Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP815/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des
SGB II (Optionsantrag)
- Sachstandsdarstellung Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Thematik wurde bei der Stadt Bedburg zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird vollinhaltlich auf die entsprechenden Vorlagen und
Beschlüsse aus den Sitzungen vom 26.10.2010 (TOP 7.1) und 30.11.2010 (TOP 12.1) verwiesen.
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hatte bereits in seiner Sitzung am 11.03.2010 mehrheitlich
beschlossen, sich im Fall der Ausweitung der Zahl der Optionskommunen um die Zulassung für
diese Organisationsform zu bewerben. Auf der Grundlage dieses Mehrheitsbeschlusses hatte die
Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises bereits mit Schreiben vom 12.03.2010 bzw. 19.04.2010
formlose Anträge gestellt.
Eine Grundgesetzänderung in Form der Einfügung eines Artikels 91e wurde mittlerweile am
26.07.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet; darin ist geregelt, dass der Bund eine begrenzte
Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der
obersten Landesbehörde zur alleinigen Wahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitssuchende
zulassen kann. Geregelt ist darin ferner, dass der Bund die eigentlich von ihm wahrzunehmenden
Aufgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben zu finanzieren hat. Das Nähere soll ein
Bundesgesetz regeln.
Das Verfahren für die Bewerbung um die Zulassung als Optionskommune (zugelassene
kommunale Träger) wurde in § 6a SGB II neu geregelt. Die bisher befristet zugelassenen
Optionskommunen wurden entfristet; die Zahl der insgesamt zugelassenen kommunalen Träger
wurde auf höchstens 25 % aller SGB II-Aufgabenträger (110) beschränkt. Bundesweit können
somit zusätzlich zu den bereits existierenden 69 Optionskommunen weitere 41 Kreise und
kreisfreie Städte die alleinige Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung des
SGB II
beantragen, wovon nach derzeitigem Sachstand acht auf Nordrhein-Westfalen entfallen sollen.
Dem steht etwa die doppelte Anzahl an interessierten Kreisen bzw. kreisfreien Städten gegenüber.
Weitere Einzelheiten zum Zulassungsverfahren sind in der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung (KtEfV) vom 12.08.2010 geregelt.
Der Kreistag hat mittlerweile in seiner Sitzung vom 09.12.2010 mehrheitlich entschieden, die
Zulassung als Optionskommune zu beantragen. In der Abstimmung wurde mit 55 Stimmen bei
einer Gegenstimme die benötigte 2/3-Mehrheit von 54 Stimmen erreicht. Durch eine Optierung
verspricht sich der Rhein-Erft-Kreis unter anderem den Aufbau homogener Organisationsstrukturen mit einem homogenen kommunalen Personalkörper womit umfangreiche Abstimmungsprozesse mit der Agentur für Arbeit und damit auch erhebliche Reibungsverluste vermieden
werden sollen.
Die im Zusammenhang mit der Umstellung von gemeinsamer Einrichtung auf kommunale
Trägerschaft anfallenden Kosten für z.B. EDV/ Hardware, Datenerfassung, Räumlichkeiten usw.
sollen nach derzeitigem Kenntnisstand des Rhein-Erft-Kreises mit einem Anteil von maximal 75 €
pro Bedarfsgemeinschaft vom Bund
übernommen werden, wobei das KommunalträgerAbrechnungsverfahren Anwendung findet. Nach vorsichtiger Schätzung könnte der Rhein-ErftKreis - ausgehend von aktuell mehr als 18.000 Bedarfsgemeinschaften - mit einer Anschubfinanzierung von rd. 1.120.000 € rechnen. Nach den Erhebungen einer den Optionsantrag
vorbereitenden Arbeitsgruppe wird der entsprechende Finanzbedarf mit ca. 1.280.000 € kalkuliert,
weshalb davon auszugehen ist, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 160.000 € aufgebracht werden
müssen.
Der Landrat wurde beauftragt, umgehend alle für die Beantragung nötigen Schritte einzuleiten. Die
Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat die umfangreichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht zum
31.12.2010 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW (MAGS NRW) eingereicht.
Derzeit erarbeitet das Land eine Reihung der einzelnen Bewerber und unterbreitet seine
Vorschläge bis zum 31.03.2011 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches
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Sitzungsvorlage
über die Anträge abschließend entscheidet. Die jeweilige Zulassung als kommunaler Träger tritt
zum 01.01.2012 in Kraft.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 09.12.2010 mit einstimmigem Beratungsergebnis die
Verwaltung ermächtigt, die im Bereich des SGB II in der ARGE Rhein-Erft eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2011 in die Dienste
des Rhein-Erft-Kreises zu übernehmen. Ebenso hat der Kreistag die Verwaltung ermächtigt, die
im Bereich des SGB II in der ARGE Rhein-Erft befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ab dem 1.1.2011 für die Dauer von zwei Jahren nach dem Teilzeit- und
Befristungsgesetz in die Dienste des Rhein-Erft-Kreises zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.01.2011
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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