Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP88/2011 2. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg wählt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungsund Sozialausschusses vom 01.02.2011 Herrn Alpaslan Akar zur Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Bedburg.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen, die drei
Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg
zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks
Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, zu übertragen. Die fünfjährige Amtszeit der v. g.
Schiedsperson endet mit Ablauf des 18.04.2011; gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das
Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) bleibt die
bisherige Amtsperson bis zur Wahl einer Nachfolgerin/ eines Nachfolgers im Amt.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift zu § 3 SCHAG NRW) hat
die Verwaltung sowohl in der Presse als auch im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom
30.11.2010 bekannt gemacht, dass sich geeignete Personen bis zum 31.01.2011 zur Wahl
für die im April 2011 beginnende 5-jährige Amtszeit der Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Bedburg zur Wahl stellen können.
Der bisherige Amtsinhaber, Herr Hartmut Hings, 50181 Bedburg, hat sich erneut für das
Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg beworben. Rein informativ
weist die Verwaltung darauf hin, dass Herr Hings in einem persönlichen Gespräch
gegenüber der Verwaltung erklärt hat, der Zeitaufwand und die Verantwortung für die
Ausübung des Schiedsamtes stehe in keiner Relation zu der Dienstzimmerentschädigung
in Höhe von derzeit 600,- € pro Jahr. Seine Bewerbung stehe insofern unter dem
Vorbehalt einer angemessenen Erhöhung; die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die
Vorlage `Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im
Stadtgebiet´ (TOP WP8-12/2011).
Neben der Bewerbung von Herrn Hings sind aufgrund der Bekanntmachung - in
alphabetischer Reihenfolge - weitere, nachfolgend aufgeführte Bewerbungen
eingegangen:
- Akar, Alpaslan, 50181 Bedburg
- Frommont, Manuela, 50126 Bergheim (OT Glesch),
- Greven, Jutta, 50181 Bedburg,
- Lucht, Stephan, 50181 Bedburg.
[Anmerkung der Verwaltung: Herr Lucht hat zwischenzeitlich seine Bewerbung
zurückgezogen.]
Alle o. a. Bewerber erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der
Schiedsperson. Bewerbungen konnten bis zum 31.01.2011 eingereicht werden.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach § 2 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz
NRW(SchAG) Schiedsperson nicht sein soll, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen
Wohnsitz hat. Da es sich hierbei um eine `Sollbestimmung´ handelt, wurden
verwaltungsseitig auch Bewerbungen von Personen entgegengenommen, die nicht im
Stadtgebiet Bedburg wohnhaft sind.
Die vorliegenden Bewerbungen sind als Anlage im nichtöffentlichen Teil beigefügt.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2011
dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, Herrn Alpaslan Akar zur
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.02.2011
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister