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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtsheitsprüfung privater Abwasserleitungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8239/2010 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtsheitsprüfung privater Abwasserleitungen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt nach Empfehlung durch den Bauausschuss die Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Hinblick auf die im Landeswassergesetz in § 61 a festgelegte Frist (2015) zur Prüfung der Dichtheit privater Abwasserleitungen hat das Ingenieurbüro Fischer in der Sitzung des Bauausschusses am 05.10.2010 zum Thema vorgetragen. Dabei wurde auch die Möglichkeit vorgestellt, die Frist durch entsprechende Satzung geändert festzusetzen. Diese Möglichkeit soll in Anspruch genommen werden. Dementsprechend ist durch das Ing. Büro Fischer in enger Abstimmung mit der Verwaltung eine Satzung zur Abänderung der Fristen zur Dichtsheitsprüfung privater Abwasserleitungen ausgefertigt worden, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche Komponente regelt. Die Satzung ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.12.2010 ----------------------------------Vehstedt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-239/2010 Seite 2