Daten
Kommune
Bedburg
Größe
171 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
30.03.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
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Liste aller Stellungnahmen
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Liste aller Stellungnahmen
der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Phase 1
Bürgerbeteiligung zum Haushalt der Stadt Bedburg 2011
Innere Verwaltung
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Der Betrag für Maschinen etc ist in diesem Jahr sehr hoch angesetzt. Sind das alles Neuanschaffungen oder auch Abschreibungen?
Hinweis der Stadtverwaltung:
Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen für defekte Geräte, deren Reparatur sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt sowie um
Neubeschaffungen aufgrund entsprechender Anforderungen durch den Leiter des Bauhofes.
Eine detaillierte Auflistung findet sich im Vorbericht des Haushaltsentwurfes 2011, Seite 22.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Anstelle Fahrzeuge und IT Einrichtungen zu kaufen und durch den Gesetzgeber vorgegebene Abschreibungsdauer zu
berücksichtigen, kann durch einen Leasingvertrag diese gesamten Kosten abgeschrieben werden.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Kauf, Miete oder Leasing die wirtschaftlichste Variante darstellt. Im IT-Bereich werden seit
vielen Jahren Beschaffungen zu einem Großteil über Mietverträge, denen Rahmenvereinbarungen des kommunalen
Rechenzentrums mit Sonderkonditionen zugrunde liegen, durchgeführt. Im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen erhalten
Kommunen extrem günstige Zinskonditionen bei Kommunalkrediten, so dass erfahrungsgemäß Leasingangebote nicht
konkurrenzfähig sind. Außerdem können Kommunen nur im Bereich der "Betriebe gewerblicher Art" (z. B. Bäderbetrieb,
Vermarktung von Altpapier) die steuerlichen Vorteile von Leasing-Modellen nutzen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Warum bedarf der Bürgermeister einen Chaffeur um zu Veranstalltungen zu kommen. Diese Personalkosten können ebenfalls
eingespart werden.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Bürgermeister sitzt für die Erledigung zahlreicher Dienstgeschäfte selbst am Steuer seines Privat-PKW , ohne die hierdurch
entstehenden Kosten bei der Stadtverwaltung abzurechnen.
Die Stadt beschäftigt - anders als andere Behörden - auch keinen "hauptamtlichen" Chauffeur. Vielmehr kümmern sich zwei
Mitarbeiter um die mittlerweile drei Verwaltungsstandorte als Hausmeister. Die beiden Mitarbeiter betreuen außerdem die
Hausdruckerei, führen die Postverteilung durch und erledigen zahllose Botengänge und fristgebundene Postzustellungen. Daneben
fahren die Mitarbeiter im Einzelfall auch den Bürgermeister zu Dienstterminen und Veranstaltungen. Da das Dienstfahrzeug
mittlerweile als fahrendes Büro ausgestattet ist, können Fahrzeiten sinnvoll für die Erledigung von Dienstgeschäften genutzt werden.
Jedes privatwirtschaftlich geführte Unternehmen erspart es seiner höchsten Führungsebene aus betriebswirtschaftlichen Gründen,
viel Zeit mit dem Selbstfahren von Autos und - je nach Zielort - der Parkplatzsuche zu verbringen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Kosten der drei Standorte "Rathaus" durch elektronische Akten reduzieren
Hinweis der Stadtverwaltung:
Im Bereich des Rechnungswesens wird die vorgeschlagene Vorgehensweise im Laufe des Jahres 2011 bereits erprobt bzw.
eingeführt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Rhein-Erft-Kreis zum 01.01.2011
ist geprüft worden, ob der gesamte Bauaktenbestand - auch und gerade der von der Kreisverwaltung zu übernehmende - digitalisiert
werden soll. Die ermittelten Kosten überstiegen - auch mit Blick auf den langfristigen Nutzen - leider deutlich die aktuellen
finanziellen Möglichkeiten der Stadt und stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Wenn die Haushaltslage es nicht erlaubt sollten nur die notwendigsten Investitionen getätigt werden. z.B. nicht alle Stühle ersetzen,
sondern nur die defekten. Das gleiche gilt für die anderen Posten
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Hinweis der Stadtverwaltung:
Es war kein kompletter Ersatz der Stühle im Sitzungssaal des Rathauses Kaster vorgesehen. Durch die kurzfristig getroffene
Entscheidung, den Seminarraum in der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße zugunsten eines Umbaus zur
Erziehungsberatungsstelle aufzugeben, wurden die dort für Seminare vorhandenen Stühle nicht mehr benötigt und sind deshalb
zwischenzeitlich in den Sitzungssaal des Rathauses Kaster verbracht worden. Optische Aspekte - die Stühle passen kaum zur
sonstigen Einrichtung des Sitzungssaals - mussten gegenüber den ergonomischen Vorteilen für die Stadtratsmitglieder
zurückstehen. Der vorgesehene Haushaltsansatz wurde ersatzlos gestrichen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Ich sehe, dass die Anschaffungskosten für Fahrzeuge, Maschinen, etc. Rückläufig ist, das kann auf dauer und bei steigenden
Anschaffungseinzelpreisen nicht lange gut gehen. gerade der Bauhof sollte GUT ausgestattet sein.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung stellt eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausstattung des Bauhofes sicher.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Mir stellt sich die Frage wofür die Grundstückke gekauft werden müssen?
Hinweis der Stadtverwaltung:
Es geht u. a. um den vertraglich bereits vereinbarten Erwerb von Bahnnebenflächen für den Bau des Alleenradweges.
Beim Kauf unbebauter Grundstücke findet bilanziell ein so genannter Aktiv-Tausch statt, d. h. eine Belastung des Haushaltes
entsteht "nur" durch die Zinszahlungen für den Kaufpreis. Bei Grundstückserwerbsgeschäften, die zum Ziel haben, eine Fläche
baurechtlich für eine höherwertige Nutzung zu entwickeln, entstehen bei der Wiederveräußerung teilweise auch den städtischen
Haushalt entlastende Gewinne .
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Bis auf die Bestuhlung. In einem Haushalt, wo jeder Cent zählt könnten neue Stühle auch erst angeschafft werden, wenn die
Haushaltslage besser ist
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Sicherheit und Ordnung
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Ich wäre für die Schaffung eines "kommunalen Ordnungsdienstes (KOS)" - andere Städte praktizieren dies bereits erfolgreich (MG).
Bestreifung von Brennpunkten zur Verhinderung von Vandalismus, Ruhestörungen und Sachbeschädigungen (Kaster: Tennishalle,
Rewe-Markt), Bekämpfen des "Zukotens" aller Gehwege im Ortsteil Kaster. So viel Hundekot wie hier, habe ich noch nie gesehen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes wird zusätzliche Kosten verursachen, wenn er sich nicht über Bußgelder
refinanziert oder er sich deshalb rentiert, weil Sachbeschädigungen drastisch reduziert werden.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Gebürtig aus Bayern ist mir bekannt, dass in bayerischen Gemeinden eine Abgabe für alle Bürger, die nicht ehrenamtlich bei der
Feuerwehr bzw. sozialen Einrichtungen tätig sind, für den Brandschutz erhoben wird. Warum nicht in NRW?
Hinweis der Stadtverwaltung:
Artikel 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) eröffnete den dortigen Gemeinden bis 1994 die Möglichkeit zur
Erhebung einer jährlichen Feuerschutzabgabe für männliche Einwohner zwischen dem 18. und dem 60. Lebensjahr.
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.1995 wurde die Rechtsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, da sie
gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstößt. Zusätzlich hielt das Bundesverfassungsgericht die
Feuerschutzabgabe als Sonderabgabe für eine im Allgemeininteresse liegende Pflichtaufgabe der Gemeinde auch mangels
ausreichenden Gruppenbezugs für unzulässig. Daraufhin wurde Art. 4 KAG alter Fassung durch das Gesetz vom 26.04.1996 (GVBl.
S. 152) aufgehoben.
Auch das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) sah in den 90er Jahren eine Feuerschutzabgabe vor, gegen die sich der
Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen nachhaltig aussprach. Der Landesverband des BdSt rief seine Mitglieder auf, gegen diese
Abgabe Widerspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Nach der o. a. Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes wurde die Regelung aus dem ThürKAG gestrichen.
Ähnlich lautende Regelungen gab es früher auch in Baden-Württemberg und Sachsen, wo die Bezeichnung allerdings nicht
"Feuerschutzabgabe" sondern "Feuerwehrabgabe" lautete.
Voraussetzung für die Erhebung einer Feuerschutzabgabe oder Feuerwehrabgabe war das Bestehen einer Dienstpflicht. Die
Abgabe wurde von denjenigen Pflichtigen eingefordert, die nicht in Feuerwehren oder bestimmten anderen gemeinnützigen
Einrichtungen dienten.
In Nordrhein-Westfalen enthielt das Kommunalabgabengesetz nie eine Regelung, die es Kommunen ermöglicht hätte, eine solche
Abgabe einzuführen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Anschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges könnte mann auf 2016 verschieben da das vorhandene Fahrzeug noch nicht so
alt ist.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Das Fahrzeug ist 1996 für ca. 410.000 Euro angeschafft worden. Es wird über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben. Alle 10
Jahre fallen bei Fahrzeugen dieser Art Inspektionen an, die häufig mit Kosten von über 10.000 Euro verbunden sind, weswegen es
ratsam ist, rechtzeitig vorher zu entscheiden, ob das Fahrzeug noch länger in Betrieb bleiben kann, oder besser vor der Inspektion
veräußert wird. Mit Blick auf die Dauer entsprechender Ausschreibungsverfahren und die Lieferzeiten der Hersteller wird die
Verwaltung darüber hinaus prüfen, ob statt einer Mittelbereitstellung im Jahre 2014 besser für das Jahr 2015 eine sogenannte
Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsentwurf des Jahres 2012 aufgenommen wird und die Bereitstellung der Mittel dann erst
für das Jahr 2016 vorgesehen wird.
Die Beschaffungen im Bereich der Feuerwehr basieren grundsätzlich auf dem Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahre 2004. Der
gutachterlich erstellte Plan enthält detaillierte Angaben zu allen Gebäuden und Fahrzeugen der Feuerwehr.
Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Konzeptes ist im Laufe dieses Jahres vorgesehen.
Bedburg ist zum 01.01.2011 zur mittleren kreisangehörigen Stadt bestimmt worden. Als solche ist grundsätzlich eine kostenintensive
hauptamtliche Feuerwache einzurichten. Soweit die vorhandene Freiwillige Feuerwehr über eine entsprechende Leistungsfähigkeit
verfügt, kann eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung, eine hauptamtliche Wache einzurichten, von der Bezirksregierung
erteilt werden. Das Verfahren zur Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung läuft zur Zeit noch.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Sicherheit geht immer vor
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Sinnhaftigkeit der Anschaffung eines RWs und gleichzeitig, bzw. ein Jahr später in der gleichen Einheit noch ein HLF 20/16 zu
beschaffen ist nicht wirklich vorhanden. Ferner ist der Digitalfunk mit rund 75.000 Euro nicht zu realisieren.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Was ist denn mit den Löschzügen Kirchtroisdorf, Lipp und Kirchherten? Für Bedburg und Kaster sind jeweils 2 Fahrzeuge geplant?
Das Zeugt ja mal wieder von Planungen der STadt Bedburg ...
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
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Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Anschaffungen halte ich für wichtig, da jeder, der darauf mal angewiesen ist (und dass kann JEDER von uns sein), froh ist, wenn
modernes Gerät zur Verfügung steht.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Schulträgeraufgaben
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Zu prüfen ist ein Zusammenschluss von Grundschulen. Im Zuge der Rückläufigkeit der Schülerzahlen könnte dadurch ggf gespart
werden
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der noch gültige Schulentwicklungsplan datiert aus dem Jahre 2005. Sie können diesen hier abrufen. Eine Aktualisierung durch ein
externes Fachbüro ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Monaten vorgelegt. Im Zuge der
demografischen Entwicklung werden sich die kommunalpolitischen Akteure mit Fragestellungen dieser Art in den nächsten Jahren
zunehmend beschäftigen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Eine Erweiterung der Turnhalle Kaster zu Lasten des Steuerzahlers nur um einer Schützenbruderschaft einen Veranstalltungsraum
zu schaffen halte ich für sehr bedenklich das es in der näheren Umgebung genug möglichkeiten gibt.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Erweiterung der Turnhalle Kaster ist im Zusammenhang mit der Schließung der Multihalle Kaster ("Anbau" an der Tennishalle)
zu sehen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Man sollte mit den Vereinen sprechen die von der Turnhalle b.z.w.späteren Multihalle profitieren.Viele Gewerke lassen sich in
Eigeninitiative erledigen.Dadurch könnte man die Investitionskosten erheblich nach unten korrigieren.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Davon ausgehend, dass diese Eingabe die Erweiterung der Turnhalle Kaster betrifft, sei angemerkt, dass die Arbeiten teilweise
parallel zur Nutzung durch den Schulsport und Vereine erfolgen. Deswegen muss zumindest versucht werden, die Arbeiten sehr
zügig, effektiv und vor allem sicher durchzuführen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Erweiterung der Turnhalle Kaster ist sinnfrei, da direkt das Altenheim gegenüber liegt und es zu wenig Parkplätze gibt. Die
Multihalle war zu laut und jetzt wird es mitten in den Ortskern verlegt.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Der Beschluss zur Erweiterung der Turnhalle Kaster wurde nach umfangreicher Bürgerinformation und gutachterlicher Betrachtung
der Lärmimmissionssituation gefasst.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
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Eine unentgeltliche nutzung der Sporthallen für die Vereine der Stadt Bedburg muss weiterhin gewährleistet sein.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Haushaltsentwurf 2011 beinhaltet nicht die Einführung von Nutzungsgebühren von Sportstätten.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag am sozialen Zusammenleben und das meistens unentgeldlich bzw. mit hohem persönlichen
Engagement. Wenn Vereine unnötig belastet werden, befürchte ich das viele Angebote für Jung und Alt entfallen und damit der
soziale Frieden gefährdet würde.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Sehr viele Vereine erhalten seit Jahrzehnten von der Stadt Zuschüsse in Form von Geld. Weiterhin werden zahllosen Vereinen
Räumlichkeiten und Sportanlagen zur unentgeltlichen Nutzung betriebsbereit zur Verfügung gestellt.
Es gibt trotz vielfältiger städtischer Versuche nur ganz wenige Vereine, die ihre Anlagen und Gebäude in Eigenregie unterhalten.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Auch freiwillige Zahlungen als Beitrag zu den Unterhaltskosten der Turnhallen sollte möglich sein.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Einen Versuch ist es wert.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Der Zustand der Dreifachhalle im Umkleide und Sanitärbereich ist sehr Erschreckend hier ist dringend Handlungsbedarf.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung ist dem Hinweis nachgegangen und hat Schmierereien an den Wänden festgestellt. Leider ist es oftmals so,
dass bereits kurze Zeit nach Reinigung oder Anstrich neue "Liebesgrüße" an der Wand stehen. Zwei Umkleideräume sind sehr stark
beschmiert. Ein Neuanstrich wird in Kürze erfolgen. Die teilweise durch Kalk beschädigten Wasserhähne werden in den
Sommerferien dieses Jahres erneuert.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Hallendächer könnten an Investoren für Solaranlagen bereitgestellt werden
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Stadt Bedburg hat in Kirdorf auf dem Dach der Grundschule eine Photovoltaikanlage und auf dem Dach der Mehrzweckhalle
eine Solaranlage im Rahmen des Konjunkturpaketes II installiert.
Hinsichtlich der Nutzung der städtischen Dächer für Photovoltaikanlagen gab es in der Vergangenheit drei Anfragen. Den
Interessenten wurden entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt und bei Bedarf auch Einblick in Bauakten gewährt. Einer der
Interessenten hat danach schriftlich mitgeteilt, dass er kein Interesse mehr habe, von den anderen beiden gibt es bislang keine
(abschließende) Rückmeldung.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Bautechn. Ausführung sollte fachlich überwacht und kontrolliert werden. Meiner Ansicht nach wird viel Geld verschwendet, wenn die
Regreßansprüche wg. mangelhafter Bauausführung und Schäden nicht als Reklamation bzw. Nachbesserung der Firma erfolgen,
sondern wiederum den städt. Haushalt belasten. Letzter Fall Turnhallenboden Turnhalle Martinusschule Kaster. In 2010 verlegt und
bereits defekt.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Schaden in der Turnhalle Kaster betrifft nicht den eigentlichen Fußboden, sondern die Versiegelung zum Schutz des
Linoleumbodens, und wurde seitens des zuständigen städtischen Ingenieurs gegenüber der ausführenden Firma gerügt. Die Firma
war bereits vor Ort und wird die Versiegelung im Rahmen der Gewährleistung erneuern. Hierfür muss die Halle aber für mehrere
Tage in Abstimmung mit der Schulleitung gesperrt werden.
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Wenn der Schaden in der Turnhalle "der letzte Fall" war, welche weiteren vorherigen Fälle sind Ihnen denn bekannt? Es wird um
entsprechende Mitteilung gebeten!
Kultur und Wissenschaft
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
das muss die Stadt nicht machen, wenn sie kein Geld hat. Die Leute die Feier wollen, sollen selber organisieren. Die Stadt nur
unterstützen bis die neuen Organisatoren das Laufen gelernt haben.Siehe Altstadtverein in Kaster
Hinweis der Stadtverwaltung:
Im Haushaltsentwurf 2011 sind an finanziellen Mitteln für den Bereich Kultur (Personalkosten, Sachaufwand, Zahlungen an Künstler,
Organisatoren, Agenturen usw.) insgesamt ca. 130.000 Euro veranschlagt. Dem stehen Eintrittsgelder und Zahlungen von
Sponsoren in Höhe von rund 21.000 Euro gegenüber.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Aussendarstellung durch Ereignisse wie Musikmeile, Weinmarkt und Theateraufführungen ist super.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Danke!
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Warum sind "im Zeitraum 2011 bis 2014" keine Investitionen in den kulturellen Bereich geplant? KEINE? Ruht die Stadt Bedburg
sich ernsthaft auf Musikmeile, Auf!...Bedburg! und anderen "kulturellen Höhepunkten" aus und verlässt sich damit einzig und allein
auf Herrn Dieter Kirchenbauers Konzepte? Kulturell hat Bedburg leider KEINE Höhepunkte mehr zu bieten. Es gibt weder Konzepte
für musikalische Höhepunkte geschweige denn vernünftige Veranstaltungsstätten hierfür. "kostenlose" Veranstaltungen wie die
Musikmeile bringen am Ende den Wirten Getränkeeinnahmen und dem Organisator D.K. seinen Lohn - die Musiker selbst versuchen
gratis den letzten Funken Kultur in Bedburg zu bewahren und Bedburg beabsichtigt KEINE Investitionen in einem Zeitraum von 3(!!!)
Jahren? VERBESSERUNGEN MÜSSEN ERFOLGEN.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Das kulturelle Angebot für das 1. Halbjahr 2011 kann hier dem aktuellen Kulturflyer entnommen werden.
Soziales
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
die Fürsorge sozial Schwacher ist einer der Hauptaufgaben der Stadt. Der Missbrauch muss aber unterbunden werden und es kann
eine Gegenleistung erwartet werden.Schnee schippen im Winter, kehren im Sommer, Laubfegen im Herbst. Pflege von
Sportanlagen und Schulen, Müll sammeln. Da gibt es genug.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Zuständig für die Beschäftigung von Leistungsempfängern nach dem SGB II (=Hartz IV) ist die ARGE Rhein-Erft, deren gemeinsame
Träger die Bundesagentur für Arbeit und der Rhein-Erft-Kreis sind. Obwohl die Stadt Bedburg den Einsatz von gemeinnützigen
Tätigkeiten als wichtiges Mittel ansieht, Hilfeempfänger nach einer längeren Zeit ohne Beschäftigung wieder an einen geregelten
Tagesablauf heranzuführen, gibt es sehr restriktive gesetzliche Regelungen, dies in die Praxis umzusetzen.
Kinder, Jugend, Familie
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Mir ist die angespannte Haushaltslage bewusst, aber vor allem Jugendliche brauchen Räume und Flächen, in denen sie sich
entfalten, aufhalten und treffen können. Also: Bereitstellen von Jugendräumen und -plätzen. Vielleicht ne Skaterbahn mit Pavillion
zum "abhängen".
Hinweis der Stadtverwaltung:
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Die Stadt unterstützt nach wie vor sechs Jugendzentren in den Stadtteilen Bedburg, Kaster, Kirdorf, Rath, Kirchherten und
Kirchtroisdorf. Weitere Informationen finden Sie hier:
www.capo-rock-star-cafe.de/html/index.html
http://www.jubeel.de/caritas/)
Darüber hinaus beschäftigt die Stadt seit Jahren über den Caritasverband einen streetworker und hat den Bereich der mobilen
Jugendarbeit bei Übernahme des Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis aufgestockt.
Seit dem 01.01.2011 verfügt die Stadt über ein eigenes Jugendamt. Bereits seit letztem Jahr wird an einer Neukonzeptionierung der
Jugendarbeit, insbesondere mit Blick auf jene Jugendlichen und junge Erwachsenen gearbeitet, die von den Jugendzentren nicht
erreicht werden, weil sie freie Treffpunkt an mehr oder weniger geeigneten Stellen im Stadtgebiet bevorzugen.
In der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses (Jugendhilfeausschuss), die zur Zeit noch nicht terminiert ist, ist eine
Beratung der Neukonzeptionierung der Jugendarbeit vorgesehen. Die Veranschlagung von Budgetmitteln im Haushaltsentwurf 2011
beruht auf der politischen Maßgabe, dass in diesem Bereich insgesamt keine Mittelkürzung stattfinden wird. Dies schließt
Verlagerungen von Schwerpunkten des Einsatzes finanzieller Mittel auf Basis aktueller Bedarfsfeststellungen und der in Arbeit
befindlichen Neukonzeptionierung aber nicht aus.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
sorgsam prüfen ob Neues angeschafft werden muss, nur defektes ersetzen
Hinweis der Stadtverwaltung:
Gemäß § 75 der Gemeindeordnung NRW ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Keine Schließung von Jugendzentrum und keine Kürzung der Zuschüsse. Kinder sind die Zukunft und auch für unsere Stadt.
Unzufriedene Kinder und Jugendliche gehen Bedburg als künftige Bürger und Steuerzahler verloren, wenn sie sich als
Kinder/Jugendliche hier schon unwohl fühlten.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
In meinen Augen für eine Stadt von 25000 Einwohnern zu wenig, da der Löwenanteil vom Land kommt.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Vermutlich bezieht sich die Eingabe auf die U3-Betreuung. Weitere Informationen hierzu: s. u.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
U3 heißt für mich, Investitionen in die Zukunft. Hier wäre die Frage, ob mehr zu investieren wäre. Hängt sicher auch von den
Entscheidungen Bund/Land ab.
Hinweis der Stadtverwaltung:
In Bedburg werden in diesem Jahr 1,19 Mio. Euro in die Ertüchtigung von Kindertagesstätten zwecks Schaffung von weiteren
Plätzen für die U3-Betreuung investiert. Das Land fördert diese Maßnahmen mit 1,07 Mio. Euro.
Die Belastung des städtischen Haushaltes erfolgt im Wesentlichen über die laufenden Betriebskosten. Aktuelle Informationen zur
städtischen Kindergartenkonzeption und der U3-Betreuung finden sich in der Sitzungsvorlage zu TOP 15 für die Sitzung des
Stadtrates vom 01.03.2011, die Sie hier finden. Der in der Vorlage vorgeschlagene Beschluss wurde vom Stadtrat einstimmig ohne
Enthaltungen gefasst.
Gesundheit und Sport
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
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Ein Vorschlag wäre, falls es dies noch nicht geben sollte, dass ein Förderverein zum Erhalt des Freibades gegründet wird. Dieser
könnte nicht nur "Geld" beschaffen, sondern auch Aufgaben übernehmen (Rasenmähen, Umkleidekabinen streichen, Badeaufsicht
etc übernehmen)
Hinweis der Stadtverwaltung:
Für die aktuelle Initiative ist die Stadt sehr offen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Das Freibad muß erhalten bleiben! Die Umkleiden in den Turnhallen dürften renoviert und auch regelmäßig gereinigt werden.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Erhalt des Freibades in Bedburg.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Schwimmbad: unbedingte Erhaltung des Freibades ist unumgänglich. Fast einziger Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und Familien,
der im Sommer zur Verfügung steht für diejenigen, die sich keinen Sommerurlaub leisten können und dies ist nicht schwierig bei
Flugreisenpreisen von ca. 3 - 4tausend Euro für eine Familie/14Tage Süden. Der Zuspruch erhöht sich jährlich durch Schließungen
in anderen umliegenden Städten. Vielleicht könnte man eine Art Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erreichen und Zuschüsse
zur Erhaltung des Bades der umliegenden Kommunen erhalten, deren Bürger quasi "umsonst" ein Bad nutzen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die aktuelle Beschlusslage des Stadtrates sieht vor, dass das Freibad Bedburg solange weiter betrieben wird, wie dies mit den
normalen Unterhaltskosten, d. h. auch kleineren mehr oder weniger regelmäßig anfallenden baulichen Unterhaltungsmaßnahmen,
möglich ist.
Der Vorschlag des Bürgers / der Bürgerin könnte (sicher ungewollt) die Einwohnerschaft und den Stadtrat auch zum Nachdenken
darüber anregen, ob die Stadt Bedburg evtl. zukünftig beispielsweise mit der Stadt Elsdorf sprechen sollte, um zu erörtern, wie hoch
der Zuschuss der Stadt Bedburg an die dortige Stadtkasse sein muss, damit Bedburger Bürgerinnen und Bürger quasi "umsonst"
das Elsdorfer Freibad nutzen dürfen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Warum wird keine Investition ins Freibad Bedburg erwähnt? Und was genau geschieht mit der Landeszuweisung in 2012?
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Die Landeszuweisungen müssen nicht jährlich ausgegeben werden, sondern können über einige Jahre quasi angespart werden für
größere Maßnahmen. Die Sportpauschale 2012 soll im Jahre 2013 dem Bau des Kunstrasenlatzes zugeordnet werden. Die
Pauschale darf nur für Maßnahmen verwendet werden, die der haushaltsrechtlichen Definition des Begriffes "Investition"
entsprechen. Eine Verwendung für Sanierungsmaßnahmen, die bilanziell nicht als Vermögen aktiviert werden können, ist nicht
zulässig.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Wo sind hier die Investitionen ins Freibad. Das Freibad muss erhalten werden! Nicht jeder sich kann das, zugegebenermaßen gute
Angebot von Monte Mare leisten.
Hinweis der Stadtverwaltung:
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Bau des Kunstrasenplatzes in Bedburg schon für 2012 zusätzlich,
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Einplanung der finanziellen Mittel für das Jahr 2013 entspricht der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Haushaltes
2010, der seinerzeit mit großer Mehrheit vom Stadtrat (25 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen) beschlossen wurde.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Ertüchtigung des Ascheplatzes am Sportzentrum Bedburg dadurch wegfall des Ascheplatzes in Kirdorf damit Kosteneinsparung.
Hinweis der Stadtverwaltung:
keine
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Wegfall desTennenplatzes in Lipp erst wenn in Bedburg Kunstrasenplatz fertiggestellt wurde.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die zeitliche Mitteleinplanung im Haushaltsentwurf 2011 für den Kunstrasenplatz im Sportzentrum Bedburg-West und die
Nachnutzung des Lipper Tennenplatzes berücksichtigt bereits diese Forderung.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Viele Leistungen erfolgen z. Teil in Eigenregie der Vereine. Wird dies auch bei Bau der Umkleide in Kirchtroisdorf und
Kunstrasenplatz in Bedburg erfolgen?
Hinweis der Stadtverwaltung:
Bei der Sportlerumkleide und -dusche am Sportplatz Kirchtroisdorf handelt es sich um eine mobile Containerlösung; Eigenleistungen
sind deshalb nur in sehr begrenztem Umfang möglich.
Hinsichtlich des Kunstrasenplatzes ist die Stadt höchst interessiert daran, dass nach professioneller Fertigstellung der Anlage die
spätere Pflege überwiegend ehrenamtlich von den Nutzern vorgenommen wird.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
der Kunstrasenplatz ist nicht notwendig, der in Kaster wäre im Moment auch nicht notwendig gewesen und schaffte bei anderen
Vereinen Begehrlichkeiten. Die Sportler sollten mehr in die Pflicht genommen werden. Sozialleistungsempfänger mit einbeziehen
Hinweis der Stadtverwaltung:
Kunstrasenplätze sind erfahrungsgemäß witterungsunabhängiger sowie intensiver nutzbar als Rasen- und auch als Tennenplätze.
Bei Vereinen mit sehr vielen Mannschaften ist so ein kontinuierlicher Spielbetrieb erheblich leichter machbar. Pflegearbeiten sind im
Vergleich zu Tennenplätzen einfacher durchführbar und damit auch eher an ehrenamtlich Tätige, z. B. Vereinsmitglieder,
übertragbar.
s. o. unter Soziales
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Könnten hier vielleicht die Vereine mehr in die Pflicht genommen werden. Z. B. durch sog. Pflichtstunden für die Pflege der
Sportplätze durch Vereinsmitglieder. Ggfs. effizientere Ausnutzung der Belegungszeiten und dadurch Einsparung einzelner
Sportplätze. > keine Verbesserung notwendig aus meiner Sicht.
http://bedburg.kdvz-frechen.de/stell.htm
24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Wofür ist in Bedburg ein Kunstrasenplatz nötig?
Sollten nicht viel mehr die bestehenden Anlagen etwas mehr gepflegt und gewartet werden?
Ich sehe nicht die notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Der Bau eines Kunstrasenplatzes in 2013 erscheint mir hohch ohne Gegenrechnung der Mittel des BBV
Hinweis der Stadtverwaltung:
Eine Beteiligung des BBV an den Baukosten ist zur Zeit nicht vorgesehen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Kunstrasenplatz wirklich in diesem Rahmen erforderlich?
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Ver- und Entsorgung
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die Müllentsorgung ist momentan wöchentlich. Wir nutzen diese Möglichkeit maxiaml einmal pro Monat. Ich schlage vor die
Müllentsorgung auf einen zweiwöchentlichen Zyklus umzustellen. Private Haushalte, die die wöchendliche Leerung nutzen, müssen
auf größere Müllgefäße wechseln.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Dieses Thema wurde bereits vor der letzten europaweiten Ausschreibung der städtischen Abfallentsorgung im zuständigen
Ausschuss ausgiebig erörtert.
Die entsprechende Sitzungsvorlage mit einer ausführlichen Begründung, die auch auf den Vorschlag eingeht, den "Zwei-WochenRhythmus" einzuführen, kann in der Anlage zu einer Sitzungsvorlage aus dem Jahre 2007 hier nachgelesen werden.
Eine evtl. Gebührensenkung würde sehr gering ausfallen, während der Komfort für den Großteil der Bürger, der nicht mit 12
Leerungen pro Jahr auskommt, erheblich sinken würde.
Der Grund für die nur geringe Gebührensenkung liegt u. a. in folgenden Punkten begründet:
1. Die abzufahrende Restmüllmenge würde nicht sinken, was zur Folge hätte, dass bei einem Zwei-WochenRhythmus die Fahrzeuge an sehr viel mehr Häusern stoppen müssten und auch wegen voller Befüllung des
Müllfahrzeuges häufiger Richtung Müllverbrennungsanlage bzw. Umladestelle fahren.
2. Der Großteil der Kosten für die Abfallentsorgung entsteht nicht durch das Einsammeln und den Transport
der Abfälle, sondern durch die Verbrennung und die Kompostierung.
3. In den Kosten jeder Entleerung eines Restmüllgefäßes stecken immer auch in erheblichem Umfang die
Kosten für die Entsorgung der Bio-Tonne, der Grünabfuhr, der Sperrgutabfuhr, der Abholung von ElekroGroßgeräten, der Altpapierabfuhr, der Elektro-Kleingeräteabfuhr sowie der Schadstoffabfuhr, denn für alle
diese Entsorgungsleistungen erhebt die Stadt bekanntlich keine separaten Gebühren.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Einsparungen in einem so genannten Gebührenhaushalt (z. B. Abfallbeseitigung,
Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen) für den städtischen Haushalt keine Entlastung bringen, sondern ggf. eine Entlastung der
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24.03.2011
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privaten Haushalte bei den entsprechenden Gebühren.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Im Bereich Ver-und Entsorgung sollte man bedarfsorientierter arbeiten.
Bei der blauen und gelben Tonne würde 1 Leerung monatlich ausreichen.Ebenso in den Wintermonaten Okt.- März bei der braunen
Tonne.Dafür in den Hauptmonaten von April bis September wöchentlich leeren.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Für die Leerung der gelben Tonne zahlen die Bürgerinnen und Bürger keine Gebühren an die Stadt. Die Wertstoffsammlung über die
Duales System Deutschland GmbH, von der auch die Entsorgungsfirma ALBA beauftragt wurde (nicht die Stadt!) finanziert sich über
Beiträge der privaten Unternehmen, die dem System wegen des von ihnen verursachten Verpackungsmülls angeschlossen sind. Die
Kosten für die Verwertung bzw. Entsorgung stecken in der Praxis in den von uns Verbrauchern gezahlten Preisen für die verpackten
Artikel im Einzelhandel.
Der Abfuhrrythmus der Bio-Tonne wurde aufgrund von Eingaben aus der Bürgerschaft und politischen Initiativen in den letzten 10
Jahren mehrfach geändert. Der derzeitige Rhythmus ist nach den Erfahrungen der Verwaltung in den letzten Jahren auf breite
Akzeptanz gestoßen.
Verkehrsflächen, -anlagen, ÖPNV
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Kleinere Verkehrssicherungsmaßnahmen im Wohngebiet "Im Spless".
Separates Schreiben an den Bürgermeister mit näheren Infos wird folgen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Liste liegt das angekündigte Schreiben an den Bürgermeister noch nicht vor. Grundsätzlich wird
bzw. ist das Baugebiet "Im Spless" als Tempo 30-Zone ausgewiesen und in den Einmündungsbereichen sind "Rechts vor Links"Regelungen vorgesehen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Erweiterung Parkplatz St-Rochus-Str.noch einmal einer genauen Prüfung unterziehen halte ich aus heutiger sich für
unnötig.Einsparung 185.000
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die genannte Fläche wurde bereits auf Basis eines mit großer Mehrheit bei 10 Gegenstimmen der SPD-Fraktion gefassten
Ratsbeschlusses vom 19.12.2010 erworben. Das Projekt steht im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Kaster (13 MB) und dem
Einzelhandelskonzept Eine weitere öffentliche Erörterung der Thematik findet in der nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 15.03.2011, 18 Uhr, im Rathaus Kaster, statt. Danach soll zu einer BürgerInformationsveranstaltung eingeladen werden. Der aktuellen Sitzungsvorlage sind weitere Einzelheiten zu entnehmen. Unter
anderem ist hier zu sehen, dass alle Beschlüsse in der Sache seit 2007 bis zuletzt 23.11.2010 einstimmig ohne Enthaltungen erfolgt
sind.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Eine Erweiterung Parkplatz Rochus-Straße in Kaster ist unnötig und ohne Nutzen.Weil unser BM den Parkplatz Tennishalle
( Kirmesplatz )verscherbelt hat,soll als Ersatz der Grünstreifen am Rewe Markt zum Parkplatz
( Kirmesplatz ) ausgebaut werden.Viel Geld zum Fenster rausgeworfen da als Kirmesplatz zu klein und als Parkplatz nicht benötigt.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Bürgermeister hat keineswegs "den Parkplatz Tennishalle (Kirmesplatz) verscherbelt", sondern im Zusammenhang mit der
Ansiedlung des chinesischen Baumaschinenherstellers Sany hat diese Firma eine Kaufoption auf die Fläche erbeten. In einem
notariell beurkundeten Vertrag zwischen der Stadt Bedburg und der Firma Sany vom 03.07.2008 ist ein Passus zu dieser Kaufoption
enthalten. Der notariellen Beurkundung ging eine Dringlichkeitsentscheidung am 01.07.2008 voraus, die neben dem Bürgermeister
alle Vorsitzenden der vier Ratsfraktionen sowie Herr Stadtverordneter Zöphel als Vertreter der Grünen in Kenntnis des
Vertragsentwurfes einschließlich des Punktes Kaufoption unterzeichnet haben. Diese Dringlichkeitsentscheidung wurde
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schließlich in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 24.09.2008 einstimmig bei einer Enthaltung bestätigt. Es
handelt sich somit alles andere als um einen "Alleingang" des Bürgermeisters.
Weiterhin ist eine Bebauung der Fläche Bestandteil des Rahmenplans Kaster. Nähere Informationen, insbesondere aus zum Ablauf
des Verfahrens hierzu: s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Mir fehlt die Lärmschutzwand entlang der L 279 im Haushalt 2011 !!!
Hinweis der Stadtverwaltung:
Im Haushaltsentwurf 2011 sind für die Lärmschutzwand keine Mittel veranschlagt. Dies wird im Vorbericht zum Haushalt auch
ausgeführt und ist in der Rede des Kämmerers zur Einbringung des Haushaltes auch ausdrücklich erwähnt worden. Bürgermeister
Koerdt hat eine Erörterung des Themas im Rahmen der Haushaltsberatungen zugesagt. Weitere Informationen sind einer
Sitzungsvorlage vom 08.06.2010 zu entnehmen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
nur das notwendigste machen, reparieren nicht erneuern, nicht schön sondern praktisch.
Hinweis der Stadtverwaltung:
keine
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Die DB hat zwar eine ergänzende Nachtverbindung Bedburg-Horrem am Wochenende angekündigt, dennoch ist es bisweilen fast
unmöglich, nach ca 23 Uhr aus den Richtungen Kerpen/Köln mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bedburg zu gelangen. Hier wären
Verbesserungen wünschenswert.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hinsichtlich der Fahrplangestaltung gering.
Zwischen Horrem und Bedburg gibt es aus Kostengründen auch keinen direkten AST-Verkehr (Anruf-Sammel-Taxi). Es besteht aber
am Wochenende eine AST-Verbindung zwischen Bergheim und Bedburg. Die Fahrten finden statt ab Bergheim um 0.30 Uhr, 1.30
Uhr und 02.30 Uhr.
ÖPNV-Anbindung ab Horrem nach Bedburg gibt es mit dem Bus freitags um 22.06 Uhr und 23.06 Uhr sowie samstags um 22.24
Uhr, 23.24 Uhr und 0.54 Uhr bis Bedburg Bahnhof.
Bis Bahnhof Bergheim ab Horrem gibt es freitags eine weitere Anbindung um 22.36 Uhr, 22.54 Uhr und 23.36 Uhr, samstags um
22.54 Uhr und 23.54 Uhr. Vom Bahnhof Bergheim aus kann dann ein AST-Taxi in Anspruch genommen werden.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Wichtiger finde ich allerdings die Einrichtung eines Kreisels wenn man von der Autobahn Richtung Grevenbroich in Bedburg abfährt.
Durch die unübersichtliche Brücke von Bedburg nach Kaster ist es sehr gefährlich, hier schnell "rüberzukommen".
Hinweis der Stadtverwaltung:
Bei diesem Abfahrtsohr handelt es sich um eine höhenungleiche Kreuzung, die in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises liegt. Sofern
hier eine Änderung durchgeführt werden soll, sind die entstehenden Kosten durch den Träger der Straßenbaulast zu tragen, der die
Änderung verlangt.
Erfolgt eine Änderung, weil es die Verkehrsverhältnisse erfordern, hat der Träger der Straßenbaulast, dem die höhere
Verkehrsbedeutung zukommt, die Änderungskosten zu tragen.
Es ereigneten sich laut Polizei lediglich 6 Unfälle in den letzten 3 Jahren. Damit ist diese Stelle nicht als Unfallschwerpunkt
einzustufen.
Räumliche Planung
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Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Überprüfung der Kosten eventuell auf billigere Varianten umsteigen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Stellungnahme bezieht sich vermutlich auf die Planung der Umgestaltung des Bahnhofes
weitere Informationen hierzu: s. u.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
User hat keine Meinung, "Da bisher nicht klar hervorgeht, ob dieses Projekt realisiert wird oder nicht "
Hinweis der Stadtverwaltung:
Stellungnahme bezieht sich vermutlich auf die Planung der Umgestaltung des Bahnhofes
weitere Informationen hierzu: s. u.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
naja, ob das alles so notwendig ist? auch wenn es Zuschüsse gibt. Zumal es zu erwarten ist, dass der Bau doch teurer wird als
geschätzt. Das wäre der erste öffentliche Bau bei dem das passen würde
Hinweis der Stadtverwaltung:
Es wird offenbar zu wenig darüber berichtet, wenn Baumaßnahmen im vorgesehenen Kostenrahmen realisiert werden.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Der Bedburger Bahnhof ist ein Schandbild und längst Investionsüberfällig.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Umbau des Bedburger Bahnhofes wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres beginnen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass in die Umgestaltung des Bahnhofes 5,273 Mio. Euro fließen; der Eigenanteil der Stadt Bedburg
beträgt "nur" 1,004 Mio. Euro. Ob es noch einmal eine Chance geben wird, in naher Zukunft einen solch hohen Zuschuss zu
erhalten, ist sehr fraglich. Die Verhandlungen der Beteiligten sind abgeschlossen; erneute Überprüfungen auf andere Alternativen
gefährden das Gesamtprojekt.
Die Umgestaltung war auch Thema eines "Bedburger Stadtgespräches" am 08.10.2010 im Bedburger Schloss. Weitere
Informationen zur Bahnhofsumgestaltung finden Sie hier .
Bauen und Wohnen
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
kann man die nicht einsetzen um Geld für die Stadt zu erwirtschaften? wie kann man Flächen/ Gebäude der Stadt an
Investorenprojekte nutzen?
Hinweis der Stadtverwaltung:
keine
Natur
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
mehr Empfänger sozialer Leistungen einsetzen
Hinweis der Stadtverwaltung:
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24.03.2011
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s. o. unter "Soziales"
Wirtschaft und Tourismus
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Das Toom Gebäude sofort veräußern,selbst mit Verlust.
Immer noch besser als auf einem Faß ohne Boden zu sitzen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Der Kämmerer hat hierzu in seiner Haushaltsrede wie folgt ausgeführt:
"Schließlich wurden keine Änderungen hinsichtlich des Status quo der Verwaltungsstandorte veranschlagt. Auch ein Verkauf des
ehem. TOOM-Marktes, Lindenstraße 4, mittlerweile auch gerne Silverberg-Haus genannt, ist mit Blick auf die vorliegende
Beschlusslage - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2010 und einstimmige Beschlussfassung hierzu in der gleichen Sitzung des
Rates am 06.07.2010 - nicht veranschlagt worden.
Ein schneller Verkauf - wie teilweise gefordert - auch deutlich unterhalb des Bilanzwertes würde im entsprechenden Haushaltsjahr
das Jahresabschlussergebnis erheblich belasten. Die momentane Haushaltsbelastung durch das Objekt beträgt ca. 78.580 Euro pro
Jahr zuzüglich nur fiktiv ermittelbarer Zinsen, weil kommunale Kredite bekanntlich nicht konkreten Einzelobjekten zugeordnet werden
können und dürfen, in Höhe von ca. 100.000 Euro jährlich."
Der Bürgermeister hat in seiner Haushaltsrede am 01.03.2011 eine zeitnahe Sitzungsvorlage über Investorenangebote angekündigt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 06.07.2010 auf Vorschlag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Heike Steinhäuser
einstimmig ohne Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
"Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich dafür aus, bezüglich des Gebäudes Lindenstraße 4 keinen neuen Vertrag über die Nutzung
als Bowling-Center abzuschließen. Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich weiterhin dafür aus, das vorliegende Kaufangebot derzeit
nicht anzunehmen.
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt darüber hinaus die Verwaltung zu überprüfen, ob eine Nutzung als zweiter Rathausstandort
(Unterbringung der Fachbereiche aus dem bisherigen Rathaus Bedburg und des Fachbereichs IV, der ins Gründerzentrum
umziehen soll) möglich ist und welche Kosten ein entsprechender Umbau verursacht."
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Das TOOM-Gebäude sollte schnellstmöglich verkauft werden. Bringt vielleicht noch etwas Geld. Und die Stadt wäre ein Klotz los.
Bloß nicht zum Rathaus umfunktionieren. Wer weiß, was das kostet.
Hinweis der Stadtverwaltung:
s. o.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Städtemarketing und Tourismusmarketing überhaupt nicht wahrnehmbar. Kann effezienter durchgeführt werden. "Alte Objekte" wie
Alte Schule Kirchtroisdorf, Alte Schule Lipp, usw. sollen symbolisch für 1,- Euro verkauft werden und von den Vereinen in
Eigeninitiative bewirtschafftet werden.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Informationen zum Stadtmarketing und der Tourismusförderung - beides wichtige Standortfaktoren - finden Sie hier.
Die alte Schule Kirchtroisdorf wird durch ein neues Begegnungszentrum ersetzt, das durch die Vermarktung der alten Schule bzw.
ggf. nach Abbruch der Schule durch die Veräußerung der umliegenden Grundstücksflächen (größtenteils) refinanziert wird.
Verkauf der alten Schule Lipp zum symbolischen Preis von 1 Euro bei Übernahme der Bewirtschaftung durch Vereine in
Eigeninitiative würde von der Stadt begrüßt, die Umsetzung ist aber schwierig, weil eine Übernahmebereitschaft seitens der Nutzer
nicht gegeben ist. Das Gebäude wird von sehr unterschiedlichen Gruppen genutzt (nicht alleine "klassische" Dorfvereine). Im
hinteren Bereich des Objektes befindet sich ein Kindergarten; Träger des Kindergartens ist die AWO.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
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24.03.2011
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wollen die Kirchtroisdorfer die neue Halle? ist die wirklich notwendig?
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Begegnungsstätte (Kapazität: gut 100 Plätze max.; eine Turn- oder Mehrzweckhalle hat in der Regel eine Platzkapazität von 250
bis 400 Plätzen) ist deutlich billiger und wirtschaftlicher als die ursprünglich geplante Sanierung der alten Schule. Und als die
ersatzlose Aufgabe der alten Schule Kirchtroisdorf befürchtet wurde, gab es lautstarke Protestaktionen der Kirchtroisdorfer Vereine,
die mit großer Personenzahl mit Bussen und mit musikalischer Unterstützung des Tambourcorps Grün-Weiss 1924 Kirch/Kleintroisdorf e. V. das Rathaus Kaster zum entsprechenden Sitzungstermin aufgesucht haben.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Ich bin mir nicht sicher, ob die alte schule wirklich abgerissen werden muss, ausser es gibt schon einen interessenten für das
grundstück. schliesslich sind das kosten, die erst einmal gespart werden können und kirchtroisdorf ist nun nicht der ort, wo kein platz
sonst ist oder sich (was wünschenswert wäre) ein lebensmittelmarkt niederlassen möchte.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die Vermarktung der Fläche, auf der die alte Schule steht, ist fester Bestandteil des Finanzierungskonzeptes für den Neubau der
Begegnungsstätte. Falls es Interessenten geben sollte, die die Fläche mitsamt des alten Schulgebäudes zu einem akzeptablen Preis
erwerben möchten, lässt sich darüber verhandeln.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Der Abriss der alten Schule darf erst nach der Fertigstellung der Begegnungsstätte Kirchtroisdorf erfolgen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Ist so zugesagt.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Hier sollte eine leichte Anhebung der Hundesteuer um 2-3 % erfolgen.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Dies würde eine Haushaltsverbesserung um 3.300 Euro (2 % Erhöhung) bzw. 4.960 Euro (3 % Erhöhung) pro Jahr bringen. Das
Gesamthaushaltsvolumen beträgt über 49 Mio. Euro pro Jahr. Der einzelne Hundehalter mit einem Hund (nicht "gefährlicher Hund")
würde pro Jahr (!) statt zur Zeit 77 Euro dann 78,54 Euro bzw. 79,31 Euro zahlen müssen.
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
das passt schon
Hinweis der Stadtverwaltung:
Keine
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
senkung Hebesatz auf 440 bzw 450 damit weitere unternehmen den weg in den einzug bedburg vornehmen...
Hinweis der Stadtverwaltung:
In Gesprächen mit Investoren zeigt sich immer wieder, dass die Höhe der Gewerbesteuer nur einen eher begrenzten Einfluss auf die
Standortentscheidung hat.
Eine Senkung des Hebesatzes um 10 %-Punkte würde eine Einbuße von voraussichtlich ca. 170.000 Euro für den städtischen
Haushalt bedeuten. Dieser Betrag würde zu 82 % jene 10 Betriebe im Stadtgebiet entlasten, die bislang am höchsten mit der
Gewerbesteuer belastet sind, allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht wegen der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes
das Stadtgebiet verlassen werden. Die verbleibenden 31.000 Euro verteilen sich auf die übrigen 430 Betriebe (= im Durchschnitt
eine um 72 Euro pro Jahr geringere Belastung für diese 430 Betriebe).
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24.03.2011
Liste aller Stellungnahmen
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Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Verbesserungen sind immer gut. Aber aus welcher Sicht ist das hier gemeint? Verbesserungen im Sinne von Erhöhungen sind für
die Stadt wohl gut, für den Bürger ist es aber eine Mehrbelastung. Unklare Fragestellung aus meiner Sicht.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Wer ist denn "die Stadt"? Aus Sicht der Verwaltung wird immer mit dem Blick der Stadt als Gemeinwesen, also letztlich der
Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger, argumentiert, und nicht aus der Sicht eines einzelnen Bürgers. Sowohl die
Kommunalpolitiker als auch die Verwaltungsmitarbeiter sind schon aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dem Gemeinwohl
verpflichtet. Auch wenn das im Alltag nicht immer gelingt oder ausreichend kommuniziert wird, so behält das "hehre Ziel" doch seine
Berechtigung und Gültigkeit.
Sind "Nicht-Erhöhungen" oder gar Senkungen für den Bürger, oder besser die Bürger, eine Entlastung?
In einer Situation enormer kommunaler Defizite, die auch mit erheblichen Bemühungen zur Steigerung eines wirtschaftlichen und
effizienten Verwaltungshandelns nicht alleine gemeistert werden kann, hat eine Steuersenkung zwei mögliche Folgen:
1. Die städtischen Leistungen müssen eingeschränkt, abgebaut und teilweise ganz eingestellt werden.
2. Der Verzehr von Eigenkapital und die Verschuldung mit Belastung nachfolgender Generationen setzt sich
fort.
Beide Alternativen stellen aber auch -zumindest zeitversetzt - Mehrbelastungen für die Bürger dar.
Außerdem zeigt ein Blick über den städtischen Tellerrand hinaus, dass jene Kommunen, die noch geringere Steuerhebesätze
anwenden, hiervon nicht unbedingt durch neue Gewerbeansiedlungen und den Zuzug von Einwohnern profitieren
Stellungnahme des Bürgers/der Bürgerin:
Warum nicht für ein oder zwei Jahre befristet die Steuern erhöhen, um die Einnahmeseite zu verbessern. Wenn die "normalen
Steuern" wieder besser fließen, kann man ja die Sätze weider senken. Man muss dies nur gut kommunizieren.
Hinweis der Stadtverwaltung:
Die größten Positionen auf den städtischen Abgabenbescheiden nehmen die Abfallbeseitigungsgebühren, die
Abwasserbeseitigungsgebühren und die Grundsteuer B ein. Diese Abgaben treffen letztlich jede Bürgerin und jeden Bürger bzw.
jeden Haushalt. Betrachtet man die letzten sechs Jahre und das laufende Jahr, so ist folgende Entwicklung festzustellen:
Jahr
Umgelegte
Abfallbeseitigungsgebühren in Euro
Umgelegte AbwasserGrundsteuer B
beseitigungsgebühren
in Euro
in Euro
Einwohnerzahl
IT.NRW 30.06.
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
1.725.377
1.944.528
1.917.271
1.893.033
1.731.425
1.770.480
1.504.000
4.359.410
4.202.252
3.928.174
4.797.198
4.720.629
4.140.191
4.104.000
24.892
24.922
24.941
24.842
24.821
24.786
24.786
2.850.456
3.275.607
3.470.082
3.412.468
3.384.747
3.550.415
3.550.000
Durchschnittliche
jährliche Belastung
in Euro je
Einwohner
359
378
374
407
396
382
369
In den letzten drei Jahren wurde in der Summe der Durchschnittsbürger in Bedburg kontinuierlich entlastet, obwohl auch die Stadt,
wie jeder private Haushalt, von steigenden Kosten, beispielsweise im Bereich der Energieversorgung, an der Tankstelle usw.,
betroffen ist.
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