Daten
Kommune
Wesseling
Größe
53 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei
ERLÄUTERUNGSBERICHT
Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße
im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
– Vorentwurf –
November 2007
AGEVA GmbH & Co. KG
Arbeitsgemeinschaft, Entwicklungs- und Verkehrsplanung, Aachen
Friedenstraße 11 – 13
52080 Aachen
Tel. 0241 – 968 280
Fax 0241 – 16 75 81
mailto: ageva@ageva.com
Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
1.
Vorhandene Situation und Veranlassung
Der Planungsbereich der Burgstraße zwischen der L 300 (ehem. B9) und der
Frankenstraße liegt teils in der Wasserschutzzone II (im Folgenden WSZ II),
teils in der WSZ III a des Wasserwerkes Urfeld. Das auf der Straße anfallende
Niederschlagswasser fließt heute über die Böschungsschulter bzw. über die
südlich anbindende Straße "Am Mieler Berg" in das angrenzende Gelände.
Das mit straßentypischen Verunreinigungen belastete Wasser gefährdet das
Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung.
Des Weiteren fließt heute das Oberflächenwasser der nördlich angrenzenden
Ackerflächen ungeregelt in die Fahrbahn.
Die Stadt Wesseling hat das Ing.-Büro AGEVA GmbH & Co. KG mit der Planung zur Sanierung der Entwässerungssituation im Bereich des Wasserwerkes Urfeld beauftragt.
2.
Planungsvorgaben
Das in der Wasserschutzzone II auf den befestigten Oberflächen der Burgstraße anfallende Niederschlagswasser ist zu fassen und der Kanalisation der
Stadt Wesseling zuzuleiten. Das von Fahrzeugen aufgewirbelte Wasser wird
auf beidseitig der Straße angeordneten Spritzschutzstreifen gefasst und ebenfalls der Kanalisation zugeführt. Der nördliche Spritzschutzstreifen erhält zusätzlich die Funktion eines kombinierten Rad-/Gehweges. Das gefasste Wasser wird in einen vorhandenen Mischwasserkanal der Stadt Wesseling geleitet. Die Einleitmenge ist auf 15 l/s zu begrenzen.
Aufgrund seiner Lage in der WSZ II wird der Knotenpunkt L 300 / Burgstraße
entschärft. An diese nachrichtlich übernommene Planung des Landesbetriebs
Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen wird die hier vorliegende Planung der Burgstraße angeschlossen.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten in der Örtlichkeit umzusetzen. Im 1. Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Am Mieler
Berg und Frankenstraße umgebaut. Der 2. Bauabschnitt umfasst den Bereich
zwischen der L 300 und Am Mieler Berg.
3.
Straßenbaulicher Teil
3.1
Planerische Beschreibung
Das Ziel der Straßenbaumaßnahme ist die Sammlung und Ableitung des auf
der Fahrbahn anfallenden Niederschlagwassers, der Spritzwässer auf die
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
unmittelbar angrenzenden Flächen, sowie die Behandlung und Ableitung der
Wässer aus dem äußeren Einzugsgebiet.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll gleichfalls eine Radwegverbindung zwischen der Ortschaft Urfeld und der L 300 hergestellt werden.
3.2
Straßenbauliche Beschreibung
3.2.1
Ausbauquerschnitt
Der Ausbauquerschnitt für die überwiegend im Bereich der WSZ II liegenden
Burgstraße wurde – auch im Hinblick auf die besondere Entwässerungsanforderungen – mit der Unteren Wasserbehörde des Erftkreises und dem Staatlichen Umweltamt Köln abgestimmt.
Für den Neubaubereich der Burgstraße sind folgende Oberbauten und Randgestaltungen geplant:
Fahrbahn:
4 cm
4 cm
15 cm
37 cm
60 cm
Splittmastix-Asphalt 0/11S
Binderschicht
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtstärke
Die Fahrbahn wird durch F10-Flachbordsteine mit vorgelagerter Rinne eingefasst. Diese wird aufgrund des geringeren Fugenanteils (Lage in WSZ) in Rinnenplatten 30/30/10 erstellt.
Entlang des nördlichen Fahrbahnrandes ist ein neuer kombinierter Rad-/
Gehweg in einer Breite von 2,75 m geplant. Dieser erfüllt gleichzeitig die
Funktion eines Spritzschutzes. Aufgrund der linienhaften Überfahrbarkeit
durch landwirtschaftliche Fahrzeuge wird ein verstärkter Aufbau vorgesehen:
kombinierter Rad-/ Gehweg:
4 cm
10 cm
36 cm
50 cm
Splittmastix-Asphalt 0/11
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtstärke
Die seitliche Einfassung erfolgt mit einem Tiefbordstein T8/20 mit 3 cm Anschlag. Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die anschließende Mulde zur Fassung der von Norden anfallenden Oberflächenwässer linienhaft überfahrbar zu
machen.
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
Im Bereich der WSZ II ist südlich der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Spritzschutzstreifen geplant. Die seitliche Einfassung erfolgt mit einem Tiefbordstein
T8/20 mit 3 cm Anschlag. Der Oberbau gestaltet sich wie folgt:
Spritzschutzstreifen:
4 cm
8 cm
28 cm
40 cm
Splittmastix-Asphalt 0/11
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtstärke
Östlich der Grenze zur WSZ III a entfällt auf der rechten Seite der Spritzschutzstreifen. Der Flachbord läuft jedoch weiter durch und wird an den vorhandenen Abbiegeradius der Frankenstraße angeschlossen.
3.2.2
Trassierung
Bei der Trassierung sind folgende Zwangspunkte zu berücksichtigen:
–
–
–
–
Anschluss an die umgeplante L 300 in Höhe und Lage
Stadt-/ Kreisgrenze (nach Süden)
nördlich gelegene Bebauung
Anschluss an den Einmündungsbereich Frankenstraße
in Höhe und Lage
Die Stationierung der Planung verläuft von der L 300 in Richtung Osten
(Achse 1). Die Baulänge umfasst ca. 340 m. Der Mindestradius beträgt 75 m
(im Abkröpfungsbereich). Die Längsneigung der Mittelachse liegt zwischen 0,1
und 3,2 %.
Straßenplanerisch wird die Burgstraße in zwei Teilbereiche eingeteilt:
a)
Neubau zwischen der L 300 und "Am Mieler Berg"
b)
Fahrbahnanpassung und Anbau des komb. Rad-/ Gehwegs
zwischen "Am Mieler Berg" und Frankenstraße
a)
Neubau zwischen der L 300 und "Am Mieler Berg"
Der Knotenpunkt L 300 / Burgstraße wird derzeit im Rahmen der Entwässerungssanierung der L 300 umgeplant. In Abstimmungen zwischen der Stadt
Wesseling und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen soll die Burgstraße zukünftig rechtwinklig an die L 300 angeschlossen
werden. Die erforderliche Abkröpfung erfolgt nördlich der heutigen Burgstraße
im Bereich zwischen der L 300 und der Straße "Am Mieler Berg". In der entstehenden Restfläche bis zur Grenze zur Stadt Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
ist ein Rückhalte- und Absetzbecken geplant. Hierfür muss der Damm der
heutigen Straße abgetragen werden. Der Neubauabschnitt befindet sich in
Dammlage.
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
b)
Fahrbahnanpassung und Anbau des komb. Rad-/Gehwegs
zwischen "Am Mieler Berg" und Frankenstraße
Die Trassierung ist hier im Wesentlichen durch die Stadt-/ Kreisgrenze vorgegeben. Östlich der Straße "Am Mieler Berg" soll der vorhandene Fahrbahnoberbau zwingend erhalten bleiben. Wo erforderlich, werden Höhenanpassungen durch Profilausgleich mit bituminösen Mischgut hergestellt. Geplante
Fahrbahnflächen nördlich der heutigen Fahrbahn erhalten einen komplett
neuen Oberbau.
Für die südliche Rinne wird die vorhandene Fahrbahn eingeschnitten, die
nördliche Rinne wird unabhängig der bestehenden Fahrbahn neu gesetzt und
der Rad-/ Gehweg angebaut. Im östlichen Abschnitt sind aufgrund der sehr
geringen Längsneigung beidseitig Pendelrinnen geplant.
4.
Entwässerung
4.1
Vorhandene Situation
Die Burgstraße zwischen der Willi-Brand-Straße (L 300) und der Frankenstraße entwässert heute über die Böschungsschulter in das angrenzende Gelände. Die Straße liegt zwischen dem Bauanfang und etwa Station 0+200 m in
der WSZ II. Von dort bis ca. Station 0+300 liegt die Straße in der WSZ III a. Im
gleichen Abschnitt verläuft die Grenze zwischen den Wasserschutzzonen am
vorhandenen linken Rand der Straße, so dass der geplante Rad-/Gehweg dort
in der WSZ II liegt. Von Station 0+300 bis 0+330 grenzt rechts die WSZ III a
an.
4.2
Planung
Das auf den geplanten befestigten Flächen der Burgstraße anfallende Niederschlagswasser wird über Bordrinnen und Straßenabläufe 50/30 gefasst. Nördlich der Straße liegt zwischen dem Bauanfang und Station 0+267 ein äußeres
Einzugsgebiet. Die Straßenabläufe werden zwischen Station 0+280 und dem
Bauende an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Die Entwässerung der übrigen befestigten Flächen kann nicht in freiem Gefälle an
den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Es wird deshalb
ein Rückhaltebecken angelegt, das über eine Pumpstation und eine Druckleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert. Das Rückhaltebecken besteht aus einem Staukanal DN 1000 B zwischen Station 0+080 und,
Station 0+180 und einem Erdbecken zwischen den Stationen 0+035 und
0+080.
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
Das Erdbecken dient gleichzeitig als Absetzbecken für das aus dem äußeren
Einzugsgebiet zulaufende Wasser. Es wird über ein Ablaufbauwerk mit Rechen und eine Rohrleitung DN 300 an den Staukanal angeschlossen. Der
Dauerstaubereich wird zur Erleichterung der Schlammräumung mit Verbundsteinpflaster befestigt. Als Beckenabdichtung ist eine 0,50 m starke mineralische Abdichtung der Durchlässigkeit kf ≤ 10-7 m/s vorgesehen.
Zur Entleerung des Rückhaltebeckens wird eine Doppelpumpstation geplant.
Es ist vorgesehen, die Pumpstation vormontiert in einem Fertigteilschacht auf
die Baustelle liefern zu lassen. Von der Pumpstation ausgehend wird eine
Druckleitung DN150 PE-HD zum vorhandenen Schacht des Mischwasserkanals nahe Station 0+380 in der Burgstraße östlich der Frankenstraße verlegt, an den nach Vorgabe der Stadt Wesseling anzuschließen ist. Der Pumpenstrom beträgt 15 l/s.
Die Straßenabläufe werden – wenn möglich – direkt an den Staukanal angeschlossen. Die Straßenabläufe zwischen Station 0+180 und Station 0+230
werden über einen in der Straße verlegten Kanal DN 300 an den Staukanal
angeschlossen.
Das Wasser aus dem äußeren Einzugsgebiet wird über links der Straße angelegte Mulden und einen Graben gefasst. Der Anschluss der Mulde östlich von
"Am Mieler Berg" erfolgt über eine Rohrleitung DN 300 an den sich westlich
anschließenden Graben. Zur Anbindung dieses Grabens an das Erdbecken
wird ein Rohrdurchlass DN 500 verlegt. Für die Oberflächenentwässerung im
Anschlussbereich an die L300 wird eine Haltung DN 300 mit Anschluss an
den Durchlass zum Erdbecken verlegt.
Die Stadt Wesseling wird vorab den Abschnitt östlich von der Station 0+130
bauen.
Als Rückhaltung reicht hierfür die Haltung von Schacht 6 nach Schacht 7 aus.
Die Einleitung in den Mischwasserkanal beträgt auch in diesem Baustadium
15 l/s. Die Mulde wird vorübergehend über einen Muldenablaufschacht und
eine Rohrleitung DN 300 an den Staukanal angeschlossen. Da das Absetzbecken erst später errichtet wird ist mit erhöhtem Reinigungsaufwand für den
Staukanal zu rechnen.
Das Staatliche Umweltamt Köln lieferte für den Planungsbereich Angaben
über das maximal zu erwartende Grundwasserniveau. Es ist im Höhenplan
nachrichtlich eingetragen.
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
5.
Versorgungsträger
Die Lage der Versorgungsleitungen wurde nachrichtlich in den Lageplan
übernommen.
Im Planungsbereich wurden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Versorgungsträger berücksichtigt:
6.
•
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling (Kanal)
Abwasserwerk
Brühler Straße 95
50389 Wesseling
•
Stadtwerke Wesseling GmbH
Brühler Straße 95
50389 Wesseling
(Wasserversorgung)
•
Deutsche Telekom AG
Technikniederlassung Düren
BBN 24 Köln
Innere-Kanal-Straße 98
50672 Köln
(Fernmeldeleitungen)
•
GVG Rhein-Erft
Postfach 12 22
50329 Hürth
(Gasversorgung)
•
RWE Net AG
Netzregion Süd
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Kuchenheimer Straße 1 - 3
53881 Euskirchen
(Stromversorgung)
•
Wasser- und Bodenverband Urfeld
Kirchstraße 17
50389 Wesseling
(Wasserhaltung Ackerflächen)
Grunderwerb
Aufgrund der Querschnittsverbreiterung ist Grunderwerb von insgesamt
ca. 2.800 m² erforderlich. Er fällt ausschließlich auf der nördlich gelegenen
Seite (Stadt Wesseling) an.
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Entwässerungssanierung und Umbau der Burgstraße im Bereich der Wasserschutzzone II und III a
des Wasserwerks Urfeld
7.
Massen und Kosten der Baumaßnahme
Die Brutto-Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich incl. Grunderwerb
auf ca. 661.000 €. Hiervon entfallen 324.000 € auf den ersten Bauabschnitt
und 337.000 € auf den zweiten. Die Massen und Kosten sind in Anlage 7 nach
Positionen aufgeschlüsselt zusammengestellt.
Nicht inbegriffen sind Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen, der
Demontage der vorhandenen und Montage der neuen Straßenbeleuchtung.
Bearbeitet:
Aachen, im November 2007
Gesehen:
(K. Vanberg / W. Kunkis)
(S. Vassillière)
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