Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb hier: a) Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
hier:
a) Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP875/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: Außenbereichssatzung Kaiskorb hier: a) Vorberatung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB zu fassen und den Bürgermeister zu beauftragen, die Satzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung entsprechend der beigefügten Abwägungsliste – Anlage A – durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In Folge der Abbautätigkeit von RWE Power AG im Bereich des Tagebaus Garzweiler II soll das bestehende Autobahnkreuz Jackerath in den Bereich nordwestlich von Gut Kaiskorb verlegt werden. Hierdurch werden im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der A 44 (n) aus dem landwirtschaftlichen Betrieb Gut Kaiskorb ca. 50 ha in Anspruch genommen und dem Betrieb entzogen. Zudem wird das neue Autobahnkreuz mit den entsprechenden Zu- und Abfahrten sowie den Nebenanlagen in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle errichtet. Vor diesem Hintergrund sind der Eigentümer und RWE Power AG übereingekommen, bereits vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im beiderseitigen Interesse Kompensationsmaßnahmen zur langfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Hofstelle als Siedlungsansatz zu erarbeiten und umzusetzen. In Ergänzung zum Bebauungsplan Gut Kaiskorb soll für einen untergeordneten Teil des Siedlungsansatzes „Gut Kaiskorb“ der Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB erfolgen. Auf die Sitzungsvorlage WP8-203/2010 wird verwiesen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 das Beteiligungsverfahren gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB beschlossen. Das Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung vom 01.02.2011 in der Zeit vom 02. Februar 2011 bis 23 März 2011 einschließlich durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 23.03.2011 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste – Anlage A – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Zum Abschluss des Verfahrens wird dem Rat die Beschlussfassung über die Satzung empfohlen. Um die Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Bereich Gut Kaiskorb nördlich von Kirchherten zukünftig auch für die Flächen der Außenbereichssatzung fortzuführen, haben sich der Eigentümer, die Stadt Bedburg und RWE Power AG darauf verständigt, die wesentlichen Schutzziele des geschützten Landschaftsbestandteils sowie die aus der Außenbereichssatzung resultierenden Ausgleichsmaßnahmen in einem Städtebaulichen Vertrag festzuhalten. Dieser Vertrag befindet sich derzeit in der Endabstimmung und soll dem Ausschuss in eine seiner nächsten Sitzungen vorgelegt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-75/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14. April 2011 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-75/2011 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3