Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage zu V 373/2007 - Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
291 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
02.11.07, 04:19
Aktualisiert
02.11.07, 04:19

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht LANDSCHAFTSPLAN 04 “BAD MÜNSTEREIFEL“ Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14 UVPG Stand: Juni Oktober 2007 Kreis Euskirchen, Abt. 60 – Umwelt und Planung Dipl.-Biol. Georg Persch Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Tel. 02251-15-320, Fax 02251-15-654, Email: Georg.Persch@kreis-euskirchen.de Dipl.-Ing. (FH) Alexander Oeliger Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Tel. 02251-15-583, Fax 02251-15-654, Email: Alex.Oeliger@kreis-euskirchen.de GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH Emil-Schüller-Straße 8, 56068 Koblenz Tel. 0261-30439-0, Fax 0261-30439-22, Email: gfl-koblenz@gfl-gmbh.de Bearbeitung: Dipl.- Landschaftsökologe Martin Castor, Dipl.-Ing. Anja Alena Hainz ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 1 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 2 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 0 Einleitung ..............................................................................................................5 1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Programms sowie die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen .........................................................................................................5 2 Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie die Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden............................................................................................8 3 Darstellungen der Merkmale der Umwelt, der derzeitigen Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans ...................................................................................................................10 4 Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen ........................................16 5 Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG .......17 6 Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans zu verhindern, zu verringern oder soweit wie möglich auszugleichen......................21 7 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Aufgaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ..........................................................................................................21 8 Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde ................................22 9 Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gem. § 14m UVPG .......22 10 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................23 ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 3 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 4 Kreis Euskirchen – Der Landrat 0 LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Einleitung Mit der Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.06.2005 hat der Bundesgesetzgeber auch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Projekte umgesetzt. Wesentliches Ziel dieser so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, bereits bei der Aufstellung von Plänen und Projekten künftige Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Nach § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG ist für Landschaftsplanungen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine obligatorische Strategische Umweltprüfung durchzuführen (vgl. Anlage 3 UVPG). Die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung wurde gemäß § 14a (1) UVPG durch die zuständige Behörde festgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zum LP Bad Münstereifel wurde am 14.12.2004 gefasst und am 06.02.2006 ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 25 Absatz 8 UVPG ist somit die SUP im laufenden Planverfahren verpflichtend durchzuführen. Die Inhalte des Umweltberichts werden in § 14g (2) UVPG genannt. Um eine eindeutige Zuordnung zu erreichen, werden die Kapitelüberschriften entsprechend gewählt. Inhaltlich sind nach § 19a UVPG die Umweltauswirkungen auf die in § 2 (1) Satz 2 genannten Schutzgüter zu beschreiben. Dazu zählen: • Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, • Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft, • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie • die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Im Rahmen der SUP des Landschaftsplans Bad Münstereifel findet eine Prüfung der durch den Landschaftsplan konkret planerisch vorbereiteten Beeinträchtigungen der oben genannten Schutzgüter statt. Die Erhebung von Grundlagendaten zu den Schutzgütern zur Durchführung folgender Umweltverträglichkeitsprüfungen ist nicht Gegenstand der SUP. Derzeit erarbeitet die GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft im Auftrag des Kreis Euskirchen den Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ nach § 16 BNatSchG bzw. § 16 Landschaftsgesetz NRW. Bereits zum Beginn des Aufstellungsverfahrens des Landschaftsplans soll die erforderliche Strategische Umweltprüfung vorliegen, um schon im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und den weiteren vorgeschriebenen Verfahrensschritten die Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden zu gewährleisten. 1 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Programms sowie die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen Grundsätzliche Rahmenbedingungen Der Landschaftsplan Bad Münstereifel verfolgt das Ziel, Natur und Landschaft im Stadtgebiet Bad Münstereifel zu erhalten und zu entwickeln. Der Landschaftsplan stellt nach § 16 (1) LG NW die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 5 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und bezieht sich nur auf den baurechtlichen Außenbereich. Die Inhalte des Landschaftsplans werden in den §§ 16 – 26 LG NW vorgegeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Darstellung von Entwicklungszielen, die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft und von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Des Weiteren können besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Zweckbestimmungen für Brachflächen erfolgen. Letzteres ist im Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht der Fall. 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte des Landschaftsplans 1.2.1 Entwicklungsziele (§ 18 LG NW) Für das Plangebiet des Landschaftsplans Bad Münstereifel sind flächendeckend Entwicklungsziele darzustellen, die im Rahmen behördlicher Entscheidungen zu berücksichtigen sind und damit behördenverbindlich sind. Die Entwicklungsziele stellen die im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung dar. Sie setzen die Vorgaben des Landschaftsrahmenplans (vgl. Kap. 2) textlich konkretisiert um. Es werden die folgenden Entwicklungsziele unterschieden, die je nach Ausstattung des Raumes (Wald, Niederung, Offenland) und Umweltzustand als Teilziele spezifischer formuliert werden und konkretisiert werden: • Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“: Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (insgesamt: 13.92913.927 ha) o Entwicklungsziel 1.1-1: Erhaltung und Entwicklung von Landschaftsräumen mit einem hohen Anteil an Naturschutzgebieten / FFH-Gebieten, besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten (insgesamt 4.132 ha). o Entwicklungsziel 1.1-2: Erhaltung einer vielfältig strukturierten, waldreichen Kulturlandschaft mit z.T. naturnahen Lebensräumen und einem reich gegliederten Landschaftsbild (insgesamt 5.590 ha). o Entwicklungsziel 1.1-3: Erhaltung von z.T. naturnahen und strukturreichen Wäldern (insgesamt 3.201 ha). o Entwicklungsziel 1.1-4: Erhaltung einer überwiegend offenen, agrarisch geprägten Kulturlandschaft mit reich gegliedertem Landschaftsbild (insgesamt 390 ha). o Entwicklungsziel 1.1-5: Erhaltung von z.T. naturnahen und strukturreichen Wäldern – Zingsheimer Wald (insgesamt 470 ha). • Entwicklungsziel 2 „Anreicherung“: Anreicherung einer intensiv genutzten Agrarlandschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen (insgesamt 144 ha). • Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung“: Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft (insgesamt 2,1 ha). • Entwicklungsziel 4: Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder andere Planungen (insgesamt 152 154 ha). ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 6 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Dieses Entwicklungsziel wird für Flächen genutzt, die im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Siedlungsflächen ausgewiesen sind und im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegen. Mit der Darstellung des Entwicklungszieles Temporäre Erhaltung kommt der Landschaftsplan der Erfordernis nach, die Vorgaben des Flächenutzungsplans zu beachten. Bei entsprechender regionalplanerischer Darstellungsfähigkeit (ab 10 ha) sind die Bereiche im Regionalplan entsprechend z.B. als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Fazit: Mit den allgemeinen Aussagen der Entwicklungsziele werden allgemeine Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landespflege formuliert, konkrete Maßnahmen oder Vorhaben sind nicht Gegenstand der Entwicklungsziele. Mit der Darstellung von Entwicklungszielen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die in der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden. 1.2.2 Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 – 23) Gemäß § 19 LG NW hat der Landschaftsplan die im öffentlichen Interesse besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft festzusetzen. Der Landschaftsplan Bad Münstereifel setzt 10 Naturschutzgebiete (2.227 2.140 ha), 11 Landschaftsschutzgebiete (11.764 834 ha) und 14 15 Naturdenkmale sowie geschützte Landschaftsbestandteile fest. Dabei wurden die Zielvorgaben des Regionalplans dahingehend beachtet, dass eine räumliche Konkretisierung der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) und der Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) als Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet erfolgte (vgl. Kapitel 2). Die Naturschutzgebiete umfassen im Wesentlichen die besonders wertvollen Wald- und Niederungsbereiche sowie Sonderstandorte mit schutzwürdigen Tierund Pflanzenarteninventar. Die Landschaftsschutzgebiete umfassen weite Teile des Plangebietes, das durch umfangreiche Wälder und eine strukturreiche Kulturlandschaft mit einem meist ausgeprägtem Relief gekennzeichnet ist. Die Naturdenkmale umfassen markante Einzelbäume und Alleen, während geschützte Landschaftsbestandteile Gehölzbestände und Einzelbiotope unterschiedlicher Ausprägung umfassen. Zu den Schutzgebieten werden Ge- und Verbote erlassen, die zur Realisierung der Schutzzwecke beitragen. Die Verbote sind geeignet, Tätigkeiten, die mit den Schutzzwecken nicht konform sind, zu unterbinden. Allerdings sind in der Regel bisher ausgeübte, ordnungsgemäße Tätigkeiten (Bodennutzung, Bewirtschaftung) von den Verbotsregelungen unberührt. Damit findet mindestens eine Sicherung des Status quo statt. Fazit: Die Festsetzung von Schutzgebieten und -objekten dient der Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft. Konkrete Maßnahmen oder Vorhaben sind nicht Gegenstand der Schutzgebietsfestsetzungen. Mit der Festsetzung von Schutzgebieten sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die in der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden. 1.2.3 Festsetzungen für die forstliche Nutzung (§ 25) Der Landschaftsplan kann gemäß § 25 LG NW in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen für Erstaufforstungen und für Wiederaufforstungen bestimmte Baumarten vorschreiben oder ausschließen sowie eine bestimmte Form der Endnutzung untersagen. Der Landschaftsplan Bad Münstereifel trifft entsprechende Festsetzungen dahingehend, dass für die Wiederaufforstung von Laubholzbeständen standortgerechte Laubbaumarten zu ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 7 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht nutzen sind. Nadelwaldbestände in Quellbereichen und Bachtälern sowie auf faunistisch oder floristisch schutzwürdigen Flächen dürfen nicht wieder mit Nadelbäumen aufgeforstet werden. Diese Festsetzung gilt für die Naturschutzgebiete • 2.1-12 „Biotopverbund Kalkarer Moor/ Tongrube ToniWatzenberg“ • 2.1-3 „Kalkkuppenlandschaft Eschweiler Tal und angrenzende Waldflächen“ • 2.1-4 „Bad Münstereifeler Wald“ • 2.1-5 „Houverather Bach und Nebenbäche“ • 2.1-7 "Letherter Bach und Liersbachtal Liersbachsystem" • 2.1-9 „Bülgesbach mit Hangwäldern“ Innerhalb der FFH-Lebensräume werden Kahlschläge begrenzt und in über 120-jährigen Laubbaumbeständen ist Altholz im Wald zu belassen. Diese Festsetzung bezieht sich auf die Naturschutzgebiete "Kalkkuppenlandschaft Eschweiler Tal und angrenzende Waldflächen“ und „Bad Münstereifeler Wald“, die im Plangebiet FFH-Gebiete beinhalten. Fazit: Die Festsetzungen für die forstliche Nutzung sollen einen naturnahen Zustand von Waldbereichen fördern. Mit den Festsetzungen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die in der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden. 1.2.4 Festsetzung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26) Der Landschaftsplan hat die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festzusetzen, die zur Verwirklichung der Entwicklungsziele sowie zur Erreichung des Schutzzweckes der festgesetzten Schutzgebiete und -objekte erforderlich sind. Der Landschaftsplan Bad Münstereifel macht von § 26 (2) Gebrauch, wonach die Maßnahmen einem abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden und nicht an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden werden. Diese Landschaftsräume entsprechen jeweils festgesetzten Schutzgebieten oder -objekten. Des Weiteren sieht der Landschaftsplan vor, dass für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 26 ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Naturschutzgebiete zu erstellen ist. Nur einzelne Maßnahmen können nicht Schutzgebieten zugeordnet werden und werden daher flächenscharf festgesetzt – diese werden mit einem * gekennzeichnet und sind in der Festsetzungskarte dargestellt. Bei allen Maßnahmen handelt es sich um Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft - Erschließungsmaßnahmen werden im Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht festgesetzt. Fazit: Die Festsetzung von Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen entspricht von ihrem Charakter her möglicherweise vorhabenähnlichen Maßnahmen. Daher ist im Folgenden zu prüfen (Kapitel 5), welche mit der Durchführung der Maßnahmen verbundenen, voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 2 Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie die Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden Nach § 16 Abs. 2 LG NW hat der Träger der Landschaftsplanung die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes zu beachten. Der Landschaftsplan konkretisiert dabei die Darstellungen ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 8 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht der übergeordneten Regionalplanung und des zu Grunde liegenden Fachbeitrags für Natur und Landschaft als Landschaftsrahmenplan (LÖBF 1999), die bereits wesentliche Vorgaben für den Schutz der Naturgüter, die Siedlungsentwicklung und andere raumbedeutsame Nutzungen formulieren. So stellt der Regionalplan zum Beispiel Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) dar, die als Suchräume für Naturschutzgebiete aufzufassen sind. Die Ziele des Naturschutzes für den Landschaftsplan Bad Münstereifel lassen sich insbesondere der Regionalplanung entnehmen (Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Aachen 2003). Der Regionalplan /GEP - Teilabschnitt Region Aachen 2003 stellt unter Ziffer 2 die Freiraumgliederung, -entwicklung und –funktionen dar. In der zeichnerischen Darstellung werden für das Landschaftsplangebiet Bad Münstereifel überwiegend „Waldbereiche“ ausgewiesen. Acht Ziele werden formuliert: • Erhaltung der Waldbereiche sowohl zum Zweck der Holzproduktion als auch zur Gewährleistung der Schutz- und Erholungsfunktion. • Erhaltung und Entwicklung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, um eine nachhaltige Forstwirtschaft zu ermöglichen. • Kooperation zur Überwindung ökonomischer und ökologischer Konflikte. • Bei der Inanspruchnahme von Waldbereichen gelten die Regelungen des LEP NRW. • Ersatzaufforstungen müssen das Flächen- und Funktionsdefizit kompensieren. • Insbesondere in den waldarmen Gebieten ist eine Waldvermehrung auf geeigneten Standorten verstärkt anzustreben. • Waldbereiche von besonderer forstwissenschaftlicher Bedeutung sind in ihrer Funktion zu sichern. • Bei Waldbereichen innerhalb von BSN haben die Ziele zum Schutz der Natur Vorrang. Von untergeordneter Bedeutung ist die Darstellung von Teilen des Plangebietes als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“. Hierzu werden fünf Ziele formuliert: • Sicherung der Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Flächen, • Bedeutung besonders guter natürlicher Produktionsbedingungen, • Erhalt existenz- und entwicklungsfähiger Betriebe, • Ausgleich bei unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen durch Erfordernisse der Erhaltung der Kulturlandschaft, der Erholungseignung und des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, • Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Existenzen in der Bauleitplanung. Als Ziel für Natur und Landschaft werden „Bereiche für den Schutz der Natur“ (BSN) für den Waldkomplex Münstereifeler Wald und die Kalkkuppen bzw. Waldbereiche im Eschweiler Tal sowie für drei Waldkomplexe südlich Schönau dargestellt. Weitere wesentliche BSNDarstellungen erstrecken sich linear entlang der Gewässerstrukturen Liersbach, Houverather Bach, Brömmersbach jeweils mit Nebengewässern sowie abschnittsweise für die Erft und den Buchholz Bach. Diese Bereiche sind die naturschutzwürdigen Bereiche, die ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 9 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht vorrangig der Biotopentwicklung dienen und im LP Bad Münstereifel als NSG bzw. LSG ausgewiesen werden sollen. Als „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) werden nahezu flächendeckend alle übrigen Bereiche im Plangebiet dargestellt. Die Ziele sind hier auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie die Erholungseignung ausgerichtet. Im LP Bad Münstereifel sollen diese Ziele durch entsprechende Entwicklungsziele und die Festsetzung als LSG und Maßnahmeräume zur Umsetzung des Biotopverbundes umgesetzt werden. Als Freiraum für zweckgebundene Nutzungen werden südwestlich von Eschweiler und nordöstlich von Effelsberg „wissenschaftliche Einrichtungen“ dargestellt. Dabei handelt es sich um Radioteleskope. Des Weiteren liegt östlich der Stadt Bad Münstereifel ein Bereich mit der Kennzeichnung „Freizeiteinrichtung“, bei dem es sich um eine Park- und Freizeitanlage handelt. Des Weiteren hat der Landschaftsplan die Darstellungen der Flächennutzungspläne zu beachten, wie sie den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung entsprechen. Für das Plangebiet wurde der aktuelle Flächennutzungsplan bei der Erarbeitung des Landschaftsplans beachtet. Mit der im Landschaftsplan dargestellten Abgrenzung von baulichem Innen- und Außenbereich erfolgt keine Entscheidung hinsichtlich der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Daher bereitet der Landschaftsplan weder eine bauliche Entwicklung der Kommune vor, noch kann er den Darstellungen des Flächennutzungsplans wirksam widersprechen. Als weitere Pläne und Programme gemäß § 2 (5) UVPG, deren Beziehung zum Landschaftsplan im Umweltbericht zu nennen ist, wären beispielsweise Hochwasserschutzpläne, Lärmaktionspläne oder Luftreinhaltepläne denkbar, die für den Landschaftsplan Bad Münstereifel jedoch nicht vorliegen. Hinsichtlich der allgemeinen Aussagen (Entwicklungsziele und Verbotsvorschriften) erfolgte eine weitgehende Harmonisierung mit den bestehenden bzw. im Verfahren befindlichen Landschaftsplänen im Kreis Euskirchen. Die angrenzenden Landschaftspläne wurden bei der Abgrenzung der Entwicklungsziele und der Schutzgebiete beachtet. Dazu zählen der LP Rheibach-Swisttal-Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) und im angrenzenden Gebiet des Kreis Euskirchen die Landschaftspläne der Kommunen Euskirchen, Mechernich und Nettersheim. Im Süden und im Osten grenzt das Bundesland Rheinland-Pfalz an die Plangebietsgrenze. Aufgrund der unterschiedlichen Systematik und rechtlichen Bindungswirkung kann insbesondere kein Abgleich mit Entwicklungszielen erfolgen. Allerdings wurden die angrenzenden Schutzgebietsausweisungen und Biotopkartierungen berücksichtigt. 3 Darstellungen der Merkmale der Umwelt, der derzeitigen Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans Der Fachbeitrag zum Regionalplan, Teil: Arten- und Biotopschutz (LÖBF 1999) schildert die wesentlichen Umweltbedingungen des Landschaftsraums „Silikatbereiche der Osteifel“, in dem das Plangebiet liegt. Eine Nichtdurchführung des Plans kann zu nachteiligen Entwicklungen von Natur und Landschaft führen (Waldumwandlung, Grünlandumbruch, Beseitigung von Obstwiesen etc.) die durch die Schutzgebietsregelungen untersagt werden. Des Weiteren werden bei Nichtdurchführung des Plans wesentliche Ansätze und Zielvorstellungen zur Entwicklung von Natur und Landschaft nicht umgesetzt werden können. Eine fundierte Abschätzung der ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 10 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht voraussichtlichen Entwicklung ist aufgrund der vielen Einflussfaktoren (z.B. Gesetzgebung, Förderbedingungen, Subventionspolitik, sektorale Naturschutzprogramme) nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale der Umwelt schutzgutbezogen kurz benannt. 3.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die potentielle natürliche Vegetation wird fast ausschließlich von HainsimsenBuchenwäldern unterschiedlicher Ausprägung (typischer Hainsimsen-Buchenwald, Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald mit Rasenschmiele, Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald) gebildet. Daneben sind auf Podsolen Buchen-Eichenwälder und in den breiteren Tälern Stieleichen-HainbuchenAuenwald mit bach- und flussbegleitenden Erlenwäldern zu nennen. Die großräumigen Nutzungsunterschiede lassen sich vornehmlich auf unterschiedliche Bodenverhältnisse zurückführen. Braunerdegebiete werden landwirtschaftlich genutzt staunasse oder nährstoffarme Böden sind Standorte großflächiger Waldungen. Infolge jahrhundertelanger, ungeregelter Übernutzung durch Brennholzgewinnung, Waldweide und Streuentnahme waren die Wälder vielfach ausgehagert und devastiert mit der Folge teils großflächiger Verheidungen. Mit dem einsetzen einer geordneten Forstwirtschaft anfangs des 19. Jahrhunderts wurden die Heideflächen vor allem mit Nadelholz aufgeforstet. Das im Plangebiet liegende geschlossene Waldgebiet des Flamersheimer-Münstereifeler Waldes besitzt als repräsentatives Buchenwaldgebiet landesweite Bedeutung. Die zahlreichen in den Waldgebieten liegenden Bachläufe sind größtenteils noch von naturnahem Charakter. Und entspringen z.T. in kleinflächigen Quellsümpfen mit Quellwäldern und Quellfluren. Innerhalb der Kulturlandschaft sind die Bachläufe häufiger begradigt und wechseln mit naturbetonten, örtlich mäandrierenden Bächen ab. In diesen Lebensräumen kommen einzelne nach der Roten Liste NRW gefährdete Arten vor. So zum Beispiel NSG Arten der Roten Liste NRW 2.1-1 NATURSCHUTZGEBIET Tiere: „BIOTOPVERBUND KALKARER Kreuzkröte, Kammmolch, Schwarzkehlchen, Uferschwalbe, MOOR/ TONGRUBE TONI“ Sumpfohreule, Bekassine, Pirol, Wasserralle, Steinkauz, Nachtigall, Schwarzgefleckter Bläuling, Schilfrohr-Wurzeleule, HeideStreifenspanner, Hornkrauteule, Schwarzspanner. Pflanzen: Saum-Segge, Echte Gelb-Segge, Draht-Segge, Färberscharte, Breitblättriges Knabenkraut, Gewöhnliches Fettkraut, Schwarzes Kopfried. 2.1-2 NATURSCHUTZGEBIET „BIOTOPKOMPLEXE MIT TROCKENRASEN AM WATZENBERG/ ÖSTLICH KIRSPENICHWATZENBERG“ Tiere: Vogel- und Amphibienarten. Pflanzen: Berg-Segge, Wiesen-Salbei, Kartaeuser-Nelke, Großer Ehrenpreis, Deutscher Enzian, Fransen-Enzian, Großblütige Braunelle, Gemeines Zittergras. 2.1-3 NATURSCHUTZGEBIET Tiere: „KALKKUPPENLANDSCHAFT Groppe, Bachneunauge, Uhu, Raubwürger, Neuntöter. ESCHWEILER TAL UND ANGRENZENDE WALDFLÄCHEN“ Tiere/ Pflanzen: - orchideenreiche Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (6210, prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 11 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht NSG Arten der Roten Liste NRW Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite 2.1-4 NATURSCHUTZGEBIET „BAD MÜNSTEREIFELER WALD“ 2.1-5 NATURSCHUTZGEBIET „HOUVERATHER BACH NEBENBÄCHE“ - feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe (6430) und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche magere Flachland-Mähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - kraut- und geophytenreicher Waldmeister Buchenwald (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora, - typisch ausgebildete Wacholderbestände auf Kalkhalbtrockenrasen oder Zwergstrauchheiden und -rasen (5130) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - kraut- und geophytenreiche Mitteleuropäischer OrchideenKalkbuchenwälder (9150) mit ihrer typischen Fauna und Flora - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) mit ihrer typischen Fauna und Flora. Tiere: Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Wildkatze, Luchs, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan, Eisvogel, Mittelspecht. Tiere/ Pflanzen: - kraut- und geophytenreicher Waldmeister Buchenwald (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora, - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) auf Silikatböden auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora, - Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Vegetation. Tiere: UND Braunkehlchen, Grauammer, Neuntöter, Wasseramsel, Amphibienund Reptilienarten (z.B. Grasfrosch, Fadenmolch, Bergmolch), Eisvogel. Pflanzen: Herbstzeitlose, Heil-Ziest, Spitzblütige Binse, Breitblättriges Knabenkraut, Geflecktes Knabenkraut, Borstgras, Zittergras. 2.1-6 NATURSCHUTZGEBIET „ Tiere: GRÜNLANDKOMPLEX NÖRDLICH Schwarzkehlchen. WALDAUF DER HEIDE“ Pflanzen: Heil-Ziest, Geflecktes Knabenkraut, Großer Wiesenknopf. 2.1-7 NATURSCHUTZGEBIET Tiere: „LIERSBACHSYSTEMLETHERTER Wasseramsel, Rotmilan, Habicht, Bachforelle, Libellen- und BACH UND LIERSBACHTAL“ Amphibienarten. Pflanzen: Herbstzeitlose 2.1-8 NATURSCHUTZGEBIET „ERFTAUE UND NEBENBÄCHE“ Tiere: Eisvogel, Wasseramsel, Bachforelle, Amphibienarten, Pflanzen: Bach-Quellkraut. 2.1-9 NATURSCHUTZGEBIET Pflanzen: ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 12 Kreis Euskirchen – Der Landrat NSG „BÜLGESBACH HANGWÄLDERN“ 2.110 LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Arten der Roten Liste NRW MIT Sumpf-Veilchen. NATURSCHUTZGEBIET „AUF Tiere: DER HEIDEBRÖMMERSBACH“ Bachforelle, Molluskenarten. Pflanzen: Herbstzeitlose, Sumpf-Veilchen, Gegenblättriges Miltkraut. Zahlreiche der v.g. Lebensräume sind nicht nur nach nationalen Kriterien (§ 62 LG NW) sondern auch nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt - prioritäre Lebensräume sind in oben stehender Tabelle in Fettdruck dargestellt. Gleiches gilt auch für verschiedene Tierarten. Dies gilt u.a. für die Fledermausarten, die Wildkatze oder verschiedene Vogelarten, die dem Schutzregime der EG-Vogelschutzrichtlinie unterworfen sind. 3.2 Schutzgut Wasser Kennzeichnend für das Plangebiet sind - neben den umfangreichen Waldgebieten – die zahlreichen Bachverläufe. Kennzeichnend sind vor allem die Bachsysteme von Erft, Eschweiler Bach, Liersbach, Effelsberger Bach, Houverather Bach/ Geißenbach, Buchholz Bach und Brömmersbach. Die Gewässerstrukturgüte liegt bei der Erft, insbesondere in den nördlichen Abschnitten bei der Güteklasse 6 (sehr stark beeinträchtigt). Die kleineren Gewässer, wie zum Beispiel der Liersbach, der Geißenbach und der Effelsberger Bach weisen überwiegend die Güteklasse 3 bis 4 (mäßig bis deutlich beeinträchtigt). Kaum bis gering beeinträchtigte Gewässerabschnitte sind nur sehr vereinzelt vorhanden. Die Zielerreichung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird – mit Ausnahme eines kleinen Abschnitts des Steinbachs im Nordosten des Plangebietes und eines Abschnitts der Erft südlich Schönau für einzelne Beurteilungskriterien - für alle Gewässer im Plangebiet in der Bewertung des StUA Köln als unwahrscheinlich eingeschätzt. Allerdings liegt nicht für alle Gewässer eine entsprechende Einschätzung vor. Im Regionalplan sind weite Teile im Norden und Westen des Plangebietes (Eschweiler, Iversheim, Kalkar, Arloff-Kirspenich und teilweise Nöthen) als Flächen für die Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt. Zahlreiche Schutzgebiete für die Quell- und Trinkwassergewinnung mit unterschiedlichen Wasserschutzzonen liegen im Norden und Westen des Plangebietes. Der Grundwasserleittyp ist ein Kluftgrundwasserleiter, nur ganz im Westen finden sich Bereiche mit Porenbzw. Karstgrundwasserleitern. Südlich Eicherscheid liegt ein Hochwasserrückhaltebecken. 3.3 Schutzgut Boden Das Plangebiet wird großflächig bestimmt von Braunerden und Pseudogleyen, die sich aus den überwiegend silikatischen Ausgangsmaterialen entwickelt haben. Kennzeichnend sind daher zumeist mittelgründige, schluffige Lehmböden mit einer Bodenzahl von 30 – 50 mit mittlerer bis geringer Sorptionsfähigkeit und Wasserkapazität. Im Westen des Plangebietes (Kalkkuppen Eschweiler Tal) liegen in größerem Umfang trockene, flachgründige Felsböden. In den Bachtälern finden sich Kolluvien, humusreiche Akkumulationen von Bodenmaterial. Die Tal- und Niederungszüge sind durch vergleyte Böden geprägt. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 13 Kreis Euskirchen – Der Landrat Abbildung: LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Karte der „Schützenswerten Böden“ (GLA 1998) Als schützenswerte Böden sind im Plangebiet vorhanden: 3.4 • Grundwasserböden (blau) • Staunässeböden (grau) • trockene, meist tiefgründige Sand- und Schuttböden (gelb) • extrem trockene, flachgründige Felsböden (ocker) • Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit (braun) Schutzgut Klima/ Luft Im Plangebiet des Landschaftsplans Bad Münstereifel herrscht ein submontan bis collin atlantisch geprägtes Klima vor. Von Süden nach Norden nehmen die mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 900 auf 650 mm ab. Die Hauptwind- und -wetterrichtung sind Westen und Südwesten. Aufgrund der großflächig vorhandenen Waldbestände und überwiegend ländlichen Struktur des Raumes mit geringer Siedlungsdichte und fehlender Großindustrie ist nicht von belastenden Lufthygienischen Verhältnissen im Plangebiet auszugehen. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 14 Kreis Euskirchen – Der Landrat 3.5 LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Schutzgut Landschaftsbild Das großräumige Landschaftsbild wird wechselweise von unzersiedelten Wäldern und besiedelten Kulturlandschaften geprägt. Innerhalb der Wälder wechseln ausgedehnte Fichtenforste mit zusammenhängenden Laubwäldern aus vorwiegend Buchen und Eichen ab. Ein belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit erhöhen den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Die überwiegend offenen, grünlandreichen Kulturlandschaften stellen sich im Zusammenhang mit ihrer reliefierten Geländegestalt und den zahlreichen Bachläufen mit grünlandgenutzten Auen und bewaldeten Talhängen als visuell attraktive Erholungslandschaften dar. Der 590m hohe Michelsberg bietet in der nördlichen Ahreifel einen herausragenden Aussichtspunkt. Der nördliche Abschnitt der Erft ist durch die Lage der Stadt Bad Münstereifel anthropogen überformt. 3.6 Schutzgut Erholung Das Kneipp- und Heilbad Bad Münstereifel hat besondere Bedeutung als Fremdenverkehrsort – das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des nördlichen Erfttals ist im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen als Erholungsbereich dargestellt. Die umfangreichen Waldgebiete und das vielgestaltige, abwechslungsreiche Landschaftsbild bieten herausragende Bedingungen für die stille, landschafts- und naturbezogene Erholung. Diese Erholungsmöglichkeiten werden von zahlreichen Besuchern des bundesweit bekannten Kur- und Erholungsortes Bad Münstereifels genutzt. Infrastruktureinrichtungen wie z.B. der Kurpark oder der Golfplatz bei Eschweiler bieten weitere Erholungsmöglichkeiten. Im Westen des Plangebietes liegen in geringem Umfang Flächen, die zum DeutschBelgischen Nationalpark „Hohes Venn – Eifel“ zählen. Gemäß § 44 LG NW sind Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die sich insbesondere wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird. 3.7 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel wird für das Jahr 2010 von einer Einwohnerzahl zwischen 19.100 und 20.100 ausgegangen. Der Wohnflächenbedarf wird auf 1.050 bis 1.350, unter Einbeziehung des so genannten Nachholbedarfes auf mindestens 2.000 Wohneinheiten geschätzt. Aufgrund der topographischen Lage im engen Erfttal und der ökologischen Bedeutung der Hangzonen ist eine strikte Konzentration der geplanten Wohnbauflächen auf die Kernstadt Bad Münstereifel nicht möglich. Daher wird im Flächennutzungsplan davon ausgegangen, dass die Dörfer Rodert, Eicherscheid, Hohn, Nöthen und Eschweiler als Ergänzungsstandorte zur Kernstadt anzusehen sind. Für den gewerblichen Flächenbedarf wird es für Notwendig erachtet, einen Vorrat an gewerblichen Bauflächen zu besitzen, der dem vorhersehbaren Bedarf für mehrere Jahre entspricht. Im Zeitraum 1970 bis 1990 lag der Flächenverbrauch an gewerbliche Baufläche bei ca. 50 ha. Gemäß § 29 Abs. 3 LG NW, wonach Darstellungen oder Festsetzungen mit Befristung in Bereichen eines Flächennutzungsplanes, für die dieser eine bauliche Nutzung vorsieht, tritt ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 15 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht der Landschaftsplan für diese Bereiche außer Kraft, sobald ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB in Kraft tritt. Vorhandene außergewöhnliche Belastungsquellen für die menschliche Gesundheit im Plangebiet sind nicht bekannt. 3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter/ Bodendenkmalpflege Im Plangebiet sind zahlreiche Boden- und Kulturdenkmäler bekannt, die Zeugnis der früheren Besiedlung des Raumes sind. Der Erhalt von Bodendenkmälern (unabhängig von einer Eintragung in die Denkmalliste) ist dann im besonderen Maße gewährleistet, wenn archäologische Funde und Befunde in ihrer ursprünglichen Lage und im Zusammenhang im Boden erhalten werden können (Archivfunktion). Voraussetzung hierfür ist ein möglichst ungestörter Erhalt von Boden im ursprünglichen Profil. Als Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich des Landschaftsplans (baulicher Außenbereich) im Wesentlichen aus römischer Zeit bekannt: Wallanlage bei Hochthürmen, Kalkofen östlich Kirspenich, Heidentempel südlich Nöthen Dazu kommen Befestigungsanlagen aus dem Mittelalter (Burgen, Ringwallanlagen) sowie Bunkeranlagen als neuzeitliche Bodendenkmäler. 4 Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen Unter die ökologisch bedeutsamen Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG fallen insbesondere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparke, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete gem. § 19 WHG sowie Gebiete in denen die Umweltqualitätsnormen überschritten sind, zentrale Orte und in amtlichen Karten verzeichnete Denkmale, Bodendenkmale etc. Insgesamt lassen sich zusammenfassend als bedeutsame Umweltprobleme die folgenden nennen, die charakteristisch für das gesamte Plangebiet sind: • nicht standortangepasste Nutzung in den Hang-, Höhen- und Auenbereichen, • naturferner Zustand der Fließgewässer, • standortfremde Bestockung in den Waldbereichen, • Beanspruchung von Flächen für bauliche Vorhaben Mit den Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans soll diesen Umweltproblemen begegnet werden, um den Umweltzustand insgesamt langfristig zu verbessern. Die entsprechenden Entwicklungsziele werden flächendeckend formuliert. Die Schwerpunkte bei der Umsetzung von Maßnahmen liegen innerhalb der festgesetzten Schutzgebiete, die entsprechend als ökologisch empfindliche Gebiete einzustufen sind bzw. diese im Wesentlichen umfassen. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 16 Kreis Euskirchen – Der Landrat 5 LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG Entsprechend der unter Kapitel 2 genannten Inhalte des Landschaftsplans Bad Münstereifel werden im Folgenden nur die erheblichen Umweltauswirkungen für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen beschrieben. Da der Landschaftsplan Bad Münstereifel die Durchführung der Maßnahmen nicht im Detail vorsieht und bei den raumbezogenen Maßnahmen auch keine Verortung stattfindet (vgl. Kapitel 1.2.4), können die Auswirkungen auf die Umwelt nur überschlägig abgeschätzt werden. Grundsätzlich sind die (meist kurzfristig) auftretenden, denkbaren nachteiligen Umweltauswirkungen den langfristig wirksamen gegenüberzustellen. Im Folgenden werden die wesentlichen, zu erwartenden positiven und negativen Auswirkungen beschrieben: Maßnahme Negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG Positive Umweltauswirkungen Naturnahe Gewässergestaltung Vor allem baubedingte Beeinträchtigungen: Mit Abschluss der Maßnahmen: • Rückbau von Ufer- und • Sohlenbefestigungen Boden (Bodenverdichtung, Veränderung des Bodengefüges) Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers Wasser (Trübung und • Verunreinigung durch Eintrag von Boden und ggf. mobilisierten Verbindungen) • Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung durch Lärm) • Wiederherstellung eines naturnahen Bachbettes • • Zulassen der natürlichen Fließgewässerdynamik Anlage von Uferrandstreifen Naturnahe Gestaltung oder naturnaher Rückbau der Teichanlagen Schutz und Entwicklung der Quellmulden mit ihren typischen Quellfluren, ggf. Beseitigung standortfremder Gehölze im Quellbereich und Extensivierung/ Untersagung der Nutzung, ggf. Beseitigung standortfremder Gehölze im Quellbereich. Vor allem baubedingte Beeinträchtigungen: Auszäunung der Uferrandstreifen bei Beweidung naturnaher Uferbereiche keine Verhinderung der Entwässerung und Herstellung der standorttypischen, natürlichen Feuchteverhältnisse keine • Boden (Bodenverdichtung, Veränderung des Bodengefüges) • Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung durch Lärm) Festsetzungsnummer 5.1/ 2.1-1-5, 5.1/ 2.1-3-10, Wasser (Verbesserung der Selbstreinigungskraft, Verbesserung 5.1/ 2.1-3-12, der Gewässerstruktur) 5.1/ 2.1-4-8, 5.1/ 2.1-5-2, Tiere/ Pflanzen (Schaffung naturnaher Lebensräume im und am 5.1/ 2.1-5-4, Gewässer) 5.1/ 2.1-7-1, 5.1/ 2.1-7-2, . Landschaft (Erhöhung der 5.1/ 2.1-8-1, Strukturvielfalt) 5.1/ 2.1-8-2, Klima/ Luft (lufthygienische Funktion 5.1/ 2.1-10-1, der Gehölze) 5.1/ 2.2-1-8, 5.1/ 2.2-1-9, 5.1/ 2.2-4-2, 5.1/ 2.2-7-3, 5.1/ 2.2-9-6, 5.1/ 2.1-4-6, 5.1/ 2.1-5-3, 5.1/ 2.1-8-3 Mit Abschluss der Maßnahmen: • • 5.1/ 2.1-4-9, 5.1/ 2.1-7-6, 5.1/ 2.1-8-5, 5.1/ 2.1-9-8, Tiere/ Pflanzen (Schaffung naturnaher Lebensräume im und am 5.1/ 2.2-1-5, 5.1/ 2.2-5-3, Quellbereich) 5.1/ 2.2-6-5*, 5.1/ 2.2-7-1, 5.1/ 2.2-8-3, 5.1/ 2.2-8-5*, 5.1/ 2.2-9-4 Wasser (Verbesserung der Gewässerqualität und -struktur) Mit Abschluss der Maßnahmen: • Wasser (Verbesserung der Gewässerqualität und -struktur) Mit Abschluss der Maßnahmen: • 5.1/ 2.2-1-3, 5.1/ 2.2-9-2 5.1/ 2.1-1-6 Tiere/ Pflanzen (Schaffung naturnaher Lebensräume) ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 17 Kreis Euskirchen – Der Landrat Maßnahme LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG Positive Umweltauswirkungen Festsetzungsnummer Vor allem baubedingte Beeinträchtigungen: Mit Abschluss der Maßnahmen: 5.1/ 2.1-4-7 Feuchteverhältnisse (Wiedervernässung) Umlegung von den Haupt- in den Nebenschluss Boden (Bodenverdichtung, Veränderung des Bodengefüges) • Wasser (Trübung und • Verunreinigung durch Eintrag von Boden und ggf. mobilisierten Verbindungen) • Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung durch Lärm, zeitweise Störung der Pflanzedecke) • Erhalt, Entwicklung, Pflege bzw. Wiederherstellung standorttypischer Wald- und Gehölzbestände in den Auenbereichen • • Vor allem temporäre Beeinträchtigungen: • • Anlage standortgerechter Laubholzbestände Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von Lebensräumen in den Nadelholzbeständen) ggf. Landschaft (Beseitigung der vorhandenen prägenden Nadelholzbestände) Tiere/ Pflanzen (Schaffung naturnaher Lebensräume, Verbesserung der Durchgängigkeit) Landschaft (Erhöhung der Strukturvielfalt) Mit Abschluss der Maßnahmen: • • • • Kahlschlaglose Überführung von Nadelholzbeständen in standortgerechte Laubholzbestände Wasser (Reduzierung organischer Einträge, Verbesserung der Selbstreinigungskraft) 5.1/ 2.1-1-1, 5.1/ 2.1-3-1, Boden (Verringerung von Dünger5.1/ 2.1-4-1, und Pestizideinträgen) 5.1/ 2.1-7-5, Wasser (Verbesserung der Gewässerstruktur, Verbesserung der 5.1/ 2.1-9-7, 5.1/ 2.1-10-2, Gewässergüte) 5.1/ 2.2-1-4, Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/ Schaffung naturnaher Lebensräume) 5.1/ 2.2-1-6, 5.1/ 2.1-9-1, Landschaft (Erhöhung der 5.1/ 2.2-9-3, Strukturvielfalt) 5.1/ 2.2-9-9, 5.1/ 2.1-3-11 Umbau der Fichtenwälder auf geeigneten Standorten in der Talaue und Umwandlung in Auwald Schutz und Entwicklung von standorttypischen Gehölzsäumen auf Standorten in der Aue Naturnahe Waldbewirtschaftung keine Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Laub- und Laubmischwälder durch naturnahe Bewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Mit Abschluss der Maßnahmen: • • • • 5.1/ 2.1-1-2, 5.1/ 2.1-3-2, Boden (Reduzierung der 5.1/ 2.1-3-3, Bodenversauerung bei vorheriger Nadelholzbestockung, Verbesserung 5.1/ 2.1-4-2, des Bodeneigenschaften durch 5.1/ 2.1-4-3, standortgerechte Laubstreu) 5.1/ 2.1-7-4, Wasser (Verbesserung der 5.1/ 2.1-7-7, Grundwasserqualität bei vorheriger 5.1/ 2.1-9-2, Nadelholzbestockung) 5.1/ 2.1-9-4, Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/ 5.1/ 2.1-9-3, Schaffung naturnaher Lebensräume/ 5.1/ 2.2-2-1, Habitatstrukturen) 5.1/ 2.2-5-1, 5.1/ 2.2-6-1, Landschaft (Erhöhung der Strukturvielfalt) 5.1/ 2.2-7-4, 5.1/ 2.2-8-4, 5.1/ 2.2-10-1, 5.1/ 2.2-10-2 ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 18 Kreis Euskirchen – Der Landrat Maßnahme LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG Positive Umweltauswirkungen Beeinträchtigungen von: Mit Abschluss der Maßnahmen: Festsetzungsnummer Waldgesellschaft Wiedereinführung historischer Waldnutzungsformen. Erhaltung offener Kieswände durch Entfernung aufkommender Gehölze Vegetationskontrolle und ggf. erforderliche Beseitigung von Gehölzen • • Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von Lebensräumen in den Gehölzbeständen, temporäre Beeinträchtigung durch Lärm/ Tritt) • • 5.1/ 2.1-1-4 5.1/ 2.1-2-2 Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/ Schaffung naturnaher Lebensräume/ 5.1/ 2.1-3-6, Habitatstrukturen) 5.1/ 2.1-3-13, 5.1/ 2.4-10-1*, Landschaft (Erhöhung der 5.1/ 2.4-11-1 Strukturvielfalt) ggf. Landschaft (Beseitigung der vorhandenen Gehölzbestände) Entbuschung von Brutnischen, bei Bedarf Freistellung von Felsen. Offenhaltung der Abbruchkanten und Steilhänge durch Entfernung aufkommender Gehölze und Beseitigung von Graffiti auf den offenen Felsbereichen. Schaffung von Ruhezonen, die der natürlichen Entwicklung überlassen werden Beseitigung standortfremder Gehölze Zurückdrängen der Gehölzsukzession im Bereich von Kleingewässern und Feucht-/ Nasswiesen keine Beeinträchtigungen von: • Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von Lebensräumen in den Nadelholzbeständen) • ggf. Landschaft (Beseitigung der vorhandenen prägenden Nadelholzbestände) Beseitigung von gewässerbegleitenden standortfremden Gehölzen (Entfichtung) Streuobstwiesenerhalt ung durch Regenerationsschnitt der Altbäume und Nachpflanzung geeigneter hochstämmiger Lokalsorten Vor allem temporäre Beeinträchtigungen: • ggf. Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung durch Lärm, Tritt) Mit Abschluss der Maßnahmen: • Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/ Schaffung naturnaher Lebensräume/ Habitatstrukturen) • Landschaft (Erhöhung der Strukturvielfalt) Mit Abschluss der Maßnahmen: • Boden (Reduzierung der Bodenversauerung bei vorheriger Nadelholzbestockung, Verbesserung des Bodeneigenschaften durch standortgerechte Laubstreu) • Wasser (Verbesserung der Grundwasserqualität bei vorheriger Nadelholzbestockung) • Tiere/ Pflanzen (Schaffung/ Erhaltung naturnaher Lebensräume) • Landschaft (Erhöhung der Strukturvielfalt) Mit Abschluss der Maßnahmen: • Tiere/ Pflanzen (Erhaltung naturnaher Lebensräume und Habitatstrukturen) • Landschaft (Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen) 5.1/ 2.1-9-5 5.1/ 2.1-1-3, 5.1/ 2.1-2-1, 5.1/ 2.1-3-1 5.1/ 2.1-5-5, 5.1/ 2.1-8-4, 5.1/ 2.2-9-7 5.1/ 2.1-3-5, 5.1/ 2.1-8-7, 5.1/ 2.2-1-10, 5.1/ 2.2-4-1, 5.1/ 2.4-3-1, 5.1/ 2.4-7-1 Pflege älterer Obstwiesen und Einzelbäume. biotoptypabhängige, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege der Obstbäume ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 19 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Maßnahme Negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG Positive Umweltauswirkungen Festsetzungsnummer extensive Bewirtschaftung/ Beweidung zur Wiederherstellung einer geschlossenen Grasnarbe keine Mit Abschluss der Maßnahmen: 5.1/ 2.2-6-6*, 5.1/ 2.2-6-7* Anlage Waldmänteln Vor allem baubedingte Beeinträchtigungen: Anlage und Pflege von Säumen, Rainen und Gehölzen • ggf. Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung durch Lärm) Anlage von Gehölzstreifen • Tiere/ Pflanzen (Erhaltung naturnaher Lebensräume und Habitatstrukturen) • Landschaft (Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen) Mit Abschluss der Maßnahmen: • • Pflege und Anlage von Feldrainen und Krautsäumen als vernetzende Biotopstrukturen • Anlage von Alleen Biotoptypabhängige, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege des Grünlandes keine Erhaltung und Entwicklung von Kalkmagerrasen durch extensive Grünlandnutzung Umwandlung von Acker in standortgerechtes Grünland in den feuchtegeprägten Auenbereichen biotoptypabhängige, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege der Magerwiesen und – weiden in den Hangbereichen biotoptypabhängige, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege der Magerwiesen und weiden und des Nassund Feuchtgrünlandes in den Auenbereichen und Bachtälern Verminderung des Eintrags von Düngemitteln (Eutrophierung), auch zur Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer 5.1/ 2.1-3-4, 5.1/ 2.1-4-4, 5.1/ 2.1-9-6, 5.1/ 2.2-2-2, 5.1/ 2.2-5-2, 5.1/ 2.2-6-2, Landschaft (Erhöhung der Strukturvielfalt) 5.1/ 2.2-10-3, Klima/ Luft (lufthygienische Funktion 5.1/ 2.2-2-3, 5.1/ 2.2-3-1, der Gehölze) 5.1/ 2.2-4-3, 5.1/ 2.2-6-8, 5.2/ 2.2-3-1*, 5.2/ 2.2-3-2* Tiere/ Pflanzen (Erhöhung der Strukturvielfalt bzw. des Angebotes an Rückzugsräumen, Verbesserung des Biotopverbundes) Mit Abschluss der Maßnahmen: • • • • 5.1/ 2.1-1-8, 5.1/ 2.1-2-2, 5.1/ 2.1-3-6, 5.1/ 2.1-3-7, 5.1/ 2.1-4-10, 5.1/ 2.1-5-1, Wasser (Verbesserung der 5.1/ 2.1-6-1, Gewässergüte der 5.1/ 2.1-7-3, Oberflächengewässer durch 5.1/ 2.1-8-6, verringerten Eintrag, Reduzierung 5.1/ 2.1-10-3, der Einträge in das Grundwasser) 5.1/ 2.2-1-1*, Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/ 5.1/ 2.2-1-2, Schaffung naturnaher Lebensräume) 5.1/ 2.2-1-7, Landschaft (Erhöhung der 5.1/ 2.2-5-4, Strukturvielfalt) 5.1/ 2.2-5-5*, 5.1/ 2.2-6-3, 5.1/ 2.2-6-4, 5.1/ 2.2-6-5*, 5.1/ 2.2-7-1, 5.1/ 2.2-7-2, 5.1/ 2.2-8-1, 5.1/ 2.2-8-2, 5.1/ 2.2-8-5*, 5.1/ 2.2-8-6*, 5.1/ 2.2-9-1, 5.1/ 2.2-9-5, 5.1/ 2.4-5-1, 5.1/ 2.1-1-7, 5.1/ 2.2-5-3, 5.1/ 2.1-3-9, 5.1/ 2.1-4-1 Boden (Verringerung von Düngerund Pestizideinträgen, Schutz empfindlicher Aueböden durch standortangepasste Bewirtschaftung) Offenhaltung der Talund Wiesenbereiche und der feuchtebeeinflussten Biotoptypen durch ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 20 Kreis Euskirchen – Der Landrat Maßnahme LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG Positive Umweltauswirkungen Festsetzungsnummer regelmäßige Mahd oder Beweidung Pflege und Entwicklung der FFHLebensraumtypen gemäß den aufzustellenden SOMAKOS und Pflege- und Entwicklungsplänen Eine konkrete Beurteilung der Maßnahmen hinsichtlich der zu erwartenden Effekte 5.1/ 2.1-3-8, auf die Schutzgüter ist an dieser Stelle nicht möglich. 5.1/ 2.1-4-5 Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die aufzustellenden Pflegeund Entwicklungsplänen und Maßnahmepläne sowie die SOMAKOS für die Waldflächen sicherstellen, dass die positiven Umweltauswirkungen mögliche negative Wirkungen deutlich überwiegen. Insgesamt bestehen vielfältige Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Maßnahmen wirken sich daher selten nur auf ein Schutzgut aus, sondern haben häufig zumindest mittelbar Auswirkungen auf mehrere Schutzgüter. Allerdings sind sie weder für sich genommen noch in der gemeinsamen Betrachtung geeignet, Beeinträchtigungen der Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu bewirken. Eine weitergehende Betrachtung der Wechselwirkungen ist erst bei Konkretisierung der Festsetzungen und Maßnahmen möglich. Insgesamt werden auch in der Wechselwirkung der Schutzgüter positive Wirkungen auf alle Schutzgüter erwartet. Fazit: Es ist nicht erkennbar, dass bei der fachgerechten Realisierung (vgl. Kap. 0) der Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplanes negative Umweltauswirkungen den positiven überwiegen sollten. 6 Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans zu verhindern, zu verringern oder soweit wie möglich auszugleichen Die mit der Durchführung des Landschaftsplans Bad Münstereifel vorgesehenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ziehen bei sachgemäßer Umsetzung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach sich, die gegenüber den zu erzielenden positiven Umweltauswirkungen langfristig überwiegen (vgl. oben dargestellte Tabelle). Im Rahmen der Genehmigung der Maßnahmen ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 4 LG NW) zu prüfen, inwieweit in Eingriff vorliegt, der zu kompensieren ist. Bei der Durchführung der Maßnahmen ist auf eine umweltverträgliche Umsetzung zu achten, um negative Auswirkungen zu minimieren (z.B. durch Anpassung der Bauzeiten, Schutz vorhandener Gehölzbestände, Begrenzung des Einsatzes schwerer Geräte auf unbedingt notwendige Arbeiten). Entsprechende Regelungen sind bei der Detailplanung vorzusehen. 7 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Aufgaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse Aufgrund der noch zu erfolgenden Detailplanung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist eine Abschätzung der Umweltauswirkungen nur in dem Detaillierungsgrad möglich, der den im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahmen entspricht. Von dieser Tatsache abgesehen, bestehen keine technischen Lücken oder fehlende Kenntnisse zur Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen dieser strategischen Umweltprüfung. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 21 Kreis Euskirchen – Der Landrat 8 LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde Die Alternativenprüfung in der Landschaftsplanung kann sich rechtssystematisch und unter Beachtung der Planungsebene lediglich auf die Leitaussagen/Zielvorgaben des Landschaftsplanes beziehen. Die sog. Nullvariante, d.h. die Betrachtung der Landschaftsentwicklung ohne Durchführung des Landschaftsplanes, scheidet aus, da die flächendeckende Landschaftsplanung eine gesetzliche Pflichtaufgabe darstellt. Auch konkretisiert der Landschaftsplan die Grundsätze und Ziele des Regionalplans Teilabschnitt Region Aachen 2003. Da die Instrumente des Landschaftsplans (insbesondere Entwicklungsziele, Festsetzung von Schutzgebieten und -objekten, Festsetzung von Maßnahmen) vorgegeben sind, scheidet ein Vergleich anderer Instrumente aus. Ebenso ist es in diesem Rahmen nicht zielführend, Alternativen hinsichtlich der räumlichen oder textlichen Darstellung von Entwicklungsräumen und –zielen, der unterschiedlichen Abgrenzungen von Schutzgebieten oder der Ausgestaltung durch Schutzzwecken oder der Ge- oder Verboten zu diskutieren. Dies ist damit zu begründen, dass durch sämtliche Inhalte des Landschaftsplans keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Vielmehr ergeben sich die Inhalte aus den fachlichen Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. den Vorgaben der räumlichen Planungsinstrumente (vgl. Kap. 2), die im politischen Prozess konsensfähig sind. Unzweckmäßig erscheint auch eine Alternativenprüfung auf der Ebene der festgesetzten Maßnahmen. Der Plan trifft diese Festsetzungen im Regelfall lediglich schutzgebietsbezogen und in generalisierter Form. Die Konkretisierung erfolgt erst im Rahmen der Umsetzung unter Beteiligung der Eigentümer, Bewirtschafter und einzubeziehender Träger öffentlicher Belange. In einem konsensuellen Verfahren werden Entscheidungen über die Durchführung von Anpflanzungen, wasserbaulichen und sonstigen Maßnahmen getroffen und dabei mögliche Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter beachtet. Gegenstand einer Alternativenprüfung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung wäre, unterschiedliche Vorhabensvarianten zu betrachten, die das anzustrebende Ziel des Plans erreichen, aber hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterschiedlich zu beurteilen sind. Erschließungsmaßnahmen, die von der Art her einem baulichen Vorhaben mit Eingriffscharakter entsprechen und von denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen können, werden durch den Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht festgesetzt. Für diese Maßnahmen wäre im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eine Alternativenprüfung leistbar und erforderlich. 9 Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gem. § 14m UVPG Aufgrund der nicht zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und des im Landschaftsplan Bad Münstereifel dargestellten Detaillierungsgrades der Maßnahmen sowie der in der Regel fehlenden Verortung der Maßnahmen sind Überwachungsmaßnahmen, die frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen vorsehen sollen, zu diesem Zeitpunkt nicht darzustellen. Die positiven Wirkungen einzelner Maßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung und der Fertigstellungsprüfung zu überwachen. Eine darüber hinausgehende Wirkungsprüfung ist bisher nicht vorgesehen. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 22 Kreis Euskirchen – Der Landrat LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht Gleichwohl sollte im Rahmen der konkreten Durchführung großräumig wirksamer oder artspezifischer Maßnahmen, insbesondere in Naturschutzgebieten möglichst ein Monitoring durchgeführt werden, um die Erreichung der Ziele für den Natur- und Landschaftsschutz schutzgutbezogen belegen zu können. In diesem Rahmen sind die insbesondere in der Umsetzungsphase der Maßnahmen aufgetretenen nachteiligen Umweltauswirkungen den i.d.R langfristig wirksamen positiven gegenüberzustellen. 10 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Der Landschaftsplan Bad Münstereifel verfolgt die Zielsetzung der Erhaltung und Aufwertung der Kulturlandschaft im Stadtgebiet Bad Münstereifel. Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen wird zu einer Verbesserung der Situation bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild sowie der Qualität der Gewässer führen. Mittelbar profitiert davon auch die Bevölkerung, deren Naherholungsgebiete ökologisch und landschaftlich (auch durch den Schutz landschaftsprägender Strukturen im Bereich von Kulturdenkmälern) aufgewertet werden. Unmittelbare negative Auswirkungen auf Klima/ Luft und Boden sind nicht erkennbar. Der Landschaftsplan Bad Münstereifel führt im Sinne des UVPG zu keinen Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder ihrer Wechselwirkungen. Nach grundlegender Prüfung der Forstlichen Festsetzungen unter Ziffer 4 und der festgesetzten Maßnahmen unter Ziffer 5 sind insgesamt keine erheblichen negativen Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten. Insgesamt wird auch erwartet, dass der Landschaftsplan durch die Festsetzungen und Entwicklungsziele eine transparente Verfahrensweise und die Umsetzung der Ziele fördert und somit insgesamt die Vorhersehbarkeit der Entwicklung unterstützt. Auch für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und möglicher Maßnahmen des Ökokontos gemäß §§ 4 bis 5a LG NW werden positive Wirkungen erwartet. Mit der Festsetzung von Schutzgebieten im Landschaftsplan Bad Münstereifel werden Suchräume für die strukturierte Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen empfohlen. ____________________________________________________________________________ Stand: Mai Oktober 2007 23