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Beschlussvorlage (Antrag eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW hier: Parkplätze am Friedhof in Bedburg-West, Goethestraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 17:50
Aktualisiert
03.02.11, 17:50
Beschlussvorlage (Antrag eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW
hier: Parkplätze am Friedhof in Bedburg-West, Goethestraße) Beschlussvorlage (Antrag eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW
hier: Parkplätze am Friedhof in Bedburg-West, Goethestraße)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP823/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 08.02.2011 Betreff: Antrag eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW hier: Parkplätze am Friedhof in Bedburg-West, Goethestraße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zu beschliessen: 1. Das Parken vor den Friedhofszugängen wie bisher zu dulden 2. Das Nutzen der Flächen vor den Friedhofszugängen durch Abmarkierung und evtl. Aufstellen von Pfosten oder Fahrradständern zu unterbinden. 3. Am Haupteingang parallel zum Gehweg einen Stellplatz einzurichten und am Nebeneingang einen Stellplatz auf der Fahrbahn zu markieren. (siehe Anlage) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Durch einen Anwohner der Goethestraße ist der Antrag gestellt worden, die Parkmöglichkeiten, die jetzt von den Friedhofsbesuchern unmittelbar am Friedhof genutzt werden, zu beseitigen. Als Begründung wird angegeben, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite mehrere Parkplätze zur Verfügung stehen. Des weiteren parken bisher die Fahrzeuge so, dass eine ungehinderte Nutzung des Fußweges (verdichteter Untergrund, der mit rotem Splitt befestigt ist) nicht möglich ist. Der Fußgänger ist gezwungen, um die Autos herum über die Fahrbahn zu gehen, um seinen Weg auf der Friedhofseite fortzusetzen. Bei einer Beseitigung der Parkplätze unmittelbar am Friedhof bleibt zu bedenken, dass die Besucher dann zukünftig die Fahrbahn kreuzen müssen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit am Haupteingang in Verlängerung der Grünfläche einen Stellplatz parallel zur Fahrbahn zu markieren. Auf der verbleibenden Fläche könnte dann evtl. ein Fahrradständer aufgestellt werden, um das Parken in bisher gewohnter Weise zu unterbinden. Am Nebengang könnte ein Stellplatz auf der Fahrbahn markiert werden. Hierbei sind die Grundstückszufahrten der gegenüberliegenden Grundstücke zu berücksichtigen. In der Örtlichkeit muss dann entschieden werden, ob der Parkplatz nördlich oder südlich des Eingangs markiert wird. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 31.01.2011 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-23/2011 Seite 2