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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP818/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage nach Fachbereichen aufgeführt. Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2011 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwandsund Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2011 darstellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 18.02.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister