Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8239/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtsheitsprüfung privater
Abwasserleitungen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt nach Empfehlung durch den Bauausschuss die Satzung der
Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Hinblick auf die im Landeswassergesetz in § 61 a festgelegte Frist (2015) zur Prüfung der
Dichtheit privater Abwasserleitungen hat das Ingenieurbüro Fischer in der Sitzung des
Bauausschusses am 05.10.2010 zum Thema vorgetragen. Dabei wurde auch die Möglichkeit
vorgestellt, die Frist durch entsprechende Satzung geändert festzusetzen. Diese Möglichkeit soll in
Anspruch genommen werden. Dementsprechend ist durch das Ing. Büro Fischer in enger
Abstimmung mit der Verwaltung eine Satzung zur Abänderung der Fristen zur Dichtsheitsprüfung
privater Abwasserleitungen ausgefertigt worden, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche
Komponente regelt.
Die Satzung ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.12.2010
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-239/2010
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