Daten
Kommune
Bedburg
Größe
157 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung der Stadt Bedburg
über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB
für den Bereich Kaiskorb
Außenbereichssatzung Kaiskorb
Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Bedburg
in seiner Sitzung am 03.05.2011 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Grenzen des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung ergeben sich
aus dem als Anlage beigefügten Plan im Maßstab 1 : 2.000. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, nach den
Bestimmungen des § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 6 BauGB.
Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben und Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, kann nicht entgegengehalten werden, dass sie der Darstellung
des Flächennutzungsplanes über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten
lassen.
Für die Zulässigkeit einzelner Vorhaben sind die näheren Bestimmungen in
der Planzeichnung zu beachten.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB
am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Bedburg, den ……………………….
Der Bürgermeister
Außenbereichssatzung Kaiskorb
Anlage 1 – Plandarstellung Außenbereichssatzung
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