Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
15.12.10, 17:55
Aktualisiert
15.12.10, 17:55
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8221/2010
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 70 Abs. 1 und § 71 SGB VIII i. V. m. dem
Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Bedburg vom 16.11.2010 die Bildung des Jugendhilfeausschusses.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg gemäß einheitlichem Wahlvorschlag einstimmig,
den Jugendhilfeausschuss für die Dauer der laufenden Wahlperiode 8 mit folgenden
stimmberechtigten Mitgliedern/Stellvertretern zu besetzen:
a) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII
9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der
Jugendhilfe erfahren sind:
Mitglied
Stellvertreter/in:
1.
2.
3.
4.
5.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
6.
7.
8.
9.
b) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
6 Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe:
Mitglied
Stellvertreter/in
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Beratende Mitglieder gem. § 5 AG KJHG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Bedburg:
Der Rat der Stadt Bedburg bestätigt die Bestellung nachfolgender Personen nebst Stellvertreter/in
als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses:
1.
2.
3.
Mitglied
Bürgermeister Gunnar Koerdt oder
ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/in
Leiter des Jugendamtes, Herr
Hermann-Josef Kramer oder dessen
Vertretung
ein/e Richterin/in des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes
oder ein/e Jugendrichter/in, die/der vom
zuständigen Präsidenten des
Landgerichts Köln bestellt wurde:
Stellvertreter/in
-
Helge Eiselt
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Dr. Jürgen Schreiber
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Beschlussvorlage WP8-221/2010
-
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STADT BEDBURG
4.
ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung,
die vom/von der zuständigen Direktor/in
der zuständigen Agentur für Arbeit
bestellt wurde:
Sylvia Borger,
Berufsberaterin Agentur für Arbeit
Bergheim, Hauptstraße 44 – 46
50126 Bergheim
5.
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Tanja Larres
Teamleiterin Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der
von der Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde bestellt wird:
- Werden noch benannt -
6.
ein/e Vertreter/in der Polizei, die vom
Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
Kreisbehörde bestellt wurde:
Heinrich Löhrer
Leiter Polizeiwache Nord,
Schützenstraße 14, 50126 Bergheim
Uwe Hacking
Leiter Bezirksdienst, Polizeiwache
Nord, Schützenstraße 14, 50126
Bergheim
je eine Vertretung der katholischen und
der evangelischen Kirche, die von der
zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften (Kath. Dekanat Bedburg
/Bergheim; Gemeindeämter der Ev.
Kirchengemeinden) bestellt wurden:
7.
für die Kath. Kirche:
Pfarrer Christian Hermanns
Marktplatz 5, Bedburg
für die Kath. Kirche:
Michael Brandt
Höhenweg 1, Bedburg
8.
für die Ev. Kirche:
Pfarrer Gebhard Müller-Philipps
Langemarckstraße 20, Bedburg
für die Ev. Kirche:
Gernot Schlosser
Mittelstraße 2, Bedburg
9.
je ein beratendes Mitglied gem. § 58
Abs. 1 Satz 7 Gemeindeordnung NRW
derjenigen Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg, die nicht bereits gemäß Abs. 2
vertreten sind:
Beschlussvorlage WP8-221/2010
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Begründung:
Die Stadt Bedburg beabsichtigt, zum 01.01.2011 aufgrund ihrer Anerkennung als mittlere
kreisangehörige Stadt auch die Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zu übernehmen.
Der entsprechende Antrag wurde beim zuständigen Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen
und Familie NRW gestellt. Die Anerkennung steht allerdings noch aus. Aufgrund einer
Stellungnahme des Landrates vom 28.09.2010 kann aber davon ausgegangen werden, dass die
Aufgabenübernahme zum 01.01.2011 erfolgt.
Die Aufgaben des Jugendamtes werden gem. § 70 Abs. 1 SGB VIII (KJHG) durch den
Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Der
Jugendhilfeausschuss ist ein bundesgesetzlich vorgeschriebener, parlamentarischer Ausschuss
auf kommunaler Ebene. Der Bundesgesetzgeber hat den Jugendhilfeausschuss trotz aller
spezialgesetzlicher Besonderheiten als einen von der Vertretungskörperschaft zu bildenden
Pflichtausschuss des jeweiligen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe konzipiert.
Eine Kommune, die über ein eigenes Jugendamt verfügt, hat für den Jugendhilfeausschuss eine
eigene Satzung zu erlassen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 16.11.2010 die
entsprechende Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg beschlossen.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 71 SGB VIII i. V. m. den
entsprechenden Vorschriften des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG
KJHG NW) sowie der Jugendamtssatzung der Stadt Bedburg.
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 4 Abs. 1 der Jugendamtssatzung gehören dem Ausschuss einschließlich des/der
Vorsitzenden 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie darüber hinaus beratende Mitglieder gem.
§ 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung an.
a) Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
§ 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 2 Jugendamtssatzung legt fest, dass 3/5
(9
Personen) der stimmberechtigten Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft (Ratsmitglieder) des
Trägers oder aus in der Jugendhilfe erfahrenen Personen stammen müssen. § 58, der u. a. in
Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung NW, eine Mehrheit der Ratsmitglieder für Ausschüsse zwingend
vorsieht, findet im Bereich des Jugendhilfeausschusses keine Anwendung.
§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 2 der Jugendamtssatzung legt weiterhin fest, dass 2/5
(6 Personen) der stimmberechtigten Mitglieder von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden
und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Bei der Wahl sind die
Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer
Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Bedburg angemessen zu berücksichtigen.
Die Verbände und Träger wurden zwischenzeitlich angeschrieben, um ihre Vorschläge
einzureichen. Eine Liste mit den Vorschlägen wird nachgereicht.
Beschlussvorlage WP8-221/2010
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Wahlverfahren:
¾ Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat für die Dauer der laufenden Wahlperiode
gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreten des
neugewählten Jugendhilfeausschusses aus. Zum stimmberechtigten Mitglied kann nur
gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann, also wer das 18.
Lebensjahr vollendet hat, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Stadtgebiet
hat und die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die eines EU-Mitgliedsstaates. Für
jedes Mitglied ist ein/e persönlicher Stellvertreter/in zu wählen. Bei der Wahl sind Frauen
angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis
anzustreben (§ 4 AG KJHG NW).
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NW. Der Bürgermeister
hat hierbei kein Stimmrecht:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist
der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend
(§ 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen,
zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze
zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Zählverfahren nach Hare/Niemeyer).
Ausgehend von den bekannten Konstellationen im Rat der Stadt Bedburg würde sich bezüglich
der 9 stimmberechtigten Mitglieder aus Vertretungskörperschaft oder aus in der Jugendhilfe
erfahrenen Personen folgende Aufteilung ergeben:
- basierend auf max. 19 Stimmen (CDU-/FDP-Fraktion sowie M. Zöphel):5 Sitze
- basierend auf max. 11 Stimmen (SPD-Fraktion):
3 Sitze
- basierend auf max. 6 Stimmen (FWG-Fraktion):
1 Sitz.
b) Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss gem. § 5 AG KJHG NW i. V. m. § 4 Abs. 3 der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg beratende Mitglieder an, die von den nachstehend
genannten Institutionen bestellt werden. Seitens der zuständigen Institutionen wurden bis heute
folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen bestellt. Die übrigen Bestellungen werden
nachgereicht.
1.
2.
beratende Mitglieder:
Stellvertreter/in:
Bürgermeister Gunnar Koerdt oder
ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/in (nicht
zwingend der allg. Vertreterin
gleichzusetzen)
Leiter des Jugendamtes, Herr
Hermann-Josef Kramer oder dessen
Vertretung
-
Beschlussvorlage WP8-221/2010
-
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3.
Sitzungsvorlage
ein/e Richterin/in des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder
ein/e Jugendrichter/in, die/der vom
zuständigen Präsidenten des
Landgerichts Köln bestellt wurde:
Helge Eiselt
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
4.
6.
Dr. Jürgen Schreiber
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung,
die von der zuständigen Direktorin der
zuständigen Agentur für Arbeit bestellt
wurde:
Sylvia Borger,
Berufsberaterin Agentur für Arbeit
Bergheim, Hauptstraße 44 – 46
50126 Bergheim
5.
Seite: 6
Tanja Larres
Teamleiterin Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der von
der Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde bestellt wird:
- Werden noch benannt ein/e Vertreter/in der Polizei, die vom
Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
Kreisbehörde bestellt wurde:
Heinrich Löhrer
Leiter Polizeiwache Nord,
Schützenstraße 14, 50126 Bergheim
Uwe Hacking
Leiter Bezirksdienst, Polizeiwache Nord,
Schützenstraße 14, 50126 Bergheim
je eine Vertretung der katholischen und
der evangelischen Kirche, die von der
zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaften (Kath. Dekanat
Bedburg /Bergheim; Gemeindeämter der
Ev. Kirchengemeinden) bestellt wurden:
7.
8.
9.
für die Kath. Kirche:
Pfarrer Christian Hermanns
Marktplatz 5, Bedburg
für die Kath. Kirche:
Michael Brandt
Höhenweg 1, Bedburg
für die Ev. Kirche:
Pfarrer Gebhard Müller-Philipps
Langemarckstraße 20, Bedburg
für die Ev. Kirche:
Gernot Schlosser
Mittelstraße 2, Bedburg
je ein beratendes Mitglied gem. § 58 Abs.
1 Satz 7 Gemeindeordnung NRW
derjenigen Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg, die nicht bereits gemäß Abs. 2
vertreten sind
Beschlussvorlage WP8-221/2010
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Sitzungsvorlage
Für die unter 3) bis 9) genannten beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine
persönliche Stellvertretung zu bestellen. Bestimmte Voraussetzungen für die beratende
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (Mindestalter oder Wohnsitz in Bedburg) sieht der
Gesetzgeber nicht vor.
c) Vorsitz im Jugendhilfeausschuss
Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung werden in der
konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Die
Wahl kann durch offene Abstimmung vollzogen werden, soweit diesem Verfahren niemand
widerspricht. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich bezieht.
Gemäß § 4 Abs. 5
AG KJHG müssen Vorsitzende/r und Stellvertreter/in der
Vertretungskörperschaft angehören.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.11.2010
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-221/2010
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