Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.11.2007
E:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T75.doc
- FB I/70-11/12-Kalkulation 2008
Vermerk
Straßenreinigungsgebühren ab 01. Januar 2008
hier: Gebührenkalkulation
1) Maschinelle Straßenreinigung
Die maschinelle Straßenreinigung wurde zum 01.01.2007 an die Firma Kaspar Poensgen,
Wesseling, zu einem Kehrmeterpreis von 0,55 € je Kehrmeter und Jahr (zzgl. 19% MwSt.)
vergeben. Hierbei handelt es sich um einen Festpreis für die Dauer von 10 Jahren.
Bei einem Kehrvolumen von 10.991 Kehrmeter sind somit im Jahr 2008 an die Firma Poensgen
7.193,61 € (inkl. 19% MwSt.) zu zahlen.
Für das Haushaltsjahr 2006 wurde bei der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im
Unterabschnitt 675 – Straßenreinigung – ein Überschuss in Höhe von 14,43 € erwirtschaftet.
Die Gesamtbelastung der Gemeinde Vettweiß beträgt somit im Jahre 2008 im Bereich der
maschinellen Straßenreinigung 7.179,18 € (7.193,61 € Zahlung an Fa. Poensgen für
Straßenreinigung ./. 14,43 € Überschuss Straßenreinigung 2006).
Die o. g. 10.991 Kehrmeter werden wie folgt aufgeteilt:
3.985 m = Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen
7.006 m = Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen
Verbleibt es im Jahre 2008 bei einer Gebühr je Kehrmeter für eine Straße, die
a) dem innerörtlichen Verkehr (Anlage A zur Satzung) dient bei 0,62 €
3.985 m x 0,62 € =
2.470,70 €
und
b) dem überörtlichen Verkehr (Anlage B zur Satzung) dient bei 0,58 €
c)
7.006 m x 0,58 € =
4.063,48 €
Insgesamt
6.534,18 €
wird eine Deckung von 91,02 % erreicht.
Die Gebühren im Bereich der Straßenreinigung bleiben somit im Jahr 2008 unverändert.
-2-
2)
Winterdienst
In § 7 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Vettweiß ist für die Winterwartung ab 01.01.2007
eine Gebühr von 1,00 € je Meter Grundstücksseite festgesetzt.
Dieser Gebühr lagen die durch den Winterdienst entstandenen Kosten zugrunde; im einzelnen die
Personalkosten inkl. der Kosten für die Wartung der Winterdienstgeräte und der Fahrzeuge durch den
Bauhof, die Fahrzeugkosten, die Streumaterialien sowie die Abschreibung und kalkulatorischen Zinsen
für das Salzsilo.
In der Berechnung der Winterdienstgebühren sind außerdem die Kosten an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW für die Durchführung des Winterdienstes auf den Ortsdurchfahrten der Bundes- und
Landesstraßen sowie die Verwaltungsgemeinkosten zu berücksichtigen.
Es wird von folgenden Grunddaten ausgegangen:
a)
Die Gesamtstrecke des Winterdienstes beträgt
31.841,00 m.
b)
Die Strecke des Winterdienstes auf nicht gebührenpflichtigen Gemeindeververbindungs- und Wirtschaftswegen aus Verkehrssicherungsgründen beträgt
(entspricht 58,07 % von a)
18.490,00 m.
c)
d)
Die Strecke des Winterdienstes auf gebührenpflichtigen Anliegerstraßen
beträgt (entspricht 41,93 % von a)
13.351,00 m.
In der Kalkulation ist die doppelte Strecke, der unter c) genannten Strecke zu
berücksichtigen (alle Straßenanlieger sind zu veranlagen)
26.702,00 m.
Kalkulation der Straßenwinterdienstkosten
a)
b)
Abschreibungen
Salzsilo mit Anschaffungskosten von 8.732,17 € im Jahre 1989 und einer
Nutzungsdauer von 20 Jahren (Abschreibungssatz 5%)
kalkulatorische Zinsen
In die Kalkulation fließen 6% des Restbuchwertes zum 31.12.2007 ein
(Salzsilo 436,61 €)
c)
Sachkosten (Streumaterial, Reparaturen der Winterdienstgeräte u.a.)
Durchschnittl. Kosten der letzten 3 Jahre (2004 – 2006 = 27.414,86 €)
d)
Fahrzeugeinsatz
Ermittlung nach Zeitschlüssel im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
(2004 – 2006 = 8.259,60 €)
436,61 €
26,19 €
9.138,29 €
e)
f)
Personalkosten (inkl. der Kosten für die Wartung der Winterdienstgeräte
und der Fahrzeuge durch den Bauhof)
Ermittlung nach Zeitschlüssel im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
(2004 – 2006 = 92.786,40)
Verwaltungsgemeinkosten
15% der Personalkosten gem. KGST-Gutachten 4/2004
2.753,20 €
30.928,80 €
4.639,32 €
Zwischensumme
47.922,41 €
Hiervon fließen 41,93 % in die Gebührenkalkulation ein =
20.093,87 €
Übertrag
20.093,87 €
-3-
Übertrag
g)
-
Kosten des Landesbetrieb Straßenbau NRW im Winterhalbjahr 2006/2007:
Straßenmeisterei Jülich
Straßenmeisterei Simmerath
für den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten überörtlicher Straßen
i)
Das Defizit aus dem Straßenwinterdienst 2006 beträgt 10.742,39 €
und kann in den Kalkulationsjahren 2008 und 2009 ausgeglichen werden.
In der Kalkulation der Winterdienstgebühren für das Jahr 2008 werden
berücksichtigt. Die restlichen 2.242,39 € fließen in die Kalkulation 2009.
20.093,87 €
446,27 €
342,02 €
8.500,00 €
Gesamtkosten
29.382,16 €
Bei einer Gebühr von derzeit 1,00 € je Meter ergibt sich ein Gebührenaufkommen in Höhe von (26.702 m x 1,00 €)
26.702,00 €.
Die Straßenwinterdienstkosten werden durch das Gebührenaufkommen zu 90,88 % gedeckt. Die
Gebühr im Bereich des Straßenwinterdienstes bleibt somit im Jahre 2008 unverändert.
i. A.