Daten
Kommune
Wesseling
Größe
153 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
320/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 140 -
- 02 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umbau der Burgstraße zwischen Am Mieler Berg und Frankenstraße
Vorstellung der Maßnahme durch Frau Dipl.-Ing. Vassilière vom Ingenieurbüro AGEVA
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 140 -
- 02 -
27.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 320/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
27.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Umbau der Burgstraße zwischen Am Mieler Berg und Frankenstraße
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Ausführungsplanung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung am 26.04.2005 (Vorlage Nr. 84/2005) ist dem Ausschuss der Sachstand bezüglich der neuen Anbindung der Burgstraße an die L 300 mitgeteilt worden.
Der hier vorgestellte Ausbauabschnitt ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Burgstraße in die L 300 im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Ableitung des
Oberflächenwassers auf der L 300 zwischen Urfeld und Widdig beinhaltet. Die vom Landesbetrieb Straßen
NRW geplante Baumaßnahme erstreckt sich auf die L 300 selbst und den Umbau der Burgstraße bis zum
Weg Am Mieler Berg. Die dafür vom Landesbetrieb erstellten Planfeststellungsunterlagen sind so weit vorbereitet, dass deren Einreichung bei der Bezirksregierung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens unmittelbar bevorsteht.
Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau der Burgstraße zwischen Am Mieler Berg und
Frankenstraße hat der Rat der Stadt Wesseling seine Absicht erklärt, unabhängig von der Maßnahme des
Landesbetriebes den städtischen Bauabschnitt vorab auszuführen.
Durch die Loslösung von der Gesamtmaßnahme ist die Ableitung des Oberflächenwassers im vorgestellten
Bauabschnitt neu zu betrachten. Das im Planfeststellungsgebiet geplante Regenauffangbecken im direkten
Bereich der Einmündung Burgstraße kann erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gebaut werden. Dieses Becken ist jedoch Bestandteil des bisher gesamtheitlich betrachteten Entwässerungskonzeptes
für den Landesabschnitt gemeinsam mit den städtischen Bauabschnitt. Deshalb musste das Entwässerungskonzept für den städtischen Abschnitt überarbeitet werden. Da die Burgstraße in der Wasserschutzzone II
bzw. IIIa liegt, ist eine breitflächige Ableitung des Wassers über die Böschung in das Gelände - so wie sie zur
Zeit erfolgt – in dem Moment einer baulichen Veränderung nicht länger statthaft.
2. Lösung
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro AGEVA, das auch die bisherige Planung bearbeitet hat, mit der Umplanung des städtischen Abschnittes unter Berücksichtigung der neuen Randbedingungen beauftragt. Das
Ergebnis der Überarbeitung liegt vor. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Anpassung der Straßenentwässerung und der dafür erforderlichen Bauwerke (Rückhaltung, Pumpwerk). Die Einzelheiten dazu werden in einem Vortrag des Ingenieurbüros dem Ausschuss vorgestellt.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Auf dem Auftragssachkonto M54170390 7852390 stehen die Mittel zur Verfügung.