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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8219/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Beratung und Beschließung der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die beiliegende zweite Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ergibt sich ein Änderungsbedarf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg. Die §§ 4 und 5 der vorgenannten Satzung sind wie folgt anzupassen: § 4 Abs. 6 Für das Jahr 2011 beträgt die Gebühr je cbm Schmutzwasser 2,54 €. § 5 Abs. 4 Die Gebühr im Jahr 2011 für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 beträgt 0,64 €. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig, die als Anlage beigefügte zweite Änderungssatzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.12.2010 ----------------------------------Salzhuber Sachbearbeiterin ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-219/2010 1. Ergänzung Seite 2