Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
29.07.09, 06:44
Aktualisiert
29.07.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 24.03.2009
26.6
Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark;
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung (Drs.Nr. 400/2008)
Gem. § 2 und §13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), wird beschlossen, die textlichen
Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, Ziffer 8.4
(Werbeanlagen) 2. Satz aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren:
„Für das übrige Plangebiet wird die maximale Höhe der Werbeanlagen auf 12 m über der unmittelbar
an das Grundstück angrenzenden ausgebauten Straße im Scheitel festgesetzt“. Bei der Feststellung
des Straßenbezugspunktes und der Straßenhöhe im Scheitel ist die textliche Festsetzung Ziffer 2,
Abs. 7 maßgebend.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)