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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP880/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 39b / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB iIn der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im der Sitzung am 22.05.2007 hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist der Flächentausch von nicht mehr beplanbaren Gewerbegebietsflächen nördlich des Gewerbegebiets Otto-Hahn-Straße zugunsten einer Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich des Industrieparks Mühlenerft. Die Flächen nördlich des Gewerbegebiets Otto-Hahn-Straße liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Erft, sind als gewerbliche Bauflächen bisher jedoch nur im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellt. Eine Baurechtschaffung durch die Aufstellungs eines Bebauungsplans ist bisher nicht erfolgt. Da nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht möglich ist, steht die Fläche nördlich des Gewerbegebiets an der Otto-Hahn-Straße als gewerbliche Baufläche nicht mehr zur Verfügung. Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans wird dafür im Wege des Flächentauschs eine neue gewerbliche Baufläche im nordwestlichen Bereich des Industrieparks Mühlenerft ausgewiesen. Die Bestätigung der Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung hat die Bezirksregierung Köln mit Schreibung vom 07.06.2010 erteilt. Im Wege des Bebauungsplans Nr. 39b / Bedburg soll die Baurechtschaffung für diesen Bereich als Industriegebiet erfolgen. Da der Verwaltung bereits konkrete Interessensbekundungen für diese Fläche vorliegen, soll das Bebauungsplanverfahren zeitnah durchgeführt werden, um somit eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Industrieparks Mühlenerft sicherzustellen und die Stadt Bedburg als Gewerbestandort weiter zu stärken. Der beigefügte Bebauungsplanentwurf befindet sich derzeit in einer detaillierten Überarbeitung und Vorabstimmung mit den betroffenen Behörden. In den nächsten Wochen soll sodann die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung stattfinden. Die Kosten der Bauleitplanverfahren werden von der RWE Power AG als Grundstückseigentümer beider Flächen übernommen. Zur zeitnahen Fortführung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung o. g. Beschlussfassung. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-80/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.04.2011 gesehen: gez. Schmeier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-80/2011 Seite 3