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Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)) Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 380/2007 24.10.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Kreisausschuss 28.11.2007 Kreistag 11.12.2007 Benennung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag entsendet ............................................ in den Aufsichtrat und ................................. in die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH 2 Begründung: Die Gesellschafterversammlung der RVK setzt sich aus jeweils einem Vertreter der Anteilseigner zusammen. Die Kreisverkehrsgesellschaft mbH als bisherige Anteilseignerin der RVK (12,5 %) war über ihren Geschäftsführer als „geborener“ Vertreter der Gesellschaft, Achim Blindert, in der Gesellschafterversammlung der RVK vertreten. Der Aufsichtsrat der RVK ist ebenfalls durch jeweils einen Vertreter der Gesellschafter besetzt. Seitens der KVE-Gremien war bisher der Landrat des Kreises Euskirchen, Günter Rosenke, als Mitglied in den Aufsichtsrat der RVK entsandt und durch diesen zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt worden. Am 20.08.2007 wurde die Umwandlung der KVE mbH in einen Betrieb gewerblicher Art des Kreises Euskirchen vollzogen. Die GmbH ist damit aufgelöst und es gibt seit diesem Zeitpunkt auch keinen Geschäftsführer mehr. Somit muss die Besetzung der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrates der RVK durch jeweils einen Vertreter des Kreises Euskirchen neu geregelt bzw. bestätigt werden. Bei der Besetzung der Position im Aufsichtsrat ist zu beachten, dass eine enge Abstimmung zwischen der Verwaltung, der die Beteiligungsverwaltung der RVK obliegt, und dem Vertreter des Kreises im Aufsichtrat der RVK möglich sein sollte. Gewährleistet wäre dies bei einer (weiteren) Entsendung des Landrates in den Aufsichtsrat der RVK. Damit wäre zudem sichergestellt, dass der besondere Einfluss des Gesellschafters Kreis Euskirchen bei der RVK durch Fortführung der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bestehen bleibt. Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 4 und 5 sowie 35 Abs. 2 bis 5 KrO. Gemäß § 26 Abs. 4 KrO werden die Vertreter/innen des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter/innen des Kreises sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen. Diese Bestimmungen gelten nur, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sie gelten entsprechend, wenn dem Kreis das Recht eingeräumt wird, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen (§ 26 Abs. 5 KrO). gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)