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Beschlussvorlage GB (Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hüttenstraße/Siemensring in Kall, K 67 hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hüttenstraße/Siemensring in Kall, K 67
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hüttenstraße/Siemensring in Kall, K 67
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hüttenstraße/Siemensring in Kall, K 67
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 36/2004 05.11.2004 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hüttenstraße/Siemensring in Kall, K 67 hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Bau eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Hüttenstraße/Siemensring entsprechend der Variante 4 zu. € € Seite - 2 Begründung: Mit dem Beschluss zum Antrag A 73 / 2004 beauftragte der Kreistag die Verwaltung mit der Erstellung eines Vorentwurfs zum Bau eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich K 67 Hüttenstraße / Siemensring in Kall. Die K 67 liegt im Gemeindegebiet Kall. Sie beginnt an der L 206 führt durch die Ortslagen Keldenich und Kall und findet nahe Kall wieder Anschluss an die L 206. In der Ortslage Kall findet die K 67 weiterhin Anschluss an die L 204. Der beplante Einmündungsbereich liegt an einer verkehrstechnisch zentralen Stelle in einem sich zunehmend entwickelnden Industrie- und Gewerbegebiet. Dem wachsenden Verkehrsaufkommen wird der Einmündungsbereich nicht mehr gerecht. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurden mehrere Möglichkeiten zur Lösung der Verkehrsproblematik untersucht. Die in Anlage 1 untersuchte Variante 1 eines Minikreisverkehrsplatzes passt sich zwar gut in die Örtlichkeit ein, bringt jedoch drei wesentliche Nachteile. Beim Anlegen einer Querungshilfe für Fußgänger im westlichen Anschlussast wird die Feuerwehrzufahrt des nördlich anliegenden Einzelhandelsunternehmens blockiert. In Anbetracht des expandierenden Gewerbegebietes muss davon ausgegangen werden, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen die Leistungsfähigkeit eines Minikreisverkehres in weniger als 10 Jahren überschreitet. Aufgrund des kleinen Außendurchmessers ist die Auslenkung der auf der K 67 von Westen nach Osten fahrenden Pkw nur gering, was zur Folge hat, dass die für die Verkehrssicherheit notwendige Geschwindigkeitsminderung nicht erzielt wird. Wesentliches Merkmal eines Kreisverkehrs sollte immer eine größtmögliche Auslenkung und damit auch eine Geschwindigkeitsminderung sein. Die in Anlage 2 angeführte zweite Variante erreicht dieses durch das Anlegen eines kleinen Kreisverkehrs mit einem im Kreuzungsbereich zentral liegenden Kreismittelpunkt. Ausscheidungskriterium für diese Variante sind jedoch der wesentliche Eingriff in den nördlich gelegenen Parkplatzbereich und der entstehende Konfliktpunkt mit der im westlichen Ast angrenzenden Feuerwehrzufahrt. Unter Gewährleistung der Andienung der Feuerwehrzufahrt ist die Herstellung einer Querungsmöglichkeit mit den zur Kreisverkehrsfahrbahn vorgeschriebenen Abständen nicht möglich. Um dies zu gewährleisten und den Eingriff in die o.a. Parkplatzfläche zu vermeiden ist ein Verschieben des Kreismittelpunktes in südöstlicher Richtung notwendig. Eine solche Verschiebung wird in der Variante 3 (Anlage 3) dargestellt. Hier ist ein Andienen der Feuerwehrzufahrt aus beiden Richtungen möglich und in die Parkfläche wird nicht eingegriffen. In Abstimmung der Variante 3 mit der Gemeinde Kall und dem vom Grunderwerb betroffenen Anlieger, wurde die in Anlage 4 dargestellte Variante 4 erarbeitet. Auch von dieser Variante werden alle o.g. Kriterien erfüllt. Der nunmehr von der Gemeinde und der Verwaltung vorgeschlagene Vorentwurf der Anlage 4 sieht den Bau eines Kreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von 28 m vor. Die Fahrbahnbreite der Kreisfahrbahn beträgt 6,00 m zuzüglich eines 2,50 m breiten Pflasterrings. Diese Abmessungen gewährleisten das Einhalten der in der Richtlinie zur Anlage von Kreisverkehrsplätzen vorgegebenen Mindestausrundungsradien, sowie das Einhalten entsprechender Fahrbahnbreiten in den Einmündungsbereichen. Die Länge der Anschlüsse beträgt jeweils ca. 40 m. Im Bereich der derzeitigen Linksabbiegespuren werden die mit 2,50 m Breite ausreichend dimensionierten Fahrbahnteiler den Verkehr lenken. Sie ermöglichen das Anlegen von Querungshilfen in allen Ästen, so dass dem Fußgänger ein sicheres Queren der Fahrbahn jederzeit möglich ist. Die Konfliktpunkte zwischen Kraftfahrern und Fußgängern werden deutlich minimiert. Die Wartezeiten der Fußgänger werden verkürzt. Die bestehende Gehwegbreite von 1,60 m wird im Bereich des Kreisverkehrs wiederhergestellt. Seite - 3 Aufgrund des Fehlens von Radweganlagen im Umfeld des beplanten Knotenpunktes soll der Radfahrer im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn geführt werden, weil ein im Bereich des Kreisverkehrs geführte Radweg außerhalb des Ausbaubereichs keinen Anschluss fände. Hier würden bei einer getrennten Verkehrsführung zusätzliche Konfliktpunkte zwischen Rad- und Kraftfahrern entstehen, da die Radfahrer in diesem Bereich wieder auf die Fahrbahn geführt werden müssten. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Knotenpunktes für das Jahr 2007 im Investitionsplan vorzusehen, dem Vorentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn zur weiteren Planung im Rahmen der Entwurfsplanung freizugeben. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)