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Beschlussvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Beschlussvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße) Beschlussvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP881/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Betreff: Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße Beschlussvorschlag: Alternative: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Landesbetrieb mit der Beseitigung der Fußgängerbedarfsampel zu beauftragen und gleichzeitig einen Fußgängerüberweg einzurichten. b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Landesbetrieb mit der Einrichtung der Querungshilfe zu beauftragen. c) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Landesbetrieb die Zustimmung zum Erhalt der Fußgängerbedarfsampel zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Lichtsignalanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße (L 213) ist seit Wochen defekt. Herr Knopp vom Landesbetrieb Straßenbau NRW teilte am 12.04.2010 telefonisch mit, dass die Ampelanlage nicht mehr zu reparieren sei. Herr Knopp bat um Prüfung, wie in diesem Fall weiter verfahren werden soll. Es besteht die Möglichkeit die Ampelanlage komplett zu beseitigen und statt dessen entweder einen Fußgängerüberweg oder eine Querungshilfe zu installieren. Eine Mittelinsel ist bereits vorhanden, so dass bei einer Querungshilfe lediglich eine Fahrbahn zu queren ist. Laut Mitteilung des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist das sichere Überqueren der L 213 bei den vorhandenen Verkehrszahlen schon mit einer Querungshilfe (Insellösung) gegeben. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilernehmer sei gewährleistet. Anwohner werden durch an- und abfahrende Autos weniger belastet. Bei einer Querungshilfe wären dann lediglich Markierungsarbeiten durchzuführen. Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist die entsprechende Beschilderung aufzustellen, die Markierung vorzunehmen und eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Fußgängerüberweges sicher zu stellen. Eine Überprüfung der Meldedaten hat ergeben, dass im Bereich Grevenbroicher Straße 24 – 38, lediglich 8 Kinder (ab Jahrgang 2000 bis heute) gemeldet sind. Sofern die Ampelanlage ausgetauscht werden soll, muss eine neue Planung vorgenommen werden. Diese Planung ist Grundlage für die verkehrliche Anordnung, die seit dem 01.01.2011 von der Stadt Bedburg erteilt wird. Diese Planungskosten sind von der Stadt Bedburg zu tragen, und belaufen sich auf ca. 1.500,00 €. Die Kosten für die neue Ampelanlage betragen ca. 12.000,00 €, die der Landesbetrieb Straßenbau NRW tragen würde. Die Kosten für einen Fußgängerüberweg betragen ca. 5.000,00 €, die vom Landesbetrieb Straßenbau getragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 19.04.2011 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-81/2011 Seite 2