Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP880/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr 39b / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB iIn der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im der Sitzung am 22.05.2007 hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt
Bedburg den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bedburg gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist der Flächentausch von nicht mehr
beplanbaren Gewerbegebietsflächen nördlich des Gewerbegebiets Otto-Hahn-Straße zugunsten
einer Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich des Industrieparks Mühlenerft.
Die Flächen nördlich des Gewerbegebiets Otto-Hahn-Straße liegen im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet der Erft, sind als gewerbliche Bauflächen bisher jedoch nur im
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellt. Eine Baurechtschaffung durch die
Aufstellungs eines Bebauungsplans ist bisher nicht erfolgt. Da nach § 78 Abs. 1 Nr. 1
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten
Überschwemmungsgebieten nicht möglich ist, steht die Fläche nördlich des Gewerbegebiets an
der Otto-Hahn-Straße als gewerbliche Baufläche nicht mehr zur Verfügung.
Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans wird dafür im Wege des Flächentauschs eine
neue gewerbliche Baufläche im nordwestlichen Bereich des Industrieparks Mühlenerft
ausgewiesen. Die Bestätigung der Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele der
Raumordnung hat die Bezirksregierung Köln mit Schreibung vom 07.06.2010 erteilt.
Im Wege des Bebauungsplans Nr. 39b / Bedburg soll die Baurechtschaffung für diesen Bereich als
Industriegebiet erfolgen. Da der Verwaltung bereits konkrete Interessensbekundungen für diese
Fläche vorliegen, soll das Bebauungsplanverfahren zeitnah durchgeführt werden, um somit eine
bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Industrieparks Mühlenerft sicherzustellen und die Stadt
Bedburg als Gewerbestandort weiter zu stärken.
Der beigefügte Bebauungsplanentwurf befindet sich derzeit in einer detaillierten Überarbeitung und
Vorabstimmung mit den betroffenen Behörden. In den nächsten Wochen soll sodann die
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung stattfinden.
Die Kosten der Bauleitplanverfahren werden von der RWE Power AG als Grundstückseigentümer
beider Flächen übernommen.
Zur zeitnahen Fortführung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung o. g. Beschlussfassung.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-80/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.04.2011
gesehen:
gez. Schmeier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-80/2011
Seite 3