Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2009
11
Bezahlung der Tagespflegepersonen (69/2009)
1. Nach der Vorgabe des Kinderförderungsgesetzes erstattet die Stadt Erftstadt den über das
Jugendamt finanzierten Tagespflegpersonen den hälftigen Anteil einer nachgewiesenen
Kranken- und Pflegeversicherung. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der
HP-Beratungen 2009 zur Verfügung gestellt.
2. Die Entscheidung über den Stundensatz im Bereich der Kindertagespflege wird in den
Finanzausschuss verwiesen. Hierfür möge die Verwaltung darstellen, wie sich eine Übertragung des
letzten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf den Satz für die Tagespflegepersonen
auswirken würde.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)