Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.02.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-18/2009
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.02.2009
- öffentlich -
Maßnahmen des Konjunkturpaketes
Begründung:
Allgemeine Erläuterungen
Das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
ist zwischenzeitlich auf den Weg gebracht worden. Dieses Gesetz wird mit dem
Begriff „Konjunkturpaket II“ umschrieben, weil seit Mitte 2008 es außerdem einen
„Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur in den
Gemeinden in NRW“ mit der Bezeichnung „Konjunkturpaket I“ gibt.
Die Vorraussetzungen einer möglichen Förderung aus dem Konjunkturpaket I sind im
Zusammenhang mit der geplanten Gesamtsanierung des Schulzentrums bereits
erläutert worden. Kommunen in der Haushaltssicherung und/oder Maßnahmen in
einem Sanierungsgebiet sind hier Vorraussetzung.
Im Konjunkturpaket II gibt es 2 Grundvoraussetzungen.
a) Investive Maßnahmen dürfen nicht bereits im beschlossenen Haushalt 2009
finanziert sein.
b) Das Inv. Volumen im Haushalt muss oberhalb des Volumens der letzten Jahre
liegen
Hintergrund dieser Vorgaben: Es soll sich um zusätzliche Maßnahmen handeln. Das
Inv. Volumen darf nicht abgesenkt werden.
Der Begriff der Investition ist im „Neuen kommunalen Haushalt“ bekanntlich anders
zu betrachten, als im vorherigen kameralen Haushalt. Viele Sanierungen sind
bekanntlich im NKF aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Das
Innenministerium erklärte hierzu, dass es immer Zielvorgabe des Bundes war,
energetische Maßnahmen zu forcieren, die eine entsprechende Nachhaltigkeit zum
Inhalt haben. Deshalb sind alle energetischen Verbesserungen auch wenn sie nicht
unter den Begriff der Investition, sondern im laufenden Haushalt zu veranschlagen
sind, förderfähige Maßnahmen.
Es gibt 2 Förderbereiche
a) Investitionsschwerpunkt Bildung. Hierunter fallen aus dem gemeindlichen
Bereich Kindergärten und Schulen
b) Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Was alles hierunter fällt, ist etwas
nebulös, Die einzelnen Förderbereiche werden wie folgt beschrieben. a)
Krankenhäuser, b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), c) ländliche
Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV), d) kommunale Straßen (beschränkt
auf Lärmschutzmaßnahmen), e) Informationstechnologie, f) sonstige
Infrastrukturinvestitionen.
Es gibt nach wie vor viele offene Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen im Bereich
Infrastruktur. Im Internet hat der Innenminister eine Plattform eingerichtet, in der alle
Fragen eingestellt und thematisiert werden können
Klar ist, es dürfen auch Inv. Abschnitte berücksichtigt werden. Doppelförderungen
sind ausgeschlossen. Das Thema Breitband im ländlichen Raum wird zudem in
einer Arbeitsgemeinschaft von Bund und Land separat diskutiert.
Aufträge bis 100.000 € können freihändig vergeben werden, bis zu 1 Mill. können sie
beschränkt ausgeschrieben werden.
Mögliche Vorgehensweise
Aufgrund der vorweg beschriebenen Erkenntnisse wäre folgende Vorgehensweise
denkbar:
Konjunkturprogramm I und Gesamtsanierung Schulzentrum
Wie bereits in den letzten Ausschusssitzungen empfohlen, wird für die
Gesamtsanierung des Schulzentrums in Vettweiß ein entsprechender Förderantrag
auf den Weg gebracht.
Hintergrund
des
Förderantrages
ist
eine
2/3
Förderung
der
Gesamtsanierungsmaßnahme, 1/3 der Kosten werden über Kreditbedarf (möglichst
günstige KFW Kredite) seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Da eine
Doppelförderung ausgeschlossen ist, können keine Mittel aus dem Konjunkturpaket
II für den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Verwendung finden.
Sofern keine Zuschussgewährung aus dem Konjunkturpaket I erfolgt, sind die
am Schulzentrum notwendigen Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II
(293.739 €) umzusetzen. Für den Turnhallenbereich wäre auch ein Anteil von einem
Drittel aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur finanzierbar, da die Halle ja
auch von den Vereinen genutzt wird. Damit wären alle Mittel aus dem Bereich
Bildung gebunden und auch ein Teilbetrag aus dem Bereich Infrastruktur.
Sofern eine Zuschussgewährung aus dem Konjunkturpaket I für das
Schulzentrum erfolgt, sind alle verfügbaren Mittel des Konjunkturpaketes II aus den
Investitionsschwerpunkten Bildung und Infrastruktur frei für zusätzliche ins
Konjunkturprogramm passende Maßnahmen. Was ins Konjunkturprogramm mit dem
Schwerpunkt Bildung passt, ist relativ klar; was im Bereich Infrastruktur möglich ist,
ist nach wie vor nebulös.
Das Volumen für den Investitionsschwerpunkt Bildung beträgt 293.739 €. Im
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur stehen 584.054 € zur Verfügung.
Es gilt nun einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der obige Vorraussetzungen
erfüllt. Dieser Katalog wäre mit einer entsprechenden Priorität zu versehen. Dabei
sollten, wie oben schon erwähnt, Maßnahmen die zu einer Einsparung von Energie
führen und damit eine entsprechende Nachhaltigkeit zum Inhalt haben, in der
Priorität ganz oben angesiedelt sein.
Investitionsschwerpunkt Bildung
Im Bereich Bildung sind auch für Maßnahmen freier Träger anteilig Mittel zur
Verfügung zu stellen, wenn dies von den Trägern gewünscht wird. Aufgrund der
Kinderzahlen in Schulen und Kindergärten ergäbe sich in etwa eine Aufspaltung wie
folgt: KITA 1/3 sprich rund 100.000 €, Schulen 2/3 sprich rund 200.000 €
Alle bereits im Hinblick aus das Konjunkturprogramms II an gedachten Maßnahmen
im Schul- und Kindergartenbereich sind grundsätzlich möglich.
a) Grundschulgebäude Müddersheim
Aufwand 110.000 €
b) Grundschulgebäude Kelz
Aufwand 100.000 €
Hiermit wäre das bereit stehende Volumen für den Schulbereich schon erschöpft.
Im Kindergartenbereich ist geplant
a) Der Ausbau der KITA Jakobwüllesheim für U 3 Betreuung
b) Die energetische Sanierung des Kindergartens Gladbach
c) Die energetische Sanierung des Kindergarten Disternich
d) Die energetische Sanierung des Kindergarten Froitzheim
Aufwand
Aufwand
Aufwand
Aufwand
11.900 €
51.700 €
15.000 €
16.800 €.
Mit allen armen Trägern ist das Gespräch zu suchen, inwieweit sich zusätzlicher
Bedarf ergibt, wobei der zur Verfügung stehende Gesamtaufwand auf der Grundlage
der Kinder in den einzelnen Einrichtungen Basis möglicher Wünsche sein sollte. Vor
diesem Hintergrund wären für die Kindergärten der Lebenshilfe in Kelz und des kath.
Kindergartens in Vettweiß jeweils noch rund 12.000 € zurück zu halten. Der evtl.
zustehende Aufwand für den Kindergarten der AWO in Vettweiß wird durch die
Mehrbelastung der sonstigen Kindergärten der AWO kompensiert. Damit wäre auch
im Grundsatz das bereit stehende Volumen für die Kindergärten aufgebraucht
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
Einen Maßnahmenkatalog hierzu zu entwickeln, gestaltet sich etwas schwieriger,
weil die evtl. möglichen Maßnahmen zumindest in Teilbereichen nicht klar definiert
sind. Straßenausbau wird definitiv ausgeschlossen, Brückenbau vermutlich auch.
Hochwasserschutzmaßnahmen könnten förderfähig sein.
Vollkommen unproblematisch sind energetische Maßnahmen im Bereich der
allgemeinen
Infrastruktur
(Rathaus,
Bauhof,
Feuerwehrhäuser,
Dorfgemeinschaftshäuser) und ggbfl. auch investive Maßnahmen in diesem Bereich.
Wenn man dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ Priorität einräumt, sollte die energetische
Sanierung der gemeindlichen Objekte im Vordergrund stehen.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Themenfeld grundsätzlich möglich:
a) energetische Sanierung des Rathauses
und der Begegnungsstätte
b) energetische Sanierung des Bauhofes
c) energetische Sanierung der Bürgerhäuser
d) energetische Sanierung von Feuerwehrhäusern
Weiterhin denkbar sind
Aufwand ca. 200.000 €
Aufwand ca. 25.000 €
Aufwand ??? 80.000 €
Aufwand ??? 30.000 €
a) Maßnahmen des Hochwasserschutzes in Frangenheim Aufwand
20.000 €
b) Verbesserung der Informationstechnologie
Aufwand ca. 50.000 €
c)
d) …
Anmerkungen.
Die energetische Sanierung von Bürgerhäusern bedarf noch einiger Erhebungen,
wobei auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise fehlt und darüber hinaus die
Gedanken der gerechten Verteilung beachtet werden müssen. Da das Programm
bekanntlich ja auch 2010 noch läuft, könnte man einen gewissen Betrag hierfür
zurück stellen, um eine Sachstandserhebung in den einzelnen Häusern zu machen
und um noch offene Fragen zu klären. Das gleiche gilt für die
Feuerwehrgerätehäuser.
Das Thema Breitband/Funk kann man durchaus differenziert sehen. Man könnte
aber auch hierfür einen Betrag von rund 50.000 € zunächst zurück halten.
Wichtiger Hinweis
Laut Schnellbrief Nr. 33/2009 des Städte- und Gemeindebundes vom 13.2.2009
können Maßnahmen die im Jahr 2009 zu 100 % aus Mitteln des
Zukunftsinvestitionsgesetzes gefördert werden sollen, als überplanmäßige oder
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen behandelt werden. Eine
übereilte Konkretisierung der Maßnahmen im jetzt zu beratenden Haushalt ist folglich
nicht geboten. Die beigefügten Listen, sind als Richtschnur für angedachte mögliche
Maßnahmen zu bewerten.
Anlagen
• Anlage 1: Zusammenstellung Investitionsschwerpunkt Bildung
• Anlage 2: Zusammenstellung Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den vorweg beschriebenen
Maßnahmenkatalog, sowohl aus dem Bereich Bildung als auch aus dem Bereich
Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.
Die Umsetzung der Maßnahmen bedarf der überplanmäßigen bzw.
außerplanmäßigen vorherigen Zustimmung des Rates.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine