Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP823/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
08.02.2011
Betreff:
Antrag eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW
hier: Parkplätze am Friedhof in Bedburg-West, Goethestraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zu
beschliessen:
1.
Das Parken vor den Friedhofszugängen wie bisher zu dulden
2.
Das Nutzen der Flächen vor den Friedhofszugängen durch Abmarkierung und evtl.
Aufstellen von Pfosten oder Fahrradständern zu unterbinden.
3.
Am Haupteingang parallel zum Gehweg einen Stellplatz einzurichten und am
Nebeneingang einen Stellplatz auf der Fahrbahn zu markieren. (siehe Anlage)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Durch einen Anwohner der Goethestraße ist der Antrag gestellt worden, die
Parkmöglichkeiten, die jetzt von den Friedhofsbesuchern unmittelbar am Friedhof genutzt
werden, zu beseitigen. Als Begründung wird angegeben, dass
auf der
gegenüberliegenden Straßenseite mehrere Parkplätze zur Verfügung stehen.
Des weiteren parken bisher die Fahrzeuge so, dass eine ungehinderte Nutzung des
Fußweges (verdichteter Untergrund, der mit rotem Splitt befestigt ist) nicht möglich ist. Der
Fußgänger ist gezwungen, um die Autos herum über die Fahrbahn zu gehen, um seinen
Weg auf der Friedhofseite fortzusetzen.
Bei einer Beseitigung der Parkplätze unmittelbar am Friedhof bleibt zu bedenken, dass die
Besucher dann zukünftig die Fahrbahn kreuzen müssen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit am Haupteingang in Verlängerung der Grünfläche
einen Stellplatz parallel zur Fahrbahn zu markieren. Auf der verbleibenden Fläche könnte
dann evtl. ein Fahrradständer aufgestellt werden, um das Parken in bisher gewohnter
Weise zu unterbinden.
Am Nebengang könnte ein Stellplatz auf der Fahrbahn markiert werden. Hierbei sind die
Grundstückszufahrten der gegenüberliegenden Grundstücke zu berücksichtigen. In der
Örtlichkeit muss dann entschieden werden, ob der Parkplatz nördlich oder südlich des
Eingangs markiert wird.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 31.01.2011
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-23/2011
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