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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50

Inhalt der Datei

Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor, keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Chemistry Services Schreiben vom 20.07.2010 Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie Entfällt. … die Mitteilung zur 2. Thyssengas GmbH Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 13.07.2010 uns die o.g. Maßnahme(n) mit: Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 3. Amprion Schreiben vom 13.07.2010 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine NRW, RL Ville-Eifel Schreiben vom 26.07.2010 Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. Geologischer Dienst Schreiben vom 27.07.2010 Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Der Anregung wird Rechnung getragen und der ... einen Hinweis zur Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 Hinweis wird in den Planunterlagen ergänzt: Beachtung der Erdbeder Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Bebenzone und der DIN ckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Das gesamte Plangebiet befindet sich innerhalb der 4149 aufzunehmen. Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... (Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologi- Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S= schen Untergrundklassen der Bundesrepublik Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken) gem. Deutschland 1 : 350.000, Bundland Nordrhein- der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Westfalen, Juni 2006) Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Bei der Bauausführung ist die DIN 4149 (Fassung April 2005) zu beachten. Der Anregung wird Rechnung getragen und die Be- ... die Begründung zu ergänzen um die Inforgründung wie folgt ergänzt: mationen zur Grundwassersituation im Kapitel Bergbau / Boden / Grundwassersituation: Gemäß der Stellungnahme des Erftverbandes im Plangebiet. Rahmen des Bebauungsplanes sollte bei der anschließenden Detailplanung folgende Hinweise berücksichtigt werden: Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation – wurden im Bereich des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten. Bei erforderlichen Fragen in der Detailplanung steht die Abteilung G1 des Erftverbandes zur Verfügung. 6. Erftverband Schreiben vom 29.07.2010 Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation – wurden im Bereich der Baumaßnahme / des Bebauungsplanes flurnahe Grundwasserstände gemessen. In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten. 7. Wehrbereichsverwaltung Schreiben vom 03.08.2010 Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 8. Bezirksregierung Arnsberg, Abeilung 6 - Bergbau und Energie Schreiben vom 05.08.2010 Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2008) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Der Anregung wird Rechnung getragen und die Be- ... die Begründung zu ergänzen um die Inforgründung wie folgt ergänzt: mationen zum Bergbau / Grundwassersituation Kapitel Bergbau / Boden / Grundwassersituation: Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle im Plangebiet. Zusätzverliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Nach lich soll ein Hinweis in Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 den Textteil zum BeaufgeBergbau und Energie, ist Eigentümerin des Berg- bauungsplan werksfeldes die RV Rheinbraun Handel und Dienst- nommen werden. leistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Köln. Innerhalb der Planmaßnahme hat kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Diese Grundwasserabsenkungen werden noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben, bedingt durch den Braunkohletagebau. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände in den nächsten Jahren ist nicht auszuschließen, nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Zusätzlich wird ein Hinweis in den Textteil zum Be- Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung bauungsplan übernommen. finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch RWE Power AG wurde beteiligt, Anregungen oder nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier Bedenken wurden nicht vorgetragen (siehe Stellungnahme Nr. 11). nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 9. PLEdoc Schreiben vom 05.08.2010 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, Entfällt. dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. − E.ON Ruhrgas AG, Essen − E.ON Gastransport GmbH, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Der Anregung wird Rechnung getragen und der ... den bestehenden bestehende Hinweis im Textteil zum Bebauunsplan Hinweis zur Entwässerung um die Informatiowiefolgt ergänzt: nen zu ergänzen. Bei eventuell geplanten Versickerungsmaßnahmen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung ein Bodengutachten erforderlich. 10. Untere Wasser- und Ab- Zum o.g. Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzfallwirtschatsbehörde Schreiben vom 12.08.2010 behörde keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen, Für eventuell geplante Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung ein Bodengutachten erforderlich. 11. RWE Power AG Schreiben vom 13.07.2010 Wir teilen Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Entfällt. Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das Planvorhaben nicht berührt werden. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12. Zweckverband Naturpark- Der oben angegebene Bebauungsplan liegt au- Entfällt. ßerhalb der Gebietsgrenzen des Zweckverbandes Rheinland Schreiben vom 19.08.2010 Naturpark Rheinland, der daher keine Stellungnahme abgibt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... die Planzeichnung 13. Rhein-Erft-Kreis, Amt für Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird Der Anregung wird wie folgt Rechnung getragen: und textlichen FestsetKreisplanung und Natur- angeregt, die erhaltenswerte Linden-Baumreihe zwischen Parkplatz und Weg zu schützen und Der Bereich der erhaltenswerten Linden-Baumreihe zungen zum Erhalt der schutz zu Schreiben vom 23.08.2010 gem. § 9 (1) Nr. 25b) BauGB als zu erhalten fest- ist bereits als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Lindenbaumreihe zusetzen. Die Parkfläche ist so festzusetzen, dass Zusätzlich wird die Planzeichnung ergänzt um eine ergänzen, die Ausfühder erhaltenswerte Baumbestand durch bauliche Fläche zum Erhalt nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB rungen zum Thema Immissionsschutz in die Eingriffe weder gefährdet noch beschädigt oder und folgende textliche Festsetzung übernommen: Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist die Linden- Begründung zu überzerstört wird. Baumreihe zu erhalten. Der Baumbestand ist bei nehmen sowie den einer möglichen Erneuerung der Parkplatzfläche bestehenden Hinweis oder sonstigen baulichen Eingriffen durch entspre- zur Entwässerung zu chende Maßnahmen in der Art zu schützen, dass ergänzen. dieser weder beschädigt noch zerstört wird. Eine weitergehende Änderung der Festsetzung ist nicht erforderlich, da sich die Parkplatzfläche auf den heute bestehenden Ausbau beschränkt. Wird dieser erneuert, sind im Rahmen der Ausbauplanung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Grundsätzlich werden aus Sicht des Immissions- Die Aussagen zum Immissionsschutz werden in der schutzes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Begründung ergänzt. Nr. 16 keine Anregungen vorgebracht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch die bestehende benachbarte Gastronomie Konflikte durch Gerüche (Abluft der Küche) und Lärm, insbesondere durch eine Außenbewirtschaftung, nicht auszuschließen sind. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Der bestehende Hinweis zur Entwässerung im Textteil zum Bebauunsplan wiefolgt ergänzt: Wasserbehörde abzustimmen. Für eventuell geplante Versickerungsanlagen ist Abwägungsliste - Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 16/ Kaster, 4. beschleunigte Änderung, Teilgebiet an der Harffer Schlossallee Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... rechtszeitig die erforderliche wasserrechtliche Er- Bei eventuell geplanten Versickerungsmaßnahmen laubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche beantragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vor- Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beannutzung ein Bodengutachten erforderlich. tragen. Hierfür ist eventuell aufgrund der Vornutzung ein Bodengutachten erforderlich. (siehe auch Stellungnahme Nr. 10)