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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-219/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-219/2010)

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Inhalt der Datei

Zweite Änderungssatzung zur Satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerunsgsatzung der Stadt Bedburg vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. 2009 S. 950), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.2009 (GV. NRW. 2009, S. 394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.3.2010 (GV. NRW. 2010, S. 185ff.) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am die folgende Zwei- te Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „Für das Jahr 2011 beträgt die Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,54 €.“ § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr im Jahr 2011 für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 beträgt 0,64 €.“ Artikel 2 Die Zweite Änderungssatzung zur Satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerunsgsatzung der Stadt Bedburg vom tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der Ersten Änderungssatzung. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T4115.doc