Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
02.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP88/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg wegen Ablauf der Amtszeit
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Soazialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg Herrn/ Frau _____________ als
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen, die drei
Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg
zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiesperson des bisherigen Bezirks Bedburg II,
Herrn Hartmut Hings, zu übertragen. Die fünfjährige Amtszeit der v. g. Schiedsperson endet mit
Ablauf des 18.04.2011; gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden
des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) bleibt die bisherige Amtsperson bis zur Wahl
einer Nachfolgerin/ eines Nachfolgers im Amt.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift zu § 3 SCHAG NRW) hat die
Verwaltung sowohl in der Presse als auch im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 30.11.2010
bekannt gemacht, dass sich geeignete Personen bis zum 31.01.2011 zur Wahl für die im April
2011 beginnende 5-jährige Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zur
Wahl stellen können.
Der bisherige Amtsinhaber, Herr Hartmut Hings, 50181 Bedburg, hat sich erneut für das Amt der
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg beworben. Rein informativ weist die
Verwaltung darauf hin, dass Herr Hings in einem persönlichen Gespräch gegenüber der
Verwaltung erklärt hat, der Zeitaufwand und die Verantwortung für die Ausübung des
Schiedsamtes stehe in keiner Relation zu der Dienstzimmerentschädigung in Höhe von derzeit
600,- € pro Jahr. Seine Bewerbung stehe insofern unter dem Vorbehalt einer angemessenen
Erhöhung; die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Vorlage `Gewährung einer
Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet´ (TOP WP8-12/2011).
Neben der Bewerbung von Herrn Hings sind aufgrund der Bekanntmachung - in alphabetischer
Reihenfolge - weitere, nachfolgend aufgeführte Bewerbungen eingegangen:
- Akar, Alpaslan, 50181 Bedburg
- Frommont, Manuela, 50126 Bergheim (OT Glesch),
- Greven, Jutta, 50181 Bedburg,
- Lucht, Stephan, 50181 Bedburg.
Alle o. a. Bewerber erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Schiedsperson.
Bewerbungsfrist ist der 31.01.2011; somit besteht die Möglichkeit, dass bis zum Sitzungstermin
des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 01.02.2011 noch weitere Bewerbungen
eingehen, die in dieser Vorlage noch keine Berücksichtigung finden konnten. Entsprechende
Bewerbungen werden ggf. nachgereicht.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach § 2 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz
NRW(SchAG) Schiedsperson nicht sein soll, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz
hat. Da es sich hierbei um eine `Sollbestimmung´ handelt, wurden verwaltungsseitig auch
Bewerbungen von Personen entgegengenommen, die nicht im Stadtgebiet Bedburg wohnhaft sind.
Die vorliegenden Bewerbungen sind als Anlage im nichtöffentlichen Teil beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-8/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-8/2011
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