Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 30/2004
04.11.2004
Az.: 40/261 - 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
16.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Errichtung eines einjährigen Aufbaubildungsganges “Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld” zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den einjährigen Aufbaubildungsgang „Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld“ zum 01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen zu errichten.
Seite - 2 Begründung:
Mit Schreiben vom 30.09.2004 (Anlage) beantragt der Leiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs, zum
01.08.2005 am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen den Aufbaubildungsgang
„Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Berufsfeld“
zu errichten. Der Aufbaubildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Aufbaubildungsgangs erwerben Kompetenzen, um in ihrem Arbeitsfeld erfolgreich mit und durch Musik arbeiten zu können.
Sie planen mit Hilfe geeigneter Verfahren gezielte Angebote zur musikalischen Förderung vor allem in der Vorschulerziehung, aber auch in der außerschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Heimerziehung.
Aufnahmevoraussetzung:
Abschluss einer Fachschule des Sozialwesens. Empfehlenswert sind
elementare Kenntnisse auf einem Musikinstrument
Dauer:
Ein Jahr (600 Stunden) in Teilzeitform:
Unterrichtszeiten: Die und Do 18.00 - 21.00 Uhr,
Sa 8.00 — 13.00 Uhr,
zuzügl. fünf Freitage im 2. Halbjahr 8.00 - 16.00 Uhr für die
Projektarbeit
Abschluss:
Zertifikat über Inhalte und Leistungen im Bildungsgang
Sächliche Voraussetzungen: Die räumlichen Voraussetzungen sind für den Abend- und Samstagunterricht erfüllt. Für eine Erstausstattung besteht kein Bedarf, da auf
die vorhandene Ausstattung zurückgegriffen werden kann.
Hinsichtlich der Ausgestaltung und Zielrichtung dieses Aufbaubildungsganges wird auf die Ausführungen des Schulleiters verwiesen. Durch die Einrichtung des Bildungsganges entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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