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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark; Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
29.07.09, 06:44
Aktualisiert
29.07.09, 06:44
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark;
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 24.03.2009 26.6 Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark; Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung (Drs.Nr. 400/2008) Gem. § 2 und §13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), wird beschlossen, die textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, Ziffer 8.4 (Werbeanlagen) 2. Satz aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren: „Für das übrige Plangebiet wird die maximale Höhe der Werbeanlagen auf 12 m über der unmittelbar an das Grundstück angrenzenden ausgebauten Straße im Scheitel festgesetzt“. Bei der Feststellung des Straßenbezugspunktes und der Straßenhöhe im Scheitel ist die textliche Festsetzung Ziffer 2, Abs. 7 maßgebend. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)