Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage zur Vorlage V-82/2007)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-82/2007) Vorlage (Anlage zur Vorlage V-82/2007) Vorlage (Anlage zur Vorlage V-82/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.11.2007 E:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T75.doc - FB I/70-11/12-Kalkulation 2008 Vermerk Straßenreinigungsgebühren ab 01. Januar 2008 hier: Gebührenkalkulation 1) Maschinelle Straßenreinigung Die maschinelle Straßenreinigung wurde zum 01.01.2007 an die Firma Kaspar Poensgen, Wesseling, zu einem Kehrmeterpreis von 0,55 € je Kehrmeter und Jahr (zzgl. 19% MwSt.) vergeben. Hierbei handelt es sich um einen Festpreis für die Dauer von 10 Jahren. Bei einem Kehrvolumen von 10.991 Kehrmeter sind somit im Jahr 2008 an die Firma Poensgen 7.193,61 € (inkl. 19% MwSt.) zu zahlen. Für das Haushaltsjahr 2006 wurde bei der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Unterabschnitt 675 – Straßenreinigung – ein Überschuss in Höhe von 14,43 € erwirtschaftet. Die Gesamtbelastung der Gemeinde Vettweiß beträgt somit im Jahre 2008 im Bereich der maschinellen Straßenreinigung 7.179,18 € (7.193,61 € Zahlung an Fa. Poensgen für Straßenreinigung ./. 14,43 € Überschuss Straßenreinigung 2006). Die o. g. 10.991 Kehrmeter werden wie folgt aufgeteilt: 3.985 m = Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen 7.006 m = Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen Verbleibt es im Jahre 2008 bei einer Gebühr je Kehrmeter für eine Straße, die a) dem innerörtlichen Verkehr (Anlage A zur Satzung) dient bei 0,62 € 3.985 m x 0,62 € = 2.470,70 € und b) dem überörtlichen Verkehr (Anlage B zur Satzung) dient bei 0,58 € c) 7.006 m x 0,58 € = 4.063,48 € Insgesamt 6.534,18 € wird eine Deckung von 91,02 % erreicht. Die Gebühren im Bereich der Straßenreinigung bleiben somit im Jahr 2008 unverändert. -2- 2) Winterdienst In § 7 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Vettweiß ist für die Winterwartung ab 01.01.2007 eine Gebühr von 1,00 € je Meter Grundstücksseite festgesetzt. Dieser Gebühr lagen die durch den Winterdienst entstandenen Kosten zugrunde; im einzelnen die Personalkosten inkl. der Kosten für die Wartung der Winterdienstgeräte und der Fahrzeuge durch den Bauhof, die Fahrzeugkosten, die Streumaterialien sowie die Abschreibung und kalkulatorischen Zinsen für das Salzsilo. In der Berechnung der Winterdienstgebühren sind außerdem die Kosten an den Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Durchführung des Winterdienstes auf den Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen sowie die Verwaltungsgemeinkosten zu berücksichtigen. Es wird von folgenden Grunddaten ausgegangen: a) Die Gesamtstrecke des Winterdienstes beträgt 31.841,00 m. b) Die Strecke des Winterdienstes auf nicht gebührenpflichtigen Gemeindeververbindungs- und Wirtschaftswegen aus Verkehrssicherungsgründen beträgt (entspricht 58,07 % von a) 18.490,00 m. c) d) Die Strecke des Winterdienstes auf gebührenpflichtigen Anliegerstraßen beträgt (entspricht 41,93 % von a) 13.351,00 m. In der Kalkulation ist die doppelte Strecke, der unter c) genannten Strecke zu berücksichtigen (alle Straßenanlieger sind zu veranlagen) 26.702,00 m. Kalkulation der Straßenwinterdienstkosten a) b) Abschreibungen Salzsilo mit Anschaffungskosten von 8.732,17 € im Jahre 1989 und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren (Abschreibungssatz 5%) kalkulatorische Zinsen In die Kalkulation fließen 6% des Restbuchwertes zum 31.12.2007 ein (Salzsilo 436,61 €) c) Sachkosten (Streumaterial, Reparaturen der Winterdienstgeräte u.a.) Durchschnittl. Kosten der letzten 3 Jahre (2004 – 2006 = 27.414,86 €) d) Fahrzeugeinsatz Ermittlung nach Zeitschlüssel im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2004 – 2006 = 8.259,60 €) 436,61 € 26,19 € 9.138,29 € e) f) Personalkosten (inkl. der Kosten für die Wartung der Winterdienstgeräte und der Fahrzeuge durch den Bauhof) Ermittlung nach Zeitschlüssel im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2004 – 2006 = 92.786,40) Verwaltungsgemeinkosten 15% der Personalkosten gem. KGST-Gutachten 4/2004 2.753,20 € 30.928,80 € 4.639,32 € Zwischensumme 47.922,41 € Hiervon fließen 41,93 % in die Gebührenkalkulation ein = 20.093,87 € Übertrag 20.093,87 € -3- Übertrag g) - Kosten des Landesbetrieb Straßenbau NRW im Winterhalbjahr 2006/2007: Straßenmeisterei Jülich Straßenmeisterei Simmerath für den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten überörtlicher Straßen i) Das Defizit aus dem Straßenwinterdienst 2006 beträgt 10.742,39 € und kann in den Kalkulationsjahren 2008 und 2009 ausgeglichen werden. In der Kalkulation der Winterdienstgebühren für das Jahr 2008 werden berücksichtigt. Die restlichen 2.242,39 € fließen in die Kalkulation 2009. 20.093,87 € 446,27 € 342,02 € 8.500,00 € Gesamtkosten 29.382,16 € Bei einer Gebühr von derzeit 1,00 € je Meter ergibt sich ein Gebührenaufkommen in Höhe von (26.702 m x 1,00 €) 26.702,00 €. Die Straßenwinterdienstkosten werden durch das Gebührenaufkommen zu 90,88 % gedeckt. Die Gebühr im Bereich des Straßenwinterdienstes bleibt somit im Jahre 2008 unverändert. i. A.