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Vorlage (Antrag des Herrn Bernd Weikopf aus Müddersheim vom 23.07.2008 zur geplanten Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Antrag des Herrn Bernd Weikopf aus Müddersheim vom 23.07.2008 zur geplanten Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.07.2008 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-81/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 14.08.2008 Gemeinderat am 28.08.2008 - öffentlich - Antrag des Herrn Bernd Weikopf aus Müddersheim vom 23.07.2008 zur geplanten Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens Begründung: Herr Bernd Weikopf aus Müddersheim beantragt mit Schreiben vom 23.07.2008, die Gemeinde Vettweiß möge das gemeindliche Einvernehmen zur Ansiedlung der Hähnchenmastanlage in Müddersheim versagen. Weiterhin beantragt er die technische Untersuchung der Tragfähigkeit der beiden Brücken in der Amandusstraße und des örtlichen Straßennetzes in Müddersheim sowie der Verbindungswege zur geplanten Mastanlage im Hinblick auf die zu erwartenden zusätzlichen Belastungen. Im Betreff des Antrages heißt es: Bürgerantrag zur geplanten Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim hier: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens. Seitens der Verwaltung wurde eine rechtliche Prüfung des „Bürgerantrages“ nach den Maßgaben des Gemeindeverfassungsrechts vorgenommen. Die Gemeindeordnung kennt den Begriff des Bürgerantrages (ehemals § 6c) nach verschiednen Reformen nicht mehr. An seiner Stelle steht heute die Möglichkeit der Anregung und Beschwerde (§ 24). Daneben gibt es den weiter gehenden Einwohnerantrag. Dessen formelle Anforderungen werden durch den Antrag des Herrn Weikopf aber nicht erfüllt. Der Haupt– und Finanzausschuss ist nach § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung für die Erledigung der Anregung und Beschwerde zuständig. Er prüft, wie mit der Anregung und Beschwerde zu verfahren ist und verweist sie an die zur Entscheidung zuständige Stelle. Dies sollte im vorliegenden Fall der Rat sein. Beschlussvorschlag: Nach Prüfung der Anregung des Herrn Weikopf in seinem Schreiben vom 23.07.2008 verweist der Haupt- und Finanzausschuss beide Inhalte zur Entscheidung an den Rat der Gemeinde Vettweiß, er möge die Anregung, das Einvernehmen zu versagen bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen und über die beantragte technische Untersuchung der Brückenbauwerke und des örtlichen Straßennetzes in Müddersheim sowie der Verbindungswege zur geplanten Mastanlage im Hinblick auf die zu erwartenden zusätzlichen Belastungen entscheiden. Auswirkungen auf den Haushalt: