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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 08 "Blankenheim" hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 26/2004 28.10.2004 Az.: 60.3/629-61/08 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Landschaftsplan 08 “Blankenheim” hier: Aufstellungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 182 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes 08 „Blankenheim“ mit Geltungsbereich für das gesamte Gemeindegebiet Blankenheim gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 16 Abs. 2 LG NW hat der Kreis Euskirchen als Träger der Landschaftsplanung unter Beachtung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung für sein Gebiet Landschaftspläne aufzustellen. Seit der Novellierung des BauGB ist eine stärkere Abstimmung zwischen der Flächennutzungsplanung der jeweiligen Kommune und der Landschaftsplanung des Kreises gefordert. Aus diesem Grund wurde am 14.06.2000 im Rahmen der Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu anderen Landschaftsplänen vom Kreistag beschlossen, Landschaftspläne künftig an den Stadt-/ Gemeindegrenzen zu orientieren. Mit dem neuaufgestellten und am 10.06.2003 bekannt gemachten Gebietsentwicklungsplan Region Aachen liegen die wesentlichen regionalplanerischen Aussagen vor, die in der Landschaftsplanung zu beachten sind. Auf Grundlage dieses Gebietsentwicklungsplanes und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenheim sollen mit dem Landschaftsplan die Entwicklungsziele (§ 18 LG NW) und die Festsetzungen (§§ 20-23 LG NW) für Natur und Landschaft im gesamten Gemeindegebiet Blankenheim getroffen werden. Weiterhin kann der Landschaftsplan forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 25 LG NW) sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG NW) treffen. Der Aufstellungsbeschluss durch den Kreis Euskirchen ist erforderlich, da das förmliche Verfahren der Landschaftsplanung erst mit dem entsprechenden Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung beginnt. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)