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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 373/2007 17.10.2007 Az.: 60.3/ 629-61/04 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Kreisausschuss 28.11.2007 Kreistag 11.12.2007 Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW) Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt 1. den Entwurf des Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte und dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung in der Fassung der Anlage, Stand: Oktober 2007 sowie € € 2 2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226). Begründung: Mit der Info 113/2007 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 23.05.2007 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Bad Münstereifel informiert worden. Auf dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a LG NW in der Zeit vom 02.07.2007 bis zum 03.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die offizielle Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 14.06.2007 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und mit den Landwirten in den einzelnen Ortslagen wurden die Planinhalte in zahlreichen Ortsterminen sowie in mehreren Erörterungsterminen diskutiert. Vielfach konnten in Einzelgesprächen mit den Landwirten Lösungen bzw. Änderungen des Vorentwurfs einvernehmlich gefunden werden. Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen der Vertreter der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer, Kreisbauernschaft Euskirchen) und zu forstlichen Belangen mit dem Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde erörtert. Mit der Stadt Bad Münstereifel erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die Stadt vorgetragenen Anregungen. Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern (insbesondere Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden - soweit erforderlich nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen wurden auf Grundlage des Vorentwurfs, Stand Juni 2007, sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen vorgenommen und in den jetzt vorliegenden Entwurf (s. Anlage) übernommen. Soweit geboten, erfolgte eine Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf sind durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt: Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen: Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmt. Hierzu erfolgten daher im LP Bad Münstereifel auch keine erneuten Anregungen und Bedenken. Gebietsbezogene Anregungen wurden seitens der Landwirtschaftskammer, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege abgegeben. Hieraus ergaben sich Änderungen hinsichtlich des Verbotskataloges für Naturschutzgebiete. Insbesondere wurde das Verbot der Winterbeweidung und des Walzens und Abschleppens von Grünlandflächen gelockert. Zum Schutz der Wildkatze wurden in einigen Schutzgebieten Fallen zum Todfang der Tiere untersagt. 3 Aufgrund der Novelle des Landschaftsgesetzes wurden ferner redaktionelle Änderungen eingebracht. Diese betreffen i.w. Aussagen zum Biotopverbund nach § 2b LG NW, dessen Darstellung verpflichtend in den Landschaftsplan aufzunehmen ist. Da der Biotopverbund aber bereits durch die bestehenden Festsetzungen realisiert wird, ergeben sich aus der Gesetzesnovelle lediglich nachrichtliche Ergänzungen des Plantextes und der Kartenlegenden. Schließlich wurden Hinweise des ehrenamtlichen Naturschutzes zu Vorkommen von Arten in den Schutzgebieten - soweit sinnvoll - eingearbeitet. Gleiches gilt für redaktionelle Anregungen der Bodendenkmalpflege. Zeichnerische Darstellungen: Entwicklungsziele: Hierzu wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Die zeichnerischen Darstellungen gehen daher unverändert in die öffentliche Auslegung. Berücksichtigt wurde dabei die aktuelle Bauleitplanung. Festsetzungskarte: Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die vor allem von betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben vorgetragen wurden, erfolgte eine intensive Überprüfung der Schutzwürdigkeit von Teilflächen. Im Ergebnis erfolgten Rücknahmen von Festsetzungen sowohl bei den Naturschutz- als auch bei den Landschaftsschutzgebieten. Schwerpunkte der Änderungen bei den Naturschutzgebieten liegen nördlich und westlich der Ortslage Nöthen (NSG Eschweiler Tal und Kalkkuppen), nordwestlich der Ortslage Scheuerheck (NSG Bad Münstereifeler Wald), nördlich und östlich der Ortslage Houverath (NSG Houverather Bach und Nebenbäche), nördlich der Ortslage Mahlberg (NSG Erftaue und Nebenbäche), südlich der Ortslage Effelsberg (NSG Liersbach und Letherter Bach). Rücknahmen bei den Naturschutzgebieten erfolgten im Wesentlichen aufgrund der fachlichen Überprüfung von Einwendungen betroffener landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe. Diese betreffen vorwiegend hofnahe Flächen sowie solche, deren aktuelle Schutzwürdigkeit und künftige Entwicklungsfähigkeit als gering bewertet wurden. Dies gilt insbesondere für das Houverather Bachsystem sowie für Flächen im NSG „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“. Kleinflächige Änderungen wurden auch in weiteren Naturschutzgebieten vorgenommen. Eine Vielzahl von Einwendungen wurden aus dem Bereich Liersbach/Letherter Bach vorgetragen. Die wesentliche Sorge der i.w. im Nebenerwerb tätigen Landwirte bestand darin, der Kreis würde ihnen unmittelbar mit der Festsetzung NSG eine erhebliche Einschränkung der Bewirtschaftung auferlegen. Den Einwendern wurde erläutert, dass die Festsetzung die Beibehaltung der Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang ermögliche und insofern keine unmittelbaren Folgen hieraus resultieren. Allerdings soll der ökologische Wert und Zustand des Gebietes auch langfristig erhalten und nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Da absehbar ist, dass sich die Landwirtschaft weiter aus den Grenzertragslagen zurückziehen wird, soll unter Einbindung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter ein Konzept für dieses Talsystem entwickelt werden. Dies schließt die Option auf Maßnahmen der Bodenordnung sowie flankierenden Grunderwerb ein. Aufgrund von Anregungen und Vorschlägen aus der Bevölkerung, von Naturschutzverbänden sowie der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Dez. 69, Bodenordnung) erfolgte eine weitere Überprüfung im Gelände. Dies führte in Einzelfällen zu NSG-Erweiterungen. 4 Im einzelnen wurden in folgenden Bereichen Arrondierungflächen zusätzlich als Naturschutzgebiete festgesetzt: - nördlich der Ortslage Kalkar (NSG Kalkarer Moor), nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, Dez. 69 (vormals Amt für Agrarordnung) Ergänzung um Flächen aus dem Flurbereinigungsverfahren Kalkarer Moor, die zum Zwecke des Naturschutz angekauft wurden. - nordwestlich der Ortslage Scheuerheck (NSG Bad Münstereifeler Wald), naturnahe EichenBuchenwälder als Ergänzung der bestehenden NSG-Flächen, - nordwestlich der Ortslage Wald (NSG Auf der Heide), magere, extensiv bewirtschaftete Wiesen als Ergänzung der bestehenden NSG Festsetzung, - südlich der Ortslage Houverath (NSG Houverather Bach und Nebenbäche), der Mittel- und Unterlauf des Limbaches und ein angrenzender Eichenwald zeichnen sich durch hohe Strukturvielfalt und Naturnähe aus und wurden daher als NSG festgesetzt. Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen. Die Änderungen im Bereich des FFH-Meldegebietes Bad Münstereifeler Wald (Privatwald) wurden in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem MUNLV vorgenommen. Bei den Landschaftsschutzgebieten erfolgten Rücknahmen für zahlreiche Flächen, in denen zusätzlich das Verbot des Grünlandumbruchs festgesetzt werden sollte. Betroffen sind Bereiche nördlich der Ortslage Mahlberg, westlich und südlich von Schönau, südlich von Arloff sowie östlich von Eicherscheid. Die Rücknahme erfolgte für Flächen ohne Gewässerbezug sowie außerhalb von erosionsgefährdeten Steilhanglagen. Neu eingefügt wurde die Festsetzung Naturdenkmal (ND) für einen prägenden Holzapfelbaum am Sportplatz Bad Münstereifel (2.3-6), einen ehemaligen Basaltsteinbruch nördlich Witscheiderhof (2.315) sowie die Basaltkuppe des Hochthürmen bei Lanzerath (2.3-14). Die Festsetzung GLB 2.4-3 (Streuobstwiesen) wurde in Teilbereichen ergänzt (bei Iversheim und westlich Schönau) bzw. um Flächen reduziert (nördlich Nöthen, südlich Arloff). Das bisherige ND „Kiefer an Auffahrt Gut Giersberg“ entfällt. Bei Kalkar wurden zwei Entwicklungsmaßnahmen zur Anpflanzung von Gehölzen bzw. zur Begründung einer Allee gestrichen. Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung: Die aktualisierten Daten der Bauleitplanung flossen fortwährend in die weitere Bearbeitung des Landschaftsplanentwurfes ein, so dass sich Änderungen in der Abgrenzung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes sowie in den Abgrenzungen der Festsetzungen niederschlagen. Strategische Umweltprüfung (SUP) Hierzu ergaben sich keine Anregungen oder Bedenken. Die SUP wird daher unverändert Teil der ausliegenden Verfahrensunterlagen. Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. 5 gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)