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Beschlussvorlage (Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des SGB II (Optionsantrag) - Sachstandsdarstellung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des SGB II (Optionsantrag)
- Sachstandsdarstellung -) Beschlussvorlage (Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des SGB II (Optionsantrag)
- Sachstandsdarstellung -) Beschlussvorlage (Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des SGB II (Optionsantrag)
- Sachstandsdarstellung -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP815/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Antrag des Rhein-Erft-Kreises auf Zulassung der kommunalen Trägerschaft im Sinne des SGB II (Optionsantrag) - Sachstandsdarstellung Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Thematik wurde bei der Stadt Bedburg zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollinhaltlich auf die entsprechenden Vorlagen und Beschlüsse aus den Sitzungen vom 26.10.2010 (TOP 7.1) und 30.11.2010 (TOP 12.1) verwiesen. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hatte bereits in seiner Sitzung am 11.03.2010 mehrheitlich beschlossen, sich im Fall der Ausweitung der Zahl der Optionskommunen um die Zulassung für diese Organisationsform zu bewerben. Auf der Grundlage dieses Mehrheitsbeschlusses hatte die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises bereits mit Schreiben vom 12.03.2010 bzw. 19.04.2010 formlose Anträge gestellt. Eine Grundgesetzänderung in Form der Einfügung eines Artikels 91e wurde mittlerweile am 26.07.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet; darin ist geregelt, dass der Bund eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde zur alleinigen Wahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zulassen kann. Geregelt ist darin ferner, dass der Bund die eigentlich von ihm wahrzunehmenden Aufgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben zu finanzieren hat. Das Nähere soll ein Bundesgesetz regeln. Das Verfahren für die Bewerbung um die Zulassung als Optionskommune (zugelassene kommunale Träger) wurde in § 6a SGB II neu geregelt. Die bisher befristet zugelassenen Optionskommunen wurden entfristet; die Zahl der insgesamt zugelassenen kommunalen Träger wurde auf höchstens 25 % aller SGB II-Aufgabenträger (110) beschränkt. Bundesweit können somit zusätzlich zu den bereits existierenden 69 Optionskommunen weitere 41 Kreise und kreisfreie Städte die alleinige Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung des SGB II beantragen, wovon nach derzeitigem Sachstand acht auf Nordrhein-Westfalen entfallen sollen. Dem steht etwa die doppelte Anzahl an interessierten Kreisen bzw. kreisfreien Städten gegenüber. Weitere Einzelheiten zum Zulassungsverfahren sind in der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung (KtEfV) vom 12.08.2010 geregelt. Der Kreistag hat mittlerweile in seiner Sitzung vom 09.12.2010 mehrheitlich entschieden, die Zulassung als Optionskommune zu beantragen. In der Abstimmung wurde mit 55 Stimmen bei einer Gegenstimme die benötigte 2/3-Mehrheit von 54 Stimmen erreicht. Durch eine Optierung verspricht sich der Rhein-Erft-Kreis unter anderem den Aufbau homogener Organisationsstrukturen mit einem homogenen kommunalen Personalkörper womit umfangreiche Abstimmungsprozesse mit der Agentur für Arbeit und damit auch erhebliche Reibungsverluste vermieden werden sollen. Die im Zusammenhang mit der Umstellung von gemeinsamer Einrichtung auf kommunale Trägerschaft anfallenden Kosten für z.B. EDV/ Hardware, Datenerfassung, Räumlichkeiten usw. sollen nach derzeitigem Kenntnisstand des Rhein-Erft-Kreises mit einem Anteil von maximal 75 € pro Bedarfsgemeinschaft vom Bund übernommen werden, wobei das KommunalträgerAbrechnungsverfahren Anwendung findet. Nach vorsichtiger Schätzung könnte der Rhein-ErftKreis - ausgehend von aktuell mehr als 18.000 Bedarfsgemeinschaften - mit einer Anschubfinanzierung von rd. 1.120.000 € rechnen. Nach den Erhebungen einer den Optionsantrag vorbereitenden Arbeitsgruppe wird der entsprechende Finanzbedarf mit ca. 1.280.000 € kalkuliert, weshalb davon auszugehen ist, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 160.000 € aufgebracht werden müssen. Der Landrat wurde beauftragt, umgehend alle für die Beantragung nötigen Schritte einzuleiten. Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat die umfangreichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht zum 31.12.2010 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW (MAGS NRW) eingereicht. Derzeit erarbeitet das Land eine Reihung der einzelnen Bewerber und unterbreitet seine Vorschläge bis zum 31.03.2011 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches Beschlussvorlage WP8-15/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage über die Anträge abschließend entscheidet. Die jeweilige Zulassung als kommunaler Träger tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 09.12.2010 mit einstimmigem Beratungsergebnis die Verwaltung ermächtigt, die im Bereich des SGB II in der ARGE Rhein-Erft eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2011 in die Dienste des Rhein-Erft-Kreises zu übernehmen. Ebenso hat der Kreistag die Verwaltung ermächtigt, die im Bereich des SGB II in der ARGE Rhein-Erft befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 1.1.2011 für die Dauer von zwei Jahren nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz in die Dienste des Rhein-Erft-Kreises zu übernehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.01.2011 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-15/2011 Seite 3