Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwägungsliste Anlage B)
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom 07.10.2010
2.
Erftverband
Schreiben vom 08.10.2010
Schreiben vom 29.07.2010
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
das im Bezug genannte Schreiben habe ich zu- Die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung ... die Mitteilung zur
West vom 14.10.2010 liegt vor. Bedenken oder An- Kenntnis zu nehmen.
ständigkeitshalber der
regungen werden nicht vorgetragen (siehe lfd. Nr.
Wehrbereichsverwaltung West
4).
Dezernat IUW 4 / Träger öffentlicher Belange
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
vorgelegt.
gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Die Anregung aus der Stellungnahme
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes 29.07.2010 wurde wie folgt berücksichtigt:
keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom
29.07.2010 auch weiterhin bei der Detailplanung
inhaltlich berücksichtigt wird.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken, wenn folgende Hinweise bei der
Detailplanung berücksichtigt werden:
Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster
Grundwassersituation – wurden im Bereich der
Baumaßnahme / des Bebauungsplanes flurnahe
Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue
zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das
Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der
Geländeoberfläche gehalten.
vom ... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Anregung wird Rechnung getragen und die Begründung wie folgt ergänzt:
Kapitel Bergbau / Boden / Grundwassersituation:
Gemäß der Stellungnahme des Erftverbandes im
Rahmen des Bebauungsplanes sollte bei der anschließenden Detailplanung folgende Hinweise berücksichtigt werden:
Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster
Grundwassersituation – wurden im Bereich des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft
durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen
einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten.
Bei erforderlichen Fragen in der Detailplanung steht
die Abteilung G1 des Erftverbandes zur Verfügung.
Abwägungsliste Anlage B)
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
3.
PLEdoc
Schreiben vom 14.10.2010
im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben
Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie
bei Unstimmigkeiten umgehende mit uns Kontakt
auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die
Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
− Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals
E.ON Gastransport GmbH)
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
− Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungs-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abwägungsliste Anlage B)
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
4.
5.
unternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teile ich Ih- Entfällt.
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom 14.10.2010
nen mit, dass von mir wahrzunehmende Belange
durch o.a. Planung nicht berührt werden.
IHK
Köln,
Zweigstelle wir teilen Ihnen mit, dass wir von Seiten der Indust- Entfällt.
rie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Rhein-Erft
Schreiben vom 05.11.2010
bezüglich der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.