Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 373/2007
17.10.2007
Az.: 60.3/ 629-61/04
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
Kreisausschuss
28.11.2007
Kreistag
11.12.2007
Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c
Landschaftsgesetz NW (LG NW)
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
1. den Entwurf des Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
der Festsetzungskarte und
dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung
in der Fassung der Anlage, Stand: Oktober 2007 sowie
€
€
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2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226).
Begründung:
Mit der Info 113/2007 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am
23.05.2007 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Bad Münstereifel informiert
worden. Auf dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a LG NW in
der Zeit vom 02.07.2007 bis zum 03.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die offizielle
Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 14.06.2007 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern und mit den Landwirten in den einzelnen Ortslagen wurden die Planinhalte in zahlreichen
Ortsterminen sowie in mehreren Erörterungsterminen diskutiert. Vielfach konnten in
Einzelgesprächen mit den Landwirten Lösungen bzw. Änderungen des Vorentwurfs einvernehmlich
gefunden werden.
Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen der Vertreter der Landwirtschaft
(Landwirtschaftskammer, Kreisbauernschaft Euskirchen) und zu forstlichen Belangen mit dem
Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde erörtert.
Mit der Stadt Bad Münstereifel erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen
der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die Stadt vorgetragenen
Anregungen.
Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern
(insbesondere Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden - soweit erforderlich nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen
wurden auf Grundlage des Vorentwurfs, Stand Juni 2007, sowohl in den textlichen Festsetzungen
und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen
vorgenommen und in den jetzt vorliegenden Entwurf (s. Anlage) übernommen. Soweit geboten,
erfolgte eine Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche
Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
sind durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den
Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt:
Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen:
Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln
wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und
Forstwirtschaft abgestimmt. Hierzu erfolgten daher im LP Bad Münstereifel auch keine erneuten
Anregungen und Bedenken.
Gebietsbezogene Anregungen wurden seitens der Landwirtschaftskammer, dem Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege
abgegeben. Hieraus ergaben sich Änderungen hinsichtlich des Verbotskataloges für
Naturschutzgebiete. Insbesondere wurde das Verbot der Winterbeweidung und des Walzens und
Abschleppens von Grünlandflächen gelockert. Zum Schutz der Wildkatze wurden in einigen
Schutzgebieten Fallen zum Todfang der Tiere untersagt.
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Aufgrund der Novelle des Landschaftsgesetzes wurden ferner redaktionelle Änderungen eingebracht.
Diese betreffen i.w. Aussagen zum Biotopverbund nach § 2b LG NW, dessen Darstellung
verpflichtend in den Landschaftsplan aufzunehmen ist. Da der Biotopverbund aber bereits durch die
bestehenden Festsetzungen realisiert wird, ergeben sich aus der Gesetzesnovelle lediglich
nachrichtliche Ergänzungen des Plantextes und der Kartenlegenden.
Schließlich wurden Hinweise des ehrenamtlichen Naturschutzes zu Vorkommen von Arten in den
Schutzgebieten - soweit sinnvoll - eingearbeitet. Gleiches gilt für redaktionelle Anregungen der
Bodendenkmalpflege.
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungsziele:
Hierzu wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Die zeichnerischen Darstellungen
gehen daher unverändert in die öffentliche Auslegung. Berücksichtigt wurde dabei die aktuelle
Bauleitplanung.
Festsetzungskarte:
Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die vor allem von betroffenen
landwirtschaftlichen Betrieben vorgetragen wurden, erfolgte eine intensive Überprüfung der
Schutzwürdigkeit von Teilflächen. Im Ergebnis erfolgten Rücknahmen von Festsetzungen sowohl bei
den Naturschutz- als auch bei den Landschaftsschutzgebieten.
Schwerpunkte der Änderungen bei den Naturschutzgebieten liegen
nördlich und westlich der Ortslage Nöthen (NSG Eschweiler Tal und Kalkkuppen),
nordwestlich der Ortslage Scheuerheck (NSG Bad Münstereifeler Wald),
nördlich und östlich der Ortslage Houverath (NSG Houverather Bach und Nebenbäche),
nördlich der Ortslage Mahlberg (NSG Erftaue und Nebenbäche),
südlich der Ortslage Effelsberg (NSG Liersbach und Letherter Bach).
Rücknahmen bei den Naturschutzgebieten erfolgten im Wesentlichen aufgrund der fachlichen
Überprüfung von Einwendungen betroffener landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe. Diese betreffen
vorwiegend hofnahe Flächen sowie solche, deren aktuelle Schutzwürdigkeit und künftige
Entwicklungsfähigkeit als gering bewertet wurden. Dies gilt insbesondere für das Houverather
Bachsystem sowie für Flächen im NSG „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“. Kleinflächige Änderungen
wurden auch in weiteren Naturschutzgebieten vorgenommen.
Eine Vielzahl von Einwendungen wurden aus dem Bereich Liersbach/Letherter Bach vorgetragen. Die
wesentliche Sorge der i.w. im Nebenerwerb tätigen Landwirte bestand darin, der Kreis würde ihnen
unmittelbar mit der Festsetzung NSG eine erhebliche Einschränkung der Bewirtschaftung auferlegen.
Den Einwendern wurde erläutert, dass die Festsetzung die Beibehaltung der Bewirtschaftung in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang ermögliche und insofern keine unmittelbaren Folgen hieraus
resultieren. Allerdings soll der ökologische Wert und Zustand des Gebietes auch langfristig erhalten
und nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Da absehbar ist, dass sich die Landwirtschaft weiter
aus den Grenzertragslagen zurückziehen wird, soll unter Einbindung der betroffenen Eigentümer und
Bewirtschafter ein Konzept für dieses Talsystem entwickelt werden. Dies schließt die Option auf
Maßnahmen der Bodenordnung sowie flankierenden Grunderwerb ein.
Aufgrund von Anregungen und Vorschlägen aus der Bevölkerung, von Naturschutzverbänden sowie
der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Dez. 69, Bodenordnung) erfolgte eine weitere
Überprüfung im Gelände. Dies führte in Einzelfällen zu NSG-Erweiterungen.
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Im einzelnen wurden in folgenden Bereichen Arrondierungflächen zusätzlich als Naturschutzgebiete
festgesetzt:
- nördlich der Ortslage Kalkar (NSG Kalkarer Moor), nach Abstimmung mit der Bezirksregierung
Köln, Dez. 69 (vormals Amt für Agrarordnung) Ergänzung um Flächen aus dem
Flurbereinigungsverfahren Kalkarer Moor, die zum Zwecke des Naturschutz angekauft
wurden.
- nordwestlich der Ortslage Scheuerheck (NSG Bad Münstereifeler Wald), naturnahe EichenBuchenwälder als Ergänzung der bestehenden NSG-Flächen,
- nordwestlich der Ortslage Wald (NSG Auf der Heide), magere, extensiv bewirtschaftete
Wiesen als Ergänzung der bestehenden NSG Festsetzung,
- südlich der Ortslage Houverath (NSG Houverather Bach und Nebenbäche), der Mittel- und
Unterlauf des Limbaches und ein angrenzender Eichenwald zeichnen sich durch hohe
Strukturvielfalt und Naturnähe aus und wurden daher als NSG festgesetzt.
Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen.
Die Änderungen im Bereich des FFH-Meldegebietes Bad Münstereifeler Wald (Privatwald) wurden in
Abstimmung mit dem Eigentümer und dem MUNLV vorgenommen.
Bei den Landschaftsschutzgebieten erfolgten Rücknahmen für zahlreiche Flächen, in denen
zusätzlich das Verbot des Grünlandumbruchs festgesetzt werden sollte. Betroffen sind Bereiche
nördlich der Ortslage Mahlberg, westlich und südlich von Schönau, südlich von Arloff sowie östlich
von Eicherscheid. Die Rücknahme erfolgte für Flächen ohne Gewässerbezug sowie außerhalb von
erosionsgefährdeten Steilhanglagen.
Neu eingefügt wurde die Festsetzung Naturdenkmal (ND) für einen prägenden Holzapfelbaum am
Sportplatz Bad Münstereifel (2.3-6), einen ehemaligen Basaltsteinbruch nördlich Witscheiderhof (2.315) sowie die Basaltkuppe des Hochthürmen bei Lanzerath (2.3-14). Die Festsetzung GLB 2.4-3
(Streuobstwiesen) wurde in Teilbereichen ergänzt (bei Iversheim und westlich Schönau) bzw. um
Flächen reduziert (nördlich Nöthen, südlich Arloff). Das bisherige ND „Kiefer an Auffahrt Gut
Giersberg“ entfällt.
Bei Kalkar wurden zwei Entwicklungsmaßnahmen zur Anpflanzung von Gehölzen bzw. zur
Begründung einer Allee gestrichen.
Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung:
Die aktualisierten Daten der Bauleitplanung flossen fortwährend in die weitere Bearbeitung des
Landschaftsplanentwurfes ein, so dass sich Änderungen in der Abgrenzung des Geltungsbereiches
des Landschaftsplanes sowie in den Abgrenzungen der Festsetzungen niederschlagen.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Hierzu ergaben sich keine Anregungen oder Bedenken. Die SUP wird daher unverändert Teil der
ausliegenden Verfahrensunterlagen.
Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus
Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und
Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.
Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten.
Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen
Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren
Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
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gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)