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Beschlussvorlage GB (Errichtung eines einjährigen Aufbaubildungsganges "Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld" zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Errichtung eines einjährigen Aufbaubildungsganges "Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld" zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Errichtung eines einjährigen Aufbaubildungsganges "Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld" zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 30/2004 04.11.2004 Az.: 40/261 - 01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Errichtung eines einjährigen Aufbaubildungsganges “Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld” zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den einjährigen Aufbaubildungsgang „Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld“ zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zu errichten. Seite - 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.09.2004 (Anlage) beantragt der Leiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs, zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen den Aufbaubildungsgang „Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld“ zu errichten. Der Aufbaubildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Aufbaubildungsgangs erwerben Kompetenzen, um in ihrem Arbeitsfeld erfolgreich mit und durch Musik arbeiten zu können. Sie planen mit Hilfe geeigneter Verfahren gezielte Angebote zur musikalischen Förderung vor allem in der Vorschulerziehung, aber auch in der außerschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Heimerziehung. Aufnahmevoraussetzung: Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens. Empfehlenswert sind elementare Kenntnisse auf einem Musikinstrument Dauer: Ein Jahr (600 Stunden) in Teilzeitform: Unterrichtszeiten: Die und Do 18.00 - 21.00 Uhr, Sa 8.00 — 13.00 Uhr, zuzügl. fünf Freitage im 2. Halbjahr 8.00 - 16.00 Uhr für die Projektarbeit Abschluss: Zertifikat über Inhalte und Leistungen im Bildungsgang Sächliche Voraussetzungen: Die räumlichen Voraussetzungen sind für den Abend- und Samstagunterricht erfüllt. Für eine Erstausstattung besteht kein Bedarf, da auf die vorhandene Ausstattung zurückgegriffen werden kann. Hinsichtlich der Ausgestaltung und Zielrichtung dieses Aufbaubildungsganges wird auf die Ausführungen des Schulleiters verwiesen. Durch die Einrichtung des Bildungsganges entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)