Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor GmbH
fen keine von uns betreuten Fernleitungen
Kenntnis zu nehmen.
11.02.2011
2.
Thyssengas GmbH
08.02.2011
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
z.z. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Naturpark Rheinland
10.02.2011
Die Außenbereichssatzung Kaiskorb betrifft nicht Entfällt.
die Belange des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland.
Das Gut Kaiskorb befindet sich außerhalb des
Naturparkgebietes. Daher wird auf die Abgabe
einer Stellungnahme verzichtet.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Pledoc
16.02.2011
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt.
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON
Gastransport GmbH)
1
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BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonsti- der Planung beteiligt.
ger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
Geologischer Dienst NRW
- Landesbetrieb 22.02.2011
Gegenüber den Planungen bestehen keine Bedenken.
Als allgemeine Information möchte ich gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Bplan) und § 5 Abs. 2 Nr. 10
BauGB (FNP) auf die Möglichkeiten von Entwicklung von Boden hinweisen, welche sich besonders
als boden- und wasserwirksame Ausgleichsmaßnahmen auf rekultivierten Flächen der Region um-
Das Plangebiet befindet sich außerhalb rekultivierter … die Mitteilung zur
Böden. Zudem bietet der § 35 Abs. 6 BauGB nicht Kenntnis zu nehmen.
den Regelungsumfang eines Bebauungsplans nach
§ 9 Abs. 1 BauGB, sondern nur nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Dies
betrifft insbesondere Beschränkungen über Art und
Umfang der baulichen Maßnahmen, nicht jedoch die
konkrete Festsetzung von Ausgleichsflächen nach §
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BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB.
setzen ließen:
Zur Unterstützung der Bodenentwicklung auf rekultivierten Flächen bieten sich Gehölzpflanzungen Da es sich bei den zukünftigen Vorhaben im Satzungsgebiet weiterhin um Vorhaben im Außenbean, da sie
reich handelt, wird über den zu erbringenden Aus1. die Humusentwicklung fördern,
gleich im Baugenehmigungsverfahren durch die
2. die Bodenbiodiversität fördern,
Bauaufsichtsbehörde im Benehmen mit der Unteren
3. als Schutz gegen Winderosion wirken,
Landschaftsbehörde entschieden.
4. als Schutz gegen Wassererosion wirken
5. und so der Verschlämmung (Ton-SchluffTrennung) entgegenwirken,
6. was die Puffer- und Speicherqualitäten des
Bodens erhöht (vgl. § 2 BBodSchG),
7. die
Niederschlagswasserversickerung
steigert,
8. und so die Bodenfruchtbarkeit erhält und
langfristig verbessert (vgl. § 2 BBodSchG)
Weiterhin empfiehlt sich das Einbringen von Regenwürmern aus Regenwurmfarmen in rekultivierte
landwirtschaftliche Flächen, da Regenwürmer
1. Gefügestrukturen aufbauen
2. Humus in den Boden einarbeiten
3. Versickerung und das Wasserspeichervermögen des Bodens fördern, und
4. Nahrung für Maulwürfe und Vögel sind.
Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten
Im Radius von 40 m um die Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden dieser Flächen
als Vorrangflächen für Ausgleichsmaßnahmen
anbiete, falls der Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte.
Dies wäre ggfs. auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen.
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BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Für Böden, die sich im Umfeld von Stromleitungsmasten befinden, wird empfohlen „...ein orientierendes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Boden belastungsverdacht...“ für Blei u. a.
durchzuführen, gemäß den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg.
LANUV. 2. Version (Stand: 30.01.2009).
neu überarbeitete Handlungsempfehlungen Stand
30.01.2009 ...erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig
durch
Blei
...
...www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoerfaelle/a...
So könnte sich mit Hilfe der Entwicklung von Bodendiversität sowohl „ausgeräumte Landschaft“
wiederbeleben lassen als auch das Ökokonto der
Stadt Bedburg und gleichzeitig wäre dem Bodenschutz nach § 2 BBodSchG entsprochen.
6.
Amprion GmbH
08.02.2011
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
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Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Zu dem o. a. Satzungsentwurf bestehen aus flur- Entfällt.
… die Mitteilung zur
7.
Bezirksregierung Köln
bereinigungstechnischer Sicht keine Bedenken.
Kenntnis zu nehmen.
23.02.2011
Es wird darauf hingewiesen, dass das Flurstück
Gemarkung Pütz Flur 1 Nr. 89 dem Flurbereinigungsverfahren Jackerath unterliegt. Das beabsichtigte Planungsziel der Außenbereichssatzung
steht den Belangen des Flurbereinigungsverfahrens jedoch nicht entgegen.
Auf § 5 Abs. 3 FlurbG und § 144c BBauG wird
hingewiesen.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
… die Mitteilung zur
8.
IHK zu Köln
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der oben
Kenntnis zu nehmen.
14.03.2011
genannten Außenbereichssatzung keine Bedenken
bestehen.
Gegen die v . g. Maßnahme bestehen aus was- Die Frage einer möglichen Versickerung und damit … die Mitteilung zur
9.
Erftverband
serwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes eventuell verbundene Auflagen und Bedingungen Kenntnis zu nehmen.
14.03.2011
keine Bedenken, sofern bei einer geplanten Versi- werden im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren
ckerung der Schutz des Grundwassers sicherge- behandelt, da es sich dann weiterhin um Vorhaben
stellt ist (sh. auch Stellungnahme vom 2.3.2009 im Außenbereich nach § 35 BauGB handelt.
zum Bebauungsplan Kaiskorb).
10.
Wehrbereichsverwaltung
West
16.03.2011
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Eine erneute Beteiligung findet nach Bedarf im kon- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von kreten Baugenehmigungsverfahren statt.
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlage
– einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine
Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten
werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
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BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb –
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Stellungnahme
Abwägung
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Stadt Bedburg ...
11.
LVR-Amt für Bodendenk- Die für die Satzung vorgesehene Fläche liegt zum Die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB ... der Anregung nicht
größten Teil im Schutzbereich des ortsfesten Bo- sieht keine nachrichtlichen Übernahmen oder Kenn- zu folgen.
malpfleg im Rheinland
dendenkmals BM 44 – Hof Gut Kaiskorb - mittelal- zeichnungen nach § 9 Abs. 4 BauGB vor.
17.03.2011
terlich.
Die Abgrenzung des Bodendenkmals orientiert Da es sich bei den zukünftigen Vorhaben im Satsich an dem Gebäudebestand 1807/08 in Verbin- zungsgebiet weiterhin um Vorhaben im Außenbedung mit den Wassergräben. Innerhalb der als reich handelt, wird über die planungsrechtliche ZuBodendenkmal erfassten Fläche gelten insb. die lässigkeit hinsichtlich der Belange der Denkmalpfle§§ 7, 8, 9, 11 DSchG NW, das heißt, Erdeingriffe, ge im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsdie den Bestand des Bodendenkmals beeinträchti- verfahren entschieden. Die Außenbereichssatzung
gen, sollten schon planungsrechtlich ausgeschlos- definiert lediglich Ausnahmen bzgl. der öffentlichen
Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB,
sen werden.
Zur Rechtsklarheit bitte ich darum, den Schutzbe- nicht jedoch bzgl. des Denkmalschutzes nach § 35
reich des Bodendenkmals in den Satzungsunterla- Abs. 3 Nr. 5 BauGB und nimmt demnach hier keine
gen zu kennzeichnen und auf die Verfahrensvor- Abwägung dieser Belange vor.
schrift des § 9 DSchG NW hinzuweisen.
Werden nämlich im Rahmen der planerischen
Abwägung Eingriffe in das Bodendenkmal planungsrechtlich als zulässig eingestuft, dann wird
deren tatsächlicher Ausführung von dem Ausgang
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abhängig. Das
heißt, hier besteht unabhängig von den planerischen Vorgaben, ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
12.
Aus Sicht der Landwirtschaft bestehen gegen die Entfällt.
Landwirtschaftskammer
o. a. Außenbereichssatzungen keine grundsätzliNordrhein-Westfalen
Kreisstelle
Rhein-Erft- chen Bedenken.
Kreis
24.03.2011
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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