Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
29.07.09, 06:44
Aktualisiert
29.07.09, 06:44
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Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 24.03.2009
22.26 Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen (Drs.Nr.
644/2008)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Haushaltsatzung 2009 mit ihren Anlagen.
Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt
für das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007
(GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom 24.03.2009 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
79.539.286 EUR
87.220.722 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
76.773.182 EUR
83.180.694 EUR
. 525.804 EUR
2.084.654 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf
0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 27.013 EUR festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans
wird auf 7.681.436 EUR
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans
wird auf 0 EUR festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
In Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.03.2009
35.000.000 EUR
Seite 2
§6
26 Ja-Stimme(n), 23 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.03.2009
Seite 3