Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
29.07.09, 06:44
Aktualisiert
29.07.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 24.03.2009
26.4
Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach (Drs.Nr. 112/2009)
Der Antrag von StV Herwartz, der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55B in der heutigen
Sitzung nicht zuzustimmen und einen Ortstermin des Fachausschusses durchzuführen, wird
abgelehnt.
3 Ja-Stimme(n), 26 Gegenstimme(n), 20 Stimmenthaltung(en)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S.3316) und der erneuten eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3
BauGB des Bebauungsplanes 55B, E. – Köttingen, Am Giezenbach vorgebrachten Äußerungen
wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 23.06.2006)
Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Verlegung und Veränderung von
Telekommunikationslinien wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft,
(Stellungnahmen vom 06.10.2006 u. 20.05.2008)
Postfach
1222,
50329
Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden
kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
Die im Übersichtsplan ersichtlichen Erdgasleitungen in der Straße „Am Giezenbach“ und in der
Hubert-Rüttger-Straße liegen nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
I.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen
(Stellungnahme vom 19.09.2006)
Der Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrlärm auf der B
265 wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen sind aufgrund der in einem Gewerbegebiet
und Mischgebiet einzuhaltenden Orientierungswerte, der Entfernung zur B 265 und der
dazwischenliegenden Gewerbebauung und eines ehemaligen Bahndammes (Zubringer) nicht
erforderlich.
I.4
RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahmen vom 11.10.2006 u.
30.04.2008)
Der Anregung, die im Plangebiet vorhandenen „Humosen Böden“ gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu
kennzeichnen, ist bereits im Bebauungsplanentwurf durch zeichnerische Kennzeichnung und
textliche Festsetzung entsprochen.
I.5 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 09.10.2006 und
22.04.2008)
Der Anregung, das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser zu versickern, verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wird nicht entsprochen.
Der Hinweis auf die geplante Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes E. - Dirmerzheim ist
bereits im Planentwurf enthalten.
I.6 Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Flerzheimer Allee 15, 53125
Bonn (ehemals Forstamt Bonn Kotenforst – Ville) (Stellungnahme 15.09.2006)
Dem Hinweis bezüglich der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (35 m) zum Wald wird
durch entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan Rechnung getragen.
I.7 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, ,
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.03.2009
Die besondere Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange gem. §§ 19, 41 und 42
Bundesnaturschutzgesetzes wurde durchgeführt. Es wurden keine schützenswerten Arten
gefunden.
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27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.03.2009
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