Daten
Kommune
Bedburg
Größe
172 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 17:55
Aktualisiert
09.12.10, 17:55
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Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a
- Am Mühlenkreuz Bedburg-Kaster
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER
FACHBEITRAG
- ENTWURF -
UWE SCHNUIS ULI WILDSCHÜTZ
LÜTTICHER STRASSE 10 - 12
52064 AACHEN
T 0241 73389 F 709646
30. AUGUST 2010
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Ausgangssituation
2.
Naturräumliche Grundlagen
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Lage im Raum
Boden und Wasser
Reale Vegetation
Luft und Klima
Landschaftsbild
3.
Eingriffsbeschreibung
4.
Maßnahmen der Vermeidung und des Ausgleichs
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
C
Festsetzungen zum Ausgleich
Pflanzlisten
Ökologische Bilanzierung
6.1
6.2
6.3
7.
A
Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen
5.1
5.2
6.
Boden und Wasser
Vegetation
4.2.1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
4.2.2 Zentrale Grünfläche B
4.2.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
4.2.4 Anpflanzung von Straßenbäumen
4.2.5 Grundsätze der Pflanzmaßnahmen
Klima
Landschaftsbild
Methodik
Biotoptypenbeschreibung
6.2.1 Bestand
6.2.2 Planung
Bewertung
Zusammenfassung
2
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
1.
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Ausgangssituation
In Bedburg-Königshoven ist an der nordwestlichen Ortsteilgrenze in Ergänzung der bereits bestehenden Wohngebiete ein Wohngebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1,73 ha geplant. Bei der in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um einen optional als potentielle Erweiterungsfläche eingestuften Bereich. Durch das neue Baugebiet wird der
städtebauliche Zusammenschluss der beiden Baugebiete ‚Am Hohenholzer Graben’ und ‚Neue Bergstraße’ vollzogen.
Der entsprechende Bedarf von Wohnbauflächen innerhalb von Bedburg
ergibt sich aus der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken
insbesondere in Kaster und Königshoven. Es ist Ziel der Stadt,
Grundstücke bereitzustellen, die in Bezug auf Größe und Bebaubarkeit
dieser allgemeinen Nachfrage entsprechen. Dabei ist beabsichtigt, Flächen in Anspruch zu nehmen, die mit einer geringen ökologischen Wertigkeit ausgestattet sind, die günstig zur vorhandenen sozialen Infrastruktur liegen und die eine gute verkehrliche Anbindung aufweisen.
Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 40. Flächennutzungsplanänderung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes geändert.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt den Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für den Planbereich das Entwicklungsziel 6 ‚Ausbau der Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen’ sowie 3.2 ‚Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur
und Landschaft‚ fest. Südlich des Plangebietes grenzt der Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster und östlich der Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster an.
Das Plangebiet besteht aus den heute landwirtschaftlich genutzten
Flurstücken 1773, 1780, der Wegeparzelle 1774 und der Randeingrünung auf öffentlicher Grünfläche auf der Parzelle 1777. Desweiteren
ragt die Wendeanlage der an der Plangebietsgrenze endenden Verkehrsstraße der Neuen Bergstraße in das Plangebiet.
Im Norden grenzt das Plangebiet an einen Wirtschaftsweg, der parallel
zu den Rekultivierungsflächen verläuft, im Nordwesten an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südwesten grenzt das Gebiet an eine
Fläche, die im ursprünglichen Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen war. Im Osten grenzt das Plangebiet an öffentliche Grünflächen, die im Bebauungsplan Nr. 30 als Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt werden. Ein Teilbereich dieser anzupflanzenden Flächen wird zur Sicherung der Entwässerung Bestandteil des neuen Bebauungsplanes.
Der hier vorliegende Landschaftspflegerische Fachbeitrag für den Bebauungsplan 30a dient der Bestandsaufnahme der natürlichen und
anthropogen beeinflussten Gegebenheiten, der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild und der
Darlegung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen.
3
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Bei der Bilanzierung wird berücksichtigt, dass der Bereich nördlich der
Wendeanlage am Ende der Neuen Bergstraße heute bereits nach § 34
BauGB bebaubar ist und deswegen nicht in die Ausgleichsbilanzierung
eingeht. Zusätzlich wird der Eingriff bilanziert, der durch die Einleitung
des Niederschlagswassers in den Hohenholzer Graben nördlich des
Plangebietes verursacht wird.
2.
Naturräumliche Grundlagen
2.1
Lage im Raum
Die Fläche des Bebauungsplanes 30a liegt am nordwestlichen Rand der
Ortslage Königshoven und bildet die letzte Lücke innerhalb der nördlichen Ortsrandbebauung Königshoven. Durch die Planung wird die nördliche Arrondierung des Ortsteiles Königshoven komplettiert und das
räumliche und das funktionale Zusammenwachsen der beiden benachbarten Wohngebiete vollzogen. Die Fläche des Plangebietes wird heute
von einer offenen ackerbaulich genutzten Feldflur geprägt. Im Norden
grenzt das Plangebiet an einen großräumig durch die Landschaft verlaufenden Waldkorridor, der im Zuge der Braunkohlerekultivierung am
ehemaligen Tagebaurand entstanden ist und nach Osten zum Kasterer
See führt. Diese Biotopvernetzungsstruktur von regionaler Bedeutung
wird vom Plangebiet durch einen Feldweg getrennt. Das Plangebiet
steigt topographisch von 78 m über NN im Nordosten auf 84 m über NN
im Südwesten an.
2.2
Boden und Wasser
Über tief reichenden gut wasserdurchlässigen Kiesen und Sanden des
Tertiärs liegt Löß des Quartärs in einer Mächtigkeit bis 10 m. Der Löß ist
in der Regel bis ca. 2,5 m tief zu Lößlehm verwittert.
Gemäß Bodenkarte Nordrhein-Westfalen, Blatt 5005 Bergheim, befindet
sich innerhalb des Plangebietes der Bodentyp Parabraunerde. Die Böden bestehen aus schluffigem Lehm, stellenweise lehmigem Schluff
über kalkhaltigen schwach lehmigem Schluff. Insgesamt handelt es sich
um tiefgründigen guten Ackerboden. Im südlichen Teilbereich überwiegen gemäß Bodenkarte schwach erodierte Parabraunerden, bei denen
der leichtere Oberboden bis auf den schweren Unterboden abgetragen
ist. Im Bereich des stärker geneigten Hanges sind stark erodierte Parabraunerden anzutreffen. Bei ihnen geht der Lößlehm schon in 0,6 m
bis 1,0 m Tiefe in den unverwitterten kalkhaltigen Löß über. Im mittleren
Abschnitt im Bereich der muldenartigen Rinne ist ein angereichertes,
gebändertes und geschichtetes Lößlehmmaterial (Kolluvium) vorhanden.
Der Oberboden weist ab Geländeoberfläche eine ca. 0,3 m mächtige
Schicht auf.
Aufgrund des ehemals angrenzenden Braunkohletagebaus ist davon
auszugehen, dass die Böden zumindest teilweise anthropogen verändert wurden.
Gemäß hydrogeologischem Gutachten des Büros für Umweltgeologie
und Baugrunduntersuchungen Bergheim, Juni 2008 sind die angetroffe4
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
nen Schluffschichten aufgrund der ermittelten Kf-Werte als sehr
schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung von Niederschlagswässern als nicht geeignet einzustufen. Die angetroffenen
Kies-Sand-Gemische sind aufgrund der ermittelten Kf-Werte schwach
durchlässig und für eine Versickerung schlecht geeignet.
Der Grundwasserspiegel liegt bedingt durch den Braunkohletagebau
Frimmersdorf-Süd zur Zeit in einer Tiefe von ca. 70 - 80 m. Nach Beendigung des Tagebaus und der Sümpfungsmaßnahmen wird der Grundwasserspiegel wieder ansteigen.
2.3
Reale Vegetation
Das Plangebiet wird heute als ausgeräumtes Intensivackerland genutzt.
Im Norden wird die Grenze zwischen Ackerfläche und begleitendem
Feldweg von einer Wegraine mit Gräsern und Krautfluren begleitet. Die
Ackerfläche wird von Nordwesten nach Südosten von einer ehemaligen
Wegeparzelle gequert. Diese Parzelle ist als Extensivrasenfläche mit
hochwachsendem Gras ausgebildet.
Die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30 ‚Hohenholzer Graben’
planungsrechtlich festgesetzte öffentliche Grünfläche entlang der westlichen Grenze des bestehenden Baugebietes wird nicht in die Fläche des
Bebauungsplanes 30a einbezogen und bleibt entsprechend der heutigen Ausgestaltung erhalten. Die Fläche nördlich der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ (2) ist davon ausgenommen, weil unterhalb dieser Fläche die
Zuleitung des Niederschlagswassers Richtung Hohenholzer Graben erfolgen soll.
Die Fläche ist in dem nördlichen und südlichen Abschnitt mit Feldgehölzen der natürlichen potentiellen Vegetation wie Hainbuchen, Stieleichen
etc. entsprechend den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 30 bepflanzt. Im mittleren Abschnitt angrenzend an die Wendeanlage der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ besteht die Anpflanzung aus typischen
Gartenpflanzen.
Der Gehölzbestand am südlichen Plangebietsrand entlang des Wendekreises am nördlichen Ende der Neuen Bergstraße wird aus Vogelkirschen und einzelnen Hainbuchen, Ebereschen und Schwarz-Erlen gebildet. Die Strauchschicht besteht vorwiegend aus Hasel, Wildrose, Liguster und Schneeball.
Im Plangebiet gelten keine Erhaltungsziele bezüglich Landschaftsschutz
oder gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutzrichtlinie.
2.4
Luft und Klima
Das Untersuchungsgebiet liegt im Klimaraum der Niederrheinischen
Bucht. Das Gebiet des Erftkreises liegt im relativ niederschlagsarmen
Regenschatten der Eifel und des Hohen Venns. Der mittlere Jahresniederschlag beträgt ca. 600-650 mm. Das Klima ist bei vorherrschenden
Winden aus westlichen Richtungen ozeanisch geprägt mit milden Wintern und weniger heißen Sommern. Bei Ostwindwetterlage macht sich
kontinentaler Einfluss mit großer Hitze im Sommer und entsprechendem
Frost im Winter bemerkbar.
5
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Aufgrund der topographischen Lage des Plangebietes oberhalb der angrenzenden Bereiche und der heutigen ackerbaulichen Nutzung ist davon auszugehen, dass die Flächen als Kaltluftentstehungsgebiet dienen.
Aufgrund der geringen Größe trägt das Plangebiet aber nur in geringem
Maße zur Durchlüftung der angrenzenden Wohngebiete bei. Die Rekultivierungsflächen nördlich des Geltungsbereiches unterstützen die klimatische Funktion der heutigen Freiflächen.
2.5
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild des Plangebietes wird von den großkronigen Bäumen des westlich angrenzenden Friedhofes, dem Baumbestand der
nördlich angrenzenden Renaturierungsflächen und den großkronigen
Bäumen an der südlichen Grenze des Plangebietes bzw. am Ende der
heutigen Neuen Bergstraße geprägt. Das Plangebiet stellt sich als ausgeräumter Landschaftsraum dar und weist zum angrenzenden Landschaftsraum keine bedeutenden Vegetationsbestände auf. Das Gebiet
wird als ‚Lücke’ innerhalb der Bestandsbebauung wahrgenommen.
3.
Eingriffsbeschreibung
Durch die geplante Bebauung und Erschließung wird das Plangebiet
komplett überformt. Anstelle der landwirtschaftlichen Nutzfläche Acker
treten siedlungsspezifische Lebensräume.
Die Erschließung des Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 30 /
Kaster ist abgeschlossen, so dass im Bereich Königshoven für die ortsansässige Bevölkerung kaum noch Baugrundstücke vorgehalten werden
können. Zur Befriedigung der anhaltend hohen Nachfrage nach
Grundstücken und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung soll der optional als potentielle Erweiterungsfläche eingestufte Bereich zwischen der Neuen Bergstraße im Süden und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ im Osten nunmehr in Anspruch genommen werden. Dafür werden heute landwirtschaftlich genutzte Flächen überplant.
Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der vorhandenen Infrastruktur bietet sich die beplante Fläche für eine bauliche Nutzung an.
Städtebauliches Ziel für das Plangebiet ist die Konzeption eines durchgrünten hochwertigen Wohngebietes, das städtebaulich und landschaftlich in den Bestand integriert ist und eine der umliegenden Bebauung
entsprechenden Dichte aufweist. Gemäß der städtebaulichen Ortsrandlage wird für das Plangebiet insgesamt eine offene Bauweise mit Einschränkung der Bautypen festgesetzt. Zentrale Idee des städtebaulichen Konzeptes ist die Ausweisung eines dreiecksförmigen, baumbestandenen Platzes in der südlichen Hälfte des Plangebietes.
Zum nördlichen und nordwestlichen Landschaftsrand ist eine neue Rahmenvegetation vorgesehen, durch die ein behutsamer Übergang zwischen Bebauung und Landschaftsraum hergestellt wird. Ein Fuß- und
Radweg, der in Richtung Norden führt, verknüpft das Baugebiet mit dem
Landschaftsraum.
Der durch das Baugebiet verursachte Bedarf an Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 1,73 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen
Nutzungen wie folgt:
6
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
●
●
●
Nettobauland
Straßenverkehrsflächen
Öffentliche Grünflächen
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
ca. 1,42 ha
ca. 0,26 ha
ca. 0,05 ha
Darüber hinaus werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nördlich des Plangebietes zwischen parallel verlaufendem
Wirtschaftsweg und Hohenholzer Graben Waldflächen in einer Breite
von 3 m und einer Länge von 45 m in Anspruch genommen, um hier die
Regenwasserleitung zum Hohenholzer Graben realisieren zu können.
Nach Herstellung der Zuleitung wird die Fläche der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen.
4.
Maßnahmen der Vermeidung und des Ausgleichs
4.1
Boden und Wasser
4.2
Die Umwandlung von Freiflächen in Bauland stellt zunächst eine Beeinträchtigung des Bodenschutzes dar. Durch die Minimierung der Verkehrsflächen auf das technisch mögliche, die planungsrechtliche Festsetzung einer offenen Bauweise und die bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze und ihre Zufahrten versickerungsfähig
auszuführen sind, wird die Versiegelung reduziert. Der Fuß- und Radweg, der im Norden an den vorhandenen Feldweg anbindet und die öffentlichen Parkplätze sollen in wassergebundener Decke ausgeführt
werden.
Vegetation
4.2.1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
A
Zur Sicherstellung der Grünvernetzung und zur Schaffung eines grüngeprägten Übergangs zur freien Landschaft wird am nördlichen bzw.
A
nordwestlichen Siedlungsrand ein 4 m breiter öffentlicher Grünstreifen
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Flächen
sind zu 50 % mit Sträuchern und Gehölzen heimischer und bodenständiger Art zu bepflanzen. Im südwestlichen Teilbereich wird die Breite
der Fläche reduziert, weil hier die Grundwassermessstelle anfahrbar
sein muss.
An seitlichen und rückwärtigen privaten Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind einzeilige Heckenpflanzungen vorzusehen.
Damit soll die Grünvernetzung gefördert und die Einsehbarkeit in die
Gartenflächen reduziert werden.
4.2.2 Zentrale Grünfläche
B
Zur Schaffung einer zentralen öffentlichen Grünfläche, die zur Kommunikation und zum sozialen Miteinander der Bewohner einlädt, wird eine
dreiecksförmige Platzanlage festgesetzt, auf der insgesamt 7 einheimische standorttypische Laubbäume einer Art zu pflanzen sind. Die Oberfläche des Dreiecksbereiches ist als Intensivrasen anzulegen.
7
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Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
4.2.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
C
Zur Wiederherstellung der Fläche, die heute gemäß den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 30 bepflanzt wurde, wird nach Realisierung
der Regenwasserzuleitung zum Hohenholzer Graben eine erneute Anpflanzung der Fläche mit flachwurzelnden Gehölzen festgesetzt. Die
Fläche ist zu 50 % mit entsprechenden Gehölzen vorrangig auf der östlichen Seite zu bepflanzen. Die nicht bepflanzten Flächen sind als
Extensivrasen herzustellen.
4.2.4 Anpflanzung von Straßenbäumen
Durch Pflanzung von insgesamt 4 Bäumen innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche wird der Straßenraum in das durchgrünte städtebauliche
Gesamtbild eingebunden und die Aufenthaltsqualität erhöht. Die Bäume
stellen in Verbindung mit Heckenpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen Grünvernetzungen her und signalisieren den grüngeprägten
Charakter des zukünftigen Wohngebietes. Die Straßenbäume sollten
gleichartig sein.
4.2.5 Grundsätze der Pflanzmaßnahmen
Bei der Anpflanzung von Einzelbäumen sind günstige Wachstumsbedingungen durch Herstellung der Vegetationstragschicht nach DIN
18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 zu schaffen. Die Bäume
sind zu verankern und vor Beschädigungen zu sichern.
Bei der Pflanzung von Hecken und flächigen Gebüschen sind günstige
Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 zu
schaffen. Die Gehölze werden, wenn nicht anders aufgeführt, in einem
geometrischen Verband von 1,50 m x 1,50 m angeordnet. Die Gehölze
sind zu verankern und vor Beschädigungen zu sichern.
4.3
Klima
Um mikroklimatisch die Durchlüftung des Plangebietes und angrenzender Bereiche zu unterstützen, wird innerhalb des Plangebietes eine offene Bauweise vorwiegend mit Einzelhäusern mit niedriger
Gebäudehöhe festgesetzt. Die Überbaubarkeit der Fläche wird auf
maximal 45 % eingeschränkt. Durch die gerade Führung der Neuen
Bergstraße Richtung nördlich gelegenem Waldrand wird die eventuelle
Abflussmöglichkeit der Kaltluft Richtung Süden unterstützt.
4.4
Landschaftsbild
Aufgrund des heute vollkommen ausgeräumten Landschaftsraumes hat
das Plangebiet für das Landschaftsbild keine besondere Bedeutung. Die
fernwirksamen Bäume am nördlichen Ende der Neuen Bergstraße werden u.a. durch die zukünftige Baumgruppe auf dem Dreiecksplatz kompensiert. Die Gestaltungsmöglichkeit des zukünftigen Siedlungsrandes
bietet die Chance, das Baugebiet naturräumlich einzubinden.
8
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Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Die für die Zuleitung zum Hohenholzer Graben notwendige Baumrodung
wird aufgrund des schmalen Streifens keine Auswirkungen auf die
Baumsilhouette haben.
5.
Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen
5.1
Festsetzungen zum Ausgleich
5.1.1 Innerhalb der mit A
gekennzeichneten privaten Grünflächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Gehölzpflanzungen gemäß Pflanzliste 1 im Raster von 1 m x 1,5 m zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5.1.2 Innerhalb der mit B
gekennzeichneten öffentlichen Grünfläche mit
der Zweckbestimmung ‚Parkanlage’ sind gemäß Pflanzliste 3 insgesamt
7 Bäume heimischer bodenständiger Art, StU 18-20 cm, zu pflanzen,
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
5.1.3 Innerhalb der mit C gekennzeichneten öffentlichen Grünfläche zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind
50 % der Fläche vorrangig auf der östlichen Seite mit Gehölzpflanzungen gemäß Pflanzliste 2 im Raster von 1,00 m x 1,50 m zu bepflanzen
und dauerhaft zu erhalten.
5.1.4 Innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind gemäß Pflanzliste 3 insgesamt 3 Laubbäume heimischer bodenständiger und einer Art,
StU 18-20 cm, zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
5.1.5 Seitliche und rückwärtige private Grundstücksgrenzen zu öffentlichen
Verkehrsflächen sind mit einzeiligen Heckenpflanzungen mit 3 Stck. /
lfm. entsprechend der Pflanzliste 4 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5.1.6 Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen.
5.2
Pflanzlisten
●
Pflanzliste 1 - Hecken und Gehölzpflanzungen
Vogelkirsche
Hainbuche
Weißdorn
Schlehe
Hasel
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Pfaffenhütchen
Eberesche
Wolliger Schneeball
Prunus avium
Carpinus betulus
Crataegus monogyna
Prunus spinosa
Corylus avellana
Cornus man
Cornus sanguinea
Euonymus europaeus
Sorbus aucuparia
Niburnum lantana
9
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
●
Liguster
Ligustrum vulgare
Pflanzliste 2 - Flachwurzelnde Gehölze
Pfaffenhütchen
Gemeiner Schneeball
Liguster
●
Euonymus europaeus
Niburnum opulus
Ligustrum vulgare
Pflanzliste 3 - Bäume im öffentlichen Raum
Rotbuche
Stieleiche
Hainbuche
Vogelkirsche
Eberesche
Esche
Winterlinde
●
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Fagus sylvatica
Quercus robur
Carpinus betulus
Prunus avium
Sorbus aucuparia
Fraxinus excelsior
Tilia cordata
Pflanzliste 4 - Schnitthecken
Hainbuche
Rotbuche
Liguster
Hasel
Eibe
Feldahorn
6.
Ökologische Bilanzierung
6.1
Methodik
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Ligustrum vulgare
Corylus avellana
Taxus baccata
Acer campestre
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand des vereinfachten Verfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen mit der
überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand März 2008)
‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in
der Bauleitplanung in NRW’.
Die Intensität von Bestandsaufnahme und Bewertung hängt wesentlich
von der Bedeutung der Ausgangsfläche für die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und dem Landschaftsbild ab. Da keine Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von besonders hochwertigen Flächen vorliegt, kann gemäß Arbeitshilfe Eingriffsbewertung das vereinfachte Verfahren angewendet werden.
6.2
Biotoptypenbeschreibung
6.2.1 Bestand
●
Feldweg unversiegelt mit seitlicher Vegetationsentwicklung (1.4)
Grundwert A : 3
●
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs (2.4)
Grundwert A : 4, Abwertung um eine Wertstufe wegen Dominanz
10
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
●
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
stickstoffreinigender Pflanzenarten, damit: Grundwert A : 3
Landwirtschaftliche Nutzflächen, aufgrund der eingegrenzten Lage
Korrekturfaktor 0,8, Wildkrautarten weitgehend fehlend (3.1)
Grundwert A : 2
●
Wiese, artenarm (3.4)
Grundwert A : 3
●
Wald, geringes-mittleres Baumholz (6.4)
Lebensraumtypische Baumartenanteile zwischen 50 % und 70 %
Grundwert A : 5
6.2.2 Planung
6.3
●
Versiegelte Verkehrsflächen und Gebäude (1.1)
Grundwert P : 0
●
Wassergebundene Decke, Schotter- oder Kiesfläche (1.3)
Grundwert P : 1
●
Feldweg unversiegelt mit seitlicher Vegetationsentwicklung (1.4)
Grundwert P : 3
●
Zier- und Nutzgarten strukturarm, mit < 50 % heimischen Gehölzen (4.3)
Grundwert P : 2
●
Intensivrasen (4.5)
Grundwert P : 2
●
Extensivrasen (4.6)
Grundwert P : 4
●
Hecken, Wallhecken, Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen > 50 % (7.2), Aufwertung um eine Wertstufe bei
Vorhandensein von mehrfachen Reihen
Grundwert P : 6
●
Hecken mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % (7.2)
Abwertung durch intensiven Formschnitt
Grundwert P : 4
●
Baumgruppen mit lebensraumtypischen Baumartenanteilen
> 50 % (7.4) geringes bis mittleres Baumholz
Grundwert P : 6
Bewertung
Die Wohngebietsflächen werden entsprechend des festgesetzten GRZWertes berücksichtigt. Dabei ist eine Überschreitung der überbaubaren
Grundfläche durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten etc. gemäß § 19
BauNVO bis zu 50 % zugelassen. Es wird angenommen, dass 50 % die11
Stadt Bedburg
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Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
ser Überschreitung von versiegelten Flächen wie Garagen in Anspruch
genommen wird, 50 % von Stellplätzen, Zufahrten o.ä.. Für diese Fläche
ist eine nicht versiegelte Oberflächengestaltung festgesetzt. Die restliche Fläche wird als Nutzgarten berechnet. Daraus ergeben sich für die
festgesetzte GRZ von 0.3 folgende Werte:
30 % Hauptgebäude, 15 % Überschreitung, davon die eine Hälfte
(7.5 %) Garagen etc., die andere Hälfte nicht versiegelte Zufahrten,
Stellplätze etc., 55 % Nutzgarten.
In der Bewertung bleiben die Flächen unberücksichtigt, die bereits heute
nach § 34 BauGB bebaubar und deswegen nicht auszugleichen sind.
Der Eingriff, der durch die Verlegung des Regenwasserkanals Richtung
Hohenholzer Graben verursacht wird, wird gesondert bilanziert.
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Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
A
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Bebauungsplan
Code
Biotoptyp
2.4
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
3.1
Acker
3.4
7.2
Grundwert A
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
78
3
1
3
14.612
2
0.8
1.6
Wiese, artenarm
280
3
1
3
840
Feldgehölze
247
6
1
6
1.482
Gesamtflächenwert A
B
Fläche
m²
234
23.379
15.217
25.935
Zustand gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes
Code
Biotoptyp
1.1
Versiegelte Verkehrsflächen (2.100 - 275 durch
baumüberdeckte Flächen)
1.3
Verkehrsflächen, nicht
versiegelt
1.1
Gebäude, Garagen
(37.5 % x 12.455)
1.3
Fläche
m²
Grundwert P
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
1.825
0
-
0
-
179
1
1
1
179
4.670
0
-
0
-
Zufahrten, Stellplätze,
nicht versiegelt (7.5 % x
12.455)
934
1
1
1
934
4.3
Nutzgarten, strukturarm
(55 % x 12.455 abzüglich Fläche unter 7.2a
und 7.2b)
5.744
2
1
2
11.488
4.5
Intensivrasen (236 - 175
durch 50 % der baumüberdeckten Fläche der
Platzbäume)
61
2
1
2
122
4.6
Extensivrasen
123
4
1
4
492
7.2a
Hecken- und Feldgehölze
807
6
1
6
4.842
7.2b
Hecken- und Feldgehölze
300
4
1
4
1.200
13
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Code
Biotoptyp
7.2c
Hecken- und Feldgehölze
124
6
1
6
744
7.4
Baumgruppen und Einzelbäume (9 x 50 m²)
450
6
1
6
2.700
Gesamtflächenwert B
C
Fläche
m²
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Grundwert A
Korrekturfaktor
GesamtEinzelwert Flächenwert
15.217
22.701
Bilanz Bebauungsplan
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 3.234
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
87,5 %
14
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
A
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Regenwasserleitung
Code
Biotoptyp
1.4
Feldweg
6.4
Wald, geringes-mittleres
Baumholz
Gesamtflächenwert A
B
Fläche
m²
Grundwert A
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
33
3
1
3
99
135
5
1
5
675
168
774
Zustand gemäß Planung Regenwasserleitung
Code
Biotoptyp
1.4
Feldweg
4.6
Extensivrasen
Gesamtflächenwert B
C
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Fläche
m²
Grundwert P
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
33
3
1
3
99
135
4
1
4
540
168
639
Bilanz Regenwasserleitung
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 135
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
82,6 %
C
Gesamtbilanz Bebauungsplan und Regenwasserleitung
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 3.369
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
87,4 %
15
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
7.
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Zusammenfassung
Der geringwertige Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes, die
geringe Dichte des zukünftigen Baugebietes, die Ausgleichsmaßnahmen am Landschaftsrand und die Baumpflanzungen auf dem zentralen
Dreiecksplatz führen zu einer 87,4 %igen Kompensation des durch den
Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffs in den Naturhaushalt. Der durch
die externe Rohrleitung verursachte Eingriff wirkt sich durch die unterirdische Rohrverlegung nur geringfügig auf den Naturhaushalt aus. Zum
vollständigen Ausgleich werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig, deren Realisierung innerhalb des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Bedburg abgesichert
wird.
Der notwendige externe Ausgleich entspricht der Anlage einer Obstwiese von 810 m² auf einer heutigen Ackerfläche.
Aachen, 30. August 2010
Dipl. Ing. U. Schnuis
16