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Beschlussvorlage (BP 30a/Kaster, Begründung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a - Am Mühlenkreuz – Bedburg-Kaster BEGRÜNDUNG 16. NOVEMBER 2010 INHALTSVERZEICHNIS Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 1.2 1.3 1.4 Beschreibung des Plangebietes Regionalplan Flächennutzungsplan Landschaftsplan 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 4. Städtebauliches Konzept 5. Begründung einzelner Planinhalte 5.1 5.2 5.3 5.4 Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Höchstzahl der Wohnungen 5.5 5.5.1 5.5.2 Erschließung Verkehrsflächen Ruhender Verkehr 5.6 5.7 5.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Ver- und Entsorgung Freizuhaltende Schutzflächen 5.9 5.9.1 5.9.2 Grünordnung Öffentliche Grünfläche ‚Parkanlage’ Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 5.10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 5.11 Ausgleichsmaßnahmen 6. Umweltbericht 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 Allgemeines Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Bisheriges Planungsrecht Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen 6.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 6.2.1 Untersuchungsrelevante Schutzgüter 6.2.1.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt 6.2.1.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 6.2.1.3 Schutzgut Boden 2 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ 6.2.1.4 6.2.1.5 6.2.1.6 6.2.1.7 6.2.1.8 6.2.1.9 Begründung Schutzgut Wasser (Abwässer und Abfälle) Schutzgüter Luft und Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Zusammengefasste Umweltauswirkungen 6.2.2 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes 6.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 6.2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 6.2.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 6.2.3.1 Standort 6.2.3.2 Planinhalt 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren zur Umweltprüfung Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Zusammenfassung 6.4 Grundlagen 7. Kosten 8. Städtebauliche Kennwerte 3 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt innerhalb des Ortsteiles Bedburg-Königshoven an der nordwestlichen Ortsteilgrenze zwischen der Neuen Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten. Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1,73 ha. Das Plangebiet besteht aus den heute landwirtschaftlich genutzten Flurstücken 1773 und 1780, der Wegeparzelle 1774 und der Randeingrünung auf öffentlicher Grünfläche auf der Parzelle 1777. Im Nordosten wird die westliche Teilfläche des Flurstückes 100 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Desweiteren ragt die Wendeanlage der an der Plangebietsgrenze endenden Verkehrsstraße der Neuen Bergstraße in das Plangebiet. Im Norden grenzt das Plangebiet an einen Wirtschaftsweg, der parallel zu den Rekultivierungsflächen des Tagebaus Frimmersdorf-Süd verläuft, im Nordwesten an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südwesten grenzt das Gebiet an eine Fläche, die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen ist. Im Osten grenzt das Plangebiet an öffentliche Grünflächen, die im Bebauungsplan Nr. 30 als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurden. Ein Teilbereich dieser anzupflanzenden Flächen wird zur Sicherung der Entwässerung Bestandteil des neuen Bebauungsplanes. Das Plangebiet steigt topographisch von 78 m über NN im Nordosten auf 84 m über NN im Südwesten an. Die sich an die Grünflächen anschließende Bebauung im Osten des Bebauungsplanes Nr. 30, Baugebiet ‚Am Mühlenkreuz’ und im Süden des Bebauungsplanes Nr. 28 setzt sich vorwiegend aus eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern mit einer GRZ um 0,3 zusammen. Der Standort des Plangebietes liegt im Einzugsbereich des Versorgungszentrums Bedburg-Kaster und weist sowohl zu Naherholungsflächen als auch zu den Infrastruktureinrichtungen eine sehr gute Lage auf. 1.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Eine positive landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Vereinbarkeit der Planungsmaßnahme mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 20 des Landesplanungsgesetzes liegt auf Grund einer Anfrage vom 01.09.2004 mit Verfügung vom 08.12.2004 bereits vor. 1.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 40. Flächennutzungsplanänderung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes geändert und die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln am 20. Juli 2010 rechtskräftig bekanntgemacht. Innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 81186. In der Mitte des Änderungsbereiches quert von 4 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ 1.4 Begründung Westen nach Osten die Sicherheitslinie im Abstand von ca. 150 m zum Rand des ehemaligen Tagebaus das Plangebiet. Landschaftsplan Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für den Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel 6 ‚Ausbau der Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen’ sowie 3.2 ‚Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft’ fest. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz außer Kraft. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist somit nicht erforderlich. 2. Anlass der Planung Die Erschließung der Baugebiete der Bebauungspläne Nr. 28 / Kaster und Nr. 30 / Kaster und die Bebauung der Grundstücke ist weitgehend abgeschlossen, so dass im Bereich Königshoven für die ortsansässige Bevölkerung kaum noch Baugrundstücke vorgehalten werden können. Zur Befriedigung der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken, insbesondere für Familien mit Kindern und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der optional als potentielle Erweiterungsfläche eingestufte Bereich zwischen der Neuen Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten nunmehr einer Bebauung zugeführt werden. Durch die Planung wird die nördliche Arrondierung des Ortsteiles Königshoven komplettiert und das räumliche und funktionale Zusammenwachsen der beiden benachbarten Wohngebiete vollzogen. Es ist von besonderem öffentlichen Interesse der Stadt Bedburg, der Abwanderung jüngerer Menschen entgegenzuwirken um dadurch die mittel- bis langfristige Auslastung der vorhandenen Infrastruktur in Kaster sicherzustellen. 3. Ziel und Zweck der Planung Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen trägt dem Umstand Rechnung, dass die Wohnbauflächen der Bebauungspläne Nr. 28 und Nr. 30 mittlerweile weitgehend bebaut sind und damit im Bereich Königshoven für die ortsansässige Bevölkerung kaum noch Baugrundstücke vorhanden sind. Insofern bietet es sich an, die Option der Erweiterung, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 bereits berücksichtigt wurde, in Anspruch zu nehmen und den Ortsteil Königshoven damit sinnvoll zu arrondieren. Durch die städtebauliche Zusammenführung der beiden benachbarten Wohngebiete erfolgt eine logische und konsequente Schließung der bisherigen ‚Lücke’ zwischen den Wohngebieten. Es soll ein hochwertiges Wohnquartier geschaffen werden, das seiner Lage am zukünftigen Ortsrand gerecht wird und einen gartenstadtähnlichen Charakter erhält. Dabei ist eine nutzungsverträgliche Wohnbebauung vorgesehen, die auch die Belange der Naherholung und des Landschaftsbildes berücksichtigt. Durch die differenzierte Gliederung des öf5 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung fentlichen Raumes und dessen Raumbildung soll eine unverwechselbare örtliche Identität geschaffen werden. Es sind Grundstücksgrößen beabsichtigt, die der Nachfrage aller Bevölkerungsschichten nach erschwinglichem attraktivem Bauland entsprechen und die sich unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Situation in den Bestand einfügen. Im Rahmen der Planung sind energetische Aspekte bei der Gesamtkonzeption zu beachten, die sowohl eine passive als auch eine aktive Nutzung der Sonnenenergie ermöglichen. Bezüglich Dichte, Geschossigkeit und Lage der Baukörper orientiert sich die Planung an der angrenzenden Bestandsbebauung. Durch Eingrünungen und durch die Plazierung der Baufenster soll ein moderater Übergang zu den bestehenden Grundstücken und zum Landschaftsrand geschaffen werden. 4. Städtebauliches Konzept Zentrale Idee des Konzeptes ist die Anlage eines dreiecksförmigen gleichschenkligen und umfahrbaren Platzbereiches. Dieser Platzbereich dient neben der Kommunikation und der Identitätsstiftung insbesondere der Geschwindigkeitsreduzierung des querenden Verkehrs. Der Platzbereich wird derart in das Gesamtkonzept integriert, dass die nördlich einmündenden Straßen rechtwinklig auf den Platz geführt werden. Vom Platz aus führen zwei Stichstraßen Richtung Landschaftsrand. Die Stichstraße Richtung Nordwesten wird mit einem Wendehammer gemäß der RASt 06 abgeschlossen. Die Stichstraße Richtung Norden wird ohne Wendeanlage ausgebildet und geht in einen 3 m breiten Weg über, der in den Wirtschaftsweg parallel zum Rekultivierungsbereich einmündet. Damit wird eine direkte fußläufige Verbindung zum Landschaftsrand hergestellt. Die am nördlichen Ende der heutigen Neuen Bergstraße vorhandene Wendeanlage wird dabei in das Plangebiet einbezogen und überplant. Das Plangebiet wird sowohl von der Neuen Bergstraße aus erschlossen als auch von der Straße ‚Am Mühlenkreuz’. Die zweifache Anbindung ergibt sich […] aus dem städtebaulichen Konzept, welches eine Verknüpfung der beiden bestehenden Wohngebiete vorsieht. Das Verkehrskonzept resultiert unmittelbar aus dieser städtebaulichen Grundidee. Darüber hinaus wird die externe verkehrliche Erschließung einer größeren Anzahl an Wohngebäuden lediglich über einen Anschlusspunkt als kritisch gesehen. Durch eine Anbindung an mehrere Punkte wird eine redundante und wenig störanfällige Erschließung geschaffen. Sollte eine Anbindung kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen, kann der Verkehr problemlos über andere Wege abfließen. Ingesamt prognostiziert die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 30a der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung IVV Aachen, Januar 2009 durch das neue Wohngebiet ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von etwa 155 Kfz Fahrten pro Tag. Angesichts des äußerst geringen Verkehrsaufkommens, ist eine Aufnahme dieser Verkehre für das bestehende Verkehrsnetz problemlos möglich. Diese Fahrten verteilen sich bei einem Netzschluss auf die beiden An6 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung schlüsse. Gleichzeitig nutzen Anwohner aus der Straße „Am Mühlenkreuz“ die neue Verbindung, um über die Neue Bergstraße auf die Brunnenstraße zu gelangen. Die Mehrbelastungen für beide Straßen werden gemäß Gutachter für gering und vertretbar gehalten. Eine übermäßige, über das verträgliche Maß der Anlieger hinausgehende Belastung erfolgt nicht. Somit wird eine einseitige Belastung von Bewohnern vermieden. Eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegt ebenso wenig vor. Die Verkehrsflächen und die parallel liegenden zukünftigen Baufenster werden derart angeordnet, dass die Gebäude gartenseitig vorrangig Südwest bis Südost orientiert sind. Aufgrund der Erhaltung des öffentlichen Grünstreifens zwischen Bestands- und Neubebauung können die heutigen Gartenflächen zukünftig weder eingesehen noch verschattet werden. Für das Plangebiet ist eine offene Bauweise mit Einzelhäusern, im südlichen Teilabschnitt auch mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Gemäß städtebaulichem Konzept werden insgesamt 25 Einzelhäuser und 2 Doppelhaushälften angeboten. Zum nördlichen und nordwestlichen Landschaftsrand wird ein mindestens 4 m breiter privater Grünstreifen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, um einen moderaten Übergang zum Landschaftsraum zu schaffen. Eine öffentliche Grünfläche ist innerhalb des Dreiecksplatzes und entlang der nordöstlichen Grenze des Plangebietes vorgesehen. 5. Begründung einzelner Planinhalte 5.1 Art der baulichen Nutzung Die Wohnbauflächen werden als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um neben dem Wohnen einen Spielraum für ergänzende Nutzungen wie z.B. Büroflächen zu gewähren. Die Festsetzung ‚Allgemeines Wohngebiet’ dient dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, dass sich an den vorhandenen Bedarf orientiert. Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungen werden ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Für das gesamte Plangebiet wird entsprechend dem Ziel, ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild zu erzeugen, das eine geringe Dichte aufweist und sich damit in die bestehende Situation am Landschaftsrand einfügt, eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Diese Grundflächenzahl entspricht der realisierten Bebauungsdichte in den beiden angrenzenden Baugebieten. Für alle Bereiche wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundflächen durch Garagen und Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu 50 % zugelassen. Die Zahl der Vollgeschosse wird maximal mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Aufgrund der geringen Grundflächenzahl und der topographischen Situation wird die Möglichkeit eröffnet, neben dem Erdgeschoss 7 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung ein weiteres Geschoss als Vollgeschoss auszubilden. Die konkrete mögliche Höhe der baulichen Anlagen wird durch die Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Die Trauf- und Firsthöhen ergeben sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten Höhen und den Höhenwerten der Oberkante der Straßengradiente der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche. Ziel der Höhenfestsetzungen ist die städtebauliche Harmonisierung des Straßenbildes. Die Höhen werden derart begrenzt, dass neben dem Erdgeschoss das zweite Vollgeschoss nur innerhalb des Dachgeschosses realisiert werden kann. Ausgenommen ist der westliche Teilbereich. Hier werden zur Ermöglichung von zweigeschossigen Stadtvillen Traufhöhen zwischen 6,00 m und 6,50 m zugelassen. 5.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Gemäß der Ortsrandlage soll für das Plangebiet neben einer geringen Grundflächenzahl eine offene Bauweise festgesetzt werden. Diese offene Bauweise wird dahingehend differenziert, dass im südlichen Eingangsbereich sowohl Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ansonsten nur Einzelhäuser. Somit werden im Bereich der Hauptanbindung auch kleinere Grundstücksgrößen mit einem höheren Verkehrsaufkommen ermöglicht. Die getroffenen Festsetzungen entsprechen der momentanen Nachfragesituation und signalisieren die beabsichtigte städtebauliche Hierarchie innerhalb des Plangebietes. Insgesamt korrespondiert die festgesetzte Bauweise mit der Bauweise der angrenzenden bestehenden Baugebiete. Die Planung des städtebaulichen Vorentwurfes wird relativ eng mit Baugrenzen umfahren und durch zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden vorrangig in einem Abstand von 3 m parallel zu den Verkehrsflächen angeordnet, um einen ausreichenden Sozialabstand zu den Gebäuden und eine generelle Durchgrünung sicherzustellen. Im nördlichen Teilbereich werden die überbaubaren Flächen derart platziert, dass die Gartenseiten auf der Südwestseite liegen, wenn die rückwärtigen Baufenster in Anspruch genommen werden. Damit ist eine gute Besonnung der Gartenflächen sichergestellt. Die Gartenseiten liegen auf der Nordseite, wenn das Grundstück straßenbegleitend bebaut wird. Die Tiefe der überbaubaren Flächen beträgt vorrangig 12,50 m, im nördlichen Teilbereich 12,00 m. Damit wird einerseits eine ausreichende Flexibilität der Bautiefe garantiert, anderseits ein harmonisches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt. Eine Realisierung von Terrassenüberdachungen außerhalb der Baufenster wird ausnahmsweise als vertretbar angesehen, um eine aktuellen Wohnansprüchen gerecht werdende Gartennutzung zu ermöglichen. 5.4 Höchstzahl der Wohnungen Zur Sicherstellung einer kalkulierbaren Dichte und der entsprechenden Einwohnerzahl soll die Zahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf 8 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung maximal zwei beschränkt werden. Diese Festsetzung verhindert eine übermäßige Verdichtung innerhalb des Plangebietes und dient dem beabsichtigten Charakter eines Wohngebietes für Familien. Durch die Festsetzung wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die Verkehrsflächen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht. 5.5 Erschließung 5.5.1 Verkehrsflächen Entsprechend dem städtebaulichen Ziel durch die Arrondierung die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zusammenzuführen, werden die Neue Bergstraße aus dem Süden und die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ aus dem Osten innerhalb des Plangebietes stadträumlich vernetzt. Verkehrstechnisch wird das Plangebiet somit sowohl über die ‚Neue Bergstraße’ als auch über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ erschlossen. Die heutige Wendeanlage an der Neuen Bergstraße wird in das Plangebiet einbezogen und überplant. Zentrales Element der Verkehrsflächen ist der dreiecksförmige Platzbereich, in dem alle Straßen zusammenlaufen. Dabei werden die aus dem Norden und Osten in den Platz einmündenden Straßen im rechten Winkel auf den Platz geführt, um damit den Verkehrsfluss auf natürliche Weise zu reduzieren. Die Richtung der Bestandsstraße ‚Am Mühlenkreuz’ (1) verlaufende Stichstraße hat eine Breite von 6,0 m. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden entsprechende adäquate verkehrstechnische Maßnahmen getroffen, um die Durchfahrung zu erschweren. So sind innerhalb der Stichstraße zwei wechselseitige Parkplätze geplant. Die an die Bestandsstraßen ‚Am Mühlenkreuz’ (2) und der ‚Neuen Bergstraße’ anknüpfenden Verkehrsflächen sind in 6,50 m Breite geplant, wobei die Bereiche mit Längsparkplätzen auf 8,50 m aufgeweitet werden. Die vom Platz Richtung Nordwesten führende Stichstraße wird aufgrund der geringen Anzahl von anliegenden Grundstücken auf 5,50 m reduziert und mit einem Wendehammer gemäß der RASt 06 abgeschlossen. Durch die Stichstraße Richtung Norden wird lediglich ein Grundstück erschlossen. Entsprechend wird der Straßenquerschnitt ebenfalls auf 5,50 m festgesetzt und auf eine Wendeanlage verzichtet. In Verlängerung der Stichstraße ist ein 3,00 m breiter Fuß- und Radweg vorgesehen, der an den Wirtschaftsweg parallel zur Plangebietsgrenze und zum Rekultivierungsbereich anbindet. Um die Anfahrung der Grundstücke für einzelne Abschnitte zu vereinheitlichen und um die Anfahrung über rückwärtig oder seitlich gelegene Verkehrsflächen zu vermeiden, werden die entsprechenden Verkehrsflächen mit einer Ein- und Ausfahrtsbeschränkung versehen. Die Verkehrsflächen sollen im Rahmen der Realisierung als Mischverkehrsflächen ausgebaut werden. 5.5.2 Ruhender Verkehr Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs erfolgt grundsätzlich auf den Privatgrundstücken auf den dafür vorgesehenen Flächen. Zur Unterstützung der Durchgrünung werden Garagen und Stellplätze in den rückwärtigen Grundstücksteilen ausgeschlossen. Um die öffentlichen Verkehrsflächen vom Stellplatzverkehr zu entlasten, wird festge9 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung setzt, dass pro Gebäude zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen zu erstellen sind. Dafür wird die Möglichkeit eröffnet, neben der Garagenzufahrt eine weitere Stellplatzfläche im Vorgartenbereich erstellen zu können. Generell wird zwischen Flächen für Garagen und seitlich gelegener Verkehrsfläche ein Mindestabstand von 0,50 m eingehalten, um eine durchgehende Begrünung der Grundstücksgrenzen und der Garagenwand zu ermöglichen. Für die Besucher werden insgesamt ca. 16 öffentliche Parkplätze vorrangig im Bereich des Platzes angeboten. 5.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Um die Grundwassermessstelle 81186 erreichen zu können, wird zur Versorgung ein Geh- und Fahrrecht zugunsten RWE Power festgesetzt. Gleichzeitig wird den Anliegern ein Gehrecht ermöglicht. Für die Sicherung der im Norden gelegenen Rohrleitung wird für RWE Power ein Geh- und Leitungsrecht festgesetzt. 5.7 Ver- und Entsorgung Das Schmutzwasser wird über den Kanal unterhalb der Neuen Bergstraße der Schmutzwasserreinigungsanlage zugeführt. Die neu zu entsorgenden Flächen sind in der Kapazitätsberechnung der Reinigungsanlage berücksichtigt worden. Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals bebaut werden, vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Klärung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde vom Büro für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen Bergheim, Juni 2008 eine geotechnische Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen erstellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die angetroffenen Schluffschichten aufgrund der ermittelten Kf-Werte als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung von Niederschlagswässern als nicht geeignet einzustufen sind. Die angetroffenen Kies-Sand-Gemische werden aufgrund der ermittelten Kf-Werte als schwach durchlässig und hinsichtlich der Versickerung als schlecht geeignet eingestuft. Das Niederschlagswasser soll deswegen gemäß § 51a Landeswassergesetz dem Hohenholzer Graben nördlich des Plangebietes zugeleitet werden. Dafür ist ein Kanal vorgesehen, der das natürliche Gefälle nutzt und der unterhalb der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ und der Grünfläche C verläuft, um dann in den Hohenholzer Graben einzubinden. 5.8 Freizuhaltende Schutzflächen Gemäß Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NordrheinWestfalen vom 02.06.2009 sollte der Sicherheitsabstand zum Wald grundsätzlich mindestens der Höhe entsprechen, die die Bäume im Waldrandbereich erreichen können. Somit wäre ein Mindestabstand von 30,00 m erforderlich. Der Abstand der festgesetzten Baufenster beträgt mehr als 20,00 m. Deswegen wird textlich festgesetzt, dass für die Baugrundstücke der nördlichen Allgemeinen Wohngebiete, deren überbaubare Flächen oder zulässige Nebenanlagen in einem geringeren Abstand als 35,00 m vom nördlich gelegenen Waldrand liegen, eine Bau10 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung lasteintragung erforderlich ist, die einen Schadensersatzverzicht des zukünftigen Grundstückseigentümers bei Schäden wie Sturmschäden oder Brandschäden regelt, die vom Wald ausgehend entstehen können. 5.9 Grünordnung 5.9.1 Öffentliche Grünfläche ‚Parkanlage’ Der zentrale Dreiecksplatz wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Parkanlage’ festgesetzt. Innerhalb der Grünfläche sind insgesamt 7 Laubbäume zu pflanzen. Damit wird der zentrale grüngeprägte Charakter dieses Platzbereiches betont und eine Fläche geschaffen, die zur Kommunikation und zum sozialen Miteinander der Bürger einlädt. 5.9.2 Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern Zur Sicherstellung der Grünvernetzung und zur Schaffung eines grüngeprägten Übergangs zur freien Landschaft wird am nördlichen bzw. nordwestlichen Siedlungsrand ein mindestens 4,00 m breiter privater Grünstreifen festgesetzt. Dieser Streifen ist zu mindestens 50 % mit heimischen Sträuchern und Gehölzen zu bepflanzen. Die mit C gekennzeichnete Grünfläche wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, um unterhalb der Fläche den Regenwasserkanal zum Hohenholzer Graben realisieren zu können. Entgegen den bisherigen Pflanzfestsetzungen werden hier flachwurzelnde Gehölzpflanzungen lediglich auf einer Teilfläche vorsehen. Die heute existierende Ortsrandeingrünung, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt wurde, bleibt ansonsten erhalten und dient zukünftig der Grünvernetzung und der Erhaltung eines moderaten Übergangs zwischen Bestands- und Neubebauung. Durch Pflanzung von insgesamt 4 Bäumen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen wird der Straßenraum in das durchgrünte städtebauliche Gesamtbild eingebunden und die Aufenthaltsqualität erhöht. Die Bäume stellen in Verbindung mit Heckenpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen Grünvernetzungen her und signalisieren den grüngeprägten Charakter des zukünftigen Wohngebietes. Die Straßenbäume sollten gleichartig sein. 5.10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dienen dem Ziel, gestalterische Ausreißer im städtebaulichen Maßstab zu minimieren und ein homogenes Erscheinungsbild zu schaffen. Die Festsetzungen zur Baukörpergestaltung lassen den privaten Bauherren weitestgehende Freiheit der Baustoff- und Formenwahl. Dachaufbauten werden nach Lage und Größe begrenzt, um so eine möglichst homogene Dachlandschaft zu erzeugen. 11 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Als Schwerpunkt des Wohngebietes und als besonderer Identifikationsort werden im Bereich des Dreieckplatzes die Firstrichtungen jeweils traufständig zur Straße festgesetzt. Für den gleichen Bereich mit Ausnahme des Wohngebietes östlich der Haupterschließung werden geneigte Dächer in Form von Sattel-, Walm- oder Pultdächern festgesetzt. Dadurch wird eine homogene Dachlandschaft erzeugt und für den Bereich westlich der Haupterschließung in Verbindung mit der festgesetzten Hauptfirstrichtung die Möglichkeit der aktiven Sonnenenergienutzung angeboten. Das Pultdach gilt aufgrund der im Verhältnis zum Satteldach geringen Außenfläche als besonders Energie einsparend. Um gleiche Hauptneigungsrichtungen der Pultdächer zu gewährleisten, werden diese für einzelne Baufenster vorgegeben. Ausdrücklich werden auch Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen, um sowohl die aktive als auch die passive Sonnenenergienutzung zu ermöglichen. Ausgenommen von Festsetzungen der Dachform ist der nördliche bzw. westliche Teilbereich. Hier sind ohne Beeinträchtigung des Ortsbildes auch andere Dachformen denkbar. Zur Vereinheitlichung der Grundstückseingrenzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche werden nur Heckenpflanzungen oder Hecken in Verbindung mit Zäunen zugelassen. Die Höhe wird auf 0,90 m begrenzt, um eine Abschottung der Gebäude zum öffentlichen Straßenraum auszuschließen. Zu seitlich liegenden Verkehrsflächen wird eine Höhe bis zu 2,00 m zugelassen, um die Nichteinsehbarkeit der Privatgärten zu gewährleisten. 5.11 Ausgleichsmaßnahmen Die innerhalb des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gehen in die Ausgleichsbilanzierung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages RaumPlan Aachen, August 2010 ein. Ebenso wird der Versiegelungsgrad durch die festgesetzte Grundflächenzahl und die mögliche Überschreitung um 50 % gemäß § 19 BauNVO berücksichtigt. In der Bewertung bleiben die Flächen unberücksichtigt, die bereits heute nach § 34 BauGB bebaubar wären und deswegen nicht auszugleichen sind. Aufgrund des geringwertigen Ausgangszustandes, der geringen Dichte und der Ausgleichsmaßnahmen am Landschaftsrand werden die Eingriffe in Natur und Landschaft zu 87,4 % kompensiert. Um einen kompletten Ausgleich herzustellen, werden weitere Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes vorgesehen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Erschließungsvertrages abgesichert. 12 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ 6. Umweltbericht 6.1 Allgemeines Begründung 6.1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan 30a ‚Am Mühlenkreuz’ wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht wird entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst und ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Die überplante Fläche liegt innerhalb des Ortsteiles BedburgKönigshoven an der nordwestlichen Ortsteilgrenze zwischen der Neuen Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten. Im Norden verläuft parallel zum Plangebiet die Rekultivierungsfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd. Das Plangebiet wird heute vorrangig landwirtschaftlich genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet an Randeingrünungen des sich anschließenden Wohngebietes. Die nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’ gelegene Randeingrünung wird unter Erhalt der Grünfunktion in das Plangebiet einbezogen. Im Süden endet ein öffentlicher Grünstreifen mit strukturreichen Gehölzgruppen, der ursprünglich der Eingrünung des südlich angrenzenden Wohngebietes diente. Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1,73 ha. 6.1.3 Bisheriges Planungsrecht Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln weist den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg wurde bereits im Rahmen der 40. FNP-Änderung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes geändert. Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für den Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel 6 ‚Ausbau der Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen’ sowie 3.2 ‚Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft’ fest. 13 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung 6.1.4 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Durch die Schaffung eines neuen Wohngebietes soll insgesamt die Baulandversorgung in Bedburg-Königshoven sinnvoll arrondiert werden. Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes, das seiner Lage am zukünftigen Ortsrand gerecht wird, einen gartenstadtähnlichen Charakter erhält und die Belange der Naherholung und des Landschaftsbildes berücksichtigt. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von insgesamt ca. 27 Wohneinheiten in Einzel- und Doppelhäusern. Der durch das Baugebiet verursachte Bedarf an Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 1,73 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen Nutzungen wie folgt: ● ● ● Nettobauland Straßenverkehrsflächen Öffentliche Grünflächen ca. 1,42 ha ca. 0,26 ha ca. 0,05 ha 6.1.5 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen Eingriffsvermeidung und Ausgleichsgebot Gemäß ' 1a Abs. 3 BauGB und der Eingriffsregelung gemäß ' 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermeiden und durch geeignete Festsetzungen auszugleichen. Die Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages vorgenommen (RaumPlan Aachen, August 2010). Darüber hinaus sind die rechtlichen Regelungen zum Arten und Biotopschutz, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie zu beachten. Die Prüfung der Artenschutzbelange wurde in einem gesonderten Gutachten vorgenommen (Prüfung der Artenschutzbelange, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, Juni 2008). Bodenschutz Die zunehmende Beanspruchung von Boden durch Siedlungs- und Verkehrsflächen erfordert einen umfassenden Schutz des Bodens. Die Inhalte des Bodenschutzes richten sich einerseits auf die Reduzierung der Flächenversiegelung und andererseits auf die Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Bodens durch den Schutz vor stofflichen und nichtstofflichen Beeinträchtigungen. Die in ' 1a Abs. 2 BauGB enthaltene Bodenschutzklausel weist ausdrücklich auf Maßnahmen der Innenentwicklung als städtebauliches Entwicklungsziel hin. Zusätzliche Anforderungen an die Abwägung entstehen durch die Umwidmungssperrklausel, nach der landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten in Anspruch genommen werden dürfen. 14 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Wasserschutz 6.2 6.2.1 Das Wasser wird entsprechend seiner Funktionen als zu schützendes Gut in der Aufzählung der Umweltbelange in ' 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geführt. Gemäß ' 51a Landeswassergesetz ist das anfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder einem ortsnahen Oberflächengewässer zuzuführen. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Untersuchungsrelevante Schutzgüter 6.2.1.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen u.ä. zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu erfüllen. Situationsbeschreibung Das Plangebiet hat aufgrund seiner heutigen Nutzung als Ackerland keine hohe Bedeutung für die angrenzende Wohnbebauung. Die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Plangebietes ist mit Ausnahme der Wahrnehmung eines offenen weitläufigen Landschaftsbildes aufgrund der ausgeräumten Landschaft und der Unzugänglichkeit des Plangebietes von geringer Bedeutung. Das Landschaftsbild wird vorrangig durch die Vegetationsbestände des angrenzenden Rekultivierungsbereiches geprägt. An dessen Rand verläuft ein Wirtschaftsweg, der intensiv zur Naherholung genutzt wird. Die am heutigen Ostrand des Plangebietes liegenden Grundstücke des östlich angrenzenden Wohngebietes des Bebauungsplanes Nr. 30 sind insofern privilegiert, weil die Grundstücke unmittelbar an einen öffentlichen Grünflächenstreifen grenzen und von diesen Grundstücken aus der Blick in die freie Landschaft möglich ist. Durch die Nachbarschaft zu ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen Flächen ist heute von jahreszeitlich bedingtem landwirtschaftlichem Betriebslärm und Geruchsbelästigungen auszugehen. Ansonsten sind im direkten Umfeld des Bebauungsplangebietes keine Gewerbebetriebe oder sonstige Emittenten vorhanden, die wesentliche Lärmemissionen erzeugen. Innerhalb des Plangebietes liegen gemäß Altlastenkataster keine Einträge von Altstandorten und Altablagerungen vor. Aufgrund der räumlichen Trennung der benachbarten Wohngebiete durch die heutigen landwirtschaftlichen Flächen ist das Verkehrsaufkommen in den beiden Wohngebieten identisch mit dem Ziel- und Quellverkehr, d.h. innerhalb der beiden Wohngebiete existieren heute keine ortsfremden Durchgangsverkehre. 15 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Durch die Planung wird sich das heutige Bild des Ortsrandes verändern: Der baulich geprägte Ortsrand wird gegenüber der heutigen Situation in den Vordergrund rücken. Das vorhandene Landschaftsbild wird jedoch nach wie vor von den Vegetationsbeständen des Rekultivierungsbereiches geprägt. Die zukünftige Bebauung wird durch einen Grünstreifen mit ortstypischen Gehölzen eingebunden, um einen fließenden Übergang zum Landschaftsraum zu schaffen. Die heutige informelle Wegeverbindung aus der Neuen Bergstraße Richtung nördlich gelegenem Wirtschaftweg wird aufgegriffen und als Fuß- und Radweg zum nördlichen Plangebietsrand geführt. Um die Beeinträchtigung von Grundstücken zu minimieren, die heute unmittelbar an den öffentlichen Grünflächenstreifen grenzen, wird der Grünstreifen komplett erhalten und bleibt bis auf den nördlichen Streifen, nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’ Bestandteil des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30. Zur Beurteilung des zukünftigen Verkehrsaufkommens wurde von dem Büro IVV Aachen, Januar 2009 eine Verkehrsuntersuchung zum zukünftigen Wohngebiet durchgeführt. Die Mehrbelastungen bei einem Netzschluss wurden für die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ und für die Neue Bergstraße als gering erachtet. Auch die Mehrbelastungen, die aufgrund der Zusammenführung der beiden Wohngebiete durch die heutigen Anwohner durch die Nutzung der neuen Verbindung entstehen, werden als unerheblich eingeschätzt. Durch die Nachbarschaft zu ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen Flächen ist auch zukünftig von jahreszeitlich bedingtem landwirtschaftlichem Betriebslärm und Geruchsbelästigungen auszugehen. Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Eingriffen ● ● ● ● ● ● ● Zur Schaffung einer hohen Wohnqualität, die der Regeneration der zukünftigen Bewohner des Plangebietes dient, wird eine geringe Bebauungsdichte mit einer Grundflächenzahl von maximal 0,3 und eine offene Bauweise, vorrangig mit Einzelhäusern festgesetzt Zur Unterstützung der Erholungsfunktion des Wohngebietes und des nördlich angrenzenden Bereiches wird das Wohngebiet am nördlichen Rand eingegrünt Die zukünftige Wegeverbindung Richtung Norden dient der Naherholung Die Baufenster im Übergangsbereich zu den bestehenden Wohngebieten orientieren sich an der Bestandsbebauung und fügen sich somit in das bestehende Ortsbild ein In Nachbarschaft zu den östlich angrenzenden bebauten Grundstücken wird die vorhandene Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern erhalten Das Baugebiet wird sowohl von der ‚Neuen Bergstraße’ als auch von der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ aus erschlossen, um die zusätzlichen Lärmimmissionen aufzuteilen. Die Verkehrsflächen im Bereich des Platzes und der Erschließungsstraßen werden verkehrtechnisch in der Oberflächengestal16 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung tung derart ausgebaut, dass die Verkehrsgeschwindigkeiten reduziert werden. 6.2.1.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der biologischen Vielfalt wurde vom Büro RaumPlan, Aachen, August 2010 der Landschaftspflegerische Fachbeitrag erstellt. Vom Büro BfU Dipl. Biologe U. Haese, Stolberg, Juni 2008 wurden die Artenschutzbelange geprüft. Situationsbeschreibung Das Plangebiet wird heute als ausgeräumtes Intensivackerland genutzt. Im Norden wird die Grenze zwischen Ackerflächen und begleitendem Feldweg von einer Wegraine mit Gräsern und Krautfluren begleitet. Die Ackerfläche wird vom Nordwesten nach Südosten von einer ehemaligen Wegeparzelle gequert. Diese Parzelle ist als Extensivrasenfläche mit hochwachsendem Gras ausgebildet. Die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 ‚Hohenholzer Graben’ planungsrechtlich festgesetzte öffentliche Grünfläche entlang der westlichen Grenze des bestehenden Baugebietes wird nicht in die Fläche des Bebauungsplanes 30a einbezogen und bleibt somit in kompletter Breite erhalten. Ausgenommen ist die Fläche nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz (2)’, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wird, aber ihre Funktion als öffentliche Grünfläche behält. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, LANUV) sind im Bereich der topographischen Karte Nr. 4905 ‚Grevenbroich’ insgesamt Vorkommen von 33 geschützten Tierarten bekannt, die Gegenstand der Prüfung der Artenschutzbelange waren. Das Vorkommen von Feldhamstern wurde ausgeschlossen, weil die Bodenverhältnisse nicht für Hamstervorkommen geeignet sind. Zudem passt auch die Topographie des Plangebietes nicht zum optimalen Bild einer Hamster-Börde: Das Relief ist zu bewegt und der Waldrand zu nah. Auch in der Nachbarschaft des Plangebietes wurden im Rahmen einer Ortsbegehung keine Hinweise auf eine Feldhamsterpopulation gefunden. Winterquartiere für Wasserfledermäuse können im direkten Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen werden, da keine unterirdischen Hohlräume bestehen. Als Sommerquartiere dienen hauptsächlich Baumhöhlen. Es wurden daher alle älteren Bäume im Plangebiet auf auffällige Höhlenbildung untersucht. Generell erschien der Baumbestand jedoch für eine Höhlenbildung noch zu jung. Für eine Vielzahl der untersuchten Vogelarten kommt das Plangebiet als Lebensraum nicht in Frage (z.B. Sperber, Wiesenweihe, Turteltaube, Grünspecht, Wiesenpieper, Neuntöter). Andere Vogelarten werden durch die Inanspruchnahme des Plangebietes nicht beeinträchtigt, weil 17 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung sie problemlos auch direkt über Siedlungsgebieten jagen (z.B. der Wanderfalke). Für weitere Vogelarten bleiben ausreichende Ackerflächen in unmittelbarer Nachbarschaft erhalten (z.B. Waldkauz und Waldohreule). So können Rebhühner und Wachteln der Bedrohung durch Baumaßnahmen ausweichen, weil benachbart großflächig genauso gut oder besser geeignete Biotope erhalten bleiben. Da die Späte Adonislibelle flache, verlandende und gute Gewässer bevorzugt, wird ihr Vorkommen innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. Im Plangebiet gelten keine Erhaltungsziele bezüglich Landschaftsschutz oder gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzschutzlinie. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Durch die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen werden Eingriffe ermöglicht, die zu einer Flächenversiegelung von ca. 9.020 m² und einem Verlust von ca. 3.369 Wertpunkten gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag führen können. Durch entsprechende Festsetzungen wird dieser Verlust jedoch zu 87,4 % innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Die am östlichen Plangebietsrand gelegenen Grünflächen bleiben erhalten und werden vorrangig nicht in den Bebauungsplan einbezogen. Am nördlichen bzw. nordwestlichen Plangebietsrand wird eine neue Ortsrandeingrünung festgesetzt. Der Verlust der Baumgruppen nördlich der Wendeanlage der Neuen Bergstraße wird innerhalb des Bebauungsplanes durch den baumgesäumten zentralen Platzbereich kompensiert werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die betrachteten gesetzlich geschützten Arten im Plangebiet entweder nicht vorkommen oder durch die vorliegende Planung nicht so eingeschränkt werden, dass mit dem Erlöschen der lokalen Population zu rechnen ist. Somit wird aufgrund der angetroffenen Biotopstrukturen und der Plausibilitätsprüfung konstatiert, dass keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. keine Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen bzw. durch die Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden. Dies gilt in diesem Sinne auch für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten. Somit sind nach Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen keine voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu erwarten. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen ● ● ● ● ● Minimierung der Verkehrsflächen auf das verkehrstechnisch notwendige Maß Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl Durch die Planung von ca. 7.820 m² Gartenflächen wird ein Teil der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert Festsetzung einer Grünfläche mit Gehölzstrukturen entlang der nördlichen und nordwestlichen Plangebietsgrenze Erhalt der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 18 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ ● Begründung entlang der östlichen Plangebietsgrenze innerhalb des Bebauungsplanes 30 Festsetzung von Anpflanzung von insgesamt 11 Laubbäumen innerhalb der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen 6.2.1.3 Schutzgut Boden Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse, die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1 Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Situationsbeschreibung Entsprechend der geologischen Karte von NRW (C 5102 Mönchengladbach) stehen im Bereich und im Umfeld des Plangebietes pleistozäne Lösse / Lösslehme sowie Kiese und Sande an, welche von miozänen Sanden und Tonen mit Braunkohle-Flözen unterlagert werden. Laut Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen des Flurbereinigungsgebietes Pütz (Blatt 5005, Bergheim) wird das Plangebiet ursprünglich von Parabraunerden eingenommen. Die Böden bestehen aus schluffigem Lehm, stellenweise lehmigem Schluff über kalkhaltigem schwach lehmigem Schluff. Insgesamt handelt es sich um tiefgründigen guten Ackerboden. Im südlichen Teilbereich überwiegen gemäß Bodenkarte schwach erodierte Parabraunerden, bei denen der leichtere Oberboden bis auf den schweren Unterboden abgetragen ist. Gemäß der geotechnischen Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen des Büros für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen, Bergheim, Juni 2008 wurden innerhalb des Plangebietes durchgehende Schluffschichten dokumentiert. In den nicht-bindigen Böden unterhalb der Schluffschichten befinden sich schwach schluffige bis schluffige Sande, kiesige Sande sowie schluffige Kies-Sand-Gemische. Der humose Oberboden wird aus einer 0,3 - 0,4 m dicken Mutterbodenschicht gebildet. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Im Rahmen der vorgenannten Bodenuntersuchungen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im Zuge des ehemals angrenzenden Braunkohletagebaus ist davon auszugehen, dass die Böden teilweise anthropogen verändert wurden. Die Naturböden sind durch bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen bis in den Untergrund stark überprägt. Bei der Beurteilung der Planungsauswirkungen ist desweiteren zu berücksichtigen, dass das Plangebiet bereits heute im Osten, Südwesten und Süden von Wohnbauflächen begrenzt wird. Aufgrund der heute kaum vorhandenen Versiegelung innerhalb des Plangebietes besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer zukünftigen Versiegelung durch Überbauung und damit Reduzierung der 19 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Oberflächenversickerung. Durch den Bebauungsplan wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt ca. 7.820 m² zu versiegeln. Somit liegt zwar ein Eingriff in den Bodenhaushalt vor, der jedoch aufgrund der Lage des Plangebietes und der anthropogenen Überformung nicht als erheblich zu bezeichnen ist. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen ● ● ● Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der Verkehrsflächen Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl, um das Verhältnis bebaute / unbebaute Flächen zu optimieren Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind. 6.2.1.4 Schutzgut Wasser (Abwässer und Abfälle) Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser steht der Umgang mit dem Niederschlagswasser, dem Grundwasser und den Abwässern. Situationsbeschreibung Durch die unmittelbare Nachbarschaft zum ehemaligen Tagebau Frimmerdorf-Süd liegt der Grundwasserspiegel zur Zeit in einer Tiefe von ca. 70 - 80 m. Nach Beendigung des Tagebaus und der Sümpfungsmaßnahmen wird der Grundwasserspiegel langfristig voraussichtlich wieder auf den Grundwasserflurabstand von ca. 20 m ansteigen. Durch die landwirtschaftliche Nutzung sind die natürlichen Wasserverhältnisse zusätzlich überformt. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Die Oberflächenversiegelung aufgrund einer zukünftigen Bebauung schränkt die Bodenfunktion als Speicher, Filter und Puffer des Niederschlagswassers ein. Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das anfallende Niederschlagswasser durch entsprechende Maßnahmen derart zu bewirtschaften, das die erheblichen Umweltauswirkungen minimiert werden. Gemäß Gutachten des Büros für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen, Bergheim, Juni 2008 sind die angetroffenen Schluffschichten aufgrund der ermittelten Kf-Werte als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung von Niederschlagswässern als nicht geeignet einzustufen. Die angetroffenen Kies-Sand-Gemische sind aufgrund der ermittelten Kf-Werte schwach durchlässig und für eine Versickerung schlecht geeignet. Die Kf-Werte erfordern zum Schutz erdberührender Gebäudeteile eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser. Die schwache Durchlässigkeit ist auf die Schluffanteile und auf die zum Teil dichte Lagerung der Materialien zurückzuführen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeitsbeiwerte ist damit eine gezielte Versickerung von Niederschlags20 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung wasser im gesamten Bebauungsplangebiet nicht möglich. § 51a Landeswassergesetz eröffnet die Möglichkeit, das Niederschlagswasser alternativ einem ortsnahen Gewässer zuzuführen. Nördlich des Neubaugebietes liegt innerhalb der angrenzenden Waldfläche der Hohenholzer Graben, der unterhalb des Regenüberlaufbeckens Kaster in die Mühlenerft mündet. Aufgrund der bewaldeten Fläche und der topographischen Situation ist die Vorflut nur mit erheblichem Aufwand herzustellen. Um den Vorgaben des Landeswassergesetzes zu entsprechen soll trotz dieses Aufwandes das Niederschlagswasser in den vorgenannten Graben eingeleitet werden. Das Schmutzwasser wird über den Kanal unterhalb der Neuen Bergstraße der Schmutzwasserreinigungsanlage zugeführt. Die neu zu entsorgenden Flächen sind in der Kapazitätsberechnung der Reinigungsanlage berücksichtigt worden. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ● ● ● ● ● ● Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der Verkehrsflächen Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl, um das Verhältnis bebaute / unbebaute Flächen zu optimieren Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, um den Versiegelungsgrad zu reduzieren. Kennzeichnung im Bebauungsplan, dass die erdberührenden Bauteile gemäß DIN 18195-6 druckwasserdicht auszubilden sind Hinweis im Bebauungsplan, dass nicht belastete Niederschlagswässer der Dachflächen in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden können Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind. 6.2.1.5 Schutzgüter Luft und Klima Situationsbeschreibung Aufgrund der topographischen Lage und der heutigen ackerbaulichen Nutzung ist das Plangebiet durch ein Freilandklima mit einem Potential für die Kaltluftbildung gekennzeichnet. Die hier gebildete Kaltluft kann bei austauscharmen Wetterlagen nachts Austauschfunktionen für den angrenzenden Siedlungsbereich übernehmen. Die Rekultivierungsflächen nördlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterstützen dabei die klimatische Funktion der heutigen Freiflächen. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Aufgrund der vorherrschenden Westwindwetterlagen und der geringen Größe des Plangebietes ist davon auszugehen, dass die Fläche nur in geringem Maße zur Durchlüftung der angrenzenden Wohngebiete beiträgt. Durch die geringe Grundflächenzahl, die offene Bauweise und die geringe Gebäudehöhe wird zusätzlich die Beeinflussung der klimati21 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung schen Verhältnisse reduziert. Durch die Gebäudestellung und die Straßenführung z.B. der Neuen Bergstraße Richtung Süden wird die Frischluftzufuhr zu den südlich angrenzenden Wohngebieten aufrechterhalten. Der hohe Grünflächenanteil und der Ausgleich der Vegetationsflächen fördern den Luftaustausch. Somit ist davon auszugehen, dass durch das zukünftige Baugebiet keine erheblichen klimatischen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ● ● ● ● ● Innerhalb des Plangebietes wird eine offene Bauweise vorwiegend für Einzelhäuser mit einer geringen Grundflächenzahl festgesetzt, um die Vernetzung der Gartenflächen, die Verdunstung des Oberflächenwassers und den Luftaustausch zu ermöglichen Die Verkehrsflächen und die angrenzende Bebauung werden derart platziert, dass der Luftaustausch in die angrenzenden Gebiete unterstützt wird. Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der Verkehrsflächen Festsetzung einer öffentliche Grünfläche und von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, um den Versiegelungsgrad zu reduzieren und die Lufterneuerung zu erhöhen Bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten in wassergebundener Decke oder mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen sind, um die Verdunstungsmöglichkeit des Niederschlagswassers zu erhöhen 6.2.1.6 Schutzgut Landschaft Situationsbeschreibung Das Plangebiet hat als ausgeräumte Ackerfläche keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Das Landschaftsbild wird von den großkronigen Bäumen des westlich angrenzenden Friedhofes, der Baumgruppe am nördlichen Ende der Neuen Bergstraße und dem Baumbestand der nördlich angrenzenden Renaturierungsflächen und der Bebauung der benachbarten Wohngebiete geprägt. Das Plangebiet weist zum Landschaftsrand keine bedeutenden Vegetationsbestandteile auf und wird als ‚Lücke’ innerhalb der Bestandsbebauung wahrgenommen. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Die Gestaltungsmöglichkeit des zukünftigen Siedlungsrandes bietet die Chance, das Baugebiet durch grünordnerische Maßnahmen naturräumlich einzubinden und das Landschaftsbild aufzuwerten. So wird durch die Festsetzung einer Grünfläche mit Pflanzbindungen entlang des Siedlungsrandes ein fließender und moderater Übergang zwischen Bebauung und freier Landschaft hergestellt. Die die Neue Bergstraße heute abschließende und fernwirksame Baumgruppe muss der zukünftigen Verkehrserschließung weichen und wird durch einen baumbestandenen 22 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung zentralen Platzbereich ausgeglichen. Durch grünordnerische Maßnahmen ist die Eingrünung des Erscheinungsbildes des zukünftigen Baugebietes und dessen öffentlichen Straßenraumes gesichert. Nach Realisierung der grünordnerischen Festsetzungen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ● ● ● ● ● Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise und einer geringen Grundflächenzahl Festsetzung einer vorrangig geringen Traufhöhe, um die zukünftigen Gehölzstrukturen sichtbar zu machen Festsetzung einer Grünfläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang des Siedlungsrandes zur Sicherstellung einer geschlossenen Eingrünung Festsetzung einer zentralen Baumgruppe als Ausgleich zur bestehenden Baumgruppe nördlich der heutigen Wendeanlage an der Neuen Bergstraße Festsetzung von Bäumen innerhalb der Verkehrsflächen, um den Straßenraum optisch aufzuwerten 6.2.1.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Situationsbeschreibung Im Bereich des geplanten Wohngebietes wurde eine archäologische Prospektion durchgeführt, da hier aufgrund der naturräumlichen Bedingungen nicht auszuschließen war, dass in der Fläche Zeugnisse der Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Oberflächenfunde, die auf im Boden erhaltene Siedlungsreste schließen lassen, wurden nicht ermittelt. Beurteilung der Planungsein- und auswirkungen Entsprechend dem Ergebnis der Prospektion sind keine negativen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut zu erwarten. Tief liegende Befunde können jedoch nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Deswegen wird innerhalb des Bebauungsplanes auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG NW hingewiesen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ● In den Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass bei eventuellen Bodenfunden die Bodendenkmalbehörde zu verständigen ist 6.2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 23 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen Schutzgüter beschrieben. 6.2.1.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine allgemeine Wohnbebauung mit der zugehörigen Erschließung. Durch das zukünftige Verkehrsaufkommen auf der angrenzenden ‚Neuen Bergstraße’ und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ entstehen nur geringe Mehrbelastungen, die keinen Straßenumbau notwendig machen. Das zukünftige Verkehrsaufkommen führt nicht zu einer wesentlichen Änderung der Lärmsituation und damit nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen. Aufgrund der geringwertigen Ausgangssituation des Vegetationsbestandes ist innerhalb des Plangebietes nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen auszugehen. Besonders oder streng geschützte Tierarten sind vom Vorhaben nicht betroffen. Durch den Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung von ca. 9.020 m² und durch die Erhöhung des Oberflächenabflusses und einer entsprechenden verringerten Grundwasserneubildungsrate liegen negative Umweltauswirkungen vor. Diese werden in Teilen durch die Einleitung des Niederschlagswassers in den Hohenholzer Graben kompensiert. Aufgrund der isolierten Lage des Plangebietes innerhalb bereits bebauter Bereiche, der anthropogenen Überformung und der großflächigen Absenkung des Grundwasserspiegels ist jedoch nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser auszugehen. Die geringe Größe des Plangebietes und die offene Bauweise mit einer geringen Grundflächenzahl führen zu unerheblichen Auswirkungen auf Klima und Luft. Das zukünftige Landschaftsbild wird zukünftig durch einen homogenen eingegrünten Siedlungsrand geprägt. 6.2.2 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes 6.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ sind voraussichtlich die vorgenannten Umweltauswirkungen verbunden. Durch die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen können die negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass keine wesentlichen Risiken für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. 6.2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 24 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Ohne die geplante Baugebietsentwicklung zwischen den vorhandenen Baugebieten würden die Flächen weiterhin intensiv als Ackerland genutzt werden. Die Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und der bestehenden Wohngebiete durch die intensive ackerbauliche Nutzung bliebe erhalten. Die Durchlässigkeit des Bodens und seine Bedeutung für entsprechende Tier- und Pflanzenarten würden allerdings nicht beeinträchtigt werden. Die Nichtrealisierung des Baugebietes würde aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauland zu einer anderweitigen in der Gesamtheit voraussichtlich ungünstigeren Lage eines zukünftigen Wohngebietes führen. Dies würde zu einem höheren Verkehrsaufkommen und zu längeren Fahrten zu den Infrastruktureinrichtungen führen. Es würden voraussichtlich Flächen in Anspruch genommen werden, die eindeutig dem Landschaftsraum zuzuordnen wären während im vorliegenden Fall die Arrondierung einer städtebaulichen Lücke beabsichtigt ist. Im Bereich Kaster / Königshoven existieren keine Flächen, die derart unproblematisch mit lediglich geringen Auswirkungen auf den Naturhaushalt erschlossen werden können wie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30a. 6.2.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 6.2.3.1 Standort Die große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken innerhalb des Ortsteiles Kaster-Königshoven und auch innerhalb der Stadt Bedburg rechtfertigt die Ausweisung des Plangebietes an diesem Standort, der verkehrsgünstig liegt und in dessen Umfeld die notwendigen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind. Zudem wird durch die Inanspruchnahme der beplanten Flächen die vorhandene Siedlungsentwicklung arrondiert und komplettiert. Die letztendliche Bebauung dieses Bereiches ist durch seinen lückenhaften Charakter innerhalb des städtischen Raumes bereits vorgeprägt gewesen. Innerhalb des Ortsteiles KasterKönigshoven existiert keine vergleichbare Fläche, die gleichartige günstige Voraussetzungen zur Realisierung aufweist. 6.2.3.2 Planinhalt Im Zuge der Entwicklung des städtebaulichen Vorentwurfes wurden vier verschiedene Vorkonzepte erstellt, die bezüglich der Dichte und der Lage der Baufenster geringfügige Unterschiede aufwiesen. Mit dem vorliegenden Rechtsplan wurde diejenige Variante weiterentwickelt, die einen zentralen grüngeprägten Platzbereich aufweist, der zum sozialen Miteinander einlädt. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde ein Konzept mit Netzanschluss und Einbeziehung der heutigen Ortsrandeingrünung vorgestellt. Die Einbeziehung der heutigen Ortsrandeingrünung wurde aufgrund der vorgetragenen Stellungnahmen nicht weiterverfolgt. Der Anschluss sowohl an die ‚Neue Bergstraße’ als auch an die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ wurde aufgrund der konsequenten Entwicklung aus der städtebaulichen Grundidee der Arrondierung der bei25 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung den bestehenden Wohngebiete beibehalten. 6.3 Zusätzliche Angaben 6.3.1 Technische Verfahren zur Umweltprüfung Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet (RaumPlan, Aachen, August 2010). Die Ausgleichsbilanzierung innerhalb dieses Fachbeitrages basiert auf der ‚Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei Bebauungsplänen’ des Landes NRW mit der überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand März 2008) ‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW’. Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde vom Büro für Umweltplanung, Dipl. Biologe U. Haese ein entsprechendes Gutachten erstellt. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage einer Literaturauswertung und durch Ortsbegehung. Zur Beurteilung der Bodenverhältnisse und der Versickerungsfähigkeit wurden innerhalb des Plangebietes an 16 Ansatzstellen Rammkernsondierungen bis maximal 5,80 m unter Geländeoberkante und an 16 Ansatzstellen Rammsondierungen mit der leichten und schweren Rammsonde bis in eine Tiefe von maximal 9,50 m unter Geländeoberkante abgeteuft und gutachterlich beurteilt. Zur Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen des Plangebietes wurden die Strukturveränderungen im Rahmen einer mehrstufigen Verkehrsuntersuchung analysiert und quantifiziert. Hierbei wurden insbesondere die Wirkungen untersucht, die durch eine Verbindung zwischen Neuer Bergstraße und ‚Am Mühlenkreuz’ entstehen. Grundlage der Untersuchung sind die Daten, die im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung für die Stadt Bedburg im Zuge der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für Bedburg-Zentrum sowie der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für den Rhein-Erft-Kreis zur Analyse und Prognose 2015 für das Straßennetz in Bedburg innerhalb einer Modellsimulation erarbeitet wurden. 6.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Der Zeitpunkt der 1. Überprüfung der Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den öffentlichen Flächen wird innerhalb des Erschließungsvertrages mit dem Erschließungsträger geklärt. Innerhalb der Umweltprüfung haben sich keine Hinweise ergeben, dass sich innerhalb der Planrealisierung Umweltfolgen ergeben könnten, die im Umweltbericht nicht erfasst wurden. 6.3.3 Zusammenfassung Das Bebauungsplanverfahren dient der Bereitstellung von Bauland, um dem Siedlungsdruck durch die große Nachfrage nach Grundstücken vor allem für Einzel- und Doppelhäuser entgegenzuwirken. Die im Plangebiet vorgesehene Bauweise und Dichte entspricht der Bebauung in den angrenzenden Baugebieten. Das Plangebiet wird sowohl an die ‚Neue 26 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Bergstraße’ als auch an die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ angebunden. Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich vorrangig um ausgeräumte Ackerflächen. Eine Fläche im Süden des Plangebietes wäre schon heute gemäß § 34 BauGB ohne Ausgleichsmaßnahmen bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung eines anerkannten Beurteilungsmaßstabes bewertet. Die Eingriffsbilanzierung berücksichtigt, dass eine Zuleitung durch angrenzende Waldflächen zum Hohenholzer Graben erfolgen wird. Der landschaftsökologische Eingriff wird zu 87,4 % innerhalb des Plangebietes realisiert. Als wichtige grünordnerische Ausgleichsmaßnahme ist dabei die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Pflanzung von ortstypischen Gehölzen entlang des gesamten Siedlungsrandes zum Landschaftsraum zu nennen. Dieser Übergangsbereich dient als neu geschaffener Lebensraum für die Tier- und Pflanzwelt und definiert eindeutig den nördlich angrenzenden Naherholungsbereich für die zukünftigen Bewohner. Zur vollständigen Kompensierung werden externe Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, deren Realisierung innerhalb des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Bedburg abgesichert wird. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minmierung werden bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter im Umweltbericht aufgeführt. Die genannten Maßnahmen führen zum Ausgleich der Umweltauswirkungen, so dass nach Realisierung in der Gesamtheit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. 6.4 Grundlagen - - 7. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag RaumPlan Aachen, Aachen, August 2010 Prüfung der Artenschutzbelange, Büro für Umweltplanung, Dipl. Biologe U. Haese, Stolberg / Rheinland, Juni 2008 Geotechnische Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen im Neubaugebiet ‚Am Mühlenkreuz’ GEOMIN, Büro für Umweltgeologie und Baugrunduntersuchungen, Bergheim, Juni 2008 Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren BP 30a ‚Am Mühlenkreuz’ IVV, Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung, Aachen, Juli 2008 Kosten Die für die Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Kosten für Erschließung, Vermessung, für das Planungsverfahren u.a. werden von dem Erschließungsträger getragen. Innerhalb eines Städtebaulichen Vertrages zwischen Erschließungsträger und Stadt Bedburg werden alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme vertraglich geregelt. 8. Städtebauliche Kennwerte (ca.-Werte) 27 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’ Begründung Plangebiet 17.366 m² 100 % Verkehrsflächen öffentliche Grünflächen Nettobauland 2.622 m² 520 m² 14.224 m² 15,1 % 3,0 % 81,9 % Es werden voraussichtlich 27 Wohneinheiten für ca. 76 Einwohner geschaffen. 28