Daten
Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a
- Am Mühlenkreuz –
Bedburg-Kaster
BEGRÜNDUNG
16. NOVEMBER 2010
INHALTSVERZEICHNIS
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
1.2
1.3
1.4
Beschreibung des Plangebietes
Regionalplan
Flächennutzungsplan
Landschaftsplan
2.
Anlass der Planung
3.
Ziel und Zweck der Planung
4.
Städtebauliches Konzept
5.
Begründung einzelner Planinhalte
5.1
5.2
5.3
5.4
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Höchstzahl der Wohnungen
5.5
5.5.1
5.5.2
Erschließung
Verkehrsflächen
Ruhender Verkehr
5.6
5.7
5.8
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Ver- und Entsorgung
Freizuhaltende Schutzflächen
5.9
5.9.1
5.9.2
Grünordnung
Öffentliche Grünfläche ‚Parkanlage’
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
5.10
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
5.11
Ausgleichsmaßnahmen
6.
Umweltbericht
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
Allgemeines
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
Bisheriges Planungsrecht
Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen
6.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
6.2.1
Untersuchungsrelevante Schutzgüter
6.2.1.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
6.2.1.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
6.2.1.3 Schutzgut Boden
2
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
6.2.1.4
6.2.1.5
6.2.1.6
6.2.1.7
6.2.1.8
6.2.1.9
Begründung
Schutzgut Wasser (Abwässer und Abfälle)
Schutzgüter Luft und Klima
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Zusammengefasste Umweltauswirkungen
6.2.2
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
6.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
6.2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
6.2.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
6.2.3.1 Standort
6.2.3.2 Planinhalt
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren zur Umweltprüfung
Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Zusammenfassung
6.4
Grundlagen
7.
Kosten
8.
Städtebauliche Kennwerte
3
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt innerhalb des Ortsteiles Bedburg-Königshoven an
der nordwestlichen Ortsteilgrenze zwischen der Neuen Bergstraße im
Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten. Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1,73 ha. Das Plangebiet besteht aus den heute landwirtschaftlich genutzten Flurstücken 1773 und 1780, der Wegeparzelle 1774 und der Randeingrünung auf öffentlicher Grünfläche auf
der Parzelle 1777. Im Nordosten wird die westliche Teilfläche des Flurstückes 100 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
Desweiteren ragt die Wendeanlage der an der Plangebietsgrenze endenden Verkehrsstraße der Neuen Bergstraße in das Plangebiet.
Im Norden grenzt das Plangebiet an einen Wirtschaftsweg, der parallel
zu den Rekultivierungsflächen des Tagebaus Frimmersdorf-Süd verläuft, im Nordwesten an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südwesten grenzt das Gebiet an eine Fläche, die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen ist. Im
Osten grenzt das Plangebiet an öffentliche Grünflächen, die im Bebauungsplan Nr. 30 als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurden. Ein Teilbereich dieser anzupflanzenden Flächen wird zur Sicherung der Entwässerung Bestandteil des neuen Bebauungsplanes. Das Plangebiet steigt topographisch von 78 m über NN
im Nordosten auf 84 m über NN im Südwesten an.
Die sich an die Grünflächen anschließende Bebauung im Osten des
Bebauungsplanes Nr. 30, Baugebiet ‚Am Mühlenkreuz’ und im Süden
des Bebauungsplanes Nr. 28 setzt sich vorwiegend aus eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern mit einer GRZ um 0,3 zusammen.
Der Standort des Plangebietes liegt im Einzugsbereich des Versorgungszentrums Bedburg-Kaster und weist sowohl zu Naherholungsflächen als auch zu den Infrastruktureinrichtungen eine sehr gute Lage
auf.
1.2
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
dar. Eine positive landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Vereinbarkeit der Planungsmaßnahme mit
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 20 des Landesplanungsgesetzes liegt auf Grund einer Anfrage vom 01.09.2004 mit
Verfügung vom 08.12.2004 bereits vor.
1.3
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 40. Flächennutzungsplanänderung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes geändert
und die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln am 20. Juli 2010
rechtskräftig bekanntgemacht.
Innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 81186. In der Mitte des Änderungsbereiches quert von
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
1.4
Begründung
Westen nach Osten die Sicherheitslinie im Abstand von ca. 150 m zum
Rand des ehemaligen Tagebaus das Plangebiet.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für den Bereich
des Plangebietes das Entwicklungsziel 6 ‚Ausbau der Agrarlandschaft
mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen’ sowie 3.2
‚Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung
von Natur und Landschaft’ fest.
Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes gemäß § 29 Abs. 4
Landschaftsgesetz außer Kraft. Ein eigenständiges Änderungsverfahren
des Landschaftsplanes ist somit nicht erforderlich.
2.
Anlass der Planung
Die Erschließung der Baugebiete der Bebauungspläne Nr. 28 / Kaster
und Nr. 30 / Kaster und die Bebauung der Grundstücke ist weitgehend
abgeschlossen, so dass im Bereich Königshoven für die ortsansässige
Bevölkerung kaum noch Baugrundstücke vorgehalten werden können.
Zur Befriedigung der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken, insbesondere für Familien mit Kindern und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der optional als potentielle Erweiterungsfläche eingestufte Bereich zwischen der Neuen Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten nunmehr
einer Bebauung zugeführt werden. Durch die Planung wird die nördliche
Arrondierung des Ortsteiles Königshoven komplettiert und das räumliche und funktionale Zusammenwachsen der beiden benachbarten
Wohngebiete vollzogen.
Es ist von besonderem öffentlichen Interesse der Stadt Bedburg, der
Abwanderung jüngerer Menschen entgegenzuwirken um dadurch die
mittel- bis langfristige Auslastung der vorhandenen Infrastruktur in
Kaster sicherzustellen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen trägt dem Umstand Rechnung,
dass die Wohnbauflächen der Bebauungspläne Nr. 28 und Nr. 30 mittlerweile weitgehend bebaut sind und damit im Bereich Königshoven für
die ortsansässige Bevölkerung kaum noch Baugrundstücke vorhanden
sind. Insofern bietet es sich an, die Option der Erweiterung, die bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 bereits berücksichtigt wurde,
in Anspruch zu nehmen und den Ortsteil Königshoven damit sinnvoll zu
arrondieren.
Durch die städtebauliche Zusammenführung der beiden benachbarten
Wohngebiete erfolgt eine logische und konsequente Schließung der
bisherigen ‚Lücke’ zwischen den Wohngebieten.
Es soll ein hochwertiges Wohnquartier geschaffen werden, das seiner
Lage am zukünftigen Ortsrand gerecht wird und einen gartenstadtähnlichen Charakter erhält. Dabei ist eine nutzungsverträgliche Wohnbebauung vorgesehen, die auch die Belange der Naherholung und des Landschaftsbildes berücksichtigt. Durch die differenzierte Gliederung des öf5
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
fentlichen Raumes und dessen Raumbildung soll eine unverwechselbare örtliche Identität geschaffen werden.
Es sind Grundstücksgrößen beabsichtigt, die der Nachfrage aller Bevölkerungsschichten nach erschwinglichem attraktivem Bauland entsprechen und die sich unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen
Situation in den Bestand einfügen.
Im Rahmen der Planung sind energetische Aspekte bei der Gesamtkonzeption zu beachten, die sowohl eine passive als auch eine aktive Nutzung der Sonnenenergie ermöglichen.
Bezüglich Dichte, Geschossigkeit und Lage der Baukörper orientiert sich
die Planung an der angrenzenden Bestandsbebauung. Durch Eingrünungen und durch die Plazierung der Baufenster soll ein moderater
Übergang zu den bestehenden Grundstücken und zum Landschaftsrand
geschaffen werden.
4.
Städtebauliches Konzept
Zentrale Idee des Konzeptes ist die Anlage eines dreiecksförmigen
gleichschenkligen und umfahrbaren Platzbereiches. Dieser Platzbereich
dient neben der Kommunikation und der Identitätsstiftung insbesondere
der Geschwindigkeitsreduzierung des querenden Verkehrs. Der Platzbereich wird derart in das Gesamtkonzept integriert, dass die nördlich
einmündenden Straßen rechtwinklig auf den Platz geführt werden. Vom
Platz aus führen zwei Stichstraßen Richtung Landschaftsrand. Die
Stichstraße Richtung Nordwesten wird mit einem Wendehammer gemäß
der RASt 06 abgeschlossen. Die Stichstraße Richtung Norden wird ohne Wendeanlage ausgebildet und geht in einen 3 m breiten Weg über,
der in den Wirtschaftsweg parallel zum Rekultivierungsbereich einmündet. Damit wird eine direkte fußläufige Verbindung zum Landschaftsrand
hergestellt. Die am nördlichen Ende der heutigen Neuen Bergstraße
vorhandene Wendeanlage wird dabei in das Plangebiet einbezogen und
überplant. Das Plangebiet wird sowohl von der Neuen Bergstraße aus
erschlossen als auch von der Straße ‚Am Mühlenkreuz’. Die zweifache
Anbindung ergibt sich […] aus dem städtebaulichen Konzept, welches
eine Verknüpfung der beiden bestehenden Wohngebiete vorsieht. Das
Verkehrskonzept resultiert unmittelbar aus dieser städtebaulichen
Grundidee.
Darüber hinaus wird die externe verkehrliche Erschließung einer größeren Anzahl an Wohngebäuden lediglich über einen Anschlusspunkt als
kritisch gesehen. Durch eine Anbindung an mehrere Punkte wird eine
redundante und wenig störanfällige Erschließung geschaffen. Sollte eine
Anbindung kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen, kann der Verkehr
problemlos über andere Wege abfließen.
Ingesamt prognostiziert die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan
30a der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung
IVV Aachen, Januar 2009 durch das neue Wohngebiet ein zusätzliches
Verkehrsaufkommen von etwa 155 Kfz Fahrten pro Tag.
Angesichts des äußerst geringen Verkehrsaufkommens, ist eine Aufnahme dieser Verkehre für das bestehende Verkehrsnetz problemlos
möglich.
Diese Fahrten verteilen sich bei einem Netzschluss auf die beiden An6
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
schlüsse. Gleichzeitig nutzen Anwohner aus der Straße „Am Mühlenkreuz“ die neue Verbindung, um über die Neue Bergstraße auf die
Brunnenstraße zu gelangen. Die Mehrbelastungen für beide Straßen
werden gemäß Gutachter für gering und vertretbar gehalten. Eine
übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende
Belastung erfolgt nicht. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor.
Die Verkehrsflächen und die parallel liegenden zukünftigen Baufenster
werden derart angeordnet, dass die Gebäude gartenseitig vorrangig
Südwest bis Südost orientiert sind.
Aufgrund der Erhaltung des öffentlichen Grünstreifens zwischen Bestands- und Neubebauung können die heutigen Gartenflächen zukünftig
weder eingesehen noch verschattet werden.
Für das Plangebiet ist eine offene Bauweise mit Einzelhäusern, im südlichen Teilabschnitt auch mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.
Gemäß städtebaulichem Konzept werden insgesamt 25 Einzelhäuser
und 2 Doppelhaushälften angeboten.
Zum nördlichen und nordwestlichen Landschaftsrand wird ein
mindestens 4 m breiter privater Grünstreifen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, um einen moderaten Übergang zum
Landschaftsraum zu schaffen. Eine öffentliche Grünfläche ist innerhalb
des Dreiecksplatzes und entlang der nordöstlichen Grenze des Plangebietes vorgesehen.
5.
Begründung einzelner Planinhalte
5.1
Art der baulichen Nutzung
Die Wohnbauflächen werden als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt,
um neben dem Wohnen einen Spielraum für ergänzende Nutzungen
wie z.B. Büroflächen zu gewähren. Die Festsetzung ‚Allgemeines
Wohngebiet’ dient dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu
schaffen, dass sich an den vorhandenen Bedarf orientiert. Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungen werden
ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen.
5.2
Maß der baulichen Nutzung
Für das gesamte Plangebiet wird entsprechend dem Ziel, ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild zu erzeugen, das eine geringe
Dichte aufweist und sich damit in die bestehende Situation am Landschaftsrand einfügt, eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Diese
Grundflächenzahl entspricht der realisierten Bebauungsdichte in den
beiden angrenzenden Baugebieten. Für alle Bereiche wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundflächen durch Garagen und Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu 50 % zugelassen.
Die Zahl der Vollgeschosse wird maximal mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Aufgrund der geringen Grundflächenzahl und der topographischen Situation wird die Möglichkeit eröffnet, neben dem Erdgeschoss
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
ein weiteres Geschoss als Vollgeschoss auszubilden. Die konkrete
mögliche Höhe der baulichen Anlagen wird durch die Festsetzung der
Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Die Trauf- und Firsthöhen ergeben sich
aus der Differenz zwischen den festgesetzten Höhen und den Höhenwerten der Oberkante der Straßengradiente der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche.
Ziel der Höhenfestsetzungen ist die städtebauliche Harmonisierung des
Straßenbildes. Die Höhen werden derart begrenzt, dass neben dem
Erdgeschoss das zweite Vollgeschoss nur innerhalb des Dachgeschosses realisiert werden kann. Ausgenommen ist der westliche Teilbereich.
Hier werden zur Ermöglichung von zweigeschossigen Stadtvillen Traufhöhen zwischen 6,00 m und 6,50 m zugelassen.
5.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Gemäß der Ortsrandlage soll für das Plangebiet neben einer geringen
Grundflächenzahl eine offene Bauweise festgesetzt werden. Diese offene Bauweise wird dahingehend differenziert, dass im südlichen Eingangsbereich sowohl Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ansonsten nur Einzelhäuser. Somit werden im Bereich der Hauptanbindung
auch kleinere Grundstücksgrößen mit einem höheren Verkehrsaufkommen ermöglicht. Die getroffenen Festsetzungen entsprechen der momentanen Nachfragesituation und signalisieren die beabsichtigte städtebauliche Hierarchie innerhalb des Plangebietes. Insgesamt korrespondiert die festgesetzte Bauweise mit der Bauweise der angrenzenden
bestehenden Baugebiete.
Die Planung des städtebaulichen Vorentwurfes wird relativ eng mit Baugrenzen umfahren und durch zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden vorrangig in einem
Abstand von 3 m parallel zu den Verkehrsflächen angeordnet, um einen
ausreichenden Sozialabstand zu den Gebäuden und eine generelle
Durchgrünung sicherzustellen. Im nördlichen Teilbereich werden die
überbaubaren Flächen derart platziert, dass die Gartenseiten auf der
Südwestseite liegen, wenn die rückwärtigen Baufenster in Anspruch genommen werden. Damit ist eine gute Besonnung der Gartenflächen sichergestellt. Die Gartenseiten liegen auf der Nordseite, wenn das
Grundstück straßenbegleitend bebaut wird.
Die Tiefe der überbaubaren Flächen beträgt vorrangig 12,50 m, im nördlichen Teilbereich 12,00 m. Damit wird einerseits eine ausreichende Flexibilität der Bautiefe garantiert, anderseits ein harmonisches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt. Eine Realisierung von Terrassenüberdachungen außerhalb der Baufenster wird
ausnahmsweise als vertretbar angesehen, um eine aktuellen Wohnansprüchen gerecht werdende Gartennutzung zu ermöglichen.
5.4
Höchstzahl der Wohnungen
Zur Sicherstellung einer kalkulierbaren Dichte und der entsprechenden
Einwohnerzahl soll die Zahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf
8
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
maximal zwei beschränkt werden. Diese Festsetzung verhindert eine
übermäßige Verdichtung innerhalb des Plangebietes und dient dem beabsichtigten Charakter eines Wohngebietes für Familien. Durch die
Festsetzung wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter
Stellplatzbedarf vermieden und die Verkehrsflächen auch für spielende
Kinder nutzbar gemacht.
5.5
Erschließung
5.5.1 Verkehrsflächen
Entsprechend dem städtebaulichen Ziel durch die Arrondierung die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zusammenzuführen, werden die
Neue Bergstraße aus dem Süden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ aus
dem Osten innerhalb des Plangebietes stadträumlich vernetzt.
Verkehrstechnisch wird das Plangebiet somit sowohl über die ‚Neue
Bergstraße’ als auch über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ erschlossen.
Die heutige Wendeanlage an der Neuen Bergstraße wird in das Plangebiet einbezogen und überplant. Zentrales Element der Verkehrsflächen
ist der dreiecksförmige Platzbereich, in dem alle Straßen zusammenlaufen. Dabei werden die aus dem Norden und Osten in den Platz einmündenden Straßen im rechten Winkel auf den Platz geführt, um damit den
Verkehrsfluss auf natürliche Weise zu reduzieren.
Die Richtung der Bestandsstraße ‚Am Mühlenkreuz’ (1) verlaufende
Stichstraße hat eine Breite von 6,0 m. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden entsprechende adäquate verkehrstechnische Maßnahmen
getroffen, um die Durchfahrung zu erschweren. So sind innerhalb der
Stichstraße zwei wechselseitige Parkplätze geplant.
Die an die Bestandsstraßen ‚Am Mühlenkreuz’ (2) und der ‚Neuen Bergstraße’ anknüpfenden Verkehrsflächen sind in 6,50 m Breite geplant,
wobei die Bereiche mit Längsparkplätzen auf 8,50 m aufgeweitet werden. Die vom Platz Richtung Nordwesten führende Stichstraße wird
aufgrund der geringen Anzahl von anliegenden Grundstücken auf 5,50
m reduziert und mit einem Wendehammer gemäß der RASt 06 abgeschlossen. Durch die Stichstraße Richtung Norden wird lediglich ein
Grundstück erschlossen. Entsprechend wird der Straßenquerschnitt
ebenfalls auf 5,50 m festgesetzt und auf eine Wendeanlage verzichtet.
In Verlängerung der Stichstraße ist ein 3,00 m breiter Fuß- und Radweg
vorgesehen, der an den Wirtschaftsweg parallel zur Plangebietsgrenze
und zum Rekultivierungsbereich anbindet.
Um die Anfahrung der Grundstücke für einzelne Abschnitte zu vereinheitlichen und um die Anfahrung über rückwärtig oder seitlich gelegene
Verkehrsflächen zu vermeiden, werden die entsprechenden Verkehrsflächen mit einer Ein- und Ausfahrtsbeschränkung versehen.
Die Verkehrsflächen sollen im Rahmen der Realisierung als Mischverkehrsflächen ausgebaut werden.
5.5.2 Ruhender Verkehr
Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs erfolgt grundsätzlich
auf den Privatgrundstücken auf den dafür vorgesehenen Flächen. Zur
Unterstützung der Durchgrünung werden Garagen und Stellplätze in
den rückwärtigen Grundstücksteilen ausgeschlossen. Um die öffentlichen Verkehrsflächen vom Stellplatzverkehr zu entlasten, wird festge9
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
setzt, dass pro Gebäude zwei unabhängig voneinander anfahrbare
Stellplätze oder Garagen zu erstellen sind. Dafür wird die Möglichkeit
eröffnet, neben der Garagenzufahrt eine weitere Stellplatzfläche im Vorgartenbereich erstellen zu können.
Generell wird zwischen Flächen für Garagen und seitlich gelegener Verkehrsfläche ein Mindestabstand von 0,50 m eingehalten, um eine
durchgehende Begrünung der Grundstücksgrenzen und der Garagenwand zu ermöglichen. Für die Besucher werden insgesamt ca. 16 öffentliche Parkplätze vorrangig im Bereich des Platzes angeboten.
5.6
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Um die Grundwassermessstelle 81186 erreichen zu können, wird zur
Versorgung ein Geh- und Fahrrecht zugunsten RWE Power festgesetzt.
Gleichzeitig wird den Anliegern ein Gehrecht ermöglicht. Für die Sicherung der im Norden gelegenen Rohrleitung wird für RWE Power ein
Geh- und Leitungsrecht festgesetzt.
5.7
Ver- und Entsorgung
Das Schmutzwasser wird über den Kanal unterhalb der Neuen Bergstraße der Schmutzwasserreinigungsanlage zugeführt. Die neu zu entsorgenden Flächen sind in der Kapazitätsberechnung der Reinigungsanlage berücksichtigt worden.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von
Grundstücken, die erstmals bebaut werden, vor Ort zu versickern oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Klärung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde vom Büro für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen Bergheim, Juni 2008 eine geotechnische Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen erstellt. Der Gutachter
kommt zu dem Ergebnis, dass die angetroffenen Schluffschichten aufgrund der ermittelten Kf-Werte als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung von Niederschlagswässern als nicht
geeignet einzustufen sind. Die angetroffenen Kies-Sand-Gemische
werden aufgrund der ermittelten Kf-Werte als schwach durchlässig und
hinsichtlich der Versickerung als schlecht geeignet eingestuft. Das Niederschlagswasser soll deswegen gemäß § 51a Landeswassergesetz
dem Hohenholzer Graben nördlich des Plangebietes zugeleitet werden.
Dafür ist ein Kanal vorgesehen, der das natürliche Gefälle nutzt und der
unterhalb der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ und der Grünfläche C verläuft,
um dann in den Hohenholzer Graben einzubinden.
5.8
Freizuhaltende Schutzflächen
Gemäß Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NordrheinWestfalen vom 02.06.2009 sollte der Sicherheitsabstand zum Wald
grundsätzlich mindestens der Höhe entsprechen, die die Bäume im
Waldrandbereich erreichen können. Somit wäre ein Mindestabstand von
30,00 m erforderlich. Der Abstand der festgesetzten Baufenster beträgt
mehr als 20,00 m. Deswegen wird textlich festgesetzt, dass für die Baugrundstücke der nördlichen Allgemeinen Wohngebiete, deren überbaubare Flächen oder zulässige Nebenanlagen in einem geringeren Abstand als 35,00 m vom nördlich gelegenen Waldrand liegen, eine Bau10
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
lasteintragung erforderlich ist, die einen Schadensersatzverzicht des zukünftigen Grundstückseigentümers bei Schäden wie Sturmschäden oder
Brandschäden regelt, die vom Wald ausgehend entstehen können.
5.9
Grünordnung
5.9.1 Öffentliche Grünfläche ‚Parkanlage’
Der zentrale Dreiecksplatz wird als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung ‚Parkanlage’ festgesetzt. Innerhalb der Grünfläche
sind insgesamt 7 Laubbäume zu pflanzen. Damit wird der zentrale grüngeprägte Charakter dieses Platzbereiches betont und eine Fläche geschaffen, die zur Kommunikation und zum sozialen Miteinander der Bürger einlädt.
5.9.2 Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Zur Sicherstellung der Grünvernetzung und zur Schaffung eines grüngeprägten Übergangs zur freien Landschaft wird am nördlichen bzw.
nordwestlichen Siedlungsrand ein mindestens 4,00 m breiter privater
Grünstreifen festgesetzt. Dieser Streifen ist zu mindestens 50 % mit
heimischen Sträuchern und Gehölzen zu bepflanzen.
Die mit C gekennzeichnete Grünfläche wird in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes einbezogen, um unterhalb der Fläche den Regenwasserkanal zum Hohenholzer Graben realisieren zu können. Entgegen
den bisherigen Pflanzfestsetzungen werden hier flachwurzelnde Gehölzpflanzungen lediglich auf einer Teilfläche vorsehen.
Die heute existierende Ortsrandeingrünung, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurde, bleibt ansonsten erhalten und dient zukünftig
der Grünvernetzung und der Erhaltung eines moderaten Übergangs
zwischen Bestands- und Neubebauung.
Durch Pflanzung von insgesamt 4 Bäumen innerhalb der öffentlichen
Verkehrsflächen wird der Straßenraum in das durchgrünte städtebauliche Gesamtbild eingebunden und die Aufenthaltsqualität erhöht. Die
Bäume stellen in Verbindung mit Heckenpflanzungen entlang der
Grundstücksgrenzen Grünvernetzungen her und signalisieren den grüngeprägten Charakter des zukünftigen Wohngebietes. Die Straßenbäume
sollten gleichartig sein.
5.10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dienen dem Ziel, gestalterische Ausreißer im städtebaulichen Maßstab zu minimieren und ein homogenes Erscheinungsbild zu schaffen. Die Festsetzungen zur Baukörpergestaltung lassen den privaten Bauherren weitestgehende Freiheit
der Baustoff- und Formenwahl. Dachaufbauten werden nach Lage und
Größe begrenzt, um so eine möglichst homogene Dachlandschaft zu
erzeugen.
11
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Als Schwerpunkt des Wohngebietes und als besonderer Identifikationsort werden im Bereich des Dreieckplatzes die Firstrichtungen jeweils
traufständig zur Straße festgesetzt. Für den gleichen Bereich mit Ausnahme des Wohngebietes östlich der Haupterschließung werden geneigte Dächer in Form von Sattel-, Walm- oder Pultdächern festgesetzt.
Dadurch wird eine homogene Dachlandschaft erzeugt und für den Bereich westlich der Haupterschließung in Verbindung mit der festgesetzten Hauptfirstrichtung die Möglichkeit der aktiven Sonnenenergienutzung angeboten. Das Pultdach gilt aufgrund der im Verhältnis zum Satteldach geringen Außenfläche als besonders Energie einsparend. Um
gleiche Hauptneigungsrichtungen der Pultdächer zu gewährleisten,
werden diese für einzelne Baufenster vorgegeben. Ausdrücklich werden
auch Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen, um sowohl die aktive als
auch die passive Sonnenenergienutzung zu ermöglichen. Ausgenommen von Festsetzungen der Dachform ist der nördliche bzw. westliche
Teilbereich. Hier sind ohne Beeinträchtigung des Ortsbildes auch andere Dachformen denkbar.
Zur Vereinheitlichung der Grundstückseingrenzungen zur öffentlichen
Verkehrsfläche werden nur Heckenpflanzungen oder Hecken in Verbindung mit Zäunen zugelassen. Die Höhe wird auf 0,90 m begrenzt, um
eine Abschottung der Gebäude zum öffentlichen Straßenraum auszuschließen. Zu seitlich liegenden Verkehrsflächen wird eine Höhe bis zu
2,00 m zugelassen, um die Nichteinsehbarkeit der Privatgärten zu gewährleisten.
5.11 Ausgleichsmaßnahmen
Die innerhalb des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gehen in die Ausgleichsbilanzierung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages RaumPlan Aachen, August 2010 ein. Ebenso wird der Versiegelungsgrad durch die
festgesetzte Grundflächenzahl und die mögliche Überschreitung um
50 % gemäß § 19 BauNVO berücksichtigt. In der Bewertung bleiben die
Flächen unberücksichtigt, die bereits heute nach § 34 BauGB bebaubar
wären und deswegen nicht auszugleichen sind.
Aufgrund des geringwertigen Ausgangszustandes, der geringen Dichte
und der Ausgleichsmaßnahmen am Landschaftsrand werden die Eingriffe in Natur und Landschaft zu 87,4 % kompensiert. Um einen kompletten Ausgleich herzustellen, werden weitere Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes vorgesehen. Die Umsetzung wird im Rahmen
des Erschließungsvertrages abgesichert.
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
6.
Umweltbericht
6.1
Allgemeines
Begründung
6.1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan 30a
‚Am Mühlenkreuz’ wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und
bewertet.
Der Umweltbericht wird entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und
Verfahrensstand angepasst und ist Bestandteil der Begründung zum
Bebauungsplan.
6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
Die überplante Fläche liegt innerhalb des Ortsteiles BedburgKönigshoven an der nordwestlichen Ortsteilgrenze zwischen der Neuen
Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten. Im
Norden verläuft parallel zum Plangebiet die Rekultivierungsfläche des
Tagebaus Frimmersdorf-Süd. Das Plangebiet wird heute vorrangig
landwirtschaftlich genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet an Randeingrünungen des sich anschließenden Wohngebietes. Die nördlich der
Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’ gelegene Randeingrünung wird unter Erhalt der Grünfunktion in das Plangebiet einbezogen. Im Süden endet
ein öffentlicher Grünstreifen mit strukturreichen Gehölzgruppen, der ursprünglich der Eingrünung des südlich angrenzenden Wohngebietes
diente.
Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1,73 ha.
6.1.3 Bisheriges Planungsrecht
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln weist den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Allgemeinen Siedlungsbereich aus.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg wurde bereits im Rahmen
der 40. FNP-Änderung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes
geändert.
Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für den Bereich
des Plangebietes das Entwicklungsziel 6 ‚Ausbau der Agrarlandschaft
mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen’ sowie 3.2
‚Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung
von Natur und Landschaft’ fest.
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
6.1.4 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
Durch die Schaffung eines neuen Wohngebietes soll insgesamt die Baulandversorgung in Bedburg-Königshoven sinnvoll arrondiert werden.
Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes,
das seiner Lage am zukünftigen Ortsrand gerecht wird, einen gartenstadtähnlichen Charakter erhält und die Belange der Naherholung und
des Landschaftsbildes berücksichtigt. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von insgesamt ca. 27 Wohneinheiten
in Einzel- und Doppelhäusern.
Der durch das Baugebiet verursachte Bedarf an Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 1,73 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen
Nutzungen wie folgt:
●
●
●
Nettobauland
Straßenverkehrsflächen
Öffentliche Grünflächen
ca. 1,42 ha
ca. 0,26 ha
ca. 0,05 ha
6.1.5 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen
Eingriffsvermeidung und Ausgleichsgebot
Gemäß ' 1a Abs. 3 BauGB und der Eingriffsregelung gemäß ' 21
Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermeiden und durch geeignete Festsetzungen auszugleichen.
Die Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen wurde im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages vorgenommen (RaumPlan Aachen, August 2010).
Darüber hinaus sind die rechtlichen Regelungen zum Arten und Biotopschutz, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie zu beachten. Die Prüfung der Artenschutzbelange wurde in einem
gesonderten Gutachten vorgenommen (Prüfung der Artenschutzbelange, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, Juni 2008).
Bodenschutz
Die zunehmende Beanspruchung von Boden durch Siedlungs- und Verkehrsflächen erfordert einen umfassenden Schutz des Bodens. Die Inhalte des Bodenschutzes richten sich einerseits auf die Reduzierung der
Flächenversiegelung und andererseits auf die Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Bodens durch den Schutz vor stofflichen
und nichtstofflichen Beeinträchtigungen. Die in ' 1a Abs. 2 BauGB enthaltene Bodenschutzklausel weist ausdrücklich auf Maßnahmen der Innenentwicklung als städtebauliches Entwicklungsziel hin. Zusätzliche
Anforderungen an die Abwägung entstehen durch die Umwidmungssperrklausel, nach der landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke
genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten
in Anspruch genommen werden dürfen.
14
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Wasserschutz
6.2
6.2.1
Das Wasser wird entsprechend seiner Funktionen als zu schützendes
Gut in der Aufzählung der Umweltbelange in ' 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geführt.
Gemäß ' 51a Landeswassergesetz ist das anfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder einem ortsnahen
Oberflächengewässer zuzuführen.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Untersuchungsrelevante Schutzgüter
6.2.1.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen u.ä. zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu erfüllen.
Situationsbeschreibung
Das Plangebiet hat aufgrund seiner heutigen Nutzung als Ackerland
keine hohe Bedeutung für die angrenzende Wohnbebauung. Die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Plangebietes ist mit Ausnahme
der Wahrnehmung eines offenen weitläufigen Landschaftsbildes aufgrund der ausgeräumten Landschaft und der Unzugänglichkeit des
Plangebietes von geringer Bedeutung. Das Landschaftsbild wird vorrangig durch die Vegetationsbestände des angrenzenden Rekultivierungsbereiches geprägt. An dessen Rand verläuft ein Wirtschaftsweg, der intensiv zur Naherholung genutzt wird.
Die am heutigen Ostrand des Plangebietes liegenden Grundstücke des
östlich angrenzenden Wohngebietes des Bebauungsplanes Nr. 30 sind
insofern privilegiert, weil die Grundstücke unmittelbar an einen öffentlichen Grünflächenstreifen grenzen und von diesen Grundstücken aus
der Blick in die freie Landschaft möglich ist.
Durch die Nachbarschaft zu ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen
Flächen ist heute von jahreszeitlich bedingtem landwirtschaftlichem Betriebslärm und Geruchsbelästigungen auszugehen.
Ansonsten sind im direkten Umfeld des Bebauungsplangebietes keine
Gewerbebetriebe oder sonstige Emittenten vorhanden, die wesentliche
Lärmemissionen erzeugen. Innerhalb des Plangebietes liegen gemäß
Altlastenkataster keine Einträge von Altstandorten und Altablagerungen
vor.
Aufgrund der räumlichen Trennung der benachbarten Wohngebiete
durch die heutigen landwirtschaftlichen Flächen ist das Verkehrsaufkommen in den beiden Wohngebieten identisch mit dem Ziel- und
Quellverkehr, d.h. innerhalb der beiden Wohngebiete existieren heute
keine ortsfremden Durchgangsverkehre.
15
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Durch die Planung wird sich das heutige Bild des Ortsrandes verändern:
Der baulich geprägte Ortsrand wird gegenüber der heutigen Situation in
den Vordergrund rücken. Das vorhandene Landschaftsbild wird jedoch
nach wie vor von den Vegetationsbeständen des Rekultivierungsbereiches geprägt. Die zukünftige Bebauung wird durch einen Grünstreifen
mit ortstypischen Gehölzen eingebunden, um einen fließenden Übergang zum Landschaftsraum zu schaffen. Die heutige informelle Wegeverbindung aus der Neuen Bergstraße Richtung nördlich gelegenem
Wirtschaftweg wird aufgegriffen und als Fuß- und Radweg zum nördlichen Plangebietsrand geführt.
Um die Beeinträchtigung von Grundstücken zu minimieren, die heute
unmittelbar an den öffentlichen Grünflächenstreifen grenzen, wird der
Grünstreifen komplett erhalten und bleibt bis auf den nördlichen Streifen, nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’ Bestandteil des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30.
Zur Beurteilung des zukünftigen Verkehrsaufkommens wurde von dem
Büro IVV Aachen, Januar 2009 eine Verkehrsuntersuchung zum zukünftigen Wohngebiet durchgeführt. Die Mehrbelastungen bei einem Netzschluss wurden für die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ und für die Neue Bergstraße als gering erachtet. Auch die Mehrbelastungen, die aufgrund der
Zusammenführung der beiden Wohngebiete durch die heutigen Anwohner durch die Nutzung der neuen Verbindung entstehen, werden als unerheblich eingeschätzt.
Durch die Nachbarschaft zu ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen
Flächen ist auch zukünftig von jahreszeitlich bedingtem landwirtschaftlichem Betriebslärm und Geruchsbelästigungen auszugehen.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Eingriffen
●
●
●
●
●
●
●
Zur Schaffung einer hohen Wohnqualität, die der Regeneration der
zukünftigen Bewohner des Plangebietes dient, wird eine geringe
Bebauungsdichte mit einer Grundflächenzahl von maximal 0,3 und
eine offene Bauweise, vorrangig mit Einzelhäusern festgesetzt
Zur Unterstützung der Erholungsfunktion des Wohngebietes und
des nördlich angrenzenden Bereiches wird das Wohngebiet am
nördlichen Rand eingegrünt
Die zukünftige Wegeverbindung Richtung Norden dient der Naherholung
Die Baufenster im Übergangsbereich zu den bestehenden Wohngebieten orientieren sich an der Bestandsbebauung und fügen sich
somit in das bestehende Ortsbild ein
In Nachbarschaft zu den östlich angrenzenden bebauten Grundstücken wird die vorhandene Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern erhalten
Das Baugebiet wird sowohl von der ‚Neuen Bergstraße’ als auch
von der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ aus erschlossen, um die zusätzlichen Lärmimmissionen aufzuteilen.
Die Verkehrsflächen im Bereich des Platzes und der Erschließungsstraßen werden verkehrtechnisch in der Oberflächengestal16
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
tung derart ausgebaut, dass die Verkehrsgeschwindigkeiten reduziert werden.
6.2.1.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und
Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und
historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der
biologischen Vielfalt wurde vom Büro RaumPlan, Aachen, August 2010
der Landschaftspflegerische Fachbeitrag erstellt. Vom Büro BfU Dipl.
Biologe U. Haese, Stolberg, Juni 2008 wurden die Artenschutzbelange
geprüft.
Situationsbeschreibung
Das Plangebiet wird heute als ausgeräumtes Intensivackerland genutzt.
Im Norden wird die Grenze zwischen Ackerflächen und begleitendem
Feldweg von einer Wegraine mit Gräsern und Krautfluren begleitet. Die
Ackerfläche wird vom Nordwesten nach Südosten von einer ehemaligen
Wegeparzelle gequert. Diese Parzelle ist als Extensivrasenfläche mit
hochwachsendem Gras ausgebildet. Die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 ‚Hohenholzer Graben’ planungsrechtlich festgesetzte öffentliche Grünfläche entlang der westlichen Grenze des bestehenden Baugebietes wird nicht in die Fläche des Bebauungsplanes 30a einbezogen
und bleibt somit in kompletter Breite erhalten. Ausgenommen ist die
Fläche nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wird, aber ihre Funktion als
öffentliche Grünfläche behält.
Nach Angaben des zuständigen Landesamtes (Landesamt für Natur-,
Umwelt- und Verbraucherschutz, LANUV) sind im Bereich der topographischen Karte Nr. 4905 ‚Grevenbroich’ insgesamt Vorkommen von 33
geschützten Tierarten bekannt, die Gegenstand der Prüfung der Artenschutzbelange waren.
Das Vorkommen von Feldhamstern wurde ausgeschlossen, weil die
Bodenverhältnisse nicht für Hamstervorkommen geeignet sind. Zudem
passt auch die Topographie des Plangebietes nicht zum optimalen Bild
einer Hamster-Börde: Das Relief ist zu bewegt und der Waldrand zu
nah. Auch in der Nachbarschaft des Plangebietes wurden im Rahmen
einer Ortsbegehung keine Hinweise auf eine Feldhamsterpopulation gefunden.
Winterquartiere für Wasserfledermäuse können im direkten Umfeld des
Plangebietes ausgeschlossen werden, da keine unterirdischen Hohlräume bestehen. Als Sommerquartiere dienen hauptsächlich Baumhöhlen. Es wurden daher alle älteren Bäume im Plangebiet auf auffällige
Höhlenbildung untersucht. Generell erschien der Baumbestand jedoch
für eine Höhlenbildung noch zu jung.
Für eine Vielzahl der untersuchten Vogelarten kommt das Plangebiet als
Lebensraum nicht in Frage (z.B. Sperber, Wiesenweihe, Turteltaube,
Grünspecht, Wiesenpieper, Neuntöter). Andere Vogelarten werden
durch die Inanspruchnahme des Plangebietes nicht beeinträchtigt, weil
17
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
sie problemlos auch direkt über Siedlungsgebieten jagen (z.B. der Wanderfalke).
Für weitere Vogelarten bleiben ausreichende Ackerflächen in unmittelbarer Nachbarschaft erhalten (z.B. Waldkauz und Waldohreule). So
können Rebhühner und Wachteln der Bedrohung durch Baumaßnahmen ausweichen, weil benachbart großflächig genauso gut oder besser
geeignete Biotope erhalten bleiben. Da die Späte Adonislibelle flache,
verlandende und gute Gewässer bevorzugt, wird ihr Vorkommen innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen.
Im Plangebiet gelten keine Erhaltungsziele bezüglich Landschaftsschutz
oder gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzschutzlinie.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Durch die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen werden
Eingriffe ermöglicht, die zu einer Flächenversiegelung von ca. 9.020 m²
und einem Verlust von ca. 3.369 Wertpunkten gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag führen können. Durch entsprechende Festsetzungen wird dieser Verlust jedoch zu 87,4 % innerhalb des Plangebietes
ausgeglichen. Die am östlichen Plangebietsrand gelegenen Grünflächen bleiben erhalten und werden vorrangig nicht in den Bebauungsplan einbezogen. Am nördlichen bzw. nordwestlichen Plangebietsrand
wird eine neue Ortsrandeingrünung festgesetzt. Der Verlust der Baumgruppen nördlich der Wendeanlage der Neuen Bergstraße wird innerhalb des Bebauungsplanes durch den baumgesäumten zentralen Platzbereich kompensiert werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die betrachteten gesetzlich
geschützten Arten im Plangebiet entweder nicht vorkommen oder durch
die vorliegende Planung nicht so eingeschränkt werden, dass mit dem
Erlöschen der lokalen Population zu rechnen ist. Somit wird aufgrund
der angetroffenen Biotopstrukturen und der Plausibilitätsprüfung konstatiert, dass keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. keine Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen bzw. durch die Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden. Dies gilt in diesem Sinne auch für die im Anhang IV der
FFH-Richtlinie aufgeführten Arten. Somit sind nach Umsetzung aller
Ausgleichsmaßnahmen keine voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu
erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen
●
●
●
●
●
Minimierung der Verkehrsflächen auf das verkehrstechnisch notwendige Maß
Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen
Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl
Durch die Planung von ca. 7.820 m² Gartenflächen wird ein Teil der
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert
Festsetzung einer Grünfläche mit Gehölzstrukturen entlang der
nördlichen und nordwestlichen Plangebietsgrenze
Erhalt der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
18
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
●
Begründung
entlang der östlichen Plangebietsgrenze innerhalb des Bebauungsplanes 30
Festsetzung von Anpflanzung von insgesamt 11 Laubbäumen innerhalb der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
6.2.1.3 Schutzgut Boden
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1
und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse, die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf Dauer im Plangebiet
gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1 Abs. 2 BauGB
mit Grund und Boden sparsam umzugehen.
Situationsbeschreibung
Entsprechend der geologischen Karte von NRW (C 5102 Mönchengladbach) stehen im Bereich und im Umfeld des Plangebietes pleistozäne
Lösse / Lösslehme sowie Kiese und Sande an, welche von miozänen
Sanden und Tonen mit Braunkohle-Flözen unterlagert werden.
Laut Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen des Flurbereinigungsgebietes
Pütz (Blatt 5005, Bergheim) wird das Plangebiet ursprünglich von Parabraunerden eingenommen. Die Böden bestehen aus schluffigem
Lehm, stellenweise lehmigem Schluff über kalkhaltigem schwach lehmigem Schluff.
Insgesamt handelt es sich um tiefgründigen guten Ackerboden. Im südlichen Teilbereich überwiegen gemäß Bodenkarte schwach erodierte
Parabraunerden, bei denen der leichtere Oberboden bis auf den schweren Unterboden abgetragen ist.
Gemäß der geotechnischen Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen des Büros für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen,
Bergheim, Juni 2008 wurden innerhalb des Plangebietes durchgehende
Schluffschichten dokumentiert.
In den nicht-bindigen Böden unterhalb der Schluffschichten befinden
sich schwach schluffige bis schluffige Sande, kiesige Sande sowie
schluffige Kies-Sand-Gemische. Der humose Oberboden wird aus einer
0,3 - 0,4 m dicken Mutterbodenschicht gebildet.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Im Rahmen der vorgenannten Bodenuntersuchungen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im Zuge des ehemals angrenzenden Braunkohletagebaus ist davon auszugehen, dass die Böden teilweise anthropogen verändert wurden. Die Naturböden sind durch bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen bis in den Untergrund stark überprägt.
Bei der Beurteilung der Planungsauswirkungen ist desweiteren zu berücksichtigen, dass das Plangebiet bereits heute im Osten, Südwesten
und Süden von Wohnbauflächen begrenzt wird.
Aufgrund der heute kaum vorhandenen Versiegelung innerhalb des
Plangebietes besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer zukünftigen Versiegelung durch Überbauung und damit Reduzierung der
19
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Oberflächenversickerung. Durch den Bebauungsplan wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt ca. 7.820 m² zu versiegeln. Somit liegt zwar ein
Eingriff in den Bodenhaushalt vor, der jedoch aufgrund der Lage des
Plangebietes und der anthropogenen Überformung nicht als erheblich
zu bezeichnen ist.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen
●
●
●
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der
Verkehrsflächen
Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl, um das Verhältnis bebaute / unbebaute Flächen zu optimieren
Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder
mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind.
6.2.1.4 Schutzgut Wasser (Abwässer und Abfälle)
Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser
steht der Umgang mit dem Niederschlagswasser, dem Grundwasser
und den Abwässern.
Situationsbeschreibung
Durch die unmittelbare Nachbarschaft zum ehemaligen Tagebau Frimmerdorf-Süd liegt der Grundwasserspiegel zur Zeit in einer Tiefe von ca.
70 - 80 m. Nach Beendigung des Tagebaus und der Sümpfungsmaßnahmen wird der Grundwasserspiegel langfristig voraussichtlich wieder
auf den Grundwasserflurabstand von ca. 20 m ansteigen.
Durch die landwirtschaftliche Nutzung sind die natürlichen Wasserverhältnisse zusätzlich überformt.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Die Oberflächenversiegelung aufgrund einer zukünftigen Bebauung
schränkt die Bodenfunktion als Speicher, Filter und Puffer des Niederschlagswassers ein. Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das anfallende Niederschlagswasser durch entsprechende Maßnahmen derart zu
bewirtschaften, das die erheblichen Umweltauswirkungen minimiert werden.
Gemäß Gutachten des Büros für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen, Bergheim, Juni 2008 sind die angetroffenen Schluffschichten aufgrund der ermittelten Kf-Werte als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung von Niederschlagswässern
als nicht geeignet einzustufen. Die angetroffenen Kies-Sand-Gemische
sind aufgrund der ermittelten Kf-Werte schwach durchlässig und für eine
Versickerung schlecht geeignet.
Die Kf-Werte erfordern zum Schutz erdberührender Gebäudeteile eine
Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser. Die schwache Durchlässigkeit ist auf die Schluffanteile und auf die zum Teil dichte Lagerung
der Materialien zurückzuführen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeitsbeiwerte ist damit eine gezielte Versickerung von Niederschlags20
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
wasser im gesamten Bebauungsplangebiet nicht möglich. § 51a Landeswassergesetz eröffnet die Möglichkeit, das Niederschlagswasser alternativ einem ortsnahen Gewässer zuzuführen. Nördlich des Neubaugebietes liegt innerhalb der angrenzenden Waldfläche der Hohenholzer
Graben, der unterhalb des Regenüberlaufbeckens Kaster in die Mühlenerft mündet. Aufgrund der bewaldeten Fläche und der topographischen
Situation ist die Vorflut nur mit erheblichem Aufwand herzustellen. Um
den Vorgaben des Landeswassergesetzes zu entsprechen soll trotz
dieses Aufwandes das Niederschlagswasser in den vorgenannten Graben eingeleitet werden.
Das Schmutzwasser wird über den Kanal unterhalb der Neuen Bergstraße der Schmutzwasserreinigungsanlage zugeführt. Die neu zu entsorgenden Flächen sind in der Kapazitätsberechnung der Reinigungsanlage berücksichtigt worden.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
●
●
●
●
●
●
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der
Verkehrsflächen
Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl, um das Verhältnis bebaute / unbebaute Flächen zu optimieren
Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und von Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, um den Versiegelungsgrad zu reduzieren.
Kennzeichnung im Bebauungsplan, dass die erdberührenden Bauteile gemäß DIN 18195-6 druckwasserdicht auszubilden sind
Hinweis im Bebauungsplan, dass nicht belastete Niederschlagswässer der Dachflächen in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden können
Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder
mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind.
6.2.1.5 Schutzgüter Luft und Klima
Situationsbeschreibung
Aufgrund der topographischen Lage und der heutigen ackerbaulichen
Nutzung ist das Plangebiet durch ein Freilandklima mit einem Potential
für die Kaltluftbildung gekennzeichnet. Die hier gebildete Kaltluft kann
bei austauscharmen Wetterlagen nachts Austauschfunktionen für den
angrenzenden Siedlungsbereich übernehmen. Die Rekultivierungsflächen nördlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterstützen dabei die klimatische Funktion der heutigen Freiflächen.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Aufgrund der vorherrschenden Westwindwetterlagen und der geringen
Größe des Plangebietes ist davon auszugehen, dass die Fläche nur in
geringem Maße zur Durchlüftung der angrenzenden Wohngebiete beiträgt. Durch die geringe Grundflächenzahl, die offene Bauweise und die
geringe Gebäudehöhe wird zusätzlich die Beeinflussung der klimati21
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
schen Verhältnisse reduziert. Durch die Gebäudestellung und die Straßenführung z.B. der Neuen Bergstraße Richtung Süden wird die Frischluftzufuhr zu den südlich angrenzenden Wohngebieten aufrechterhalten.
Der hohe Grünflächenanteil und der Ausgleich der Vegetationsflächen
fördern den Luftaustausch. Somit ist davon auszugehen, dass durch das
zukünftige Baugebiet keine erheblichen klimatischen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
●
●
●
●
●
Innerhalb des Plangebietes wird eine offene Bauweise vorwiegend
für Einzelhäuser mit einer geringen Grundflächenzahl festgesetzt,
um die Vernetzung der Gartenflächen, die Verdunstung des Oberflächenwassers und den Luftaustausch zu ermöglichen
Die Verkehrsflächen und die angrenzende Bebauung werden derart
platziert, dass der Luftaustausch in die angrenzenden Gebiete unterstützt wird.
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der
Verkehrsflächen
Festsetzung einer öffentliche Grünfläche und von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, um den Versiegelungsgrad
zu reduzieren und die Lufterneuerung zu erhöhen
Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder
mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind, um die
Verdunstungsmöglichkeit des Niederschlagswassers zu erhöhen
6.2.1.6 Schutzgut Landschaft
Situationsbeschreibung
Das Plangebiet hat als ausgeräumte Ackerfläche keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Das Landschaftsbild wird von den
großkronigen Bäumen des westlich angrenzenden Friedhofes, der
Baumgruppe am nördlichen Ende der Neuen Bergstraße und dem
Baumbestand der nördlich angrenzenden Renaturierungsflächen und
der Bebauung der benachbarten Wohngebiete geprägt. Das Plangebiet
weist zum Landschaftsrand keine bedeutenden Vegetationsbestandteile
auf und wird als ‚Lücke’ innerhalb der Bestandsbebauung wahrgenommen.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Die Gestaltungsmöglichkeit des zukünftigen Siedlungsrandes bietet die
Chance, das Baugebiet durch grünordnerische Maßnahmen naturräumlich einzubinden und das Landschaftsbild aufzuwerten. So wird durch
die Festsetzung einer Grünfläche mit Pflanzbindungen entlang des
Siedlungsrandes ein fließender und moderater Übergang zwischen Bebauung und freier Landschaft hergestellt. Die die Neue Bergstraße heute abschließende und fernwirksame Baumgruppe muss der zukünftigen
Verkehrserschließung weichen und wird durch einen baumbestandenen
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
zentralen Platzbereich ausgeglichen. Durch grünordnerische Maßnahmen ist die Eingrünung des Erscheinungsbildes des zukünftigen Baugebietes und dessen öffentlichen Straßenraumes gesichert. Nach Realisierung der grünordnerischen Festsetzungen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
●
●
●
●
●
Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen
Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl
Festsetzung einer vorrangig geringen Traufhöhe, um die zukünftigen Gehölzstrukturen sichtbar zu machen
Festsetzung einer Grünfläche zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern entlang des Siedlungsrandes zur Sicherstellung einer
geschlossenen Eingrünung
Festsetzung einer zentralen Baumgruppe als Ausgleich zur bestehenden Baumgruppe nördlich der heutigen Wendeanlage an der
Neuen Bergstraße
Festsetzung von Bäumen innerhalb der Verkehrsflächen, um den
Straßenraum optisch aufzuwerten
6.2.1.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Situationsbeschreibung
Im Bereich des geplanten Wohngebietes wurde eine archäologische
Prospektion durchgeführt, da hier aufgrund der naturräumlichen Bedingungen nicht auszuschließen war, dass in der Fläche Zeugnisse der
Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Oberflächenfunde, die auf im Boden erhaltene Siedlungsreste schließen lassen,
wurden nicht ermittelt.
Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen
Entsprechend dem Ergebnis der Prospektion sind keine negativen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut zu erwarten.
Tief liegende Befunde können jedoch nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Deswegen wird innerhalb des Bebauungsplanes
auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG NW hingewiesen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
●
In den Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass bei
eventuellen Bodenfunden die Bodendenkmalbehörde zu verständigen ist
6.2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
23
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen
Schutzgüter beschrieben.
6.2.1.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen
Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine allgemeine
Wohnbebauung mit der zugehörigen Erschließung.
Durch das zukünftige Verkehrsaufkommen auf der angrenzenden ‚Neuen Bergstraße’ und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ entstehen nur geringe
Mehrbelastungen, die keinen Straßenumbau notwendig machen. Das
zukünftige Verkehrsaufkommen führt nicht zu einer wesentlichen Änderung der Lärmsituation und damit nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.
Aufgrund der geringwertigen Ausgangssituation des Vegetationsbestandes ist innerhalb des Plangebietes nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen auszugehen. Besonders oder
streng geschützte Tierarten sind vom Vorhaben nicht betroffen.
Durch den Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung
von ca. 9.020 m² und durch die Erhöhung des Oberflächenabflusses
und einer entsprechenden verringerten Grundwasserneubildungsrate
liegen negative Umweltauswirkungen vor. Diese werden in Teilen durch
die Einleitung des Niederschlagswassers in den Hohenholzer Graben
kompensiert. Aufgrund der isolierten Lage des Plangebietes innerhalb
bereits bebauter Bereiche, der anthropogenen Überformung und der
großflächigen Absenkung des Grundwasserspiegels ist jedoch nicht von
erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser auszugehen. Die geringe Größe des Plangebietes und die offene
Bauweise mit einer geringen Grundflächenzahl führen zu unerheblichen
Auswirkungen auf Klima und Luft.
Das zukünftige Landschaftsbild wird zukünftig durch einen homogenen
eingegrünten Siedlungsrand geprägt.
6.2.2
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
6.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
sind voraussichtlich die vorgenannten Umweltauswirkungen verbunden.
Durch die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen können die negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass keine wesentlichen Risiken für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen entstehen nach
derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
6.2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
24
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Ohne die geplante Baugebietsentwicklung zwischen den vorhandenen
Baugebieten würden die Flächen weiterhin intensiv als Ackerland genutzt werden. Die Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und der bestehenden Wohngebiete durch die intensive ackerbauliche Nutzung bliebe
erhalten. Die Durchlässigkeit des Bodens und seine Bedeutung für entsprechende Tier- und Pflanzenarten würden allerdings nicht beeinträchtigt werden.
Die Nichtrealisierung des Baugebietes würde aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauland zu einer anderweitigen in der Gesamtheit voraussichtlich ungünstigeren Lage eines zukünftigen Wohngebietes führen.
Dies würde zu einem höheren Verkehrsaufkommen und zu längeren
Fahrten zu den Infrastruktureinrichtungen führen. Es würden voraussichtlich Flächen in Anspruch genommen werden, die eindeutig dem
Landschaftsraum zuzuordnen wären während im vorliegenden Fall die
Arrondierung einer städtebaulichen Lücke beabsichtigt ist. Im Bereich
Kaster / Königshoven existieren keine Flächen, die derart unproblematisch mit lediglich geringen Auswirkungen auf den Naturhaushalt erschlossen werden können wie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30a.
6.2.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
6.2.3.1 Standort
Die große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken innerhalb des
Ortsteiles Kaster-Königshoven und auch innerhalb der Stadt Bedburg
rechtfertigt die Ausweisung des Plangebietes an diesem Standort, der
verkehrsgünstig liegt und in dessen Umfeld die notwendigen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind. Zudem wird durch die Inanspruchnahme der beplanten Flächen die vorhandene Siedlungsentwicklung arrondiert und komplettiert. Die letztendliche Bebauung dieses Bereiches
ist durch seinen lückenhaften Charakter innerhalb des städtischen Raumes bereits vorgeprägt gewesen. Innerhalb des Ortsteiles KasterKönigshoven existiert keine vergleichbare Fläche, die gleichartige günstige Voraussetzungen zur Realisierung aufweist.
6.2.3.2 Planinhalt
Im Zuge der Entwicklung des städtebaulichen Vorentwurfes wurden vier
verschiedene Vorkonzepte erstellt, die bezüglich der Dichte und der Lage der Baufenster geringfügige Unterschiede aufwiesen. Mit dem vorliegenden Rechtsplan wurde diejenige Variante weiterentwickelt, die einen
zentralen grüngeprägten Platzbereich aufweist, der zum sozialen Miteinander einlädt. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde ein Konzept mit Netzanschluss und Einbeziehung der heutigen Ortsrandeingrünung vorgestellt. Die Einbeziehung der heutigen Ortsrandeingrünung wurde aufgrund der vorgetragenen Stellungnahmen nicht
weiterverfolgt. Der Anschluss sowohl an die ‚Neue Bergstraße’ als auch
an die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ wurde aufgrund der konsequenten Entwicklung aus der städtebaulichen Grundidee der Arrondierung der bei25
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
den bestehenden Wohngebiete beibehalten.
6.3
Zusätzliche Angaben
6.3.1 Technische Verfahren zur Umweltprüfung
Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet (RaumPlan, Aachen, August
2010). Die Ausgleichsbilanzierung innerhalb dieses Fachbeitrages basiert auf der ‚Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und
Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei Bebauungsplänen’ des Landes NRW mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage
gemäß LANUV (Stand März 2008) ‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW’.
Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde vom Büro für Umweltplanung, Dipl. Biologe U. Haese ein entsprechendes Gutachten erstellt. Die
Prüfung erfolgte auf Grundlage einer Literaturauswertung und durch
Ortsbegehung.
Zur Beurteilung der Bodenverhältnisse und der Versickerungsfähigkeit
wurden innerhalb des Plangebietes an 16 Ansatzstellen Rammkernsondierungen bis maximal 5,80 m unter Geländeoberkante und an 16 Ansatzstellen Rammsondierungen mit der leichten und schweren Rammsonde bis in eine Tiefe von maximal 9,50 m unter Geländeoberkante
abgeteuft und gutachterlich beurteilt.
Zur Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen des Plangebietes wurden die Strukturveränderungen im Rahmen einer mehrstufigen Verkehrsuntersuchung analysiert und quantifiziert. Hierbei wurden insbesondere die Wirkungen untersucht, die durch eine Verbindung zwischen
Neuer Bergstraße und ‚Am Mühlenkreuz’ entstehen. Grundlage der Untersuchung sind die Daten, die im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung
für die Stadt Bedburg im Zuge der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für Bedburg-Zentrum sowie der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für den Rhein-Erft-Kreis zur Analyse und Prognose
2015 für das Straßennetz in Bedburg innerhalb einer Modellsimulation
erarbeitet wurden.
6.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Der Zeitpunkt der 1. Überprüfung der Realisierung der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen auf den öffentlichen Flächen wird innerhalb des Erschließungsvertrages mit dem Erschließungsträger geklärt. Innerhalb
der Umweltprüfung haben sich keine Hinweise ergeben, dass sich innerhalb der Planrealisierung Umweltfolgen ergeben könnten, die im
Umweltbericht nicht erfasst wurden.
6.3.3 Zusammenfassung
Das Bebauungsplanverfahren dient der Bereitstellung von Bauland, um
dem Siedlungsdruck durch die große Nachfrage nach Grundstücken vor
allem für Einzel- und Doppelhäuser entgegenzuwirken. Die im Plangebiet vorgesehene Bauweise und Dichte entspricht der Bebauung in den
angrenzenden Baugebieten. Das Plangebiet wird sowohl an die ‚Neue
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Bergstraße’ als auch an die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ angebunden.
Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich vorrangig
um ausgeräumte Ackerflächen. Eine Fläche im Süden des Plangebietes wäre schon heute gemäß § 34 BauGB ohne Ausgleichsmaßnahmen bebaubar.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung eines anerkannten Beurteilungsmaßstabes bewertet. Die Eingriffsbilanzierung berücksichtigt, dass eine Zuleitung durch angrenzende Waldflächen zum Hohenholzer Graben erfolgen wird. Der landschaftsökologische Eingriff wird zu 87,4 % innerhalb des Plangebietes realisiert. Als
wichtige grünordnerische Ausgleichsmaßnahme ist dabei die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Pflanzung von ortstypischen Gehölzen
entlang des gesamten Siedlungsrandes zum Landschaftsraum zu nennen. Dieser Übergangsbereich dient als neu geschaffener Lebensraum
für die Tier- und Pflanzwelt und definiert eindeutig den nördlich angrenzenden Naherholungsbereich für die zukünftigen Bewohner. Zur vollständigen Kompensierung werden externe Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, deren Realisierung innerhalb des Erschließungsvertrages
zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Bedburg abgesichert
wird. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minmierung werden bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter im Umweltbericht aufgeführt.
Die genannten Maßnahmen führen zum Ausgleich der Umweltauswirkungen, so dass nach Realisierung in der Gesamtheit keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
6.4
Grundlagen
-
-
7.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
RaumPlan Aachen, Aachen, August 2010
Prüfung der Artenschutzbelange, Büro für Umweltplanung, Dipl.
Biologe U. Haese, Stolberg / Rheinland, Juni 2008
Geotechnische Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen
im Neubaugebiet ‚Am Mühlenkreuz’
GEOMIN, Büro für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen,
Bergheim, Juni 2008
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren BP 30a ‚Am
Mühlenkreuz’
IVV, Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung, Aachen, Juli 2008
Kosten
Die für die Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Kosten für
Erschließung, Vermessung, für das Planungsverfahren u.a. werden von
dem Erschließungsträger getragen. Innerhalb eines Städtebaulichen
Vertrages zwischen Erschließungsträger und Stadt Bedburg werden alle
Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme
vertraglich geregelt.
8.
Städtebauliche Kennwerte (ca.-Werte)
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Begründung
Plangebiet
17.366 m²
100 %
Verkehrsflächen
öffentliche Grünflächen
Nettobauland
2.622 m²
520 m²
14.224 m²
15,1 %
3,0 %
81,9 %
Es werden voraussichtlich 27 Wohneinheiten für ca. 76 Einwohner geschaffen.
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