April 2011 beginnende 5-jährige Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zur Wahl stellen können. Der bisherige Amtsinhaber, Herr Hartmut Hings, 50181 Bedburg, hat sich erneut für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg beworben. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass Herr Hings in einem persönlichen Gespräch gegenüber der Verwaltung erklärt hat, der Zeitaufwand und die Verantwortung für die Ausübung des Schiedsamtes stehe in keiner Relation zu der Dienstzimmerentschädigung in Höhe von derzeit 600,- € pro Jahr. Seine Bewerbung stehe insofern unter dem Vorbehalt einer angemessenen Erhöhung; die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Vorlage `Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet´ (TOP WP8-12/2011). Neben der Bewerbung von Herrn Hings sind aufgrund der Bekanntmachung - in alphabetischer Reihenfolge - weitere, nachfolgend aufgeführte Bewerbungen eingegangen: - Akar, Alpaslan, 50181 Bedburg - Frommont, Manuela, 50126 Bergheim (OT Glesch), - Greven, Jutta, 50181 Bedburg, - Lucht, Stephan, 50181 Bedburg. [Anmerkung der Verwaltung: Herr Lucht hat zwischenzeitlich seine Bewerbung zurückgezogen.] Alle o. a. Bewerber erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Schiedsperson. Bewerbungen konnten bis zum 31.01.2011 eingereicht werden. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach § 2 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW(SchAG) Schiedsperson nicht sein soll, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat. Da es sich hierbei um eine `Sollbestimmung´ handelt, wurden verwaltungsseitig auch Bewerbungen von Personen entgegengenommen, die nicht im Stadtgebiet Bedburg wohnhaft sind. Die vorliegenden Bewerbungen sind als Anlage im nichtöffentlichen Teil beigefügt. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, Herrn Alpaslan Akar zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zu wählen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.02.2011 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister