Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Maßnahmen des Konjunkturpaketes)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Maßnahmen des Konjunkturpaketes) Vorlage (Maßnahmen des Konjunkturpaketes) Vorlage (Maßnahmen des Konjunkturpaketes) Vorlage (Maßnahmen des Konjunkturpaketes)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.02.2009 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-18/2009 Vorlage für den Gemeinderat am 18.02.2009 - öffentlich - Maßnahmen des Konjunkturpaketes Begründung: Allgemeine Erläuterungen Das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ist zwischenzeitlich auf den Weg gebracht worden. Dieses Gesetz wird mit dem Begriff „Konjunkturpaket II“ umschrieben, weil seit Mitte 2008 es außerdem einen „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur in den Gemeinden in NRW“ mit der Bezeichnung „Konjunkturpaket I“ gibt. Die Vorraussetzungen einer möglichen Förderung aus dem Konjunkturpaket I sind im Zusammenhang mit der geplanten Gesamtsanierung des Schulzentrums bereits erläutert worden. Kommunen in der Haushaltssicherung und/oder Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet sind hier Vorraussetzung. Im Konjunkturpaket II gibt es 2 Grundvoraussetzungen. a) Investive Maßnahmen dürfen nicht bereits im beschlossenen Haushalt 2009 finanziert sein. b) Das Inv. Volumen im Haushalt muss oberhalb des Volumens der letzten Jahre liegen Hintergrund dieser Vorgaben: Es soll sich um zusätzliche Maßnahmen handeln. Das Inv. Volumen darf nicht abgesenkt werden. Der Begriff der Investition ist im „Neuen kommunalen Haushalt“ bekanntlich anders zu betrachten, als im vorherigen kameralen Haushalt. Viele Sanierungen sind bekanntlich im NKF aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Das Innenministerium erklärte hierzu, dass es immer Zielvorgabe des Bundes war, energetische Maßnahmen zu forcieren, die eine entsprechende Nachhaltigkeit zum Inhalt haben. Deshalb sind alle energetischen Verbesserungen auch wenn sie nicht unter den Begriff der Investition, sondern im laufenden Haushalt zu veranschlagen sind, förderfähige Maßnahmen. Es gibt 2 Förderbereiche a) Investitionsschwerpunkt Bildung. Hierunter fallen aus dem gemeindlichen Bereich Kindergärten und Schulen b) Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Was alles hierunter fällt, ist etwas nebulös, Die einzelnen Förderbereiche werden wie folgt beschrieben. a) Krankenhäuser, b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV), d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen), e) Informationstechnologie, f) sonstige Infrastrukturinvestitionen. Es gibt nach wie vor viele offene Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen im Bereich Infrastruktur. Im Internet hat der Innenminister eine Plattform eingerichtet, in der alle Fragen eingestellt und thematisiert werden können Klar ist, es dürfen auch Inv. Abschnitte berücksichtigt werden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Das Thema Breitband im ländlichen Raum wird zudem in einer Arbeitsgemeinschaft von Bund und Land separat diskutiert. Aufträge bis 100.000 € können freihändig vergeben werden, bis zu 1 Mill. können sie beschränkt ausgeschrieben werden. Mögliche Vorgehensweise Aufgrund der vorweg beschriebenen Erkenntnisse wäre folgende Vorgehensweise denkbar: Konjunkturprogramm I und Gesamtsanierung Schulzentrum Wie bereits in den letzten Ausschusssitzungen empfohlen, wird für die Gesamtsanierung des Schulzentrums in Vettweiß ein entsprechender Förderantrag auf den Weg gebracht. Hintergrund des Förderantrages ist eine 2/3 Förderung der Gesamtsanierungsmaßnahme, 1/3 der Kosten werden über Kreditbedarf (möglichst günstige KFW Kredite) seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, können keine Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den verbleibenden Eigenanteil der Gemeinde Verwendung finden. Sofern keine Zuschussgewährung aus dem Konjunkturpaket I erfolgt, sind die am Schulzentrum notwendigen Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II (293.739 €) umzusetzen. Für den Turnhallenbereich wäre auch ein Anteil von einem Drittel aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur finanzierbar, da die Halle ja auch von den Vereinen genutzt wird. Damit wären alle Mittel aus dem Bereich Bildung gebunden und auch ein Teilbetrag aus dem Bereich Infrastruktur. Sofern eine Zuschussgewährung aus dem Konjunkturpaket I für das Schulzentrum erfolgt, sind alle verfügbaren Mittel des Konjunkturpaketes II aus den Investitionsschwerpunkten Bildung und Infrastruktur frei für zusätzliche ins Konjunkturprogramm passende Maßnahmen. Was ins Konjunkturprogramm mit dem Schwerpunkt Bildung passt, ist relativ klar; was im Bereich Infrastruktur möglich ist, ist nach wie vor nebulös. Das Volumen für den Investitionsschwerpunkt Bildung beträgt 293.739 €. Im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur stehen 584.054 € zur Verfügung. Es gilt nun einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der obige Vorraussetzungen erfüllt. Dieser Katalog wäre mit einer entsprechenden Priorität zu versehen. Dabei sollten, wie oben schon erwähnt, Maßnahmen die zu einer Einsparung von Energie führen und damit eine entsprechende Nachhaltigkeit zum Inhalt haben, in der Priorität ganz oben angesiedelt sein. Investitionsschwerpunkt Bildung Im Bereich Bildung sind auch für Maßnahmen freier Träger anteilig Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies von den Trägern gewünscht wird. Aufgrund der Kinderzahlen in Schulen und Kindergärten ergäbe sich in etwa eine Aufspaltung wie folgt: KITA 1/3 sprich rund 100.000 €, Schulen 2/3 sprich rund 200.000 € Alle bereits im Hinblick aus das Konjunkturprogramms II an gedachten Maßnahmen im Schul- und Kindergartenbereich sind grundsätzlich möglich. a) Grundschulgebäude Müddersheim Aufwand 110.000 € b) Grundschulgebäude Kelz Aufwand 100.000 € Hiermit wäre das bereit stehende Volumen für den Schulbereich schon erschöpft. Im Kindergartenbereich ist geplant a) Der Ausbau der KITA Jakobwüllesheim für U 3 Betreuung b) Die energetische Sanierung des Kindergartens Gladbach c) Die energetische Sanierung des Kindergarten Disternich d) Die energetische Sanierung des Kindergarten Froitzheim Aufwand Aufwand Aufwand Aufwand 11.900 € 51.700 € 15.000 € 16.800 €. Mit allen armen Trägern ist das Gespräch zu suchen, inwieweit sich zusätzlicher Bedarf ergibt, wobei der zur Verfügung stehende Gesamtaufwand auf der Grundlage der Kinder in den einzelnen Einrichtungen Basis möglicher Wünsche sein sollte. Vor diesem Hintergrund wären für die Kindergärten der Lebenshilfe in Kelz und des kath. Kindergartens in Vettweiß jeweils noch rund 12.000 € zurück zu halten. Der evtl. zustehende Aufwand für den Kindergarten der AWO in Vettweiß wird durch die Mehrbelastung der sonstigen Kindergärten der AWO kompensiert. Damit wäre auch im Grundsatz das bereit stehende Volumen für die Kindergärten aufgebraucht Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Einen Maßnahmenkatalog hierzu zu entwickeln, gestaltet sich etwas schwieriger, weil die evtl. möglichen Maßnahmen zumindest in Teilbereichen nicht klar definiert sind. Straßenausbau wird definitiv ausgeschlossen, Brückenbau vermutlich auch. Hochwasserschutzmaßnahmen könnten förderfähig sein. Vollkommen unproblematisch sind energetische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Infrastruktur (Rathaus, Bauhof, Feuerwehrhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser) und ggbfl. auch investive Maßnahmen in diesem Bereich. Wenn man dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ Priorität einräumt, sollte die energetische Sanierung der gemeindlichen Objekte im Vordergrund stehen. Folgende Maßnahmen sind in diesem Themenfeld grundsätzlich möglich: a) energetische Sanierung des Rathauses und der Begegnungsstätte b) energetische Sanierung des Bauhofes c) energetische Sanierung der Bürgerhäuser d) energetische Sanierung von Feuerwehrhäusern Weiterhin denkbar sind Aufwand ca. 200.000 € Aufwand ca. 25.000 € Aufwand ??? 80.000 € Aufwand ??? 30.000 € a) Maßnahmen des Hochwasserschutzes in Frangenheim Aufwand 20.000 € b) Verbesserung der Informationstechnologie Aufwand ca. 50.000 € c) d) … Anmerkungen. Die energetische Sanierung von Bürgerhäusern bedarf noch einiger Erhebungen, wobei auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise fehlt und darüber hinaus die Gedanken der gerechten Verteilung beachtet werden müssen. Da das Programm bekanntlich ja auch 2010 noch läuft, könnte man einen gewissen Betrag hierfür zurück stellen, um eine Sachstandserhebung in den einzelnen Häusern zu machen und um noch offene Fragen zu klären. Das gleiche gilt für die Feuerwehrgerätehäuser. Das Thema Breitband/Funk kann man durchaus differenziert sehen. Man könnte aber auch hierfür einen Betrag von rund 50.000 € zunächst zurück halten. Wichtiger Hinweis Laut Schnellbrief Nr. 33/2009 des Städte- und Gemeindebundes vom 13.2.2009 können Maßnahmen die im Jahr 2009 zu 100 % aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes gefördert werden sollen, als überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen behandelt werden. Eine übereilte Konkretisierung der Maßnahmen im jetzt zu beratenden Haushalt ist folglich nicht geboten. Die beigefügten Listen, sind als Richtschnur für angedachte mögliche Maßnahmen zu bewerten. Anlagen • Anlage 1: Zusammenstellung Investitionsschwerpunkt Bildung • Anlage 2: Zusammenstellung Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den vorweg beschriebenen Maßnahmenkatalog, sowohl aus dem Bereich Bildung als auch aus dem Bereich Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis. Die Umsetzung der Maßnahmen bedarf der überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen vorherigen Zustimmung des Rates. Auswirkungen auf den Haushalt: keine