Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
49/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain"
hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 49/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
20.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/ 107 "Saint Gobain"
hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Vorlage 308/2007)
öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Vorlage Nr. 49/2008)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden. Der Rat beschließt, die
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu
bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ mit textlichen
Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB
(BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden
Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 (8)
BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4)
BauGB werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
17.01.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ gemäß § 3 (2) BauGB
beschlossen. Der Beschluss ist am 30.01.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung (incl. Umweltbericht) hat in der Zeit vom
07.02.2008 bis einschließlich 07.03.2008 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 07.02.2008 entsprechend § 4 (2)
BauGB an dem Planverfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt worden. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Behördenbeteiligung sind von zwei Behörden Stellungnahmen eingegangen, die jedoch
nicht zu Änderungen des o.g. Bebauungsplanentwurfes führten. Von der Öffentlichkeit sind keine
Anregungen zur Planung vorgebracht worden.
Nord-östlich an das Plangebiet des Bebauungsplanes „Saint Gobain“ grenzen die Flächen des neu zu
entwickelnden Stadtquartiers „Am Westring“ sowie des HGK-Geländes an. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ist eine verkehrliche Anbindung dieser Flächen durch eine Verlängerung des
Schwarzen Weges an den Kronenweg über das Betriebsgelände von Saint Gobain, parallel zu den
Bahngleisen, diskutiert worden. Nach dem in den letzten Sitzungen des Arbeitskreises Stadtquartier
weiterentwickelten Planungsstand ist diese Verkehrsanbindung nach fachlicher Einschätzung kurzfristig nicht
erforderlich.
Aufgrund der deutlich reduzierten baulichen Nutzung des Stadtquartiers und des HGK-Geländes
(Verringerung der Wohneinheiten/ Dienstleistungsnutzungen) wird die eingangs angedachte Verbindungstrasse zum Kronenweg für die Erschließung der Bauflächen des Stadtquartiers/ HGK-Geländes nicht
benötigt. Das nach derzeitigem Planungsstand geschätzte Verkehrsaufkommen von ca. 1.200 Kfz/Tag kann
von dem vorhandenen Straßenverkehrssystem am Westring aufgenommen werden.
Demgegenüber stünde eine unattraktive, weil nur indirekte und mit Umwegen verbundene Straßenanbindung
entlang der östlichen Grenze des Betriebsgeländes von Saint Gobain für eine verhältnismäßig geringe
Anzahl an Kraftfahrzeugen. Eine solche Anbindung bringt keine Abkürzungseffekte und birgt dadurch die
Gefahr, trotz eines sehr hohen finanziellen Investitionsaufwandes (Trassenneubau, Brückenbauwerk über
den Kronenweg), nicht angenommen zu werden.
Falls entgegen derzeitigem Planungsstand perspektivisch doch eine Anbindung sinnvoll würde, wäre die
Planung einer Verbindungstrasse verbunden mit einer langfristigen Umstrukturierung des Betriebsgeländes
von Saint Gobain sachgerecht, z.B. in Form einer direkten Verlängerung des Schwarzen Weges zum
Kronenweg.
Der Abschluss des Planverfahrens dient nicht nur der Sicherung des Betriebes Saint Gobain und damit rund
250 Arbeitsplätzen sowie der Regelung der bestehenden Immissionsproblematik aufgrund der vorhandenen
Nähe zur Wohnbebauung. Vorherrschendes Ziel der Stadt Wesseling, im Interesse der Innenstadtentwicklung, ist auch die Neuordnung des Planungsrechtes durch den vorliegenden Bebauungsplan. Im alten
Bebauungsplan (der bis zum Inkrafttreten des B-Plans Nr. 1/ 107 noch Bestand hat) ist das Betriebsgelände
bis an die nord-östliche Grenze als Industriegebiet (GI) festgesetzt. Erst durch die „Herabzonierung“ dieser
Flächen als Gewerbegebiet (GE) und durch das Festlegen von Baugrenzen in angemessenem Abstand wird
eine optimal gestaltete städtebauliche Entwicklung auf dem innenstadtnahen Standort des Stadtquartiers
realisierbar.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind folgende Anregungen und Hinweise zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 vorgetragen worden:
a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Es wird auf die Stellungnahme vom 22.10.2007 verwiesen. Demnach bestehen gegen die beabsichtigte
Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken. Der Bahnbetrieb auf der Gleistrasse der Häfen und
Güterverkehr Köln AG einschließlich aller Bahnanlagen, auch des benachbarten Betriebsgeländes, darf nicht
beeinträchtigt werden und die Geräusch- und Erschütterungsemissionen durch den Bahn- und
Stadtbahnverkehr dürfen zu keinen Schadensersatzansprüchen führen. Vorgeschriebene Abstände zu einer
geplanten Bebauung sind einzuhalten. Die Berichtigung in der Begründung hinsichtlich der Stadtbahnlinie
wird zur Kenntnis genommen.
b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Es wird auf die Stellungnahme vom 08.10.2007 verwiesen. Die Gasversorgungsgesellschaft teilt mit, dass
langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für
den o.g. Bereich von Bedeutung sind, z.Z. nicht anliegen. Sie weist darauf hin, dass der vorgenannte Bereich
mit Erdgas jederzeit versorgt werden kann. Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlichen
Erdgasleitungen (blaue und grüne Linien) im o.g. Bereich sollten bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
berücksichtigt werden. Eine Überbauung dieser Leitungen ist nicht zulässig.
2.
Lösung
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
zu a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Der Anregung wird gefolgt. Durch die Planung kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Bahnbetriebes. Eine
Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem Betriebsgelände von Saint Gobain in Richtung des
Bahngeländes ist nicht vorgesehen, so dass die bestehenden Abstände nicht verringert werden. Potentielle
Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen.
zu b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Der Anregung der Versorgungsgesellschaft wird gefolgt. Die vorhandenen Hauptversorgungsleitungen im
nordöstlichen Planbereich sind entsprechend der Anregung im Entwurf des Flächennutzungsplans als
Nachrichtliche Übernahmen dargestellt worden. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wurde
ebenso ergänzt.
Die sonstigen, in den Unterlagen der Gasversorgungsgesellschaft dargestellten Leitungen liegen innerhalb
der Straßenverkehrsflächen bzw. es handelt sich um Hausanschlüsse. Die Notwendigkeit von Darstellungen
im FNP ergibt sich hierdurch nicht.
Abwägung gem. § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr.
1/ 107 „Saint Gobain“ erstreckt sich auch über die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 308/2007).
Die Vorlage mit den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des
Rates.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ soll nunmehr mit dem
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling gem. § 10 (1) BauGB abgeschlossen werden.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen:
-
Plangeltungsbereich
Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ (Verkleinerung)
Begründung einschl. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1/ 107
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage 308/2007 (Auswertung der frühzeitigen Beteiligung)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des Bebauungsplanes „Saint Gobain“ im Maßstab 1:1000.