Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP881/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Betreff:
Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße
Beschlussvorschlag:
Alternative:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Landesbetrieb mit der Beseitigung
der Fußgängerbedarfsampel zu beauftragen und gleichzeitig einen Fußgängerüberweg
einzurichten.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Landesbetrieb mit der Einrichtung der
Querungshilfe zu beauftragen.
c) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Landesbetrieb die Zustimmung zum
Erhalt der Fußgängerbedarfsampel zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Lichtsignalanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße (L 213) ist seit Wochen defekt.
Herr Knopp vom Landesbetrieb Straßenbau NRW teilte am 12.04.2010 telefonisch mit, dass die
Ampelanlage nicht mehr zu reparieren sei.
Herr Knopp bat um Prüfung, wie in diesem Fall weiter verfahren werden soll.
Es besteht die Möglichkeit die Ampelanlage komplett zu beseitigen und statt dessen entweder
einen Fußgängerüberweg oder eine Querungshilfe zu installieren. Eine Mittelinsel ist bereits
vorhanden, so dass bei einer Querungshilfe lediglich eine Fahrbahn zu queren ist. Laut Mitteilung
des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist das sichere Überqueren der L 213 bei den vorhandenen
Verkehrszahlen schon mit einer Querungshilfe (Insellösung) gegeben. Die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilernehmer sei gewährleistet. Anwohner werden durch an- und abfahrende Autos
weniger belastet.
Bei einer Querungshilfe wären dann lediglich Markierungsarbeiten durchzuführen. Bei der
Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist die entsprechende Beschilderung aufzustellen, die
Markierung vorzunehmen und eine ordnungsgemäße Ausleuchtung des Fußgängerüberweges
sicher zu stellen.
Eine Überprüfung der Meldedaten hat ergeben, dass im Bereich Grevenbroicher Straße 24 – 38,
lediglich 8 Kinder (ab Jahrgang 2000 bis heute) gemeldet sind.
Sofern die Ampelanlage ausgetauscht werden soll, muss eine neue Planung vorgenommen
werden. Diese Planung ist Grundlage für die verkehrliche Anordnung, die seit dem 01.01.2011 von
der Stadt Bedburg erteilt wird. Diese Planungskosten sind von der Stadt Bedburg zu tragen, und
belaufen sich auf ca. 1.500,00 €. Die Kosten für die neue Ampelanlage betragen ca. 12.000,00 €,
die der Landesbetrieb Straßenbau NRW tragen würde.
Die Kosten für einen Fußgängerüberweg betragen ca. 5.000,00 €, die vom Landesbetrieb
Straßenbau getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 19.04.2011
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-81/2011
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